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230853 · Beschlussvorlage

Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz

Nummer
230853
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.08.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 230853-06 ST Grüne-Änderungsantrag: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Antrag zur Vorlage 230853
  2. 230853-18 BBB-Antrag: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Drucksachengruppe 230853
  3. 230853-17 Information zur vorläufigen Ausgestaltung der Radverkehrsanlagen entlang der Adenauerallee
  4. 230853-07 ST BBB-Änderungsantrag Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Antrag zur Vorlage 230853
  5. 230853-22 Adenauerallee - Abschluss der Markierungsarbeiten und Beginn des Verkehrsversuchs
  6. 230853-13 Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz - Weiteres Vorgehen: Baustellenablauf und Versuchsauswertung
  7. 230853-02 AA Grüne-Änderungsantrag: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Antrag zur Vorlage 230853
  8. 230853-04 ST Ergänzende Stellungnahme zu: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz
  9. 230853-13 AA CDU-Änderungsantrag: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Antrag zur Vorlage 230853
  10. 230853-01 AA CDU-Änderungsantrag: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Antrag zur Vorlage 230853
  11. 230853-20 ST Adenauerallee - weitere Zeitschiene Markierung
  12. 230853-08 ST Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz
  13. 230853-10 AA CDU-Änderungsantrag: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Antrag zur Vorlage 230853
  14. 230853-05 ST CDU-Änderungsantrag: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Antrag zur Vorlage 230853
  15. 230853-14 Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz
  16. 230853-12 AA FDP-Änderungsantrag: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Antrag zur Vorlage 230853
  17. 230853-11 AA Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Antrag zur Vorlage 230853
  18. 230853-09 ST Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz
  19. 230853-03 AA BBB-Änderungsantrag Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Antrag zur Vorlage 230853
  20. 230853-19 Adenauerallee - Ergebnisse der Abstimmung mit Bezirksregierung und Polizei
  21. 230853-15 AA Änderungsantrag der Koalition: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Antrag zur Vorlage 230853

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Beschlussvorlage
öffentlich
230853
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Planung im Rahmen der Sanierung der
Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und
Bundeskanzlerplatz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 24.05.2023 Empfehlung
Rat 13.06.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die sanierte Verkehrsfläche auf der
Nord-Süd-Achse im Abschnitt zwischen dem Koblenzer Tor und dem
Rheinweg gemäß der angehängten Planung umzusetzen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Linksabbiegemöglichkeit für den
MIV und den Radverkehr aus der Adenauerallee 9-11 in Fahrtrichtung
Süden (über eine Anforderungsampel) zu prüfen.
3. Gemäß der Forderung der Behindertenvertretung wird die Verwaltung
beauftragt, im Abschnitt zwischen der Arndtstraße und der
Joachimstraße die Einrichtung einer weiteren Ampel für den Fußverkehr
zu prüfen.
4. Im Rahmen der Planung und Umsetzung sollen die Anwohnenden wie
in der Begründung dargestellt umfassend informiert werden.
5. Der Einleitung des Vergabeverfahrens wird zugestimmt.
Begründung
Auf der Adenauerallee (B9) im Abschnitt zwischen dem Koblenzer Tor im
Norden und dem Bundeskanzler Platz im Süden müssen umfangreiche
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Ein Großteil der Sinkkastenleitungen ist aufgrund von Setzungen aus dem
seinerzeitigen U-Bahn-Bau abgerissen. Durch die in weiten Teilen nicht mehr
vorhandene Verbindung der Sinkkästen zum sehr tief liegenden Kanal kann
Niederschlagswasser nicht mehr sachgemäß abgeleitet werden. Dies birgt
erhebliche Risiken von Ausspülungen und Fahrbahneinbrüchen, zu denen es in
der Adenauerallee in der Vergangenheit bereits gekommen ist. Abgesehen von
den Gefahren, die von Straßeneinbrüchen im Allgemeinen ausgehen, führen
diese zu ungeplanten und damit unkoordinierten Sperrungen der
Verkehrsflächen.Seite 1 von 18
Seite 2
Aufgrund der Tiefenlage des Mischwasserkanals ist vorgesehen, anstelle eines
unmittelbaren Anschlusses der zahlreichen Sinkkästen an den Kanal so
genannte Sinkkastensammelleitungen in geringer Tiefe zu verlegen. Der
Anschluss erfolgt dann an einigen Stellen statt an jedem Sinkkasten.
Der Mischwasserkanal der Adenauerallee befindet sich in
sanierungsbedürftigem Zustand. Während in großen Teilen eine grabenlose
Sanierung mit Linern möglich ist, ist an einigen Stellen in Höhe Juridicum ein
Neubau in offener Bauweise erforderlich.
Darüber hinaus ist die Fahrbahndecke in einem maroden und
sanierungswürdigen Zustand. Zur Vermeidung eines steigenden
Schadensbildes ist eine Sanierung der Anlagen erforderlich. Die Sanierung wird
zwischen den bestehenden Bordsteinen erfolgen, eine Anpassung der
Bordlage ist nicht geplant.
Aus Gründen der Kosteneffizienz und zur Reduktion der verkehrlichen
Auswirkungen sollen alle Maßnahmen ab Herbst 2023 in Abschnitten von
Norden nach Süden gemeinsam umgesetzt werden. Die Arbeiten sollen bis
Ende 2024 / Anfang 2025 vollständig abgeschlossen werden. Die
abschnittsweise, jeweils vollständige Ausführung der Arbeiten ermöglicht die
frühzeitige Nutzung der fertiggestellten Abschnitte.
Die Stadtverwaltung wurde im Juni 2019 vom Hauptausschuss beauftragt, für
den Abschnitt Belderberg / Adenauerallee bis (mind.) Zweite Fährgasse die
„Neu- bzw. farbliche Markierung der Radfahr- oder Schutzstreifen“ umzusetzen
(DS 1911841 & 1911841EB4). Des Weiteren wurde die Verwaltung am
14.12.2020 mit Planungen für weitere Protected Bike Lanes / Umweltspuren
beauftragt, zu denen in der damaligen Verwaltungsstellungnahme auch der
Abschnitt der B9 bis zum Bundeskanzlerplatz gehörte (DS 202058).
Auf Grundlage der Beschlüsse und der geltenden Richtlinien wurde im Zuge
der notwendigen Sanierungsarbeiten ein möglicher Fahrbahnquerschnitt auf
dem genannten Abschnitt der Adenauerallee geprüft. Hierbei wurde festgestellt,
dass nach den geltenden Regelwerken im Zuge der Sanierungsmaßnahmen
der bisherige Status quo mit zwei MIV-Spuren nicht wiederhergestellt werden
kann. Durch die umfassende grundhafte Sanierung besteht kein
Bestandsschutz. Die Beibehaltung bzw. richtlinienkonforme Neumarkierung
einer zweispurigen MIV-Führung und einer Radverkehrsanlage ist nach den
geltenden Richtlinien nicht möglich. Auf Grundlage der gemessenen
Verkehrsstärken (1.600 KFZ/Spitzenstunde) ist eine Radverkehrsanlage
zwingend anzubieten. Eine Führung im Mischverkehr wird durch die geltenden
Richtlinien ausgeschlossen. Das bedeutet, dass für den Radverkehr aufgrund
der gemessenen hohen Radverkehrsstärken eine Mindestbreite von 2,00 m
zzgl. eines Sicherheitstrennstreifens (0,50 m Breite) zum ruhenden Verkehr
angeboten werden muss. Für zwei nebeneinander geführte MIV-Fahrspuren
sind mindestens 5,50 m vorzusehen. Dies bedeutet pro Fahrrichtung insgesamt
8,00 m. Diese Breite steht auf der Adenauerallee nicht zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung eine Neuaufteilung des
Straßenraums. Auf der gesamten Länge soll in beide Fahrtrichtungen eine
Protected Bike Lane eingerichtet werden. Daneben wird eine Spur für den
motorisierten Verkehr plus zusätzliche Abbiegespuren in denSeite 2 von 18
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Kreuzungsbereichen zur Verfügung stehen. Durch die oben erwähnte
abschnittsweise Einrichtung der neuen Spuraufteilung im Zuge der Kanal- und
Deckensanierungsmaßnahme kann eine schrittweise Eingewöhnung an die
angepasste Verkehrssituation über ca. 1 Jahr ermöglicht werden.
Bedeutung der Adenauerallee für den Radverkehr:
Eine attraktive Radwegeführung entlang der Adenauerallee in Ergänzung der
vorhandenen Parallelrouten am Rheinufer und an der Kaiserstraße ist
erforderlich: auf der Adenauerallee befinden sich viele wichtige Ziele und
Quellen für den Radverkehr (z.B.: Bundesbehörden, Universität,
Universitätsbibliothek, diverse Arbeitgebende, Geschäfte, Arztpraxen etc.).
Umwegfahrten über die Parallelachsen am Rheinufer und die Kaiserstraße
machen beim Erreichen dieser Ziele keinen Sinn und die Verwendung des
Rads aufgrund des Umwegs unattraktiver. Die Adenauerallee stellt zudem
einen wichtigen Lückenschluss zwischen den Radverkehrsanlagen im Bereich
Sandkaule / Belderberg sowie den baulichen Radwegen ab dem
Bundeskanzlerplatz und die direktere Achse vom Zentrum in Richtung der
Museumsmeile und des Bundesviertels dar. Des Weiteren dient die
Adenauerallee bei Hochwasser als wichtige Parallelroute zum Rheinradweg
und über die Adenauerallee erfolgt auch eine Anbindung an die Reuterbrücke.
Ergänzend hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren viele Beschwerden
und Eingaben von Bürger*innen bzgl. der Radverkehrsführung auf der Nord-
Süd-Achse erhalten. Viele Menschen, die dort bereits heute mit dem Rad
unterwegs sind, fühlen sich auf dieser Achse nicht sicher und durch den Kfz-
Verkehr gefährdet.
Die Adenauerallee ist auch aus den vorgenannten Gründen eine Hauptroute
des zur Beratung vorgelegten Radverkehrsnetzes (DS 230820). Sie bietet eine
direkte Verbindungsachse zwischen den Wohnquartieren im Bonner Norden,
Bonn-Castell und Auerberg und den Arbeitsplatzschwerpunkten im ehemaligen
Bundesviertel. Zudem erschließt sie wichtige Bildungseinrichtungen, welche in
besonderem Maße von Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit dem
Fahrrad angefahren werden, darunter das Beethoven Gymnasium, die zentrale
Universitätsbibliothek sowie wichtige Universitätsgebäude.
Verkehrliche Auswirkungen:
Die verkehrlichen Rahmenbedingungen wurden im Vorfeld der Planung mittels
Verkehrszählungen erhoben. Im Vergleich der Nord-Süd-Achse zur Ost-West-
Achse fällt auf, dass die Nord-Süd-Achse weniger Kfz-Verkehr aufweist als die
Oxfordstraße als Teil der Ost-West-Achse.
Nord-Süd-Achse Ost-West-Achse
ca. 21.000 Kfz/Tag 30.000 Kfz/Tag
ca. 1.600 Kfz/Spitzenstunde ca. 1.900 Kfz/Spitzenstunde
Radfahrende/ Tag
ca. 3.500 Radfahrende/Tag ca. 2.100 Radfahrende/TagSeite 3 von 18
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ca. 350 Radfahren-de/Spitzenstunden ca. 200 Radfahren-
de/Spitzenstunden
Für den Radverkehr zeigen sich hohe Verkehrsstärken (3.500 Fahrräder/Tag),
was die Wichtigkeit der Achse für den Radverkehr sowie den Bedarf einer
sicheren Radverkehrsinfrastruktur unterstreicht. Die Adenauerallee ist ab dem
Koblenzer Tor in Fahrtrichtung Norden bereits heute einspurig. In diesem
Bereich kommt es vereinzelt zu Rückstauungen. Bei Ortsbegehungen in den
Spitzenstunden wurde festgestellt, dass der Rückstau allerdings nicht durch die
beginnende Einspurigkeit für den MIV verursacht wurde, sondern während der
Beobachtungszeit von der Kreuzung Rheingasse/Belderberg/Rathausgasse
ausgegangen ist. Durch längere Rotzeiten kann es hier zu Rückstauungen
kommen. Die Rotzeiten sind der längeren Grünzeiten für den MIV aus der
Rheingasse geschuldet. Aufgrund der Brückenumfahrt kommt es hier zeitweilig
zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Es bleibt festzuhalten, dass eine
einspurige Adenauerallee das derzeitige Verkehrsaufkommen abwickeln kann.
Durch den Wegfall der zweiten MIV-Spur fallen allerdings Reserven in der
Leistungsfähigkeit weg. Grundsätzlich kann es aufgrund der notwendigen
Einspurigkeit der Adenauerallee zu Verlagerungseffekten auf Nebenachsen
kommen. Hierfür kommt nur die Kaiserstraße infrage. Ein Umweg über die
Kaiserstraße ist aus zeitlichen Gründen unattraktiv. Sofern es tatsächlich zu
Verlagerungen kommen sollte, kann hier mit geeigneten Maßnahmen
nachgesteuert werden. Dazu wird die Verwaltung die Entwicklung des Verkehrs
nach Abschluss der Maßnahme beobachten.
Die Verwaltung hat eine Planung mit einer Protected Bike Lane (PBL; mit
baulicher Trennung) zwischen dem MIV und der Radverkehrsinfrastruktur
erstellt. Die Protection kann nur in Bereichen vorgesehen werden, in denen
keine privaten Zufahrten, Einmündungen, Ladezonen, Parkbuchten oder
Bushaltestellen (für den Nachtbus- oder Schienenersatzverkehr) vorgesehen
sind. Die Protection soll durch einen 8 cm hohen Bordstein hergestellt werden,
der auch von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen überfahren werden kann.
Alle Einmündungen und privaten Zufahrten sollen vollflächig rot markiert
werden, um die Aufmerksamkeit für Radfahrende zu steigern.
Die Planung entspricht den Zielen des Radentscheides. Insbesondere werden
die Ziele 2 (neue Rad- und Gehwege) und 5 (mehr Fahrradstellplätze) erfüllt.
Die Planung sieht grundsätzlich Folgendes vor:
Für alle Verkehrsteilnehmer*innen werden alle bisher vorhandenen
Fahrbeziehungen weiterhin erhalten bleiben. Ergänzend soll für den Stich
Adenauerallee 7-13 (Hotel Königshof) eine Linksabbiegemöglichkeit für den
MIV und Radverkehr (auf Anforderung) in die Adenauerallee in Richtung Süden
geprüft werden, um Umwegfahrten in Richtung Norden über den Bertha-von-
Suttner-Platz zu vermeiden.
In Abhängigkeit des Verkehrskonzeptes am Rheinufer soll eine
Linksabbiegemöglichkeit von der Adenauerallee in die Erste Fährgasse geprüft
werden (dies ist im Rahmen des Projektes am Rheinufer zu entscheiden, ist in
den Planvarianten nachrichtlich dargestellt und kann bei der weiteren Planung
berücksichtigt werden). An diesem Knotenpunkt soll zudem eine
Fußgänger*innenquerung auf der Südseite des Knotenpunktes gemäß demSeite 4 von 18
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geltenden Beschluss (DS 1911194) umgesetzt werden. Die Querung ist in der
Planung berücksichtigt. Für den MIV sind fast durchgehend in beide
Fahrtrichtungen 3,50 m breite Fahrspuren eingeplant. Alle Abbiegestreifen
bleiben in der derzeitigen Breite erhalten oder werden an eine regelkonforme
Breite angepasst. Vor jedem Abbiegestreifen wird ein Aufstellbereich von 5,00
m für Radfahrende eingeplant. An jeder Fußgänger*innenquerung soll
Radfahrenden ein indirektes Linksabbiegen ermöglicht werden. Das Parken soll
weitestgehend erhalten bleiben (siehe hier untenstehende Parkraumbilanz). Für
den Lieferverkehr werden insgesamt 10 Ladezonen eingerichtet. Diese sollen
nachts als Parkzonen zur Verfügung stehen. Zwischen ruhendem Verkehr
(Parken und Ladezonen) wird immer ein Sicherheitstrennstreifen mit einer
Breite von 0,75 m markiert, um das Risiko für Dooring-Unfälle zu reduzieren. Im
Bereich der Nebenanlage (Parkstreifen und Gehwege) sind in regelmäßigen
Abständen Fahrradbügel eingeplant. Alle Einmündungen und privaten
Zufahrtsbereiche werden im Bereich der Radverkehrsanlage vollflächig rot
eingefärbt.
Ruhender Verkehr und Lieferverkehre:
Bei den Ortsbegehungen wurde ein erheblicher Bedarf an Ladezonen und ein
großer Mehrbedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten auf der Adenauerallee
festgestellt. Bei der durchgeführten Parkraumzählung der MIV-Stellplätze
wurden im Bestand 116 Stellplätze sowie 3 ausgewiesene
Behindertenstellplätze gezählt. In der Neuplanung werden tagsüber 69 und
nachts 93 Parkstände erhalten. MIV-Stellplätze und Ladezonen werden nur in
bereits im Bestand vorhandenen baulich angelegten Bereichen angelegt.
Parkraum heute: 116 Parkplätze; 3 Behindertenstellplätze; keine Ladezonen
Parkraum Planung: 69 zzgl. 24 Stellplätze im Bereich von 11 Lieferzonen; die
Lieferzonen können nachts für die Anwohnenden freigegeben werden; 5
Behindertenstellplätze
Dies bedeutet, nachts stehen 93 Stellplätze (heute 116) im Plangebiet zur
Verfügung.
80 Prozent der derzeit vorhandenen Parkstände bleiben erhalten.
Gründe des Parkraumentfalls:
• Tagsüber 24 Parkstände für Ladezonen
• 4 Parkstände für Radabstellanlagen (im Bereich von Einmündungen zur
Verbesserung der Sichtbeziehungen und im Bereich der Kirche St.
Cyprian
• 3 Parkstände für Behindertenstellplätze
• Ca. 21 Parkplätze entfallen aufgrund der Umstrukturierung des
Parkraumes von Schräg- zu Längsparkplätzen und des Entfalls von
Parkraum auf der Fahrbahn. Dies ist notwendig, um durchgehend
Radverkehrsinfrastruktur anbieten zu können. Außerdem stellen
Schrägparkplätze ein großes Konfliktpotenzial für den Radverkehr dar.
Bei Ausparken aus Schrägstellplätzen ist für den Autofahrenden die
Sicht auf den fließenden Verkehr stark eingeschränkt. Hier drunter
leider vor allem Radfahrenden, die sich auf rechten FahrbahnrandSeite 5 von 18
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bewegen und dadurch noch später gesehen werden als heranfahrende
PKW
Beteiligung der Anwohnenden und Nutzenden
Zur umfassenden Information über die veränderte Verkehrsführung und
Beteiligung der betroffenen und interessierten Bürger*innen, Anwohnenden und
Stakeholder sieht die Stadtverwaltung einen mehrstufigen Kommunikationsplan
für das Projekt vor:
• Pressemitteilung: Zunächst sollen Öffentlichkeit, Medien und
Bürger:innen allgemein über die in die Gremien eingebrachte Planung
und die verkehrsplanerischen Ziele des Projekts informiert werden.
• Einwurfsendung: Zum Zeitpunkt der Beratung in den Gremien sollen die
anwohnenden Bürger*innen durch Einwurfsendung gezielt über die
Maßnahme informiert werden und auf die Möglichkeit einer Begehung
sowie die Einsicht in die online vorliegenden Planungen hingewiesen
werden
• Begehung / Spaziergang über die B9: Mit den Bürger*innen,
Gewerbetreibenden und weiteren Interessierten soll ein Termin vor Ort
mit Vertreter*innen der Stadtverwaltung angeboten werden, um die
Planungen näherzubringen
• Video zum Projekt: Ein kurzer, informativer Videoclip, in welchem die
Baumaßnahmen und die neue Verkehrsführung erläutert werden, soll
das Projekt in den Medien verbreiten
• Ankündigung/Bürgerinformation vor dem Umbau (durch 66): Vor Beginn
des Umbaus wird die Stadtverwaltung in gewohnter Weise über den
bevorstehenden Baubeginn informieren und die grundlegenden
Informationen zum Projekt noch einmal aufgreifen
Beschreibung der Planung
Fahrtrichtung Süden vom Koblenzer Tor beginnend
Plan 1:
Im ersten Abschnitt zwischen Koblenzer Tor beginnt die Radverkehrsführung
hinter der Querung Am Hofgarten / Alter Zoll. An dieser Querung werden für
den Radverkehr indirekte Linksabbiegemöglichkeiten und eigene Furten
berücksichtigt. Eine getrennte Führung des Fuß- und Radverkehrs ist aus Sicht
der Verwaltung an dieser Stelle aufgrund der großen Verkehrsströme
empfehlenswert. Hinter der Querung beginnt die Radverkehrsführung mit einem
Schutzstreifen, dieser wird in eine Protected Bike Lane (PBL) geführt. Diese ist
in dem Bereich bis vor den Knotenpunkt Am Hofgarten mit einer Breite von 2,60
m bis 2,70 m geplant. Für die Protection sind 0,30 m eingeplant. Im Bereich der
Aufweitung wird die Protection auf einer Länge von 25 m unterbrochen. Der
Bereich wird vollflächig rot eingefärbt. Die Radspur wird weiterhin geradeaus
geführt und nach 25 m beidseitig durch eine Protection in Mittellage
weitergeführt. Die Aufstellfläche für Reisebusse bleibt in diesem BereichSeite 6 von 18
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bestehen. Daneben wird weiterhin die Rechtsabbiegespur bestehen bleiben.
Die rechts abbiegenden Fahrzeuge haben nur in dem angesprochenen Bereich
die Möglichkeit auf die Abbiegespur zu gelangen. Geradeausfahrender
motorisierter Individualverkehr (MIV) kann weiterhin geradeaus fahren.
In diesem Bereich ist eine Linksabbiegemöglichkeit nachrichtlich eingetragen.
Diese ist nur in Abhängigkeit der Verkehrsführung am Rheinufer auszubauen.
Die Entscheidung zur Verkehrsführung am Rheinufer und dieser
Abbiegemöglichkeit wird im Rahmen der Vorlage zum Rheinufer getroffen. Für
Radfahrende, die in die Erste Fährgasse fahren wollen, wird neben der direkten
Möglichkeit auch eine indirekte Querungsmöglichkeit angeboten. Für den
touristischen Busverkehr wird eine Anforderungsmöglichkeit geschaffen, so
dass dieser geradeausfahren kann und nicht in die Straße Am Hofgarten
abbiegen muss. Außerdem ist in diesem Bereich die bereits beschlossene
Querung für den Fußverkehr auf der südlichen Seite der Kreuzung
berücksichtigt. Auf der südlichen Seite der Kreuzung wird die bereits
beschlossen Fußgängerquerung (DS 1911194) in der Planung berücksichtigt.
Nach der Einmündung „Am Hofgarten“ wird die Radverkehrsanlage zu Gunsten
der neuen Querung auf eine 2,20 m breite Spur eingeengt. Der MIV hat 3,50 m
Breite zur Verfügung. Die PBL wird durch die privaten Zufahrten unterbrochen.
Begleitend werden im Bereich der Universitäts- und Landesbibliothek an beiden
Straßenseiten weitere Fahrradbügel aufgestellt. Die bereits vorhandenen vor
der Bibliothek sollen durch aktuelle Modelle ersetzt werden.
Plan 2:
Plan 2 beginnt auf Höhe der Universitäts- und Landesbibliothek. Neben den
erwähnten Fahrradbügel sind auf beiden Seiten auf Höhe des
Beethovengymnasiums Ladezonen eingeplant. Die Mobilstation vor dem
Juridicum bleibt bestehen. An den hier vorhandenen Parkplätzen ist die neue
Ladestation ausgebaut. Direkt im Anschluss liegt die Nachtbushaltestelle. In
diesem Bereich kann keine PBL eingerichtet werden. Nach der Bushaltestelle
beginnt die PBL wieder und wird bis ca. 30 m vor der Kreuzung Adenauerallee /
Weberstraße / Zweite Fährgasse mit Unterbrechungen an den Einmündungen
fortgeführt. Vor der Einmündung zur Weberstraße wird die PBL in einen
Radfahrstreifen überführt. Die MIV-Spur wird auf eine überbreite Fahrspur mit
einer Breite von 4,50 m aufgeweitet, so dass in diesem Bereich neben
wartenden abbiegenden PKW der geradausfahrende MIV vorbeifahren kann. In
diesem Bereich werden die vorhandenen Poller im Gehwegbereich durch
Fahrradbügel ersetzt. Diese sollen parallel zur Fahrbahn aufgestellt werden. Im
Kreuzungsbereich werden für den Radverkehr indirekte
Linksabbiegemöglichkeiten eingerichtet. Außerdem werden vorgezogenen
Wartebereiche für den Radverkehr eingerichtet.
Nach dem Kreuzungsbereich wird der MIV auf einer 3,50 m breiten Spur und
der Radverkehr auf einer zunächst 2,60 m breiten Spur in Richtung Süden
geführt. Die Radspur weitet sich auf eine breite von 3,20 m auf, so dass ab dem
Knotenpunkt Zweite Fährgasse die Radspur durch den Rettungsdienst und die
Polizei im Bedarfsfall mit genutzt werden kann. Direkt hinter der Kreuzung
werden Fahrradbügel eingerichtet. Daran anschließend soll eine Ladezone und
Stellplätze eingerichtet werden.
Plan 3:Seite 7 von 18
Seite 8
Die in Plan 2 zur Verfügung stehenden Breiten für MIV und Radverkehr werden
in Plan 3 fortgeführt. Im Bereich der Bundeszentrale für politische Bildung
werden die bestehenden Parkplätze erhalten bleiben. Die heute existieren
Schrägstellplätze gegenüber dem Bundesjustizministerium werden in eine
Ladezone und Längsstellplätze umgewandelt. Zum Abschluss der Stellplätze
befindet sich die Nachtbushaltestelle. Hier sollen auch weitere Fahrradbügel
aufgestellt werden. In diesem Bereich an der Arndtstraße wird die Radspur auf
eine Breite von 2,40 m verengt. Direkt nach der Arndtstraße wird die PBL
wieder bis zu einer Breite von 3,20 m aufgeweitet. Die in diesem Bereich
vorhandenen Parkplätze bleiben bestehen, Radbügel werden ergänzt.
Plan 4:
Plan 4 beginnt auf Höhe der Joachimstraße. Die Fahrspurbreiten liegen bei
3,50 m für den MIV und 3,20 m PBL zzgl. 0,30 cm Protection. Im Bereich
zwischen der Joachimstraße und der Schedestraße werden auf den
vorhandenen Stellplätzen eine Lieferzone, Parkplätze und Fahrradbügel
eingerichtet. Die Stellplätze vor der Schedestraße entfallen, um die Sicht im
Einmündungsbereich zu verbessern. An der Querung an der Schedestraße
wird dem Radverkehr eine indirekte Linksabbiegemöglichkeit eingerichtet. Die
Breiten der beiden Fahrspuren bleiben bis zur Einmündung der Simrockstraße
(Plan 5) konstant. Bis zur Querungsmöglichkeit am Zoologischen
Forschungsmuseum wird die Protection durchgeführt. Ab dort muss die
Protection aufgrund der Bushaltestelle unterbrochen werden. An der
Querungsstelle werden indirekte Linksabbiegemöglichkeiten für den
Radverkehr geschaffen.
Zwischen der Zweiten Fährgasse und der Schedestraße gibt es derzeit im
Bestand keine Ampelanlage zur Querung der Adenauerallee für den Fuß- und
Radverkehr. Eine Querung der Adenauerallee ist lediglich durch die U-
Bahnhaltestellen möglich. Daher wurde von der Behindertenvertretung
angeregt, dass in diesem Bereich eine überirdische Querungsmöglichkeit
geprüft werden soll (siehe Stellungnahme der Behinderten Gemeinschaft
Bonn).
Plan 5:
Die Planung sieht eine verbesserte oberirdische Führung vor. Ab der
Simrockstraße wird der Radverkehr auf einer ca. 2,50 m breiten PBL geführt.
Die Protection muss hier aufgrund der zahlreichen Parkstände auf längerer
Strecke unterbrochen werden. Für den MIV stehen parallel 3,50 m zur
Verfügung. Auf dem Abschnitt zwischen der Simrockstraße und der
Reuterstraße werden alle Schrägparkplätze in Längsparkplätze umgeändert,
um den nötigen Platz im Straßenraum für eigene Fahrspuren für den MIV und
Radverkehr zu gewinnen. Des Weiteren werden Fahrradabstellanlagen
ergänzt. Die bestehenden Behindertenstellplätze bleiben erhalten und eine
Ladezone wird ergänzt. Um die Querung des Radverkehrs oberirdisch zu
verbessern, wird in dieser Variante eine neue Ampelanlage gebaut. Diese
ermöglicht das Queren des Abzweiges in die Reuterstraße für den Radverkehr
in einer Grünphase und bedeutet damit eine deutliche Verbesserung zur
aktuellen Situation. Zurzeit ist eine Querung des Knotenpunktes nur in
mehreren Zügen möglich. Nach der Querung der Kreuzung wird der
Radverkehr über die bestehenden Radwege geführt. Außerdem wird eineSeite 8 von 18
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getrennte Fuß- und Radwegeführung in Ost-West-Richtung in der bestehenden
Ampelanlage ergänzt, so dass Fuß- und Radverkehr konfliktfrei die Willy-
Brandt-Allee überqueren können. Die Fahrbeziehung für den Radverkehr in
Richtung Reuterstraße bleibt, wie im Bestand vorhanden, erhalten. Für
Radfahrende, die in Richtung Welckerstraße fahren möchten, wird im Bereich
der bisherigen MIV-Abbiegespur eine PBL eingerichtet. Grundsätzlich wäre hier
für sichere Radfahrende auch die Möglichkeit gegeben, in Richtung Heussallee
im Mischverkehr mit dem MIV weiterzufahren. Die aus Richtung Reuterstraße
bestehenden 2 Linksabbiegespuren in die Adenauerallee werden zukünftig nur
noch in Form der rechten Linksabbiegespur in die Adenauerallee geführt. Die
linke Linksabbiegespur wird ausschließlich für einen U-Turn zu Verfügung
stehen.
Fahrtrichtung Norden vom Bundeskanzlerplatz aus beginnend
Plan 5:
Die Radverkehrsführung aus Richtung Süden in Richtung Norden beginnt auf
Höhe der Coburger Straße. Hier wird der Radverkehr durch eine bauliche Insel
geschützt auf die bisherige rechte MIV-Spur geführt und auf einer PBL mit einer
Breite von 3,20 m in Richtung Norden geführt. Dem MIV stehen durchgehend
bis zum Koblenzer Tor mind. 3,25 m (fast durchgehend 3,50 m) zur Verfügung.
Am Anfang der PBL besteht für den Rettungsdienst und die Polizei die
Möglichkeit, bei Stau über die PBL in Richtung Norden am Stau vorbeizufahren.
An der Ampelanlage auf Höhe des Bundeskanzlerplatzes besteht die
Möglichkeit indirekt in Richtung Reuterstraße abzubiegen. Für den weiter in
Richtung Norden fahrenden Radverkehr steht weiterhin eine PBL zur
Verfügung. Die PBL (Breite 3,20 m) kann fast unterbrechungsfrei in Richtung
Norden bis zur Einfahrt zur Villa Hammerschmidt geführt werden. Ab der
genannten Zufahrt muss die Protection bis hinter die Nachtbushaltestelle
unterbrochen werden, damit der Bus die Haltestelle spaltfrei anfahren kann.
Plan 4:
An der Fußgängerquerung in dem Bereich ist ein indirektes Abbiegen für den
Radverkehr eingeplant. Im Bereich der Kaiser-Friedrich-Straße ist eine
Lieferzone und ein Behindertenstellplatz eingeplant. Die Parkplätze im weiteren
Verlauf bleiben erhalten. Bis zur Querung Schedestraße kann die Protection
aufgrund der privaten Einmündungen, Parkplätze und einem neuen
Behindertenparkplatz nur auf kurzen Abschnitten eingeplant werden. An der
Fußgängerampel Schedestraße wird ein indirekter Linksabbieger für den
Radverkehr eingeplant. Nach der Ampel ist für den Radverkehr wieder eine
Protection vorgesehen. Im Anschluss an die Raiffeisenstraße sind im
Seitenbereich Fahrradstellplätze und öffentliche Parkplätze vorgesehen.
Dadurch kann bis auf Höhe des Universitätsklinikums die Protection für die
Radverkehrsanlagen nur auf kurzen Teilabschnitten eingeplant werden.
Plan 3:
Nach der Ausfahrt des Universitätsklinikums sind zunächst eine Ladezone und
anschließend Radabstellanlagen vorgesehen. Nach der Einmündung zur
Tempelstraße wird die PBL fortgeführt. Die Protection muss allerdings aufgrund
der Bushaltestelle unterbrochen und kann erst nach der Haltestelle auf HöheSeite 9 von 18
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des Bundesjustizministeriums fortgesetzt werden. Auf Höhe der Ein- und
Ausfahrt des Bundesjustizministeriums muss die Protection aufgrund der
nächsten Bushaltestelle wieder unterbrochen werden. In der Busbucht ist
außerhalb der Betriebszeiten des Nachbusses eine Ladezone eingeplant. Von
der Busbucht in Richtung Zweiter Fährgasse sind Parkplätze und
Fahrradabstellanlagen eingeplant. Nach der Busbucht kann die Protection der
Radspur aufgrund der Zufahrten und der Stellplätze nur abschnittweise
umgesetzt werden. Ab den Parkplätzen bis zur Zweiten Fährgasse kann die
Protection aber durchgehend ausgebaut werden.
Plan 2:
Im Kreuzungsbereich Adenauerallee / Weberstraße / Zweite Fährgasse sind für
den Radverkehr indirekte Linksabbieger eingeplant. Die Radverkehrsanlagen
werden im Kreuzungsbereich vollflächig rot markiert. Aufgrund der zukünftig
schwachen Abbiegevorgänge in die Zweite Fährgasse wird hier die MIV-
Fahrbahn nicht aufgeweitet. Nach der Kreuzung Adenauerallee / Weberstraße /
Zweite Fährgasse wird der Radverkehr auf einer 3,00 m breiten
Radverkehrsanlage in Richtung Norden geführt. Ab der Kreuzung kann die
Protection der Radverkehrspur mit Ausnahme der privaten Zufahrten fortgeführt
werden. Auf Höhe der Kirche St. Cyprian wird die Protection für eine Ladezone,
einen Behindertenstellplatz und Parkplätze unterbrochen. In diesem Bereich
sind zudem Fahrradbügel eingeplant. Ab der Schaumburg-Lippe Straße kann
keine Protection für den Radverkehr vorgesehen werden, da der Bus diesen
Bereich zur Anfahrt der Haltestelle überfahren muss. Nach der Bushaltestelle
wird der Radverkehr zunächst ohne Protection geführt. Ab der
Universitätsbibliothek kann die Protection durchgehend bis zur Ersten
Fährgasse eingeplant werden. Im Bereich der Universitätsbibliothek sind
weitere Fahrradbügel eingeplant. Zudem sollen die vorhandenen Fahrradbügel
durch die aktuellen Standardbügel ersetzt werden, so dass zukünftig die
Fahrräder am Rahmen abgeschlossen werden können.
Plan 1:
Im Linksabbiegestreifen in die Straße Am Hofgarten wird ein Aufstellbereich
eingeplant. Zusätzlich wird im Bereich der Fußgängerampel ein indirekter
Linksabbieger eingeplant. Im Bereich der Kreuzung wird die
Radverkehrsanlage zu Gunsten der neuen Fußgängerquerung auf eine Breite
von 2,00 m und die Geradeausspur für den MIV auf 3,20 m verengt, so dass im
Linksabbiegestreifen in die Straße Am Hofgarten eine Breite von 3,00 m zur
Verfügung steht. Dies ist aufgrund des abbiegenden Busverkehrs notwendig.
Im Bereich der Einmündung der Ersten Fährgasse soll das Parken mithilfe von
Pollern verhindert werden. Nach der Ersten Fährgasse sind eine weitere
Ladezone, Stellplätze und ein Behindertenstellplatz eingeplant. Von der Ersten
Fährgasse bis zur Einmündung Adenauerallee (Hotel Königshof) inklusive
Sicherheitstrennstreifen eine Breite zwischen 2,30 m und 2,75 m vorgesehen.
Die Protection kann aufgrund der Stellplätze in diesem Bereich nur
abschnittweise eingeplant werden. Aus der Einmündung Adenauerallee soll im
Rahmen der weiteren Planung eine Linksabbiegemöglichkeit für den MIV und
Radverkehr in Richtung Süden geprüft werden (DS 222179). Derzeit muss der
MIV Umwegfahrten über den Bertha-von-Suttner-Platz – Kölnstraße –
Stiftsplatz – Sandkaule machen, um von hieraus in Richtung Süden zu fahren.
Diese Umwege sollen entfallen. Nach der Einmündung Adenauerallee wird dieSeite 10 von 18
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PBL mit einer Breite von 2,00 m bis kurz vor die Ampel Am Hofgarten / Alter
Zoll geführt. An der Fußgängerquerung sind indirekte
Linksabbiegemöglichkeiten eingeplant.
Durch die notwendigen Unterbrechungen der Protection im Bereich von
privaten Zufahrten, Einmündungen, Ladezonen oder Stellplätzen besteht für
den Rettungsdienst in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit die Protection
als Fahrspur oder Ausweichfläche zu nutzen und so ein zügiges Fahren zu
gewährleisten.
Kosten:
Im Rahmen der Maßnahme fallen insgesamt geschätzte Kosten von ca. 3,65
Mio. Euro an. Hiervon entfallen ca. 2,0 Mio. Euro auf die Deckensanierung und
ca. 300.000,00 Euro auf die Anpassungen der Lichtsignalanlagen. 1,35 Mio.
Euro entfallen auf Markierung, Beschilderung, punktuelle Rotmarkierung und
die Protected-Bike-Lane. Die Kosten der Kanalsanierung können noch nicht
verlässlich angegeben werden und sind in den Kosten nicht enthalten.
Die Pläne sind hochauflösend unter folgenden Link abrufbar:
https://databox.bonn.de/public/download-
shares/OZKD2BBg0PNMp6UxUB9ZYNrXrOJB8HEM
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12. Verkehrsflächen und -anlagen,
ÖPNV
1.12.07 Verkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 3.650.000,00 5610012079000/
78.5200
2023
Einzahlungen 0,00
Investiver
Finanzsaldo
3.650.000,00
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 11 von 18
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FiPos in zustellen
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Planung LP1 (öffentlich)
2 Planung LP2 (öffentlich)
3 Planung LP3 (öffentlich)
4 Planung LP4 (öffentlich)
5 Planung LP5 (öffentlich)
6 Stellungsnahme Behinderten Gemeinschaft (öffentlich)Seite 12 von 18
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1
Betreff: WG: 230203_Planunterlagen Deckensanierung B9
.org>
e>
Betreff: AW: 230203_Planunterlagen Deckensanierung B9
⚠ Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! ⚠
Guten Morgen ,
wie am Mittwoch im Stadthaus besprochen erhalten Sie unsere Stellungnahme zu der Planung.
1. Die Querungsstellen für Fußgänger sind barrierefrei mit Leiteinrichtungen zu gestalten.
2. Da die Abstände zwischen den Fußgängerquerungen in einigen Bereichen Adenauerallee haben einen
größeren Abstand. In diesen Fällen soll, wie besprochen eine zusätzliche gesicherte und barrierefrei
Fußgängerquerung geschaffen werden.
3. Es sind drei zusätzliche Behindertenparkplätze zu schaffen. Folgende Standorte sind vorzusehen: Alter Zoll,
Bibliothek Uni und Museum König.
Da durch die Deckensanierung der Adenauerallee die Ertüchtigung der Straße für die nächsten 2 Jahrzehnte geplant
ist, muss im Zuge der Deckensanierung auch eine Verbesserung für die Fußgänger geschaffen werden. Eine
Verschiebung dieser gewünschten Maßnahme auf den Zeitraum nach 20 oder mehr Jahre wird von der
Behindertengemeinschaft nicht zugestimmt. Gerade die Menschen mit körperlichen Einschränkungen brauchen die
Unterstützung im öffentlichen Verkehrsraum. Wir bitten, dass diese Maßnahmen berücksichtigt werden und der
Politik die Wünsche der Behindertengemeinschaft mitgeteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Behinderten Gemeinschaft Bonn e. V. (BG Bonn)
Behindertenbeauftragter der B
Oppelner Straße 130, 53119 Bonn
Büro BG: +49 228 966 999 11 Fon
Büro BG: +49 228 966 999 97 faxSeite 18 von 18

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Datenstand: 03.11.2026, 00:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de