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231076-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Straßenausbau "Zur Saalkirche" in Bonn-Holtorf

Nummer
231076-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231076 Bürgerantrag: Straßenausbau "Zur Saalkirche" in Bonn-Holtorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231076-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Straßenausbau "Zur Saalkirche" in Bonn-Holtorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wird noch im August zu einer Bürgerversammlung einladen. Mit
dem Einladungsschreiben wird auch abgefragt, ob und wann die
Grundstückeigentümer*innen bauen möchten. Anhand der Rückmeldungen soll
dann der Zeitpunkt des endgültigen Ausbaus festgelegt werden. Endausbauten
bei geringer Bebauungsdichte bergen zum einen die Gefahr, dass die
Nebenanlagen beim späteren Hochbau zerstört werden, zum anderen aber
auch, dass die neue Fahrbahn für später herzustellende Hausanschlüsse
geöffnet werden muss, was letztlich zu einer Verschlechterung der
Bausubstanz und Verkürzung der Lebensdauer der Fahrbahn führt und damit
im Interesse aller Anlieger*innen zu vermeiden ist.
Zur Reinigung einer Baustraße kann mitgeteilt werden, dass eine Straße erst
dann in die Reinigungssatzung der Bundesstadt Bonn aufgenommen wird,
wenn sie endgültig ausgebaut und gewidmet ist. Dies führt auch erst dann, je
nach Reinigungsklasse, zur Gebührenpflicht der Anlieger*innen. Demnach
besteht für die bonnorange AöR aktuell kein satzungsgemäßer Auftrag, die
Baustraße zu reinigen. Im Zuge mehrerer, zeitgleicher Baumaßnahmen könnte
neben der Verpflichtung der Verursachenden zur Reinigung auch seitens der
Verwaltung ein Auftrag zur einmaligen Reinigung von Baustraßen erteilt
werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die geschotterten Seitenbereiche
dafür sorgen, dass bei jeder Überfahrung, unabhängig ob von LKW oder PKW,
erneut Schotter auf die Straße gebracht wird. Die Verwaltung sieht daher aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit grundsätzlich von
solchen Einmal-Reinigungen ab. Es besteht gleichzeitig für die Anlieger*innen
die Möglichkeit, die bonnorange AöR selbst mit der Reinigung der Straße
beauftragen.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de