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231025-02 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der Koalition - Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6222-2 "Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf Antrag zur Vorlage 231025

Nummer
231025-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
19.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 231025 Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6222-2 "Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf

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Änderungsantrag
öffentlich
231025-02 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Niklas Hausemann
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
Änderungsantrag der Koalition -
Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur
Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr.
6222-2 "Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße" im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf
Antrag zur Vorlage 231025
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.10.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Punkt 1 des Beschlussvorschlags wird wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung wird dabei beauftragt gemeinsam mit den Vorhabensträgern zu
eruieren,
- ob im Plangebiet Angebote für Bike- und Carsharing geschaffen werden
können.
- ob die Zufahrt durch die Haberstraße den tatsächlichen Anforderungen
insbesondere während der Stoßzeiten genügt und ob die Situation für Rad- und
Fußverkehr in diesem Bereich verbessert werden kann.
Begründung
Ziel der Stadt Bonn ist es, ein flächendeckendes Angebot an Car- und
Bikesharing zu schaffen. Aufgrund der Konzentration unterschiedlicher
Unternehmen und des nahe gelegenen Wohngebietes scheint sich diese Stelle
dafür besonders anzubieten. Bisher ist dies nicht vorgesehen.
In der Haberstraße werden durch die neue Bebauung gerade zu den
Stoßzeiten zahlreiche Fahrten von Kleinbussen erwartet. Es gibt Bedenken ausSeite 1 von 2
Seite 2
der Anwohnerschaft, ob der Querschnitt der Straße für Begegnungsverkehr
solcher Fahrzeuge ausreicht. Dadurch könnte es auch zu Gefährdungen des
Fuß- und Radverkehrs in diesem Straßenstück kommen, in dem es keine
Gehwege gibt. Dies sollte im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans
überprüft und eventuelle Maßnahmen mit einbezogen werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de