← zurück zu 231080

231080-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Abwägungsgrundlagen zu den bioklimatischen Auswirkungen städtebaulicher Planungen

Nummer
231080-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 73,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231080 CDU-Große Anfrage: Abwägungsgrundlagen zu den bioklimatischen Auswirkungen städtebaulicher Planungen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.749 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231080-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Große Anfrage: Abwägungsgrundlagen zu
den bioklimatischen Auswirkungen städtebaulicher
Planungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zu den in der Großen Anfrage DS 231080
aufgeworfenen Fragestellungen wie folgt Stellung:
zu 1.:
Warum werden alternative Planungskonzepte nicht frühzeitig in Bezug auf
ihre Auswirkungen auf das Bioklima quantitativ bewertet?
In der Regel werden für alle größeren städtebaulichen Vorhaben
Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Die Aufgabenstellung an die
teilnehmenden Büros bei Qualifizierungsverfahren umfasst neben
Anforderungen an Städtebau/Stadtgestaltung, verkehrlichen Anforderungen
sowie Anforderungen an die Architektur und die Nutzung/ den Gebrauch der
Bebauung auch Anforderungen an den Klimaschutz bzw. die Klimaanpassung.
Alle diese Aspekte werden im Rahmen der Bewertung der einzelnen Beiträge
besprochen und miteinander bzw. gegeneinander abgewogen, um unter
Berücksichtigung aller Aspekte das beste Ergebnis für die Realisierung zu
erhalten.
Eine quantitative Bewertung des so erzielten Ergebnisses (städtebaulicher
Entwurf) kann in Bonn derzeit nur durch externe Gutachter erfolgen, welche
über die entsprechenden Stadtklimamodelle verfügen. Diese gutachterliche
Bewertung erfolgt in relevanten Planungen, sobald ein städtebaulicher Entwurf
vorliegt. Dieser Entwurf ist als Eingangsdatensatz für die Modellierung
notwendig, um eine konkrete Quantifizierung der Veränderung zu modellieren.
Eine qualitative Einschätzung wird durch die Verwaltung auf Basis der
gesamtstädtischen Klimaanalyse bzw. Planungshinweiskarte vorgenommen
und erfolgt bereits zum Zielbeschluss bzw. zur Ämterbeteiligung.
Die so gewonnenen Erkenntnisse (quantitative Bewertung durch externen
Gutachter oder qualitative Einschätzung durch Verwaltung) dienen als
Abwägungsgrundlage im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens.Seite 1 von 3
Seite 2
zu 2.:
Können die Daten der Stadtklimamodellierung des Projektes ZURES von
2018 genutzt werden, um den Aufwand für vertiefende bioklimatische
Planungsgutachten zu reduzieren?
Vertiefende Klimagutachten werden nicht in jedem Planungsvorhaben erstellt.
In der Regel erfolgt eine Einschätzung der Beeinträchtigung stadtklimatischer
Belange anhand der gesamtstädtischen Stadtklimaanalyse und der
Planungshinweiskarte durch die Verwaltung. Nur in Fällen in denen:
1. eine Freifläche mit hoher oder sehr hoher bioklimatischer Bedeutung
baulich entwickelt werden soll,
2. eine Nachverdichtung in einem ohnehin schon sehr stark belasteten
Siedlungsraum beabsichtigt ist oder
3. eine hohe Vulnerabilität gegeben ist (besonders viele betroffene
Personen oder besonders verwundbare Personen)
wird eine gutachterliche Einschätzung zu Planvorhaben gefordert. Gutachter
nutzen in der Regel zudem die Bonner Planungsgrundlagen im Rahmen ihrer
Gutachten und ziehen diese zusätzlich zu ihren Modellergebnissen in ihre
Betrachtung ein. Gesamtstädtisch werden jedoch andere Stadtklimamodelle
verwendet als für die Modellierung kleinerer Planungsräume, daher sind
weitere Aufwandsreduktionen auf Basis der ZURES-Ergebnisse nicht möglich.
zu 3.:
Kann bei klimarelevanten Planungen der Innenentwicklung gutachterlich
beurteilt werden, ob sich die Einstufung des Gebiets in der
Stadtklimaanalyse nachteilig verändern würde?
Ob eine Planung zu einer Veränderung der Klassifizierung in den
gesamtstädtischen Karten führen würde, kann durch eine gutachterliche
Betrachtung in einem einzelnen Planvorhaben nicht beurteilt werden. Zum
einen sind die Bewertungsklassen der Planungshinweiskarte auf Polygone
bezogen, die nicht immer deckungsgleich zu der Abgrenzung von
Planungsprojekten sind. Zum anderen betrachten Detailgutachten einen
relevanten Ausschnitt, jedoch nicht das gesamte Wirkungsgefüge der Stadt,
werden mit anderen Modellen erstellt und nutzen jeweils aktuelle
Eingangsdaten als Grundlage. Daher ist ein unmittelbarer Rückschluss auf die
Klassifizierung innerhalb der gesamtstädtischen Karte nicht ohne methodische
Brüche möglich. Auf Basis der Modellergebnisse kann jedoch beurteilt werden,
ob die Veränderungen im Wesentlichen auf den Planungsraum beschränkt sind
oder auch benachbarte Bereiche betreffen. Außerdem wird verdeutlicht, in
welchen Teilbereichen der Planung Verbesserungen oder Verschlechterungen
auftreten. Zu den Verschlechterungen werden spezifische
Planungsempfehlungen formuliert, um entsprechend nachzusteuern.
zu 4.
In welchen Abständen soll die Stadtklimaanalyse künftig fortgeschrieben
werden?
Die Verwaltung beabsichtigt die Aktualisierung der Stadtklimaanalyse etwa alle
6 Jahre. Grund dafür ist, dass alle 3 Jahre neue Überfliegungsdaten/-bilder
vorliegen, welche für die Erstellung der Analysen genutzt werden. DieSeite 2 von 3
Seite 3
Überfliegung findet alle 3 Jahre statt, jedoch abwechselnd im Sommer und im
Winter. Da der Vegetationsbestand berücksichtigt werden muss, werden für die
Stadtklimamodellierung die Sommerdaten genutzt. Durch das im Rahmen der
Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) geförderte Projekt
mutabor ergab sich bereits die Gelegenheit zur Aktualisierung der Karten. Die
aktualisierten Karten werden wahrscheinlich im Herbst 2023 vorliegen.
zu 5.
Ist zu erwarten, dass sich der Aufwand für die Stadtklimamodellierung
und deren Einsatz als Prognoseinstrument für die Planung in absehbarer
Zeit verringert?
Nach aktuellem Kenntnisstand des Amts für Umwelt und Stadtgrün ist in
absehbarer Zeit mit keiner Verringerung des Aufwandes für
Stadtklimamodellierungen zu rechnen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de