230923 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Fahrradstraße in der Rüdigerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 230923
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230923 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 08.05.2023 Bürgerantrag: Fahrradstraße in der Rüdigerstraße Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.08.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Wir fordern eine Bürgerbeteiligung zu diesem Beschluss und stellen einen Än- derungsantrag, mit dem Inhalt, dass die Fahrradstraße im Bereich von der Aus- traße bis zum DRK-Seniorenhaus Steinbach nur mit Beibehaltung der vorhan- denen Parkplatzflächen sowie der Sackgasseneigenschaft errichtet wird. Hilfs- weise beantragen wir den Beschluss eines alternativen Verlaufs der Fahrrad- straße über die Fährstraße, Utestraße und Brunhildstraße mit Anschluss zur Austraße. Weitere Informationen ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Hinweis: Der Antragssteller hat seinem Bürgerantrag eine Unterschriftenliste beigefügt. Diese liegt der Verwaltung vor. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4 Betreff Beschluss zur Errichtung einer Fahrradstraße in der Rüdigerstraße in Bonn-Mehlem Ihr Antrag Wir fordern eine Bürgerbeteiligung zu diesem Beschluss und stellen einen Änderungsantrag, mit dem Inhalt, dass die Fahrradstraße im Bereich von der Austraße bis zum DRK-Seniorenhaus Steinbach nur mit Beibehaltung der vorhandenen Parkplatzflächen sowie der Sackgasseneigenschaft errichtet wird. Hilfsweise beantragen wir den Beschluss eines alternativen Verlaufs der Fahrradstraße über die Fährstraße, Utestraße und Brunhildstraße mit Anschluss zur Austraße. Seite 2 von5 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 4 Begründung des Antrags Durch den am 25. April 2023 erschienen Generalanzeiger-Artikel sind meine Nachbarschaft und ich darauf aufmerksam geworden, dass in der Rüdigerstraße im Abschnitt Austraße bis Siegfriedstraße geplant ist, eine Fahrradstraße zu errichten und hierzu 43 Parkplätze wegfallen sollen. Wir als Anwohner der Häuser im Bereich Austraße bis zum DRK-Seniorenhaus Steinbach sind zutiefst schockiert, dass ein solch massiver Einschnitt beschlossen wurde, ohne die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor dem Ratsbeschluss vom 01.03.2023 zu informieren. Wir halten eine Umsetzung dieses Beschlusses mit dem damit verbundenen Wegfall sämtlicher Parkplätze zur Herstellung der Fahrradstraßenbreite von 4,5 Metern in diesem Straßenabschnitt für eine unvertretbare Beeinträchtigung der Erschließung unserer Häuser, zu deren Zweck die Rüdigerstraße mit der Einmündung in die Austraße ausschließlich angelegt worden ist. Ein Wegfall aller Parkplätze in unserem Straßenabschnitt ist gleichzusetzen mit einem massiven Eingriff in die Erreichbarkeit unserer Grundstücke/Häuser mit Fahrzeugen und daher unverhältnismäßig. Wir sind auf die Erreichbarkeit mit Fahrzeugen angewiesen, da nur ein geringer Teil der Häuser die Möglichkeit bietet einen Stellplatz mit Anschluss an die Straße auf dem Grundstück zu errichten. Ebenso ist die Notwendigkeit gegeben, dass auch Dienstleister (z.B. Mobiler Pflegedienst, Handwerker, Lieferanten usw.) aber auch – beispielsweise in der Mobilität eingeschränkte - Besucher sowie künftige Bewohner des gerade im Bau befindlichen Hauses des DRK-Seniorenhauses Steinbach die Wohnungen mit Fahrzeugen erreichen können. Der Wegfall der Parkplätze ist gleichzusetzen mit der faktischen Unmöglichkeit, die Grundstücke überhaupt legal mit Fahrzeugen (übrigens unabhängig von der Antriebsart) annähernd zu erreichen, da bereits jeder Vorgang des Be- und Entladens mit den notwendigen Wegen vom bzw. zum Haus innerhalb des für die dann - in Halteverbotszonen - geltenden zulässigen Standzeiten nicht darstellbar wäre. Die Realisierung einer Fahrradstraße in dem oben genannten Straßenabschnitt wäre mit Aufrechterhaltung der Erschließungsfunktion dennoch darstellbar. Die Beibehaltung der Parkplatzflächen auf der die Fahrzeuge rechtwinklig zum Straßenverlauf parken können, würde lediglich eine geringfügige Abweichung von der für den Regelfall vorgegebenen Fahrbahnmindestbreite von 4,00m erfordern. Die vorhandene asphaltierte Fahrbahnbreite beträgt durchgängig 3,80m. Die nicht asphaltierte Parkplatzfläche würde sich ohnehin nicht zur Nutzung durch Radfahrer eignen. Die Herstellung einer asphaltierten Fahrradstraßenfahrbahn mit der vorgegebenen Breite 4,50m würde einen erheblichen zusätzlichen Kostenaufwand erzeugen. Weiterer Kostenaufwand entstünde aufgrund der derzeitigen baulichen Situation, da es im Bereich/vor dem Eingang der bestehenden Seniorenwohnanlage lediglich einen Fußweg/Bürgersteig gibt, der auch von Radfahrern nicht befahren werden darf, sodass es sich ohne entsprechende Anpassung dieses Straßenabschnitts gar nicht um eine durchgängig befahrbare Fahrradstraße handeln würde. Die bisher in diesem Bereich durchgeführten Baumaßnahmen deuten außerdem nicht darauf hin, dass neben dem vorhandenen Bürgersteig eine zusätzlich befahrbare Fahrbahnfläche geschaffen werden soll. Nach uns bekannten Auskünften sowohl des Tiefbau- als auch des Grünamtes der Stadt Bonn ist nach dem bereits erfolgten Abtrag der asphaltierten Behelfsfläche im Rahmen der Kanalsanierung dort die Anlage einer Grünfläche und die Pflanzung von Bäumen vorgesehen. Die vorbereitenden Arbeiten hierzu sind ebenfalls bereits durchgeführt. All dies macht aus unserer Sicht eine gewisse Absurdität der Planung einer Fahrradstraße in diesem Abschnitt der Rüdigerstraße deutlich. Eine Umsetzung dieser Maßnahme würde aus unserer Sicht in keinem vertretbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen, zumal sich ein alternativer Verlauf der Fahrradstraße über den Straßenverlauf der Rüdigerstraße anbietet, der in die Fährstraße abzweigt und anschließend über die Utestraße in die Brunhildstraße bis zur Austraße verläuft, ohne dass weitere bauliche Maßnahmen erforderlich wären. Darüber hinaus wird der Zusatznutzen einer parallel zum Rhein verlaufenden Fahrradstraße stark geschmälert, da ein ausgebauter Radweg am nur wenige Meter entfernten Rheinufer entlangführt, der einen wunderschönen Ausblick auf das Siebengebirge bietet. Dem stehen die oben genannten massiven Einschränkungen für die Anwohner gegenüber, was die angesprochene Unverhältnismäßigkeit umso schwerwiegender werden lässt. Für Radfahrer, die trotz der attraktiven Rheinuferstrecke die Rüdigerstraße befahren wollen, gibt es keine erkennbaren Nachteile, wenn diese nicht in eine Fahrradstraße umgewandelt wird. Hier findet kein Kfz- Durchgangsverkehr statt, da sie in Höhe des Seniorenheims Haus Steinbach als Sackgasse endet und südlich hiervon als Anliegerstraße ausgewiesen ist. Durch den fehlenden Durchgangsverkehr und das geringe Verkehrsaufkommen besteht demnach kein Risiko, die Straße in unserem Abschnitt mit dem Fahrrad nebeneinander bzw. in beide Richtungen zu befahren, auch wenn dort Fahrzeuge der Anwohner geparkt sind. Im Bereich zwischen Austraße und Haus Steinbach parken Fahrzeuge durchgängig im rechten Winkel zur Fahrtrichtung, d.h. hier besteht auch nicht die oft geschilderte Gefahr sog. Dooring-Unfälle. Aus den oben genannten Gründen ergibt sich in der Gesamtbewertung, dass die Realisierung der Planung zu einer unzumutbaren und u.E. auch rechtlich nicht vertretbaren Benachteiligung von Menschen führt, die auf die faktische Erreichbarkeit ihrer Wohnung nicht nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad angewiesen sind. Der gerne genutzte Pauschalverweis auf die „Verkehrswende“ ist hierbei nicht geeignet und hinreichend, um jeden beliebig weitgehenden Eingriff in geschützte Rechtspositionen (Eigentumsnutzung, Handlungsfreiheit, Berufsausübung) ohne Interessenabwägung als rechtlich zulässig begründen zu können. Mit den genannten Alternativen würden die Interessen und schutzwürdigen Belange aller Betroffenen gewahrt. Zusätzlich würden hiermit die bisher geplanten Kosten für Fahrradstraßen im Stadtbezirk Bad Godesberg deutlich gesenkt werden können, da die notwendigen Arbeiten zur Umsetzung der Fahrradstraße in der Rüdigerstraße (Tiefbau, Markierung, Umwidmung) entfallen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 3 von5 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de