231076 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Straßenausbau "Zur Saalkirche" in Bonn-Holtorf
Kerndaten
- Nummer
- 231076
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 07.06.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.890 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 231076 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 06.06.2023 Bürgerantrag: Straßenausbau "Zur Saalkirche" in Bonn-Holtorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Hiermit beantrage ich den sofortigen Endausbau der oben genannten Straße, hilfsweise die sofortige Aufnahme dieser Straße in die Straßenreinigung der Stadt Bonn, diese vertreten durch die bonnorange AöR. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Von: Gesendet: Dienstag, 6. Juni 2023 11:46 An: VL_OB-11_buergerbeteiligung <buergerbeteiligung@bonn.de>; vl_bezvst_beuel <bezvst.beuel@bonn.de> Betreff: WG: Straßenausbau Zur Saalkirche Sehr geehrte Damen und Herren ich bin Anwohner der Baustraße „Zur Saalkirche“ in Bonn Holtorf. Hiermit beantrage ich den sofortigen Endausbau der oben genannten Straße, hilfsweise die sofortige Aufnahme dieser Straße in die Straßenreinigung der Stadt Bonn, diese vertreten durch die bonnorange AöR Die oben genannte Baustraße existiert seit dem Frühjahr 2021. Ein Endausbau der Straße wurde bisher seitens der Stadt abgelehnt, da noch nicht ausreichend Grundstücke bebaut sind und es zu befürchten wäre, dass die neue Straße im Rahmen weiterer Baumaßnahmen beschädigt werden könnte. Ich bin hier jedoch der Meinung, dass es nicht zu Lasten der dortigen Eigentümer gehen darf, wenn hier einige Eigentümer die Flächen als Spekulationsobjekte betrachten und damit den Endausbau verzögern. Auch die Stadt Bonn selbst hat für die Ausschreibung der eigenen Grundstücke einen nicht nachvollziehbaren Zeitraum von 3 Jahren benötigt. Es wäre inzwischen allen Grundstückseigentümern möglich gewesen entsprechende Bauanträge zu stellen und mit dem Bau zu beginnen. Den Eigentümern, die noch keine Bauanträge gestellt haben, ist eine entsprechende Frist zu setzen und oder müssten diese die Beschädigungen an der Baustraße dann selbst tragen. Mittlerweile sind zahlreiche Familien mit Kindern in das Baugebiet gezogen, jedoch lädt die Baustraße auch aufgrund der massiven Verunreinigung nicht zum Spielen ein, vielmehr ist Sie für Kinder zum Spielen sogar aufgrund des Schotters, Sand und Steine auf der Oberfläche zu gefährlich. Seitens der Stadt Bonn hieß es, dass für die Reinigung die bonnorange AöR verantwortlich sei. Diese wiederum teilte mir mit, dass sie für die Reinigung auch noch nicht zuständig sei, weil die Straße noch nicht gewidmet sei. Wir kommen also auch an dieser Stelle nicht richtig weiter. Ich würde mich freuen, wenn der Rat auf diesem Wege die Situation in der obigen Straße verbessern könnte. Vielen Dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de