231096-02 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag der Koalition - Abwasserbeseitigungskonzept - Fortschreibung zum 01.01.2024 Antrag zur Vorlage 231096
Kerndaten
- Nummer
- 231096-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 19.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231096-02 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Christian Möller SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Niklas Hausemann DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein Änderungsantrag der Koalition - Abwasserbeseitigungskonzept - Fortschreibung zum 01.01.2024 Antrag zur Vorlage 231096 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für 2024 für den Zeitraum 2024- 2029 wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: (a) Die Schwammstadt soll im Hinblick auf die Klimawandelfolgenanpassung als Zielsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ergänzt werden. (b) Das „Niederschlagswasserbeseitigungskonzept“ (NBK) wird auf der Grundlage des Schwammstadtkonzepts (vgl. DS-Nr. 211387; 230255) konkretisiert und fortgeschrieben. Im Fokus stehen hier Gelegenheitsfenster durch etwaige Baustellen für Kanalsanierungen für die Integration von Schwammstadtmaßnahmen. Das NBK ist in regelmäßigen Abständen, mindestens aber jährlich, in Abstimmung zwischen dem Tiefbauamt und dem Amt für Umwelt und Stadtgrün fortzuschreiben. (c) Bei grundlegenden Kanalerneuerungen ist unter der Voraussetzung der Machbarkeit (insbesondere aufgrund des Verschmutzungsgrades des Niederschlagswassers) eine ortsnahe Versickerung herzustellen bzw. sind die angeschlossenen Flächen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln. (d) Zudem soll die Zielsetzung, verschiedene Baumaßnahmen an einer Stelle zu bündeln, um die Zahl der Baustellen zu verringern, mit hoher Priorität verfolgt werden. Zudem soll flächendeckend geprüft werden, ob die Bestandsmarkierung wieder aufgebracht wird oder die Markierungen zugunsten der Optimierung der verkehrlichen Situation angepasst wird.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Die Abkopplung von Flächen, die nach Sammlung des Niederschlagswassers als Abwasser in die bestehende Mischwasserkanalisation einleiten, ist ein zentrales Ziel der Herstellung der Schwammstadt und muss daher gemäß der Vorgaben des Landesrechts für die Erstellung eines Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK; vgl. insbesondere Runderlass MUNLV vom 08.08.2008) auch im ABK entsprechend berücksichtigt werden. Entsprechende Maßnahmen werden aktuell für das Schwammstadtkonzept unter der Federführung des Amtes für Umwelt und Stadtgrün erarbeitet und sollen vom Tiefbauamt realisiert werden. Das ABK verfolgt vordringlich die Zielsetzung, das Kanalnetz zu erhalten und an ggf. geänderte Bedingungen anzupassen. Dazu gehört im Sinne des LWG auch eine Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen. Etwaige daraus resultierende Baustellen, für welche der Straßenbelag grundlegend erneuert werden muss, stellen Gelegenheitsfenster für eine flächendeckende Verwirklichung der Schwammstadt sowie ein Überdenken der verkehrlichen Situation dar. Diese Synergien sollen ausgeschöpft werden. Zudem sollen nach Möglichkeit weitere Baumaßnahmen in einer Baustelle kombiniert werden, um die Belastungen für die Bürger*innen zu minimieren. Dies schließt alle Baumaßnahmen des Konzerns Stadt ein. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de