230853-14 · Beschlussvorlage
Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz
Kerndaten
- Nummer
- 230853-14
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230853-14 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.08.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung Rat 29.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die sanierte Verkehrsfläche auf der Nord- Süd-Achse im Abschnitt zwischen dem Koblenzer Tor und dem Bundeskanzlerplatz einschließlich der Kreuzung bis zum Rheinweg gemäß der Planung „Variante 2“ umzusetzen. Außerdem werden folgende Optimierungen an der Planung vorgenommen: 1.1. Gegenüber der ursprünglichen Planung werden tagsüber (8-18 Uhr) insgesamt 16 Ladezonen statt wie bisher vorgesehen 11 Ladezonen in den baulichen Parkständen geschaffen (vgl. Anlage 1). Ab 18 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages gilt die bisherige Bewohnerparkregelung 1.2. In den Seitenstraßen der Adenauerallee werden zusätzlich die in Anlage 2 dargestellten vier Ladezonen eingerichtet. 1.3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Hol- und Bringzone für das Beethoven-Gymnasium zwischen 7 und 9 Uhr sowie 13 und 15:30 Uhr an einem geeigneten Standort zu prüfen. 1.4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Linksabbiegemöglichkeit für den Kfz- und den Radverkehr aus der Adenauerallee 7-13 (Seitenstraße Hotel Königshof) in Fahrtrichtung Süden (über eine Anforderungsampel) zu prüfen. 1.5. Auf der südlichen Seite des Knotenpunkts “Am Hofgarten” wird eine weitere beampelte Querung für den Fußverkehr geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung wird auch eine Verortung der Lichtsignalanlage im Bereich des Beethoven-Gymnasiums geprüft. 1.6. Die Kfz-Parkstände vor „Am Hofgarten“ 16-19 werden in Längsparkstände umgewandelt und von 8-18 Uhr als eingeschränktes Halteverbot ausgewiesen, um die Anlieferung der Liegenschaft Adenauerallee 4-6 zu ermöglichen. 1.7. Gemäß der Forderung der Behindertenvertretung wird die Verwaltung beauftragt, im Abschnitt zwischen der Arndtstraße und der Joachimstraße die Einrichtung einer weiteren Ampel für denSeite 1 von 34 Seite 2 Fußverkehr zu prüfen. 2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens wird zugestimmt. Begründung 1. Anlass der Planung Auf der Adenauerallee (B9) im Abschnitt zwischen dem Koblenzer Tor im Norden und dem Bundeskanzlerplatz im Süden laufen derzeit umfangreiche Sanierungsmaßnahmen. Die Sinkkastenleitungen waren so beschädigt, dass eine sachgemäße Ableitung des Niederschlagswassers in den Kanal nicht mehr gewährleistet war. Darüber hinaus ist die Fahrbahndecke in einem derart maroden Zustand, dass eine Sanierung zwischen den bestehenden Bordsteinen erforderlich ist. Die Stadtverwaltung wurde im Juni 2019 vom Hauptausschuss beauftragt, für den Abschnitt Belderberg / Adenauerallee bis (mind.) Zweite Fährgasse die „Neu- bzw. farbliche Markierung der Radfahr- oder Schutzstreifen“ umzusetzen (DS 1911841 & 1911841EB4). Des Weiteren wurde die Verwaltung am 14.12.2020 mit Planungen für weitere Protected Bike Lanes / Umweltspuren beauftragt, zu denen in der damaligen Verwaltungsstellungnahme auch der Abschnitt der B9 bis zum Bundeskanzlerplatz gehörte (DS 202058). Am 12.12.2023 wurde nach Beteiligung der einzelnen Bezirksvertretungen das aktualisierte Radverkehrsnetz (DS 230820) vom Rat der Stadt Bonn beschlossen. Die Adenauerallee ist im Radverkehrsnetz der Kategorie „Hauptroute“ zugeordnet. Im Mai 2023 hat die Verwaltung eine Planung (DS 230853) vorgelegt, die auf der gesamten Länge der Adenauerallee in beide Fahrtrichtungen eine abgetrennte Radspur, eine sogenannte Protected Bike Lane, sowie eine Kraftfahrzeug(Kfz)-Spur (plus zusätzliche Abbiegespuren in den Kreuzungsbereichen) vorsieht. Diese Planung wurde erstellt auf Grundlage vorheriger Beschlüsse (s.o.) und unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien (u.a. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO), Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA 2010)). 2. Ergebnisse des Versuchs zur Neuaufteilung des Straßenraums Adenauerallee Am 22.08.2023 hat der Rat der Stadt Bonn der Verwaltung aufgetragen, die neue Spuraufteilung auf der Adenauerallee versuchsweise umzusetzen und für diesen Versuch konkrete Kriterien vorgegeben (Niederschrift zu DS 230853). Ab Februar 2024 konnte die versuchsweise Neuaufteilung des Straßenraumes mithilfe von gelben Markierungen und Baken eingerichtet werden. Zwischen März und Mai, nach der politisch beschlossenen dreiwöchigen Eingewöhnungsphase, wurde der Verkehrsfluss beobachtet und anschließend durch ein extern beauftragtes Fachbüro ausgewertet. Zudem hat die Verwaltung eine umfassende begleitende Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt und mehrere Beteiligungsformate für Bürger*innen und GewerbetreibendeSeite 2 von 34 Seite 3 durchgeführt. Einen detaillierten Bericht hat die Verwaltung im Juni vorgelegt (DS 241130). Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden im Rahmen des Versuches nach Möglichkeit sofort berücksichtigt oder haben Eingang in die vorliegende Beschlussvorlage gefunden. Mit den Auswertungsergebnissen hat die Stadtverwaltung umfassendes Datenmaterial zum Versuch vorgelegt (siehe DS 241130). Der Versuch hat gezeigt, dass die Kfz-Verkehre auf der Adenauerallee auch einspurig abgewickelt werden können. Die erhobenen Reisezeiten sind weit unter den im Beschluss gefassten Vorgaben geblieben: • Die durchschnittliche Reisezeit ist zwischen 30 und 48 Sekunden angestiegen. Gemäß Ratsbeschluss hätte sie um maximal vier Minuten ansteigen dürfen. • Die Spitzenreisezeit zwischen 17 und 18 Uhr hat zwischen 25 und 63 Sekunden zugenommen. Sie sollte gemäß Ratsbeschluss um maximal acht Minuten steigen. • Die höchste Fahrzeitabweichung bei Betrachtung des gesamten Tages hat zwischen durchschnittlich 1:05 Minute und 2:14 Minuten gelegen. Auch sind die Verkehrszahlen auf der Adenauerallee sowie die Fahrzeiten auf den laut Ratsbeschluss zu untersuchenden Hauptverkehrsstraßen konstant geblieben, sodass durch die Maßnahme also keine Verlagerungen des Kfz- Verkehrs auf andere Hauptverkehrsstraßen erzeugt wurden. 3. Aktuelle Planung (siehe Beschlusspunkte 1.1-1.7): Für alle Verkehrsteilnehmer*innen werden alle bisher vorhandenen Fahrbeziehungen weiterhin erhalten bleiben. Für den Kfz-Verkehr sind fast durchgehend in beide Fahrtrichtungen 3,50 m breite Fahrspuren eingeplant. Alle Abbiegestreifen bleiben in der derzeitigen Breite erhalten oder werden an eine regelkonforme Breite angepasst. Vor jedem Abbiegestreifen wird ein Aufstellbereich von 5,00 m Länge für Radfahrende eingeplant. An jeder Querung soll Radfahrenden ein indirektes Linksabbiegen ermöglicht werden. Das Kfz-Parken soll von den Abend- bis zu den Morgenstunden weitestgehend erhalten bleiben. Die Müllentsorgung ist auf dem gesamten Planungsabschnitt weiterhin gewährleistet. Fahrzeuge, die der Müllabfuhr dienen, haben nach der Straßenverkehrsordnung Sonderrechte und können danach u.a. auch Radspuren befahren. Die Protection kann von Müllfahrzeugen grundsätzlich überfahren werden. Alternativ können die Müllfahrzeuge an Unterbrechungen auf die Radspur wechseln. Mit der bonnorange AöR steht die Verwaltung in Kontakt, um Maßnahmen abzustimmen, die zum einen die Handlungssicherheit der Mitarbeitenden im Verkehr erhöhen und zum anderen die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss mindern können (bspw. durch eine optimierte Routenplanung für die Adenauerallee zu verkehrsärmeren Tageszeiten). Die Auswertung des Verkehrsversuchs hat ergeben, dass der Kfz-Verkehr über eine Fahrspur je Fahrtrichtung leistungsfähig abgewickelt werden kann. Die Verwaltung wird den Verkehr nach Abschluss der Baumaßnahmen weiterSeite 3 von 34 Seite 4 beobachten und entsprechend der daraus gewonnenen Erkenntnisse prüfen, ob und inwiefern eine Anpassung der Lichtsignalanlagen den Verkehrsfluss verbessern kann. In dieser Betrachtung werden auch die wiederkehrenden Staueffekte auf den Straßen Am Hofgarten, Am Neutor, Kaiserplatz, Am Hof und Rathausgasse sowie deren Auswirkungen auf die Ausfahrt aus der Uni- oder Marktgarage berücksichtigt. Zur Optimierung der Planung werden folgende Ergänzungen vorgeschlagen: Ergänzend soll für den Stich Adenauerallee 7-13 (Hotel Königshof) eine Linksabbiegemöglichkeit für den Kfz- und Radverkehr (auf Anforderung) in die Adenauerallee in Richtung Süden geprüft werden, um Schleifenfahrten in Richtung Norden über den Bertha-von-Suttner-Platz zu vermeiden (vgl. Beschlusspunkt 1.4). In Abhängigkeit des Verkehrskonzeptes am Rheinufer soll eine Linksabbiegemöglichkeit von der Adenauerallee in die Erste Fährgasse geprüft werden. Dies ist im Rahmen des Projektes am Rheinufer zu entscheiden und in den Plänen zunächst nur nachrichtlich dargestellt, damit dieser Aspekt bei der weiteren Planung berücksichtigt werden kann. Am Knotenpunkt Am Hofgarten / Adenauerallee soll zudem eine Fußverkehrsampel auf der Südseite des Knotenpunktes gemäß dem geltenden Beschluss (DS 1911194) umgesetzt werden. Heute kann man die B9 als Fußgänger*in nur am nördlichen Arm der Kreuzung queren. Die Verwaltung prüft vor der Umsetzung, inwiefern sich die Einrichtung der Lichtsignalanlage auf den Abfluss des Verkehrs aus den Straßen Am Hofgarten, Am Neutor, Kaiserplatz, Am Hof und Rathausgasse auswirken kann, um Staueffekte in diesen Straßen sowie der Uni- oder Marktgarage zu vermeiden. Ebenfalls soll bei der Untersuchung der in der Beteiligung zur Adenauerallee geäußerte Wunsch der Schule nach einer Fußverkehrsampel auf Höhe des Beethoven- Gymnasiums mitbetrachtet werden. Auf dieser Höhe besteht viel Fußverkehr durch das Gymnasium sowie die anliegenden universitären Einrichtungen wie Juridicum und ULB (vgl. Beschlusspunkt 1.5). Für den Lieferverkehr sollen auf der Adenauerallee insgesamt 16 Ladezonen eingerichtet werden. Die ursprüngliche Planung sah zunächst 11 Zonen vor. Zusätzlich werden in den Seitenstraßen vier weitere Ladezonen eingerichtet. Im Rahmen der Evaluation des Versuchs und der Auswertung der Bürger*innenbeteiligung wurde im Dialog mit der Wirtschaft verstärkt auf die Notwendigkeit hingewiesen, für Lieferverkehre, Pflege oder Handwerk ausreichend viele Bereiche zu schaffen. So sollen die Wege zu Kund*innen möglichst optimiert werden. Die Verteilung der Zonen wurde anhand einer gleichmäßigen Verortung sowie unter Berücksichtigung der Lage von gewerblich genutzten Immobilien ausgerichtet. Die Ladezonen sollen vom Abend bis zum Morgen (18-8 Uhr) als Parkzonen für Bewohner*innen zur Verfügung stehen. Zwischen ruhendem Verkehr (Parken und Ladezonen) wird laut Planung ein Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von 0,75 m zum Radfahrstreifen markiert, der neben Parkstreifen immer angelegt werden soll (vgl. ERA 2010, S. 24), um das Risiko für Dooring-Unfälle zu reduzieren. Aufgrund der vorhandenen Breite der Parkflächen für Ladezonen wird hier ein Sicherheitstrennstreifen geplant, der über das erforderliche Mindestmaß vonSeite 4 von 34 Seite 5 0,50 m hinausgeht. Im Bereich der Nebenanlage (Parkstreifen und Gehwege) sind in regelmäßigen Abständen Fahrradbügel eingeplant. Alle Einmündungen und privaten Zufahrtsbereiche werden im Bereich der Radverkehrsanlage vollflächig rot eingefärbt. Eine besondere Liefersituation ergibt sich für die Liegenschaft Adenauerallee 4- 6, da mit besonders großen Fahrzeugen angeliefert wird. Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, sollen die Parkstände vor „Am Hofgarten“ 16- 19 in Längsparkstände umgewandelt und von 8-18 Uhr als eingeschränktes Halteverbot ausgewiesen werden (vgl. Beschlusspunkt 1.6). Hiermit wird die Anlieferung der anliegenden Betriebe ermöglicht. Die Auswertung des Verkehrsversuchs hat in Fahrtrichtung Süden insbesondere Fahrzeitverlängerungen in den Bereichen zwischen Koblenzer Tor, Am Hofgarten und Weberstraße ergeben. Dabei wurde im Während- Zeitraum eine Morgenspitze identifiziert, die in dieser Ausprägung im Vorher- Zeitraum nicht aufgetreten ist. Eine Ursache dafür kann der morgendliche Bringverkehr zum Beethoven-Gymnasium sein. Um Schüler*innen, die auf der Strecke aus dem Auto aussteigen, abzusetzen, wäre im Versuchszeitraum ein Anhalten auf der verbliebenen Kfz-Spur erforderlich, sodass der Verkehr insgesamt beeinflusst würde. Um dieses Szenario zukünftig zu vermeiden, soll die Einrichtung einer Hol- und Bringzone im Bereich des Beethoven- Gymnasiums geprüft werden. Im Weiteren werden die einzelnen Planungsabschnitte näher erläutert. Die Verwaltung stellt im Folgenden zwei Varianten der Ausführung vor, die sich im Bereich südlich der Kreuzung Weberstraße / Adenauerallee unterscheiden und im Rahmen der Regelwerke unterschiedliche Belange stärker berücksichtigen. Die Planung für den Teil nördlich dieser Kreuzung ist jeweils identisch. In Anlage 3 werden die Varianten skizzenhaft dargestellt. Die Skizzen berücksichtigen dabei nicht die abschnittsweise vorhandenen Kfz-Stellplätze, Ladezonen, Haltestellen etc., sondern bilden nur die grundsätzliche Fahrbahnteilung ab. Variante 1: V1 Planungsabschnitt: Koblenzer Tor bis Weberstraße / Zweite Fährgasse Die Planung für den vorgenannten Abschnitt entspricht weitestgehend dem Planungsstand der Beschlussvorlage DS 230853: auf der gesamten Strecke zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz wird eine Protected Bike Lane vorgesehen. Fahrtrichtung Süden: Im ersten Abschnitt nach dem Koblenzer Tor beginnt die Radverkehrsführung hinter der lichtsignalgesteuerten Querung zum Alten Zoll. An dieser Querung werden für den Radverkehr indirekte Linksabbiegemöglichkeiten und eigene Furten berücksichtigt. Aufgrund der hohen Verkehrsströme ist an dieser Stelle eine getrennte Führung des Fuß- und Radverkehrs aus Sicht der Verwaltung nötig. Hinter der Querung beginnt die Radverkehrsführung mit einem Schutzstreifen, der in eine Protected Bike Lane (PBL) übergeht. Diese ist in dem Bereich bis vor den Knotenpunkt Am Hofgarten mit einer Breite von 2,60 m bis 2,70 m geplant. Für die Protection sind 0,30 m eingeplant. Im Bereich derSeite 5 von 34 Seite 6 Aufweitung wird die Protection auf einer Länge von 25 m unterbrochen. Der Bereich wird vollflächig rot eingefärbt. Die Radspur wird weiterhin geradeaus geführt und nach 25 m beidseitig durch eine Protection in Mittellage weitergeführt. Die Aufstellfläche für Reisebusse bleibt in diesem Bereich bestehen. Daneben wird weiterhin die Rechtsabbiegespur bestehen bleiben. Die rechts abbiegenden Fahrzeuge haben nur in dem angesprochenen Bereich die Möglichkeit auf die Abbiegespur zu gelangen. Geradeausfahrender Kfz- Verkehr kann weiterhin geradeausfahren (siehe Plan 1 im Anhang zu DS 230853). In diesem Bereich ist eine neue Linksabbiegemöglichkeit nachrichtlich eingetragen. Diese ist in Abhängigkeit der Verkehrsführung am Rheinufer auszubauen (s.o.). Für Radfahrende, die in die Erste Fährgasse fahren wollen, wird neben der direkten Möglichkeit auch eine indirekte Querungsmöglichkeit angeboten. Für den touristischen Busverkehr wird eine Anforderungsmöglichkeit geschaffen, so dass dieser geradeausfahren kann und nicht in die Straße Am Hofgarten abbiegen muss. Auf der südlichen Seite der Kreuzung Adenauerallee / Am Hofgarten wird zudem die bereits beschlossene ampelsignalisierte Fußgängerquerung (DS 1911194) in der Planung berücksichtigt. Nach der Einmündung „Am Hofgarten“ wird die Radverkehrsanlage zu Gunsten der neuen Querung auf eine 2,20 m breite Spur eingeengt. Der Kfz-Verkehr hat 3,50 m Breite zur Verfügung. Die PBL wird durch die privaten Zufahrten unterbrochen. Begleitend werden im Bereich der Universitäts- und Landesbibliothek an beiden Straßenseiten weitere Fahrradbügel aufgestellt. Auf beiden Seiten auf Höhe des Beethovengymnasiums sind Ladezonen eingeplant. Die Mobilstation mit vorhandener Ladesäule vor dem Juridicum bleibt bestehen. In diesem Bereich kann aufgrund der Parkplätze und der Haltestelle keine Protektion eingerichtet werden. Nach der Bushaltestelle wird die Protektion der Protected Bike Lane wieder aufgenommen und wird bis ca. 30 m vor der Kreuzung Adenauerallee / Weberstraße / Zweite Fährgasse mit Unterbrechungen an den Einmündungen fortgeführt. Vor der Einmündung zur Weberstraße wird die Protected Bike Lane in einen Radfahrstreifen überführt. Die Kfz-Spur wird auf eine Fahrspur mit einer Breite von 4,50 m aufgeweitet, so dass in diesem Bereich neben wartenden abbiegenden PKW der geradausfahrende Kfz-Verkehr vorbeifahren kann. In diesem Bereich werden die vorhandenen Poller im Gehwegbereich durch Fahrradbügel ersetzt. Diese sollen parallel zur Fahrbahn aufgestellt werden. Im Kreuzungsbereich werden für den Radverkehr indirekte Linksabbiegemöglichkeiten eingerichtet. Außerdem werden vorgezogenen Wartebereiche für den Radverkehr markiert (siehe Plan 2 im Anhang zu DS 230853). Fahrtrichtung Norden: Im Kreuzungsbereich Adenauerallee / Weberstraße / Zweite Fährgasse sind für den Radverkehr indirekte Linksabbieger eingeplant. Die Radverkehrsanlagen werden im Kreuzungsbereich vollflächig rot markiert. Aufgrund der zukünftig schwachen Abbiegevorgänge in die Zweite Fährgasse wird hier die Kfz- Fahrbahn nicht aufgeweitet. Nach der Kreuzung Adenauerallee / Weberstraße / Zweite Fährgasse wird der Radverkehr auf einer 3,00 m breiten Radverkehrsanlage in Richtung Norden geführt. Ab der Kreuzung kann die Protection der Radverkehrspur mit Ausnahme der privaten Zufahrten fortgeführtSeite 6 von 34 Seite 7 werden. Auf Höhe der Kirche St. Cyprian wird die Protection für eine Ladezone, einen Behindertenstellplatz und Parkplätze unterbrochen. In diesem Bereich sind zudem Fahrradbügel eingeplant. Ab der Schaumburg-Lippe Straße kann keine Protection für den Radverkehr vorgesehen werden, da der Bus diesen Bereich zur Anfahrt der Haltestelle am Beethoven-Gymnasium überfahren muss. Nach der Bushaltestelle wird der Radverkehr zunächst ohne Protection geführt. Ab der Universitätsbibliothek kann die Protection durchgehend bis zur Ersten Fährgasse eingeplant werden. Im Bereich der Universitätsbibliothek sind weitere Fahrradbügel eingeplant. Zudem sollen die vorhandenen Fahrradbügel durch die aktuellen Standardbügel ersetzt werden, so dass zukünftig die Fahrräder am Rahmen abgeschlossen werden können (siehe Plan 2 im Anhang zu DS 230853). Im Linksabbiegestreifen in die Straße Am Hofgarten wird ein Aufstellbereich eingeplant. Zusätzlich wird im Bereich der Fußgängerampel ein indirekter Linksabbieger eingeplant. Im Bereich der Kreuzung wird die Radverkehrsanlage zu Gunsten der neuen Fußgängerquerung auf eine Breite von 2,00 m und die Geradeausspur für den Kfz-Verkehr auf 3,20 m verengt, so dass im Linksabbiegestreifen in die Straße Am Hofgarten eine Breite von 3,00 m zur Verfügung steht. Dies ist aufgrund des abbiegenden Busverkehrs notwendig. Im Bereich der Einmündung der Ersten Fährgasse soll das Parken mithilfe von Pollern verhindert werden. Nach der Ersten Fährgasse sind eine weitere Ladezone, Stellplätze und ein Behindertenstellplatz eingeplant. Von der Ersten Fährgasse bis zur Einmündung Adenauerallee (Hotel Königshof) ist inklusive Sicherheitstrennstreifen eine Breite zwischen 2,30 m und 2,75 m vorgesehen. Die Protection kann aufgrund vorhandener Stellplätze in diesem Bereich abschnittweise eingeplant werden. Aus der Einmündung Adenauerallee soll im Rahmen der weiteren Planung eine Linksabbiegemöglichkeit für Kfz und Radverkehr in Richtung Süden geprüft werden (DS 222179). Derzeit muss der Kfz-Verkehr Umwegfahrten über den Bertha-von-Suttner-Platz – Kölnstraße – Stiftsplatz – Sandkaule machen, um von hieraus in Richtung Süden zu fahren. Diese Umwege sollen entfallen. Nach der Einmündung Adenauerallee wird die PBL mit einer Breite von 2,00 m bis kurz vor die Ampel Am Hofgarten / Alter Zoll geführt. An der Fußgängerquerung sind indirekte Linksabbiegemöglichkeiten eingeplant. Durch die notwendigen Unterbrechungen der Protection im Bereich von privaten Zufahrten, Einmündungen, Ladezonen oder Stellplätzen besteht für den Rettungsdienst in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit die Protection als Fahrspur oder Ausweichfläche zu nutzen und so ein zügiges Fahren zu gewährleisten. Den Fahrzeugen von Feuerwehr und Rettungsdienst ist außerdem ein Überfahren des 8 cm hohen Bords möglich, sodass ein Vorbeifahren am Verkehr über die Radspur jederzeit möglich ist (siehe Plan 1 im Anhang zu DS 230853). V1 Planungsabschnitt: Kreuzung Weberstraße / Zweite Fährgasse bis Bundeskanzlerplatz Die folgende Planung entspricht weitgehend der in DS 230853 dargelegten und basiert auf der für den Radverkehr sichersten Führung als Fortführung der Planung im nördlichen Teil der Adenauerallee im Rahmen einer Protected Bike Lane. Die Verwaltung hat mit Beschlussvorlage DS 230853 eine Planung eingebracht, die unter Beachtung aktueller Richtlinien und Ratsbeschlüsse eineSeite 7 von 34 Seite 8 ausgewogene und funktionierende, d.h. leistungsfähige Spuraufteilung mit sicherer Radverkehrsanlage schafft. Diese ist aus Sicht der Fachverwaltung geeignet, die Attraktivität der Adenauerallee als Hauptroute im Radverkehrsnetz durch eine relevante Verbesserung der Sicherheit sowie des subjektiven Sicherheitsempfindens so zu steigern, dass eine Verlagerung von Verkehren auf das Rad mittelfristig wahrscheinlich ist. Gleichzeitig ist sie geeignet, die vorhandenen Verkehrsmengen abzuwickeln. Fahrtrichtung Süden: Nach dem Kreuzungsbereich wird der Kfz-Verkehr auf einer 3,50 m breiten Spur und der Radverkehr auf einer zunächst 2,60 m breiten Spur in Richtung Süden geführt. Die Radspur weitet sich auf eine Breite von 3,20 m auf, so dass ab dem Knotenpunkt Zweite Fährgasse die Radspur durch den Rettungsdienst und die Polizei im Bedarfsfall vollständig mitgenutzt werden kann. Direkt hinter der Kreuzung werden Fahrradbügel eingerichtet. Daran anschließend sollen eine Ladezone und Stellplätze eingerichtet werden (siehe Plan 2 im Anhang zu DS 230853). Im Bereich der Bundeszentrale für politische Bildung werden die bestehenden Parkplätze erhalten bleiben. Die heute existierenden Schrägstellplätze gegenüber dem Bundesjustizministerium werden in eine Ladezone und Längsstellplätze umgewandelt. Zum Abschluss der Stellplätze befindet sich eine Bushaltestelle. Hier sollen weitere Fahrradbügel aufgestellt werden. Im Bereich an der Arndtstraße wird die Radspur aufgrund der geringeren Straßenbreiten auf eine Breite von 2,40 m verengt. Direkt nach der Arndtstraße wird die PBL wieder bis zu einer Breite von 3,20 m aufgeweitet. Die in diesem Bereich vorhandenen Parkplätze bleiben bestehen, Radbügel werden ergänzt (siehe Plan 3 im Anhang zu DS 230853). Auf Höhe der Joachimstraße liegen die Fahrspuren bei 3,50 m für Kfz und 3,20 m PBL zzgl. 0,30 cm Protektion. Im Bereich zwischen der Joachimstraße und der Schedestraße werden auf den vorhandenen Stellplätzen eine Lieferzone, Parkplätze und Fahrradbügel eingerichtet. Die Stellplätze vor der Schedestraße entfallen, um die Sicht im Einmündungsbereich zu verbessern. An der Querung an der Schedestraße wird für den Radverkehr eine indirekte Linksabbiegemöglichkeit eingerichtet. Die Breiten der beiden Fahrspuren bleiben bis zur Einmündung der Simrockstraße (Plan 5) konstant. Bis zur Querungsmöglichkeit am Zoologischen Forschungsmuseum wird die Protektion durchgeführt. Ab dort muss die Protektion aufgrund der Bushaltestelle unterbrochen werden. An der Querungsstelle werden indirekte Linksabbiegemöglichkeiten für den Radverkehr geschaffen (siehe Plan 4 im Anhang zu DS 230853). Zwischen der Zweiten Fährgasse und der Schedestraße gibt es derzeit im Bestand keine Ampelanlage zur Querung der Adenauerallee für den Fuß- und Radverkehr. Eine Querung der Adenauerallee ist lediglich durch die U- Bahnhaltestellen möglich. Daher wurde von der Behindertenvertretung angeregt, dass in diesem Bereich eine überirdische Querungsmöglichkeit geprüft werden soll (siehe Stellungnahme der Behinderten Gemeinschaft Bonn im Anhang zu DS 230853). Ab der Simrockstraße wird der Radverkehr auf einer ca. 2,50 m breiten PBL geführt. Die Protektion muss hier aufgrund der zahlreichen Parkstände aufSeite 8 von 34 Seite 9 längerer Strecke unterbrochen werden. Für Kfz stehen parallel 3,50 m zur Verfügung. Auf dem Abschnitt zwischen der Simrockstraße und der Reuterstraße werden durch Ummarkierung alle Schrägparkplätze in Längsparkplätze umgeändert, um den nötigen Platz im Straßenraum für eigene Fahrspuren für Kfz und Radverkehr zu gewinnen. Die Fahrzeuge haben dort im Status Quo etwa zur Hälfte auf der Fahrbahn geparkt. Des Weiteren werden Fahrradabstellanlagen ergänzt. Die bestehenden Behindertenstellplätze bleiben erhalten und eine Ladezone wird ergänzt. Um die Querung des Radverkehrs oberirdisch zu verbessern, wird in dieser Variante eine neue Ampelanlage gebaut. Diese ermöglicht das Queren des Abzweiges in die Reuterstraße für den Radverkehr in einer Grünphase und bedeutet damit eine deutliche Verbesserung zur aktuellen Situation. Zurzeit ist eine Querung des Knotenpunktes nur in mehreren Zügen möglich. Nach der Querung der Kreuzung wird der Radverkehr über die bestehenden Radwege geführt. Außerdem wird eine getrennte Fuß- und Radwegeführung in Ost-West- Richtung in der bestehenden Ampelanlage ergänzt, so dass Fuß- und Radverkehr konfliktfrei die Willy-Brandt-Allee überqueren können. Die Fahrbeziehung für den Radverkehr in Richtung Reuterstraße bleibt, wie im Bestand vorhanden, erhalten. Für Radfahrende, die in Richtung Welckerstraße fahren möchten, wird im Bereich der bisherigen Kfz-Abbiegespur eine PBL eingerichtet. Grundsätzlich wäre hier für sichere Radfahrende auch die Möglichkeit gegeben, in Richtung Heussallee im Mischverkehr mit dem Kfz- Verkehr weiterzufahren. Die aus Richtung Reuterstraße heute bestehenden zwei Linksabbiegespuren sind in dieser Form künftig nicht mehr sinnvoll, wenn diese auf der Adenauerallee in einer Fahrspur münden. Daher wird die linke Abbiegespur zukünftig als U-Turn zur Reuterstraße bzw. Bundeskanzlerplatz zur Verfügung stehen, während die rechte Spur auf die Adenauerallee führt (siehe Plan 5 im Anhang zu DS 230853). Fahrtrichtung Norden: Die Radverkehrsführung aus Richtung Süden in Richtung Norden beginnt auf Höhe der Coburger Straße. Hier wird der Radverkehr durch eine bauliche Insel geschützt auf die bisherige rechte Kfz-Spur geführt und auf einer PBL mit einer Breite von 3,20 m in Richtung Norden geführt. Dem Kfz-Verkehr stehen durchgehend bis zum Koblenzer Tor mind. 3,25 m (fast durchgehend 3,50 m) zur Verfügung. Am Anfang der PBL besteht für den Rettungsdienst und die Polizei die Möglichkeit, bei Stau über die PBL in Richtung Norden am Stau vorbeizufahren. An der Ampelanlage auf Höhe des Bundeskanzlerplatzes besteht die Möglichkeit indirekt in Richtung Reuterstraße abzubiegen. Für den weiter in Richtung Norden fahrenden Radverkehr steht weiterhin eine PBL zur Verfügung. Die PBL (Breite 3,20 m) kann fast unterbrechungsfrei in Richtung Norden bis zur Einfahrt zur Villa Hammerschmidt geführt werden. Ab der genannten Zufahrt muss die Protektion bis hinter die Bushaltestelle unterbrochen werden, damit Busse die Haltestelle für Bahnersatzverkehr spaltfrei anfahren können (siehe Plan 5 im Anhang zu DS 230853). An der Fußgängerquerung in dem Bereich ist ein indirektes Abbiegen für den Radverkehr eingeplant. Im Bereich der Kaiser-Friedrich-Straße ist eine Lieferzone und ein Behindertenstellplatz eingeplant. Die Parkplätze im weiteren Verlauf bleiben erhalten. Bis zur Querung Schedestraße kann die Protektion aufgrund der privaten Einmündungen, Parkplätze und einem neuenSeite 9 von 34 Seite 10 Behindertenparkplatz nur auf kurzen Abschnitten eingeplant werden. An der Fußgängerampel Schedestraße wird ein indirekter Linksabbieger für den Radverkehr eingeplant. Nach der Ampel ist für den Radverkehr wieder eine Protektion vorgesehen. Im Anschluss an die Raiffeisenstraße sind im Seitenbereich Fahrradstellplätze und öffentliche Parkplätze vorgesehen. Dadurch kann bis auf Höhe des Universitätsklinikums die Protektion für die Radverkehrsanlagen nur auf kurzen Teilabschnitten eingeplant werden (siehe Plan 4 im Anhang zu DS 230853). Nach der Ausfahrt des Universitätsklinikums sind zunächst eine Ladezone und anschließend Radabstellanlagen vorgesehen. Nach der Einmündung zur Tempelstraße wird die PBL fortgeführt. Die Protektion muss allerdings aufgrund der Bushaltestelle unterbrochen und kann erst nach der Haltestelle auf Höhe des Bundesjustizministeriums fortgesetzt werden. Auf Höhe der Ein- und Ausfahrt des Bundesjustizministeriums muss die Protektion aufgrund der nächsten Bushaltestelle wieder unterbrochen werden. In der Busbucht ist eine Ladezone eingeplant. Vor der Busbucht in Richtung Zweiter Fährgasse sind Parkplätze und Fahrradabstellanlagen eingeplant. Nach der Busbucht kann die Protektion der Radspur aufgrund der Zufahrten und der Stellplätze abschnittweise umgesetzt werden. Ab den Parkplätzen bis zur Zweiten Fährgasse kann die Protektion durchgehend ausgebaut werden (siehe Plan 3 im Anhang zu DS 230853). Variante 2: Variante 2 unterscheidet sich im südlichen Bereich der Adenauerallee – zwischen Weberstraße/Zweite Fährgasse und Bundeskanzlerplatz – von Variante 1: statt einer Protected Bike Lane wird auf diesem Abschnitt ein Radfahrstreifen von mindestens 2,00 m Breite sowie eine breitere Kfz-Spur vorgesehen. Im nördlichen Teil – zwischen Koblenzer Tor und Weberstraße / Zweite Fährgasse – sieht die Planung, wie bei Variante 1, eine Protected Bike Lane vor. V2 Planungsabschnitt: Koblenzer Tor bis Weberstraße / Zweite Fährgasse Die Planung für den vorgenannten Abschnitt entspricht der unter Variante 1 beschriebenen Planung. Unter Abwägung der Belange aller Verkehrsarten kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass ein Abweichen von der Planung mit baulich geschütztem Radfahrstreifen im Abschnitt vom Koblenzer Tor bis Weberstraße / Zweite Fährgasse nicht empfohlen werden kann. Hier besteht ein sehr hohes Radverkehrsaufkommen. Die vorhandenen Ziele und Quellen für den Radverkehr erzeugen ein hohes Sicherheitserfordernis, insbesondere im Hinblick auf schützenswerte Einrichtungen wie u.a. das Beethoven- Gymnasium. Auf eine sichere Radverkehrsanlage kann vor diesen Hintergründen nach Einschätzung der Verwaltung nicht vollständig verzichtet werden. Rechtlich mögliche durchgängige Führungen für den Radverkehr kommen nach Abwägung der Verwaltung unter Betrachtung der geltenden Richtlinien in diesem Abschnitt aus den folgenden Gründen nicht in Frage: • Eine Führung des Radverkehrs auf dem Gehweg kann nicht verträglich mit dem ebenfalls hohen Fußverkehrsaufkommen abgewickelt werden (vgl. ERA 2010, S. 27, Bild 15)Seite 10 von 34 Seite 11 • Eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr bewertet die Verwaltung nach Abwägung unter Berücksichtigung des hohen Verkehrsaufkommens im Kfz- wie Radverkehr sowie der relevanten Zahl schützenswerter Einrichtungen als nicht vertretbar (vgl. ERA 2010, S. 18ff). • Für die Einrichtung von jeweils zwei Kfz-Spuren je Fahrtrichtung mit Radverkehrsanlage und Markierung eines Sicherheitstrennstreifens neben ruhendem Verkehr, der bei häufigen Parkwechseln notwendig ist, sind auch unter Annahme von Mindestmaßen nicht die erforderlichen Fahrbahnbreiten vorhanden. Zudem soll eine Aneinanderreihung von Mindestmaßen für den Radverkehr mit solchen für andere Nutzungen vermieden werden (vgl. u.a. ERA 2010, Seite 20, Ziffer 2.3.5). V2 Planungsabschnitt: Kreuzung Weberstraße / Zweite Fährgasse bis Bundeskanzlerplatz Die Auswertung des Verkehrsversuchs hat gezeigt, dass die Kfz- Verkehrsmenge auf der Adenauerallee im Rahmen annehmbarer Fahrzeiten einspurig abgewickelt werden kann. Gleichzeitig wurden im Rahmen der Beteiligung zum Verkehrsversuch verschiedene Aspekte zur Aufrechterhaltung des Kfz-Verkehrsflusses bei Störungen und insbesondere einer Optimierung des Liefer- und Wirtschaftsverkehrs benannt, die von der Verwaltung geprüft wurden. Ihnen wird mit dem vorliegenden Planungsansatz „Variante 2“ stärker Rechnung getragen. Hintergrund: Im Abschnitt zwischen Weberstraße / Zweite Fährgasse und Bundeskanzlerplatz nimmt das Radverkehrsaufkommen im Vergleich zum nördlichen Teil ab, weil sich große radaffine Ziele nördlich der Weberstraße befinden. Darüber hinaus bestehen an der Kreuzung Weberstraße/ Zweite Fährgasse Verbindungsmöglichkeiten zu Wohnvierteln, wie Südstadt und Kessenich, sowie zu den Radpendlerrouten auf der Kaiserstraße / bahnparalleler Radweg (über Weberstr.) sowie am Rheinufer (über Zweite Fährgasse). Festzuhalten ist, dass auch im südlichen Verlauf der B9 die Radverkehrsmengen mit rund 1.000 Rädern täglich bzw. 120 Rädern in der Spitzenstunde auf einem hohen Niveau liegen. Es bestehen mehrere Ziele und Quellen für den Radverkehr, die mitunter nur unmittelbar über die Adenauerallee angefahren werden können. Eine sichere Radinfrastruktur ist daher gemäß den technischen Regelwerken unabdingbar, kann jedoch unter Abwägung verschiedener Belange in der Ausgestaltung zu Gunsten des Kfz- Verkehrs angepasst werden. Verzicht auf die bauliche Protektion des Radfahrstreifens und Aufweitung der Kfz-Fahrspur Im Abschnitt zwischen Weberstraße / Zweite Fährgasse und Bundeskanzlerplatz kommt zu Ungunsten des Radverkehrs ein Verzicht auf die bauliche Protektion des Radfahrstreifens in Frage. Grundsätzlich ist die Protektion geeignet, sowohl die objektive Sicherheit als auch das subjektive Sicherheitsempfinden aller Radfahrenden zu erhöhen, und sie eignet sich zur Prävention von Falschparken. Durch den Verzicht auf eine Protektion desSeite 11 von 34 Seite 12 Radfahrstreifens kann wiederum die Anfahrbarkeit von Haltemöglichkeiten in den Nebenanlagen auch außerhalb eingezeichneter Park- oder Ladeflächen verbessert werden. Da die Seitenbereiche im südlichen Teil der Adenauerallee tendenziell breiter ausfallen, bieten sie vorwiegend mehr Raum für das Abstellen von Fahrzeugen von bspw. Handwerksbetrieben, die für die Erledigung von Dienstleistungen im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung außerhalb von Lade- oder Parkbereichen abgestellt werden können. Um die Aufmerksamkeit beim Überfahren des Radfahrstreifens zu erhöhen, sollte dieser jedoch bei Verzicht auf eine bauliche Protektion an seinen Rändern – entlang der durchgezogenen Weißmarkierung sowie am äußeren Rand – rotmarkiert werden. An Kreuzungen und Einmündungen wird der Radfahrstreifen vollflächig rotmarkiert. Durch den Verzicht auf eine bauliche Protektion des Radfahrstreifens ergibt sich gleichzeitig ein Platzgewinn für den Kfz-Verkehr. Darüber hinaus hat die Verwaltung geprüft, wie dem Kfz-Verkehr mehr Raum gegeben werden kann, um flexibler auf hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere für den Fall von Störungen im Verkehrsablauf, reagieren zu können. Daher wurde eine Reduzierung der Breite des Radfahrstreifens zwischen Weberstraße / Zweite Fährgasse zugunsten der Breite der Kfz-Spur auf ein Mindestmaß von 2,00 m (vgl. ERA 2010, S. 24) zuzüglich Sicherheitstrennsteifen von 0,75 m neben Lade- und Parkbereichen geprüft. Im Vergleich: Die Planung nach Variante 1 sieht Breiten des Radfahrstreifens zwischen 2,40 m und 3,50 m vor. Ein Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m Breite kann auch durch das Verschieben von Parkständen in der Nebenanlage erreicht werden, sofern ausreichende Gehwegbreiten von mindestens 1,50 m verbleiben. Dies ist im Einzelnen im Wege einer detaillierten Planung vorzusehen. Durch eine solche Lösung könnten in weiten Teilen der Strecke südlich der Kreuzung Weberstraße / Zweite Fährgasse Fahrbahnbreiten von etwa 4,00 m bis 5,00 m für den Kfz-Verkehr geschaffen werden. In wenigen kurzen Abschnitten stünden größere Breiten zur Verfügung. Dies würde dem Kfz- Verkehr im Falle einer Behinderung des Verkehrs, bspw. durch wartende abbiegende PKW oder defekte Fahrzeuge, ein Vorbeifahren für den Kfz- Verkehr erleichtern. Im Ergebnis würde damit zwischen Weberstraße und Bundeskanzlerplatz folgende Spuraufteilung eingerichtet: • Ein Radfahrstreifen mit einer Breite von 2,00 m (1,75 m + 0,25 m durchgezogener Breitstrich) zuzüglich 0,75 m abmarkiertem Sicherheitstrennsteifen, wenn Parkplätze vorhanden sind, und einer durchgehenden Rotmarkierung entlang der durchgezogenen Weißmarkierung und am äußeren Rand sowie vollflächig an Kreuzungen und Einmündungen • Eine Fahrspur für den motorisierten Verkehr mit einer Breite von etwa 4,00 m und bis zu 5,00 m • Zusätzliche Abbiegespuren für den Kfz-Verkehr an allen heute bereits vorhandenen Abbiegebeziehungen • Wie in Variante 1 sollen im Vergleich zur Ursprungsplanung neun weitere Ladezonen an der Adenauerallee sowie in Seitenstraßen (s. Anlage 2) eingerichtet werden.Seite 12 von 34 Seite 13 Die genauen Spurbreiten für den Kfz-Verkehr und die Verortung von Sicherheitstrennstreifen zwischen Radverkehr und ruhendem Kfz-Verkehr können erst im Zuge einer detaillierten Planung ermittelt werden. Feststeht aber, dass zwar eine breitere bzw. in Teilen sog. „überbreite Spur“ für den Kfz- Verkehr zur Verfügung gestellt werden kann. Für die Aufrechterhaltung von insgesamt 4 bzw. 2 Kfz-Spuren pro Richtung und einer Radverkehrsanlage mit Sicherheitstrennstreifen steht dennoch nicht ausreichend Raum zur Verfügung. Die breitere Kfz-Fahrspur dient also insbesondere als zusätzlicher Raum in Stausituationen zur Verringerung von Rückstau, sowie Vermeidung von Stausituationen in Warte- und Abbiegesituationen zum Beispiel durch eine Überholmöglichkeit von Kfz beim Anfahren von Grundstücken oder Ladezonen. Auch in der Planungsvariante 2 wird der bisherige unzureichende und in dieser Form nicht mehr regelkonforme Schutzstreifen durch einen regelkonformen Radfahrstreifen ersetzt. Die Realisierung eines 2,00 m breiten Radfahrstreifen sowie eines 0,75 m breiten Sicherheitstrennstreifens, an Stellen mit angrenzenden Stellplätzen, entspricht einer sicheren Radverkehrsanlage gemäß den Richtlinien (vgl. ERA 2010). Damit wird auch hier der bisherige Standard erhöht. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12. Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 1.12.07 Verkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 3.650.000,00 5610012079000/ 78.5200 2024 Einzahlungen 0,00 Investiver Finanzsaldo 3.650.000,00 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlichSeite 13 von 34 Seite 14 Anlage/n 1 Adenauerallee - Zusätzliche Ladezonen in Seitenstraßen (öffentlich) 2 240805_ÜLP-Ladezonen_Adenauerallee (öffentlich) 3 Adenauerallee - Vergleich Variante 1 und 2 (öffentlich)Seite 14 von 34 Seite 15 von 34 Zusätzliche Ladezonen AdenaueralleeSeite 16 von 34 Seite 17 von 34 Schrägparker zu Ladezone 8-18 Uhr, abends LängsparkerSeite 18 von 34 Schrägparker zu Ladezone 8-18 Uhr, abends LängsparkerSeite 19 von 34 Seite 20 von 34 Vorhandenes eingeschränktes Halteverbot im Wendehammer, als Ladezone nutzbarSeite 21 von 34 Seite 22 von 34 Kfz-Parken zu Ladezone 8-18 Uhr, abends Anwohnerparken, gekipptes Parken auf Fahrbahn rücken Da Einbahnstraße nur von der Kaiserstraße erreichbarSeite 23 von 34 Seite 24 von 34 Seite 25 von 34 Kfz-Parken zu Ladezone 8-18 Uhr, abends AnwohnerparkenSeite 26 von 34 Seite 27 von 34 Seite 28 von 34 Kfz-Parken zu Ladezone 8-18 Uhr, abends AnwohnerparkenSeite 29 von 34 Seite 30 von 34 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Adenauerallee Variante 1 Norden skizzenhaft zusammengefasst: Protected Bike Lanes abgetrennt mit Bord, je eine Kfz-Spur Die skizzenhafte Darstellung berücksichtigt nicht die abschnittsweise vorhandenen Kfz-Stellplätze, Ladezonen, Haltestellen etc. sondern bildet nur die grundsätzliche Fahrbahnaufteilung ab. Grafik erstellt mit Streetmix: streetmix.net, lizensiert unter CC BY-SA 4.0; Kartenquelle: Geodaten der Stadt BonnSeite 31 von 34 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Adenauerallee Variante 1 Süden skizzenhaft zusammengefasst: Protected Bike Lanes abgetrennt mit Bord, je eine Kfz-Spur Die skizzenhafte Darstellung berücksichtigt nicht die abschnittsweise vorhandenen Kfz-Stellplätze, Ladezonen, Haltestellen etc. sondern bildet nur die grundsätzliche Fahrbahnaufteilung ab. Grafik erstellt mit Streetmix: streetmix.net, lizensiert unter CC BY-SA 4.0; Kartenquelle: Geodaten der Stadt BonnSeite 32 von 34 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Adenauerallee Variante 2 Norden skizzenhaft zusammengefasst: Protected Bike Lanes abgetrennt mit Bord, je eine Kfz-Spur Die skizzenhafte Darstellung berücksichtigt nicht die abschnittsweise vorhandenen Kfz-Stellplätze, Ladezonen, Haltestellen etc. sondern bildet nur die grundsätzliche Fahrbahnaufteilung ab. Grafik erstellt mit Streetmix: streetmix.net, lizensiert unter CC BY-SA 4.0; Kartenquelle: Geodaten der Stadt BonnSeite 33 von 34 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Adenauerallee Variante 2 Norden skizzenhaft zusammengefasst: Radfahrstreifen ohne Protektion, je eine breite Kfz-Spur Die skizzenhafte Darstellung berücksichtigt nicht die abschnittsweise vorhandenen Kfz-Stellplätze, Ladezonen, Haltestellen etc. sondern bildet nur die grundsätzliche Fahrbahnaufteilung ab. Grafik erstellt mit Streetmix: streetmix.net, lizensiert unter CC BY-SA 4.0; Kartenquelle: Geodaten der Stadt BonnSeite 34 von 34
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de