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230853-12 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Antrag zur Vorlage 230853

Nummer
230853-12 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
22.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.08.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 230853 Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz

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Änderungsantrag
öffentlich
230853-12 AA
Antragsteller/in:
Werner Hümmrich
Achim Schröder
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
FDP-Änderungsantrag: Planung im Rahmen der
Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen
Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz
Antrag zur Vorlage 230853
Beratungsfolge
Rat 22.08.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Planung zur Neugestaltung der Adenauerallee infolge der Kanalsanierung
wird unter folgenden Gesichtspunkten überarbeitet:
1. Es wird der gesamte öffentliche Verkehrsraum ins Auge gefasst
(Hauswand zu Hauswand). Die Planung wird dahingehend überarbeitet,
so dass unter modifizierter Anwendung der der bisherigen Planung
zugrunde liegenden Regelwerke, sofern diese keinen
rechtsverbindlichen Charakter haben, eine Aufteilung der zur Verfügung
stehenden Fläche in Gehweg, Radweg und zweispuriger MIV-
Verkehrsführung, jeweils in angemessener Breite, je Fahrrichtung
möglich ist.
2. Parkplätze und Ladebuchten werden dort, wo dies aufgrund eines
breiten Verkehrsraums zusätzlich zu den unter 1. genannten
Verkehrswegen möglich ist, ausgewiesen.
3. Fußwege werden grundsätzlich in einer Breite von 1,50 m ausgestaltet.
Vor Punkten mit besonders hohem Publikumsverkehr (Schulen,
Universität) wird die Möglichkeit einer zusätzlichen Fußwegbreite
geprüft.
Begründung
Die Adenauerallee ist als Hauptverkehrsachse eine wesentliche Zufahrtsroute
in die Bonner Innenstadt aus Richtung Süden. Eine Reduzierung auf eine
Verkehrsspur je Fahrtrichtung für den MIV würde die Kapazität dieser Achse
erheblich einschränken, die Folgen würden die Bonner Innenstadt undSeite 1 von 2
Seite 2
insbesondere den dortigen Einzelhandel, der bereits heute unter großem
Wettbewerbsdruck aus dem Umland sowie durch Onlinehandelsplattformen
steht, hart treffen.
Die der Planung der Verwaltung zugrunde liegenden „Regelwerke“ sind in der
Regel keine Rechtsvorschriften, sondern Empfehlungen von Fachgremien.
Diese müssen im Lichte der Situation vor Ort, die durch zwei parallellaufende
attraktive Radrouten entlang des Rheins sowie der Kaiserstraße geprägt sind,
ausgelegt werden. Für den Radverkehrs in die Innenstadt sind diese Route
deutlich besser geeignet als die Adenauerallee, auf der sich Radverkehr vor
allem als Zielverkehr zu dort ansässigen Institutionen darstellt. Auch
ausgeprägter Fußgängernutzen der Gehwege findet sich allenfalls in der Nähe
der dort angesiedelten Bildungseinrichtungen. Die heute vorhandenen breiten
Gehwege wirken überdimensioniert. Sie sollten bei der Gestaltung der Straße
zur Zeiten Bonns als Bundeshauptstadt den repräsentativen „Alleecharakter“
der Straße betonen. Radspuren waren damals auf der Adenauerallee nicht
vorgesehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de