231016-05 AA · Änderungsantrag
Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Beauftragung eines Fachplaners für Sanierungsmaßnahmen am Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus Antrag zur Vorlage 231016
Kerndaten
- Nummer
- 231016-05 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 26.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Anhörung
- Sitzung des Sportausschusses Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.765 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 231016-05 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Prof. Dr. Detmar Jobst Thomas Geisen SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Fenja Wittneven-Welter DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Claudia Falk Tobias Haßdenteufel Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fabio Sánchez Copano Beate Saul 26.10.2023 Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Beauftragung eines Fachplaners für Sanierungsmaßnahmen am Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus Antrag zur Vorlage 231016 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 26.10.2023 Anhörung Sportausschuss 26.10.2023 Anhörung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Empfehlung Rat 09.11.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Verwaltungsvorlage wird mit folgender Maßgabe zugestimmt. Neben der Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2 nach HOAI) für die Übersicht der Sanierungsmaßnahmen und der Kostenschätzung sind zeitgleich ein Betreiberkonzept sowie ein Wirtschaftsplan vorzulegen. In diesem Rahmen soll dargestellt werden, wie alle Beteiligten (Landschaftsverband Rheinland, Axenfeld Gesellschaft gGmbH, Rhein Sieg Kreis, Stadt Bonn) sich für eine wirtschaftliche Tragfähigkeit, soweit eine Wirtschaftlichkeit hergestellt werden kann, des Schwimmbades einbringen werden. Begründung Die Antragsstellenden sind zu einer Übernahme von Sanierungskosten dann bereit, wenn sich andere zukünftige Nutzer des Schwimmbades, insbesondereSeite 1 von 2 Seite 2 der Träger der Christophorusschule und die Gebietskörperschaften im Einzugsbereich des Schwimmbades/der Schule, sich in angemessenem Umfang wirtschaftlich beteiligen. Dies soll im Wirtschaftsplan u.a. dargestellt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de