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230923 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Fahrradstraße in der Rüdigerstraße

Nummer
230923
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.05.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 30.08.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.08.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 373,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230923-01 ST Fahrradstraße in der Rüdigerstraße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230923
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
08.05.2023
Bürgerantrag: Fahrradstraße in der Rüdigerstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
30.08.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Wir fordern eine Bürgerbeteiligung zu diesem Beschluss und stellen einen Än-
derungsantrag, mit dem Inhalt, dass die Fahrradstraße im Bereich von der Aus-
traße bis zum DRK-Seniorenhaus Steinbach nur mit Beibehaltung der vorhan-
denen Parkplatzflächen sowie der Sackgasseneigenschaft errichtet wird. Hilfs-
weise beantragen wir den Beschluss eines alternativen Verlaufs der Fahrrad-
straße über die Fährstraße, Utestraße und Brunhildstraße mit Anschluss zur
Austraße.
Weitere Informationen ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Hinweis: Der Antragssteller hat seinem Bürgerantrag eine Unterschriftenliste
beigefügt. Diese liegt der Verwaltung vor.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4
Betreff
Beschluss zur Errichtung einer Fahrradstraße in der Rüdigerstraße in Bonn-Mehlem
Ihr Antrag
Wir fordern eine Bürgerbeteiligung zu diesem Beschluss und stellen einen Änderungsantrag, mit dem Inhalt,
dass die Fahrradstraße im Bereich von der Austraße bis zum DRK-Seniorenhaus Steinbach nur mit Beibehaltung
der vorhandenen Parkplatzflächen sowie der Sackgasseneigenschaft errichtet wird. Hilfsweise beantragen wir
den Beschluss eines alternativen Verlaufs der Fahrradstraße über die Fährstraße, Utestraße und Brunhildstraße
mit Anschluss zur Austraße.
Seite 2 von5
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 4
Begründung des Antrags
Durch den am 25. April 2023 erschienen Generalanzeiger-Artikel sind meine Nachbarschaft und ich darauf
aufmerksam geworden, dass in der Rüdigerstraße im Abschnitt Austraße bis Siegfriedstraße geplant ist, eine
Fahrradstraße zu errichten und hierzu 43 Parkplätze wegfallen sollen. Wir als Anwohner der Häuser im Bereich
Austraße bis zum DRK-Seniorenhaus Steinbach sind zutiefst schockiert, dass ein solch massiver Einschnitt
beschlossen wurde, ohne die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor dem Ratsbeschluss vom 01.03.2023 zu
informieren. Wir halten eine Umsetzung dieses Beschlusses mit dem damit verbundenen Wegfall sämtlicher
Parkplätze zur Herstellung der Fahrradstraßenbreite von 4,5 Metern in diesem Straßenabschnitt für eine
unvertretbare Beeinträchtigung der Erschließung unserer Häuser, zu deren Zweck die Rüdigerstraße mit der
Einmündung in die Austraße ausschließlich angelegt worden ist.
Ein Wegfall aller Parkplätze in unserem Straßenabschnitt ist gleichzusetzen mit einem massiven Eingriff in die
Erreichbarkeit unserer Grundstücke/Häuser mit Fahrzeugen und daher unverhältnismäßig. Wir sind auf die
Erreichbarkeit mit Fahrzeugen angewiesen, da nur ein geringer Teil der Häuser die Möglichkeit bietet einen
Stellplatz mit Anschluss an die Straße auf dem Grundstück zu errichten. Ebenso ist die Notwendigkeit gegeben,
dass auch Dienstleister (z.B. Mobiler Pflegedienst, Handwerker, Lieferanten usw.) aber auch – beispielsweise in
der Mobilität eingeschränkte - Besucher sowie künftige Bewohner des gerade im Bau befindlichen Hauses des
DRK-Seniorenhauses Steinbach die Wohnungen mit Fahrzeugen erreichen können. Der Wegfall der Parkplätze ist
gleichzusetzen mit der faktischen Unmöglichkeit, die Grundstücke überhaupt legal mit Fahrzeugen (übrigens
unabhängig von der Antriebsart) annähernd zu erreichen, da bereits jeder Vorgang des Be- und Entladens mit
den notwendigen Wegen vom bzw. zum Haus innerhalb des für die dann - in Halteverbotszonen - geltenden
zulässigen Standzeiten nicht darstellbar wäre.
Die Realisierung einer Fahrradstraße in dem oben genannten Straßenabschnitt wäre mit Aufrechterhaltung der
Erschließungsfunktion dennoch darstellbar. Die Beibehaltung der Parkplatzflächen auf der die Fahrzeuge
rechtwinklig zum Straßenverlauf parken können, würde lediglich eine geringfügige Abweichung von der für den
Regelfall vorgegebenen Fahrbahnmindestbreite von 4,00m erfordern. Die vorhandene asphaltierte
Fahrbahnbreite beträgt durchgängig 3,80m. Die nicht asphaltierte Parkplatzfläche würde sich ohnehin nicht zur
Nutzung durch Radfahrer eignen. Die Herstellung einer asphaltierten Fahrradstraßenfahrbahn mit der
vorgegebenen Breite 4,50m würde einen erheblichen zusätzlichen Kostenaufwand erzeugen. Weiterer
Kostenaufwand entstünde aufgrund der derzeitigen baulichen Situation, da es im Bereich/vor dem Eingang der
bestehenden Seniorenwohnanlage lediglich einen Fußweg/Bürgersteig gibt, der auch von Radfahrern nicht
befahren werden darf, sodass es sich ohne entsprechende Anpassung dieses Straßenabschnitts gar nicht um
eine durchgängig befahrbare Fahrradstraße handeln würde. Die bisher in diesem Bereich durchgeführten
Baumaßnahmen deuten außerdem nicht darauf hin, dass neben dem vorhandenen Bürgersteig eine zusätzlich
befahrbare Fahrbahnfläche geschaffen werden soll. Nach uns bekannten Auskünften sowohl des Tiefbau- als
auch des Grünamtes der Stadt Bonn ist nach dem bereits erfolgten Abtrag der asphaltierten Behelfsfläche im
Rahmen der Kanalsanierung dort die Anlage einer Grünfläche und die Pflanzung von Bäumen vorgesehen. Die
vorbereitenden Arbeiten hierzu sind ebenfalls bereits durchgeführt. All dies macht aus unserer Sicht eine
gewisse Absurdität der Planung einer Fahrradstraße in diesem Abschnitt der Rüdigerstraße deutlich.
Eine Umsetzung dieser Maßnahme würde aus unserer Sicht in keinem vertretbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis
stehen, zumal sich ein alternativer Verlauf der Fahrradstraße über den Straßenverlauf der Rüdigerstraße
anbietet, der in die Fährstraße abzweigt und anschließend über die Utestraße in die Brunhildstraße bis zur
Austraße verläuft, ohne dass weitere bauliche Maßnahmen erforderlich wären.
Darüber hinaus wird der Zusatznutzen einer parallel zum Rhein verlaufenden Fahrradstraße stark geschmälert,
da ein ausgebauter Radweg am nur wenige Meter entfernten Rheinufer entlangführt, der einen wunderschönen
Ausblick auf das Siebengebirge bietet. Dem stehen die oben genannten massiven Einschränkungen für die
Anwohner gegenüber, was die angesprochene Unverhältnismäßigkeit umso schwerwiegender werden lässt.
Für Radfahrer, die trotz der attraktiven Rheinuferstrecke die Rüdigerstraße befahren wollen, gibt es keine
erkennbaren Nachteile, wenn diese nicht in eine Fahrradstraße umgewandelt wird. Hier findet kein Kfz-
Durchgangsverkehr statt, da sie in Höhe des Seniorenheims Haus Steinbach als Sackgasse endet und südlich
hiervon als Anliegerstraße ausgewiesen ist. Durch den fehlenden Durchgangsverkehr und das geringe
Verkehrsaufkommen besteht demnach kein Risiko, die Straße in unserem Abschnitt mit dem Fahrrad
nebeneinander bzw. in beide Richtungen zu befahren, auch wenn dort Fahrzeuge der Anwohner geparkt sind.
Im Bereich zwischen Austraße und Haus Steinbach parken Fahrzeuge durchgängig im rechten Winkel zur
Fahrtrichtung, d.h. hier besteht auch nicht die oft geschilderte Gefahr sog. Dooring-Unfälle.
Aus den oben genannten Gründen ergibt sich in der Gesamtbewertung, dass die Realisierung der Planung zu
einer unzumutbaren und u.E. auch rechtlich nicht vertretbaren Benachteiligung von Menschen führt, die auf die
faktische Erreichbarkeit ihrer Wohnung nicht nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad angewiesen sind. Der gerne
genutzte Pauschalverweis auf die „Verkehrswende“ ist hierbei nicht geeignet und hinreichend, um jeden beliebig
weitgehenden Eingriff in geschützte Rechtspositionen (Eigentumsnutzung, Handlungsfreiheit, Berufsausübung)
ohne Interessenabwägung als rechtlich zulässig begründen zu können.
Mit den genannten Alternativen würden die Interessen und schutzwürdigen Belange aller Betroffenen gewahrt.
Zusätzlich würden hiermit die bisher geplanten Kosten für Fahrradstraßen im Stadtbezirk Bad Godesberg
deutlich gesenkt werden können, da die notwendigen Arbeiten zur Umsetzung der Fahrradstraße in der
Rüdigerstraße (Tiefbau, Markierung, Umwidmung) entfallen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4
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Datenstand: 03.11.2026, 05:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de