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231076 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Straßenausbau "Zur Saalkirche" in Bonn-Holtorf

Nummer
231076
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
07.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.06.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.12.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.12.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 116 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231076-01 ST Straßenausbau "Zur Saalkirche" in Bonn-Holtorf

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
231076
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
06.06.2023
Bürgerantrag: Straßenausbau "Zur Saalkirche" in
Bonn-Holtorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Hiermit beantrage ich den sofortigen Endausbau der oben genannten Straße,
hilfsweise die sofortige Aufnahme dieser Straße in die Straßenreinigung der
Stadt Bonn, diese vertreten durch die bonnorange AöR.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Von:
Gesendet: Dienstag, 6. Juni 2023 11:46
An: VL_OB-11_buergerbeteiligung <buergerbeteiligung@bonn.de>; vl_bezvst_beuel
<bezvst.beuel@bonn.de>
Betreff: WG: Straßenausbau Zur Saalkirche
Sehr geehrte Damen und Herren
ich bin Anwohner der Baustraße „Zur Saalkirche“ in Bonn Holtorf.
Hiermit beantrage ich den sofortigen Endausbau der oben genannten Straße, hilfsweise die sofortige
Aufnahme dieser Straße in die Straßenreinigung der Stadt Bonn, diese vertreten durch die
bonnorange AöR
Die oben genannte Baustraße existiert seit dem Frühjahr 2021. Ein Endausbau der Straße wurde
bisher seitens der Stadt abgelehnt, da noch nicht ausreichend Grundstücke bebaut sind und es zu
befürchten wäre, dass die neue Straße im Rahmen weiterer Baumaßnahmen beschädigt werden
könnte.
Ich bin hier jedoch der Meinung, dass es nicht zu Lasten der dortigen Eigentümer gehen darf, wenn
hier einige Eigentümer die Flächen als Spekulationsobjekte betrachten und damit den Endausbau
verzögern. Auch die Stadt Bonn selbst hat für die Ausschreibung der eigenen Grundstücke einen
nicht nachvollziehbaren Zeitraum von 3 Jahren benötigt. Es wäre inzwischen allen
Grundstückseigentümern möglich gewesen entsprechende Bauanträge zu stellen und mit dem Bau
zu beginnen. Den Eigentümern, die noch keine Bauanträge gestellt haben, ist eine entsprechende
Frist zu setzen und oder müssten diese die Beschädigungen an der Baustraße dann selbst tragen.
Mittlerweile sind zahlreiche Familien mit Kindern in das Baugebiet gezogen, jedoch lädt die
Baustraße auch aufgrund der massiven Verunreinigung nicht zum Spielen ein, vielmehr ist Sie für
Kinder zum Spielen sogar aufgrund des Schotters, Sand und Steine auf der Oberfläche zu gefährlich.
Seitens der Stadt Bonn hieß es, dass für die Reinigung die bonnorange AöR verantwortlich sei. Diese
wiederum teilte mir mit, dass sie für die Reinigung auch noch nicht zuständig sei, weil die Straße
noch nicht gewidmet sei. Wir kommen also auch an dieser Stelle nicht richtig weiter.
Ich würde mich freuen, wenn der Rat auf diesem Wege die Situation in der obigen Straße verbessern
könnte.
Vielen Dank für Ihre Mühen.
Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de