231025-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Änderungsantrag der Koalition - Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6222-2 "Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf Antrag zur Vorlage 231025
Kerndaten
- Nummer
- 231025-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231025-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Änderungsantrag der Koalition - Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6222-2 "Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf Antrag zur Vorlage 231025 Beratungsfolge Rat 09.11.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zum Änderungsantrag der Koalition zum Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6222-2, wie folgt, Stellung: Zu „- ob im Plangebiet Angebote für Bike- und Carsharing geschaffen werden können.“: Die Möglichkeiten der o.g. Sharing-Angebote sollen im Hinblick auf die noch abzuschließenden städtebaulichen Verträge über die vorzusehenden Mobilitätsmaßnahmen mit den beiden Planbegünstigten geprüft und abgestimmt werden. Die verbildliche Festlegung der umzusetzenden Mobilitätsmaßnahmen erfolgt in den zum Satzungsbeschluss abzuschließenden städtebaulichen Verträgen mit den beiden Vorhabenträgerinnen. Zu „- ob die Zufahrt durch die Haberstraße den tatsächlichen Anforderungen insbesondere während der Stoßzeiten genügt und ob die Situation für Rad- und Fußverkehr in diesem Bereich verbessert werden kann.“: In der Begründung des Bebauungsplanes wurde in Kapitel 2.2 bereits auf diesen Sachverhalt eingegangen: Im Rahmen des Verkehrsgutachtens wurde nachgewiesen, dass der durch den betreffenden Teil des Plangebietes ausgelöste Verkehr der Lebenshilfe über die Haberstraße abgewickelt werden kann. Die Haberstraße soll im betreffenden Abschnitt für die Erreichbarkeit der Lebenshilfe unter gefahrloser Nutzung von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ausgebaut werden. Zusätzlich wird auch eine öffentliche Fuß-Seite 1 von 2 Seite 2 und Radwegeverbindung zwischen der Haberstraße und der Justus-von-Liebig- Straße neu geschaffen, so dass für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen neue Möglichkeiten der Fortbewegung gegeben sein werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird in den mit den Vorhabenträgerinnen abzuschließenden städtebaulichen Verträgen geregelt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de