230853-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ergänzende Stellungnahme zu: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz
Kerndaten
- Nummer
- 230853-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.06.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230853-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Ergänzende Stellungnahme zu: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz Beratungsfolge Rat 13.06.2023 Kenntnisnahme Im Nachgang zur Veröffentlichung der Beschlussvorlage zur "Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz" sind diverse Fragen aufgekommen, unter anderem in den DS-Nr. 230853-01 AA, 230853-02 AA, 230853-03 AA, 230984. Diese Fragen sollen mit der vorliegenden ergänzenden Stellungnahme beantwortet werden. Ist eine deutliche Verbreiterung der jetzigen Radwegsteifen bei der durchzuführenden Sanierung rechtlich verpflichtend? Gäbe es eine andere Option? Grundsätzlich ist die Verwaltung an die Straßenverkehrsordnung gebunden, diese wird ergänzt durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO). Die VwV-StVO gibt vor „Soweit die StVO und diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausgestaltung und Beschaffenheit, für den Ort und die Art der Anbringung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur Rahmenvorschriften geben, soll im Einzelnen nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik verfahren werden, den das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt erforderlichenfalls bekannt gibt.“ Bei der Planung und Anlage von Verkehrsräumen handelt die Verwaltung zudem nach den Regelwerken der Forschungsgemeinschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Konkret wurden bei der Betrachtung der B9 die Regelwerke Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010), sowie die Ortsdurchfahrtenrichtlinien angewandt. Die Regelwerke der FGSV sind kategorisiert. Die RASt 06 sind der Kategorie R 1 zugeordnet, die ERA der Kategorie R 2. Diese Veröffentlichungen regeln entweder, wie technische Sachverhalte geplant oder realisiert werden müssen bzw. sollen (R 1) oder empfehlen, wie diese geplant oder realisiert werden sollten (R 2). R 1- Veröffentlichungen umfassen Vertragsgrundlagen sowie Richtlinien. Sie haben eine hohe Verbindlichkeit. R 2-Veröffentlichungen umfassen Merkblätter undSeite 1 von 15 Seite 2 Empfehlungen. Die FGSV empfiehlt ihre Anwendung als Stand der Technik. Sie werden im Klagefall vor Gericht für gewöhnlich herangezogen. Da mehrere Regelwerke der FGSV mittlerweile ein bis zwei Jahrzehnte alt sind, sind im Oktober 2022 „Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen“, die sogenannte E Klima 2022 veröffentlicht worden. Diese geben einerseits den Handlungsrahmen vor, inwiefern die Regelwerke im Einklang mit dem Klimaschutzgesetz anzuwenden sind, als auch ein Update bzgl. Stand der Technik und somit aktualisierte Vorgaben und Standards zur Planung, zum Entwurf und zum Betrieb von Straßen. Auf der B9 ist die Beibehaltung des Status Quo weder mit der aktuellen StVO noch der RASt 06, den ERA 2010 sowie den neuen E Klima 2022 vereinbar. Hierbei ist auch nicht nur die Breite der Radverkehrsanlage ausschlaggebend, sondern die Kombination und Aneinanderreihung von Maßen, die heute so bei Neuanlage nicht mehr vertretbar sind. Die ERA geben auf Seite 20 explizit vor, bei der Planung eine Kombination von Mindestmaßen zu vermeiden. Aktuell existiert kein Sicherheitstrennstreifen zwischen Radinfrastruktur und Kfz- Parkplätzen, was die Dooring-Gefahr deutlich erhöht. Die StVO gibt hier klar vor, dass die Anlage sowohl von Fahrradschutzstreifen als auch von Radfahrstreifen ohne zusätzlichen Sicherheitsraum zum ruhenden Verkehr nicht zulässig ist (VwV-StVO §2 zu Absatz 4 Satz 2). Zudem ist das Nebeneinanderfahren zweier Kfz mit den heutigen Fahrzeugbreiten oft nur unter Mitbenutzung des Fahrradschutzstreifens möglich. Ein Fahrradschutzstreifen darf aber nur ausnahmsweise z.B. im Begegnungsfall Pkw-Lkw überfahren werden. Auch suggeriert die heutige Markierung, man könne dort Radfahrer in der rechten Fahrspur überholen, das ist aber spätestens seit der StVO-Novelle von 2020, die die 1,50 m Sicherheitsabstand (§ 5 StVO) beim Überholen durch den Kfz-Verkehr vorschreibt, nicht mehr der Fall. Bei Anwesenheit eines Radfahrers ist die rechte Fahrspur daher nicht regelkonform durch den Kfz-Verkehr nutzbar. Auch die Option keine Radverkehrsanlage vorzusehen um zwei MIV- Fahrspuren zu erhalten, ist mit den Regelwerken aufgrund der Kombination aus Kfz- und Radverkehrszahlen keine Option. Bei der angenommenen Verkehrsbelastung sowohl durch den MIV, als auch durch den Radverkehr und der hohen Anzahl an Zielen auf der B9 (darunter Schule, Kita, Universitätseinrichtungen mit entsprechend jungem Publikum) sieht die Verwaltung es nicht als regelkonform und vertretbar an auf eine Radverkehrsanlage zu verzichten. Auch eine Freigabe des Gehweges stellt keine Option dar, da in diversen Abschnitten die notwendigen Breiten nicht vorhanden sind, sowie die hohen Radverkehrszahlen nicht verträglich gemeinsam mit dem - ebenfalls in Teilbereichen erheblichen - Fußverkehr abgewickelt werden könnten. Basiert die Veränderung des Verkehrsflusses (Wegnahme einer Fahrspur) auf der Grundlage einer entsprechenden Simulation? Es wurde keine Simulation durchgeführt, sondern lediglich mit den Verkehrszahlen gearbeitet. In aller Regel können zweistreifige Straßen (= einSeite 2 von 15 Seite 3 Streifen je Richtung) 1.800 Kfz/h leistungsfähig abwickeln. Relevant für die Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs sind letztendlich aber die Knotenpunkte. Deshalb sieht die Planung vor, sämtliche Linksabbiegespuren zu erhalten. Da auf der B9 maximal in der Spitzenstunde ein solcher Kfz-Wert voraussichtlich erreicht wird, hält die Verwaltung eine Reduzierung auf eine Kfz-Spur pro Fahrtrichtung für vertretbar. Wenn nein, hat die Verwaltung eine Simulation für den Verkehrsfluss bei der Wegnahme einer Fahrspur beauftragt und/oder bereits in Kürze vorliegen? Nein, es ist bisher nicht vorgesehen eine Simulation durchzuführen. Hat die Verwaltung bereits ein Verkehrskonzept für die Bonner Innenstadt erarbeitet, das auch einen Verkehrsverlauf der Adenauerallee bei Wegnahme einer Fahrspur integriert? Grundlage für die Verkehrsplanung in Bonn ist der VEP. Der VEP als integrierter Verkehrsentwicklungsplan betrachtet alle Verkehrsträger und gibt die Entwicklungslinien vor. Dementsprechend ist er Grundlage des Verwaltungshandelns im Bereich der Verkehrsplanung. Seine Zielsetzung ist, die „umweltverträgliche Verkehrsträgerpartnerschaft“ in der Bundesstadt Bonn zu fördern. Daher sind Maßnahmenpakete für die Verkehrsträger Motorisierter Individualverkehr (MIV), Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Radverkehr und Fußverkehr entwickelt worden. Mit dem Beschluss (DS 1911785) den MIV auf 25 % im Modal-Split abzusenken ist die Zielrichtung noch einmal nachjustiert bzw. verdeutlicht worden. Hinsichtlich des Radverkehrs wurde die Stadtverwaltung im Juni 2019 vom Hauptausschuss beauftragt, für den Abschnitt Belderberg / Adenauerallee bis (mind.) Zweite Fährgasse die „Neu- bzw. farbliche Markierung der Radfahr- oder Schutzstreifen“ umzusetzen (DS 1911841 & 1911841EB4). Des Weiteren wurde die Verwaltung am 14.12.2020 mit Planungen für weitere Protected Bike Lanes / Umweltspuren beauftragt, zu denen in der damaligen Verwaltungsstellungnahme auch der Abschnitt der B9 bis zum Bundeskanzlerplatz gehörte (DS 202058). Durch den Radentscheid sind die Standards für Quantität u. Qualität der Radverkehrsanlagen aktualisiert bzw. definiert worden. Aber bereits der VEP enthält ein Radverkehrsnetz, in dem die B9 seit über zehn Jahren als Radverkehrsachse festgelegt wurde. Diese wichtige Funktion wird mit der gerade aktualisierten Netzplanung bestätigt. Bereits heute weist die B9 auf Höhe des Koblenzer Tores eine einspurige Führung auf. Durch die geplante Maßnahme auf der B9 wird diese einspurige Führung Richtung Süden verlängert, bzw. beginnt früher im Süden. Grundsätzlich wird der Verkehrsverlauf dadurch eher harmonisiert. Eine der wichtigsten Erkenntnisse aus den veränderten Verkehrsführungen in der Innenstadt aus den letzten Monaten sind folgende Punkte: Die Menschen können weiterhin die Bonner Innenstadt ohne wesentliche Einschränkungen erreichen. Die gute Infrastruktur aus ÖPNV-, und Radverkehrsanlagen sowie die Erreichbarkeit aller Parkhäuser/Tiefgaragen bietet ein sehr gutes Gesamtpaket. Die Maßnahme würde zudem eine Verbesserung derSeite 3 von 15 Seite 4 Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem Fahrrad schaffen. Eine Neuaufteilung des Verkehrsraums auf der B9 ist unter den im CDU Antrag 230853-01 AA gewünschten Vorgaben (2 MIV-Steifen, eine zeitgemäße Radverkehrsführung, eine angemessene Gehwegbreite, Parkstände sowie Grünflächen und Baumbeete) auf Basis des zur Verfügung stehenden Querschnitts nicht möglich. Dies ergibt sich aus folgender Rechnung: • Zwei MIV-Fahrstreifen benötigen pro Fahrspur 3,25 m, also jeweils 6,50 m je Fahrtrichtung = 13 m für den Kfz-Verkehr • Eine zeitgemäße und richtlinienkonforme Führung des Radverkehrs benötigt 2,00 m Radfahrstreifen sowie 0,50 m Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Kfz (zur Vermeidung von Dooring-Unfällen) = 5,00 m für den Radverkehr • Gehwege benötigen in der Regel 2,50 m = 5,00 m für den Fußverkehr. Da aufgrund der diversen Ziele (Schule, Uni-Einrichtungen etc.) sowie im Bereich der U-Bahn-Stationen mit einem erhöhten Fußverkehrsaufkommen zu rechnen ist, ist die Einhaltung dieser Breite von 2,50 m zwingend notwendig. Eine Reduzierung auf ein Maß von 1,50 m ist in einer Neuplanung als nicht ausreichend zu betrachten. Die geltenden Regelwerke sieht für Neuanlagen von Gehwegen zudem grundsätzlich ein Mindestmaß von 2,50 m vor. • Straßeneinrichtung wie Laternen, Schildermasten etc. benötigt je Fahrtrichtung 1,00 m = 2,00 m insg. (sofern nicht Längsparkstände am Straßenrand vorgesehen sind, die dafür mitgenutzt werden können) • Parkstände als Längsparker angeordnet benötigen mind. 2,20 m = 2,20 m bei einseitigem, 4,40 m bei beidseitigem Kfz-Parken • Grünflächen und Baumpflanzungen können platzsparend alternierend mit Parkständen organisiert werden = kein weiterer Platzbedarf • Zusammengerechnet ergeben sich zwei Szenarien: mit beidseitigem Kfz- Parkplätzen/Bäumen = 27,4 m; komplett ohne Kfz-Parkplätze und ohne Bäume = 24 m • Es wird darauf hingewiesen, dass bei den im Antrag gemachten Vorgaben noch keinerlei Raum für Mittelinseln (wichtig für Aufstellen von LSA/Ampeln sowie an den LSA-Querungen für Fußgänger*innen) sowie für Linksabbiegespuren eingeplant ist, d.h., die einzuplanenden Räumzeiten für Fußgänger*innen würden sich erheblich verlängern. Dies würde zu erheblich längeren Rotzeiten für den Kfz-Verkehr auf der B9 sorgen. Des Weiteren würden alle Linksabbiegemöglichkeiten entfallen, wenn an den jeweiligen Kreuzungsbereichen nicht deutlich größere Breiten vorliegen. Dies ist in den meisten Bereichen nicht der Fall. • Bei der Menge der vorliegenden Engstellen (siehe Tabelle unten) kann ohne komplette Vermessung keine gesicherte Aussage darüber getroffen werden, ob eine zweispurige Führung des Kfz-Verkehrs auf derSeite 4 von 15 Seite 5 Adenauerallee künftig regelkonform aufrecht zu erhalten wäre. Aufgrund der bekannten Zwangsstellen (U-Bahn-Abgänge, Kirchturm etc.) ist aber bereits abzusehen, dass eine durchgängige zweispurige Kfz-Führung mit den genannten Maßen grundsätzlich nicht möglich ist. Musterhafte Visualisierungen zu den oben genannten Breiten sind im Anhang "230605_Straßenbreiten Adenauerallee" dargestellt, musterhafte Visualisierungen zu Querschnittaufteilungen im "Anhang B9 ergänzende ST". Darüber hinaus weist die Verwaltung darauf hin, dass bei einer Neuaufteilung des Straßenraums von Fassade zu Fassade sowohl eine Vervielfachung der Kosten als auch eine deutliche Verlängerung der Bauzeit zu erwarten wäre. Nach derzeitigen Schätzungen würden die Kosten für die vorgelegte Planung bei rund 3,65 Mio. Euro ohne die Sanierung des Kanals liegen. Die Kosten der Kanalsanierung können derzeit noch nicht verlässlich angegeben werden und sind daher in der Schätzung nicht enthalten. Die Verwaltung ist grundsätzlich bestrebt, Fördermöglichkeiten zu nutzen, weist aber darauf hin, dass die B9 nicht Teil des Masterplans Innere Stadt ist, der Grundlage und Voraussetzung für die Beantragung bzw. Gewährung von Städtebaufördermitteln ist. Städtebaufördermittel sind dementsprechend auch bei einem Gesamtausbau mit den Gehwegbereichen nach Auffassung der Verwaltung nicht zu erwarten. Eine Wiederherstellung der Adenauerallee nach Abschluss der anstehenden Instandsetzungsarbeiten für den Kraftfahrzeugverkehr mit jeweils zwei Fahrspuren für jede Fahrtrichtung ohne Fahrradinfrastruktur kann aus folgenden Gründen nicht befürwortet werden: • Aufgrund der bereits heute hohen Radverkehrsstärken von rund 3.500 Radfahrer*innen auf Höhe des Hofgartens und rund 2.000 Radfahrer*innen auf Höhe der Weberstraße ist die Adenauerallee eine Hauptroute des zur Beispielhafte Querschnittsbreiten B9 Häuserkante zu Häuserkante (keine vollständige, sondern nur stichpunktartige Erhebung) Ort Breite Beethovengymnasium < 23 m U-Bahn Juridicum < 19 m Kirche St. Cyprian < 18 m Ernst-Moritz-Arndt-Haus < 21 m Zweite Fährgasse < 19 m U-Bahn Bundesrechnungshof < 21 m Joachimstraße < 24 m U-Bahn Museum Koenig < 19 mSeite 5 von 15 Seite 6 Beratung vorgelegten, aktualisierten Radverkehrsnetzes (DS 230820), auf denen die Einrichtung sicherer Radverkehrsanlagen besondere Priorität hat. • Die Adenauerallee bildet auf der Nord-Süd-Achse für den Radverkehr einen wichtigen Lückenschluss zwischen Innenstadt/Bonner Norden und dem Übergang zum Bundesviertel und dient als direkter Anschluss an die Reuterstraße und Reuterbrücke als eine der wenigen unterbrechungsfreien Bahnquerungen. • Neben der Netzbedeutung dient die Adenauerallee natürlich auch der Erschließung der dortigen Einrichtungen: Auf der Adenauerallee befinden sich viele wichtige Ziele und Orte, die sehr oft mit dem Rad – auch von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – angefahren werden. Dazu zählen eine Kita, das Beethoven-Gymnasium, die Universitätseinrichtungen, die Universitätsbibliothek, diverse Arbeitgebende und Bundesbehörden, eine Kirche und Synagoge, mehrere Geschäfte und Arztpraxen etc. Über die Parallelrouten über Rheinufer oder Kaiserstraße lassen sich diese Ziele nur durch einen maßgeblichen Umweg erreichen. "Letzte Meter" sind bei den angesprochenen Destinationen nur über die Adenauerallee zu erreichen. Täglich fahren im Schnitt bereits rund 4.000 Radfahrende auf der Kaiserstraße und rund 2.700 Radfahrende in diesem Abschnitt an der Rheinuferpromenade. • Bei Hochwasser wird die Adenauerallee als wichtige Parallelroute zum Rheinradweg genutzt. • Eine Führung des Radverkehrs auf der Straße im Mischverkehr ist auf Basis der geltenden Richtlinien nicht zulässig (wie oben erläutert). • Eine Führung des Radverkehrs über den Gehweg wäre grundsätzlich nicht regelkonform darstellbar. Aufgrund der mitunter geringen Gehwegbreiten oder an stark frequentierten Orten, zum Beispiel vor dem Juridicum oder im Bereich der Aufgänge aus der U-Bahn, würde dies zu hohem Konflikt- und Gefahrenpotenzial führen und wäre nicht verträglich. Zudem bedeutet Radfahren auf einem freigegebenem Gehweg Schritttempo; auf der Gesamtlänge der B9 von fast zwei Kilometern wäre dies sowieso kein praktikabler Ansatz. • Auch ein Zweirichtungsradweg ist aus Platzgründen nicht umsetzbar: Grundsätzlich würden für einen einseitigen Zweirichtungsradweg 0,50 m Sicherheitsraum zu Parkständen, 3,00 m Breite für den Radweg und 0,50 m Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn benötigt, in der Summe also 4 Meter – die verbleibenden 9-10 m Fahrbahn würden also ebenfalls wie die vorgelegte Planung nicht zur Aufteilung in 4 Kfz-Fahrspuren ausreichen. Darüber hinaus sind Zweirichtungsradwege innerorts nach StVO möglichst zu vermeiden, da sie deutlich unfallträchtiger sind, weil Kfz-Fahrende nicht mit Radverkehr aus „der falschen Richtung“ rechnen. Dagegen spricht auch, dass auf beiden Seiten der B9 Ziele sind, die die Radfahrenden erreichen möchten. Die B9 hat relativ lange Abschnitte ohne Querungsmöglichkeit, daher ist eine einseitigeSeite 6 von 15 Seite 7 Erschließung per Rad nicht zielführend. • Die Einrichtung einer Umweltspur erscheint aufgrund der fehlenden Breite nicht praktikabel. Zudem findet in dem Planbereich derzeit auch nur Nacht- bzw. Ersatzbusverkehr statt, sodass ohnehin kein Bedarf für eine Umweltspur gesehen wird. Durch die vorgesehene Breite der neuen Radverkehrsanlage wird es aber möglich sein, dass Einsatzfahrzeuge z.B. von Feuerwehr oder Rettungsdienst die Spur nutzen, um bei hoher MIV- Verkehrsdichte schneller ihren Einsatzort zu erreichen. Eine mögliche Überfahrung der Protection durch diese ist sichergestellt. Zum Wunsch aus 230853-02 AA den Radfahrstreifen auf Höhe der Kreuzung „Am Hofgarten“ an den rechten Fahrbahn zu verlegen: Es ist in der Planung vorgesehen, den in Mittellage zwischen Rechtsabbieger und rechter Fahrspur liegenden Radstreifen mit einer Protection auszustatten. Am Knotenpunkt wird man also möglichst geschützt geführt. Bei der bisher angedachten reinen Deckensanierung ist keine andere Führung sinnvoll möglich, da keine andere Variante mit der Bushaltestelle kompatibel ist. Zudem wäre eine Führung am rechten Fahrbahnrand aufgrund der Gemengelage aus Kfz-Rechtsabbieger und Reisebushaltestelle kritisch zu sehen, da die Radfahrenden außerhalb des Sichtfeldes der Kfz-Fahrenden und im Bereich der aus den Bussen aussteigenden Personen geführt werden. Dies erhöht erfahrungsgemäß die Gefahr für Abbiegeunfälle und Konfliktpotenzial mit den Zufußgehenden erheblich. Zudem würde die Radverkehrsführung durch eine Verlagerung an den rechten Rand nicht mehr geradlinig in Flucht der B9 verlaufen, sondern würde weit abgesetzt in Richtung der Gebäudekante geführt werden. Zu möglichen Konflikten zwischen Abbiegenden bzw. Einbiegenden kann die Verwaltung darüber hinaus folgende Hinweise geben: Durch die vollflächige Einfärbung von möglichen Konfliktstellen (Einmündungen, Zufahrten und Spurwechselbereichen für den MIV) wird die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden an Konfliktstellen erhöht werden. Insgesamt wird unter Hinzunahme der Protection eine deutliche Verbesserung für die Sicherheit und den Komfort des Radverkehrs erzielt. Trotzdem werden Konflikte beim Abbiegen oder Ein- und Ausfahren aus Zufahrten auch in Zukunft Rücksichtnahme erfordern. Zur Verkehrsführung während der Bauzeit können aktuell noch keine konkreten Aussagen getroffen werden. Zu den genutzten Daten der Verkehrszählung kann die Verwaltung folgende Informationen ergänzen: Die Planungen erfolgten auf Basis von Zählungen, die in den Jahren 2018 und 2020 (noch vor dem ersten Corona-Lockdown) auf Höhe der Knotenpunkte Am Hofgarten bzw. Weberstraße getätigt wurden und beziehen sich auf einenSeite 7 von 15 Seite 8 Zustand bei offenem Rheinufer und Cityring. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich auf der einen Seite - wie stadtweit zu beobachten - Rückgänge im Verkehrsaufkommen ergeben haben, weil heute mehr Menschen mobil arbeiten. Auf der anderen Seite dürften es eine Verlagerung vom Rheinufer auf die B9 gegeben haben, nachdem die Verkehrsführung dort geändert wurde, was wiederum zu einer Zunahme des Verkehrs auf der B9 geführt haben dürfte. Insgesamt geht die Verwaltung daher davon aus, dass die Werte durchaus mit der heutigen Situation vergleichbar sind, ist aber bestrebt, bis zur Ratssitzung eine erneute Zählung zur Auffrischung der zugrundeliegenden Werte durchführen zu lassen. Zu den notwendigen Sanierungen an Sinkkästen, Kanal und Fahrbahndecke können folgende ergänzende Informationen gegeben werden: Die Sinkkastenleitungen im Bereich der Adenauerallee sind durch Setzungen aus dem seinerzeitigen U-Bahn-Bau abgerissen und stark sanierungsbedürftig. Die Anschlussleitungen sind defekt und das Oberflächenwasser wird nicht in die Kanalisation abgeführt, sondern versickert im Erdreich. Zwischen erster Fährgasse und Bundeskanzlerplatz befinden sich insgesamt 81 Sinkkästen, bei 44 Stück davon sind die Ablaufleitungen zu erneuern, weitere 16 Sinkkästen müssen saniert werden. Durch die ungesteuerte Ableitung von Niederschlagswasser bestehen erhebliche Risiken von Ausspülungen und Fahrbahneinbrüchen. Es besteht jetzt akuter Handlungsbedarf, um größere Einschränkungen durch lange und unkoordinierte (Teil-) Sperrungen auf der B9 zu vermeiden. Die Fahrbahndecke ist bereits in einem schlechten Zustand und sanierungswürdig. Durch die notwendigen Aufbrüche im Zuge der Sanierung der Entwässerungsanlagen wird dieser Zustand erheblich verschlechtert. Die Sinkkästen sind derzeit jeweils einzeln an den bis zu 12 m tiefliegenden Kanal angeschlossen. Geplant sind nun Sinkkastensammelleitungen, die das Wasser aus den Sinkkastenleitungen in geringerer Tiefenlage aufnehmen und am jeweiligen Ende der Sinkkastensammelleitung in die vorhandene Mischwasserkanalisation ableiten. Aufgrund der geplanten abschnittsweisen Ausführung der Deckensanierung, soll auch die Herstellung der Straßenentwässerung in Abschnitten ausgeführt werden. Die Anordnung der Sinkkastensammelleitungen sind in beide Fahrtrichtungen jeweils in rechter Fahrbahn vorgesehen, die Baugruben werden jeweils mindestens 3,50 m breit. Aufgrund der teilweise sehr tiefen Lage der Mischwasserkanalisation werden für die Anschlusspunkte an die Mischwasserkanalisation größere Baugruben benötigt. Die bestehende Kanalleitung selbst soll im Linerverfahren saniert werden, was theoretisch auch im Nachgang möglich wäre. Ablaufbedingt und aus Kostengründen (z.B. Ersparnis durch einmalige Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung) sollte die Kanalsanierung aber zusammen mit den zuvor beschriebenen Akutmaßnahmen durchgeführt werden. Zur Vermeidung von weiteren Eingriffen in den Verkehr soll im Zuge der Sinkkastensanierung nicht nur der tieferliegende Mischwasserkanal, sondernSeite 8 von 15 Seite 9 auch die Fahrbahndecke saniert werden. Die Fahrbahndecke ist bereits in einem schlechten Zustand und sanierungswürdig, durch die notwendigen (auch stellenweisen) Aufbrüche im Zuge der Sanierung der Entwässerungsanlagen wird dieser Zustand erheblich verschlechtert. Zur Kosteneffizienz und zur Reduzierung der verkehrlichen Beeinträchtigungen sollen alle Maßnahmen abschnittsweise und „in einem Rutsch“ ab Herbst 2023 durchgeführt werden. Mit der grundhaften Deckensanierung kann die vorherige Spuraufteilung nach vorherrschender Meinung nicht wiederhergestellt werden. Eine Wiederaufbringung der bisherigen Markierung käme einer Neuerstellung gleich, so dass eine nicht richtlinienkonforme neue Radverkehrsanlage hergestellt würde, die nicht den oben beschriebenen Normen entspricht, die Maßstab für die Verkehrssicherheit sind. Ggf. sähe sich die Stadt im Fall von Unfällen mit der Frage der Verantwortung und des Schadenersatzes konfrontiert. Anlage/n 1 Anhang B9 ergänzende ST (öffentlich) 2 230605_Straßenbreiten Adenauerallee (öffentlich)Seite 9 von 15 Anhang zu 230853-04 ST „Ergänzende Stellungnahme zu: Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz QuerschnitteSeite 10 von 15 2,60 m Fußverkehr 2,50 m Fußverkehr 2,70 m + 0,30 Protektion Radverkehr 2,70 m + 0,30 Protektion Radverkehr 3,50 m Kfz-Verkehr 3,50 m Kfz-Verkehr Vorgelegte Planvariante 18,80 m von Häuserkante zu Häuserkante, Neuaufteilung der Spuren zwischen Bordsteinen Querschnitt der vorgelegten Planung (hier stellvertretend an einer Stelle ohne Kfz-Parken/Bäume sowie außerhalb der Knotenpunkte; Spuraufteilung dazu siehe Lagepläne) 0,7 mSeite 11 von 15 Kombination Kfz 4-spurig und neue Schutzstreifen 1,30 m mehr benötigt als vorhanden 2,50 m Fußverkehr 2,60 m Fußverkehr 1,50 m Schutz- streifen 1,50 m Schutz- streifen 2,75 m Kfz-Verkehr 2,75 m Kfz-Verkehr 3,25 m Kfz-Verkehr 3,25 m Kfz-Verkehr Fiktivskizze Neuanlage von Fahrradschutzstreifen + 4 Kfz-FahrspurenSeite 12 von 15 2,50 m Fußverkehr 2,50 m Radverkehr (Radweg + Sicherheitstrenn- streifen) 2,50 m Radverkehr (Radweg + Sicherheitstrenn- streifen) 2,50 m Fußverkehr 2,20 m Bäume & Parken 2,20 m Bäume & Parken 6,50 m Kfz-Verkehr (2 x 3,25 m) 6,50 m Kfz-Verkehr (2 x 3,25 m) benötigt: 27,4 m Gesamtbreite = rund 3 bis 9 Meter mehr, als in diversen Teilen der B9 zur Verfügung steht In dieser Fiktiv-Skizze gibt es keine Linksabbiegemöglichkeiten für Kfz und keine Mittelinseln für den querenden Fußverkehr. Musterquerschnitt Neuanlage mit 4 Kfz-Spuren und zeitgemäßer/regelkonformer Radinfrastruktur mit Kfz-Parken/Bäume. Darstellung der benötigten MaßeSeite 13 von 15 2,50 m Fußverkehr 2,00 m Rad- verkehr 2,50 m Fußverkehr 2,00 m Rad- verkehr Straßeneinrichtung = Laternen, Schildermasten etc. Straßeneinrichtung = Laternen, Schildermasten etc. 6,50 m Kfz-Verkehr (2 x 3,25 m) 6,50 m Kfz-Verkehr (2 x 3,25 m) = rund 1 bis 6 m mehr, als in diversen Teilen der B9 zur Verfügung steht In dieser Fiktiv-Skizze gibt es keine Linksabbiegemöglichkeiten und keine Mittelinseln für den querenden Fußverkehr, sowie keine Bäume oder Parken. benötigt: 24 m Gesamtbreite Musterquerschnitt Neuanlage mit 4 Kfz-Spuren und zeitgemäßer/regelkonformer Radinfrastruktur ohne Kfz-Parken/Bäume Darstellung der benötigten MaßeSeite 14 von 15 Seite 15 von 15
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de