230923-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fahrradstraße in der Rüdigerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 230923-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.255 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230923-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Fahrradstraße in der Rüdigerstraße Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Rüdigerstraße ist im Abschnitt Austraße bis Siegfriedstraße als Fahrradstraße geplant. Der neue Markierungsstandard der Stadt Bonn (DS 221675) sieht für Fahrradstraßen eine angestrebte Fahrbahnbreite von 4,50 m vor, welche in Engstellen auf 4,00 m reduziert werden kann. Gleichzeitig sollen Gehwegbreiten von 2,50 m als Regelmaß (mindestens jedoch 1,50 m) freigehalten werden, um ein sicheres Begegnen auch mit Kinderwagen, Rollator und Rollstuhl zu gewährleisten. Um diese Breiten zu erreichen, kann ein Wegfall von Kfz-Parkständen notwendig sein. Im gesamten Streckenverlauf der geplanten Fahrradstraße gibt es heute ca. 178 legale Kfz-Parkmöglichkeiten im Straßenraum. Diese verteilen sich auf Senkrechtparkstände (im Abschnitt Austraße bis Utestraße), Parkstände im Seitenbereich (Utestraße bis Fährstraße) und nicht angeordnetes, aber erlaubtes Parken am Fahrbahnrand (Fährstraße bis Siegfriedstraße). Von diesen Parkständen werden durch die Umwandlung der Rüdigerstraße in eine Fahrradstraße insgesamt etwa 43 Parkstände entfallen. Der Parkstandsverlust ist hier eine theoretische Größe, die hauptsächlich daraus resultiert, dass in dem Abschnitt mit freiem Fahrbahnparken (Fährstraße bis Siegfriedstraße) das Parken zukünftig erstmalig geordnet, klar markiert und nur noch einseitig erlaubt sein soll, da ein beidseitiges Parken zu Restfahrbahnbreiten von deutlich weniger als 4,00 m führen würde. In dem im Antrag genannten Abschnitt befinden sich neben der asphaltierten Fahrbahn Senkrechtparkstände auf einer nicht asphaltierten Schotterdecke. Diese bleiben im Rahmen der Fahrradstraßenplanung unangetastet, sodass für die Fahrbahn der Fahrradstraße in diesem kurzen Teilabschnitt lediglich die gesamte vorhandene asphaltierte Fahrbahndecke ausgenutzt wird. Hier beträgt die nutzbare Breite zwischen Bordsteinkante und Schotterfläche ca. 4,00 m. Die angestrebten Fahrbahnbreiten sind somit erfüllt und das Kfz-Parken kann hier erhalten bleiben. Auch die Sackgasseneigenschaft für den Kfz-Verkehr des beschriebenen Abschnitts der Rüdigerstraße wird erhalten bleiben und nicht durch die Fahrradstraße entfallen. Die vom Antragsteller gewünschte Bürgerbeteiligung ist nachSeite 1 von 2 Seite 2 Beschlussfassung nicht mehr vorgesehen. Es handelt sich bei den vorgelegten Fahrradstraßen um schon lange in der Planung befindliche Straßenzüge, die der Vervollständigung des gesamtstädtischen Radverkehrsnetzes dienen. In der Vergangenheit haben bereits Bürgerinformationsformate zu den Planungen für Fahrradstraßen aus dem Fahrradstraßenkonzept von 2012 stattgefunden. Auch aktuell gibt es Angebote der Verwaltung, die Bürger*innen zu informieren. Am 11.07.2023 fand zu den geplanten Fahrradstraßen unter anderem eine Bürger*inneninformation auf dem Bad Godesberger Wochenmarkt statt, zu der auch Vertreter*innen des Antragstellers erschienen sind. Hierbei konnten einige Bedenken bereits ausgeräumt werden. Bzgl. der vom Antragsteller genannten Alternativroute kann die Verwaltung Folgendes mitteilen: Im Gegensatz zur Führung durch die Rüdigerstraße wäre die vorgeschlagene Achse durch die Utestraße, Brunhildstraße und Fährstraße weder geradlinig noch intuitiv geführt. Zudem fließt ein Großteil des Autoverkehrs von der Fähre zur Mainzer Straße durch die Brunhildstraße ab. Reger Kfz-Durchgangsverkehr ist aus Fahrradstraßen möglichst herauszuhalten. Daher schätzt die Verwaltung die vorgeschlagene Alternativroute als Fahrradstraße weniger gut geeignet ein. Die vom Antragsteller ergänzten Angaben bzgl. der Situation mit dem zur Fähre fließenden Autoverkehr auf der Austraße haben in der Vergangenheit bei der Planung bereits Berücksichtigung gefunden. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt. Dieses Votum schließt das formelle in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen geregelte Verfahren ab. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de