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231025-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Änderungsantrag der Koalition - Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6222-2 "Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf Antrag zur Vorlage 231025

Nummer
231025-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.11.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231025 Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6222-2 "Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231025-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Änderungsantrag der Koalition -
Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur
Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr.
6222-2 "Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße" im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf
Antrag zur Vorlage 231025
Beratungsfolge
Rat 09.11.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zum Änderungsantrag der Koalition zum Beschluss zur
Aufstellung und öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6222-2, wie
folgt, Stellung:
Zu
„- ob im Plangebiet Angebote für Bike- und Carsharing geschaffen
werden können.“:
Die Möglichkeiten der o.g. Sharing-Angebote sollen im Hinblick auf die noch
abzuschließenden städtebaulichen Verträge über die vorzusehenden
Mobilitätsmaßnahmen mit den beiden Planbegünstigten geprüft und
abgestimmt werden. Die verbildliche Festlegung der umzusetzenden
Mobilitätsmaßnahmen erfolgt in den zum Satzungsbeschluss
abzuschließenden städtebaulichen Verträgen mit den beiden
Vorhabenträgerinnen.
Zu
„- ob die Zufahrt durch die Haberstraße den tatsächlichen Anforderungen
insbesondere während der Stoßzeiten genügt und ob die Situation für
Rad- und Fußverkehr in diesem Bereich verbessert werden kann.“:
In der Begründung des Bebauungsplanes wurde in Kapitel 2.2 bereits auf
diesen Sachverhalt eingegangen: Im Rahmen des Verkehrsgutachtens wurde
nachgewiesen, dass der durch den betreffenden Teil des Plangebietes
ausgelöste Verkehr der Lebenshilfe über die Haberstraße abgewickelt werden
kann. Die Haberstraße soll im betreffenden Abschnitt für die Erreichbarkeit der
Lebenshilfe unter gefahrloser Nutzung von Fußgänger*innen und
Radfahrer*innen ausgebaut werden. Zusätzlich wird auch eine öffentliche Fuß-Seite 1 von 2
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und Radwegeverbindung zwischen der Haberstraße und der Justus-von-Liebig-
Straße neu geschaffen, so dass für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen
neue Möglichkeiten der Fortbewegung gegeben sein werden. Die Umsetzung
dieser Maßnahmen wird in den mit den Vorhabenträgerinnen
abzuschließenden städtebaulichen Verträgen geregelt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de