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231016-05 AA · Änderungsantrag

Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Beauftragung eines Fachplaners für Sanierungsmaßnahmen am Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus Antrag zur Vorlage 231016

Nummer
231016-05 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
26.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 26.10.2023 Anhörung
  2. Sitzung des Sportausschusses 26.10.2023 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 09.11.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231016 Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Beauftragung eines Fachplaners für Sanierungsmaßnahmen am Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus

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Änderungsantrag
öffentlich
231016-05 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Prof. Dr. Detmar Jobst
Thomas Geisen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
Fenja Wittneven-Welter
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Claudia Falk
Tobias Haßdenteufel
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Fabio Sánchez Copano
Beate Saul
26.10.2023
Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur
Beauftragung eines Fachplaners für
Sanierungsmaßnahmen am Schwimmbad im
Gustav-Heinemann-Haus
Antrag zur Vorlage 231016
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
26.10.2023 Anhörung
Sportausschuss 26.10.2023 Anhörung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
08.11.2023 Empfehlung
Rat 09.11.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Verwaltungsvorlage wird mit folgender Maßgabe zugestimmt.
Neben der Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2
nach HOAI) für die Übersicht der Sanierungsmaßnahmen und der
Kostenschätzung sind zeitgleich ein Betreiberkonzept sowie ein Wirtschaftsplan
vorzulegen. In diesem Rahmen soll dargestellt werden, wie alle Beteiligten
(Landschaftsverband Rheinland, Axenfeld Gesellschaft gGmbH, Rhein Sieg
Kreis, Stadt Bonn) sich für eine wirtschaftliche Tragfähigkeit, soweit eine
Wirtschaftlichkeit hergestellt werden kann, des Schwimmbades einbringen
werden.
Begründung
Die Antragsstellenden sind zu einer Übernahme von Sanierungskosten dann
bereit, wenn sich andere zukünftige Nutzer des Schwimmbades, insbesondereSeite 1 von 2
Seite 2
der Träger der Christophorusschule und die Gebietskörperschaften im
Einzugsbereich des Schwimmbades/der Schule, sich in angemessenem
Umfang wirtschaftlich beteiligen. Dies soll im Wirtschaftsplan u.a. dargestellt
werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de