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230853-15 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der Koalition: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Antrag zur Vorlage 230853

Nummer
230853-15 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
20.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 29.08.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung
  3. Sondersitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 20.08.2024 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 230853 Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz

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Änderungsantrag
öffentlich
230853-15 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Karin Langer
20.08.2024
Änderungsantrag der Koalition: Planung im
Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9)
zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz
Antrag zur Vorlage 230853
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.08.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung
Rat 29.08.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1) Die Kreuzung Bundeskanzlerplatz in Richtung Norden wird unverändert
gelassen. Der Radweg und die überbreite MIV-Fahrspur aus Variante II
werden erst ab dort eingerichtet, wo bisher der Radverkehr auf die
Straße geleitet wird.
2) Der Abflussverkehr aus der Marktgarage und der Unigarage wird
verbessert. Dabei werden auch die Verkehrsbeziehungen über das
Koblenzer Tor hinaus in die Betrachtung mit einbezogen.
3) Die Prüfaufträge zu 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 1.7 werden zeitnah eingeleitet und
die Ergebnisse nach Abschluss der jeweiligen Prüfung dem
Mobilitätsausschuss vorgelegt. Sollten Prüfaufträge sich als nicht
umsetzbar erweisen, schlägt die Verwaltung tragfähige Alternativen vor.
Zudem werden folgende Aspekte berücksichtigt:
zu Punkt 1.3:
Hierbei wird der vom Zukunftsnetz Mobilität NRW im Rahmen des Programms
zur Förderung der sicheren und eigenständigen Mobilität von Kindern
empfohlene Mindestabstand für Hol- und Bringzonen von 250 Metern zu
Schulen beachtet.
zu Punkt 1.8:
Die Radverkehrsverbindung von der Adenauerallee zur Kaiserstraße über dieSeite 1 von 2
Seite 2
Weberstraße wird deutlich markiert, so dass ein sich selbsterklärender
Übergang zur Fahrradstraße Weberstraße erfolgt.
Begründung
1) Durch das Beibehalten der aktuellen Führung bleiben mehr
Aufstellflächen für den MIV, um die stark befahrene Kreuzung zu
entlasten.
2) Die Innenstadt ist mit allen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Für den
PKW-Verkehr stehen zahlreiche Parkhäuser in der Innenstadt zur
Verfügung, die sehr gut angebunden sind. Es ist aber ebenso wichtig,
dass auch das Verlassen dieser Parkhäuser reibungslos funktioniert.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de