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230853-13 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Antrag zur Vorlage 230853

Nummer
230853-13 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
20.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 20.08.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 29.08.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 230853 Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz

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Änderungsantrag
öffentlich
230853-13 AA
Antragsteller/in:
Jürgen Wehlus
MdL Guido Déus
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Arno Hospes
CDU Bezirksfraktion Bonn
20.08.2024
CDU-Änderungsantrag: Planung im Rahmen der
Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen
Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz
Antrag zur Vorlage 230853
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 20.08.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Anhörung
Rat 29.08.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt, die sanierte Verkehrsfläche auf der Nord-Süd-
Achse im Abschnitt zwischen dem Koblenzer Tor und dem Bundeskanzlerplatz
einschließlich der Kreuzung bis zum Rheinweg gemäß den folgenden
Vorgaben zu planen:
1. Es werden 2 Fahrspuren für den MIV in jede Richtung abmarkiert.
2. Es wird in jede Richtung ein Schutzstreifen für Fahrräder abmarkiert. Hierbei
erhält der Schutzstreifen immer die größte mögliche Breite. Sollte der Platz
ausreichen, kann auch ein Radfahrstreifen, auch abschnittsweise, abmarkiert
werden.
3. Zur Realisierung eines Abstands von mindestens 50 cm (besser 75 cm)
können Längsparker weiter in den breiten Gehweg verschoben werden.
4. Sollte die Breite des Straßenraums nicht ausreichen, werden Mittelinseln
verkleinert, Gehwegkannten verschoben oder als letzte Variante, die
Zweistreifigkeit für ein kurzes Stück aufgegeben (analog der Bahnhaltestelle
auf der Graurheindorfer Straße).
Begründung
In Ihrer ersten Vorlage zur Adenauerallee (DS 230853) schreibt die VerwaltungSeite 1 von 4
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in der Begründung: „Die Beibehaltung bzw. richtlinienkonforme Neumarkierung
einer zweispurigen MIV-Führung und einer Radverkehrsanlage ist nach den
geltenden Richtlinien nicht möglich. Auf Grundlage der gemessenen
Verkehrsstärken (1.600 KFZ/Spitzenstunde) ist eine Radverkehrsanlage
zwingend anzubieten.“
Diese Auffassung bekräftigt die Verwaltung in Ihrer Vorlage DS 230853-14.
Eine Überprüfung durch Verkehrsplaner außerhalb der Stadtverwaltung Bonn
kommt zu einer anderen Schlussfolgerung:
Bei 1.600 KFZ/h befindet man sich bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h in
der Grauzone zwischen Belastungsbereich II und III.
Laut Tabelle 8 (s. Anhang) sind Schutzstreifen bei Belastungsbereich II
zulässig und bei Belastungsbereich III zulässig bei geringem Schwerlastverkehr
und übersichtlicher Linienführung. Da das Koblenzer Tor eine Grenze für den
Schwerlastverkehr bildet, ist dieser auf der Adenauerallee selbstredend sehr
gering.
Befindet man sich in der Belastungsstufe II, darf man in jedem Fall einen
Schutzstreifen abmarkieren.
Somit ist widerlegt, dass eine Markierung mit einem Schutzstreifen nicht
möglich ist.
Diese Auffassung hat die CDU-Fraktion bereits seit der ersten Beratung zur
Adenauerallee im Jahr 2023.
Selbstverständlich ist das nicht die beste Lösung für den Radverkehr, aber es
ist eine mögliche Lösung, die den Mitgliedern des Rates bewusst verschwiegen
wurde.
Will man Verbesserungen für den Radverkehr erreichen, hat man die
Möglichkeit, den Bordstein zu versetzten, um mehr Straßenraum zu erreichen.
Dieses wurde von der Verwaltung leider, trotz Hinweisen aus der Politik, nicht
beachtet.
Zur Vermeidung von dooring-Unfällen kann immer noch das Parken weiter in
die Gehwege geschoben werden, denn die Gehwege bieten hierfür ausreichen
Platz. Wo das nicht möglich ist, kann man Parkstände auch entfernen.
Leider hat die Verwaltung es versäumt sofort eine Planung vorzulegen, die die
Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer ausreichen würdigt. Vielmehr war und ist
die Hauptintension der Verwaltungsplanung die Reduzierung der KFZ-Spuren.
Wäre die Verwaltung an einer guten Lösung interessiert gewesen, hätte sie
sofort verschieden Varianten mit den zugehörigen Kosten vorgestellt und dem
Rat die Entscheidungsmöglichkeit gegeben die Lösung zu wählen, die ihm aus
verkehrstechnischer Sicht und aus Kostengesichtspunkten am sinnvollsten
erscheint. Dieses ist nun nicht mehr möglich.Seite 2 von 4
Seite 3
Anlage/n
1 Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen
Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz (öffentlich)Seite 3 von 4
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Datenstand: 03.11.2026, 10:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de