230811-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der Stadthalle
Kerndaten
- Nummer
- 230811-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Projektbeirates Sanierung Stadthalle Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230811-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der Stadthalle Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 31.5.2023 von Seiten der SPD-Fraktion noch einmal um Präzisierung ihrer Stellungnahme zur Großen Anfrage, DS-Nr.: 230811 gebeten. Aus Zeitgründen vertagte man seinerzeit die erbetenen Auskünfte. Die Verwaltung kommt diesem Wunsch nun nach und geht mit nachfolgen- der ergänzender Stellungnahme nochmals explizit auf die Nachfragen ein und legt zusätzlich die betreffenden Pläne und Skizzen hierzu vor: 1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, für jeden einzelnen der folgenden Räume der Stadthalle darzulegen, welche zwingenden Sicherheitsgründe der Wiedereröffnung entgegenstehen, welche Bezirksvertretung und Hauptausschuss anstelle des Rats im Frühjahr 2021 beschlossen haben: a. Brunnensaal b. Kleiner Saal c. Karajan-Flügel d. Restaurant (ohne Bewirtschaftung) e. Foyer (Teilnutzung). Zu 1.: 1.a Der Brunnensaal wurde auf Initiative der Verwaltung in einem Gesamtkon- zept für die interimsmäßige Nutzung zu den in der Planung dokumentierten Bedingungen freigegeben. 1.b Der Kleine Saal befindet sich teilweise im Sicherheitsabstand zum Großen Saal (hier: 10 m von der Giebelwand; siehe Anlagen). Der 2. Rettungsweg ist entsprechend nicht nutzbar.Seite 1 von 10 Seite 2 1.c Der Karajanflügel befindet sich in Gänze innerhalb des Sicherheitsabstands des Großen Saals (hier: 10m von der Gielbelwand; siehe Anlagen). 1.d Das Restaurant verfügt über eine Abhangdecke, deren Montage tragwerks- planerisch als nicht zulässig attestiert wurde. Ferner ist sie schadstoffbelas- tet. 1.e Die Teilnutzung des Foyers wurde bereits im Jahre 2021 nach Prüfung verworfen. Grundsätzlich gilt für 1.b, 1.c, 1.d sowie 1.e: Bei Einrichtung des Impfzentrums wurden Sachverständigenprüfungen be- auftragt, die allerdings Mängel an den Anlagen zu Tage gefördert haben, so dass die zulässige Anzahl der Personen auf 100 begrenzt wurde und z.B. als Kompensation für die nicht mehr zulässige (fehlende) Sicherheitsbe- leuchtung die Nutzungsbereiche (Versammlungsräume, Flur und Toiletten- anlagen) mit einer akkugepufferten Notbeleuchtung versehen werden mussten. Jegliche Erweiterung der derzeit genehmigten Flächen bedingt die Erfüllung der Anforderungen aus der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonder- bauten (Sonderbauverordnung – SBauVO), deren Einhaltung anhand des baulichen und technischen Zustands des Objekts nicht ohne umfangreiche, kostenträchtige und personell intensive Eingriffe möglich ist. 2. Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Pläne der erforderlichen Sperr- flächen im Foyer vom Mai 2020 (insbesondere: Skizze des Büros HZI) und vom Dezember 2021 (Büro HZI) vorzulegen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Stadtverwaltung gebeten mitzuteilen, in welchem Abstand von der Giebel- wand des Großen Saals die Absperrungen nach den beiden Plänen jeweils ver- laufen sollten. Zu 2.: Die Sperrflächen im Bereich des Großen Saals wurden durch das Inge- nieurbüro HZI mit E-Mail vom 3.12.2021 festgelegt. Kern dieser Festlegung bildete das mögliche Szenario, dass eine der Giebelwände, die etwa 6 Me- ter über die Dachfläche herausragen, im Havariefall nach außen umstürzt. In diesem Fall muss damit gerechnet werden, dass das Gewicht der schwe- ren Wand die Decke des jeweiligen Erdgeschosses mit sich in die Tiefe reißt. HZI hat daher sicherheitshalber einen 10 Meter tiefen Abstand als Si- cherheitszone vorgegeben. Die dazugehörige Mail samt Skizze liegt bei.Seite 2 von 10 Seite 3 3. Warum knickt die ansonsten parallel zur Giebelwand des Großen Saals verlaufende Sperrfläche im Plan vom Dezember 2021 am Schnittpunkt mit der Verlängerung der Außenwand des Kleinen Saals ab, wodurch der zweite Ausgang des Kleinen Saals erst in den Sperrbereich fällt? Zu 3.: Der „Knick“ in der Zeichnung bildet die tatsächliche Sicherheitszone nicht korrekt ab. Die Verwaltung hat diesbezüglich Rücksprache mit dem Trag- werksplaner gehalten. Der Sicherheitsabstand an beiden Giebeln beträgt weiterhin 10 m. Die korrekte Sicherheitszone ist in der Anlage maßstäblich dokumentiert. Die Verwaltung hat die korrekte Position des Absperrzauns im Großen Foyer aktuell noch einmal überprüft und entsprechend ange- passt. 4. Ist es richtig, dass beim Ortstermin am 1. Oktober 2021 der zweite Aus- gang des Kleinen Saals als unbenutzbar dargestellt wurde, obwohl dieser zu die- sem Zeitpunkt außerhalb der Sperrfläche des Großen Saals lag? Welche zusätzliche Expertise hat die Verwaltung – konkret: das Bauordnungsamt unter Fluchtwegsaspekten – dazu veranlasst, insoweit von den Ausführungen des Statikers abzuweichen? Zu 4.: Schriftlich belegt ist die Expertise des Tragwerksplaners in der Mail vom 3.12.2021 (siehe Punkt 2.), die Sicherheitszone entsprechend zu aktualisie- ren, was von Seiten der Verwaltung pflichtgemäß und unmittelbar umge- setzt wurde. Entsprechend ist die Verwaltung nicht von den aktuellen An- gaben abgewichen, sondern hat aus Sicherheitsgründen korrekt gehandelt. 5. Auf wessen Initiative hin ist die Sperrfläche des Großen Saals im De- zember 2021 nochmals überprüft und erweitert worden? Welche neuen Erkenntnis- se waren zwischenzeitlich gewonnen worden? Zu 5.: Grund für die neuerliche Einholung der Expertise des Ingenieurbüro HZI im Jahr 2021 war der Auftrag an die Verwaltung zur Untersuchung einer inte- rimsmäßig geplanten Nutzung des Großen Foyers als Impfzentrum, dessen Realisierung an baulichen und sicherheitstechnischen Unzulänglichkeiten der Räumlichkeit scheiterte. Anlass für die aktuelle Anfrage bei HZI war die Große Anfrage der SPD vom 25.4.2023; Drucksachen-Nr. 230811.Seite 3 von 10 Seite 4 Anlage/n 1 Anlage 1: HZI_Stadthalle_Sicherheitsabstand (öffentlich) 2 Anlage 2: neue Absperrung bei Nutzung des Foyers (öffentlich) 3 Anlage 3: Schnitt Foyer + gr. Saal (öffentlich) 4 Anlage 4: HZI_Stadthalle_Sicherheitsabstand (öffentlich) 5 Anlage 5: HZI_Stadthalle_Sicherheitsabstand (öffentlich)Seite 4 von 10 1 Mertesacker, Rainer (85-PT2) Von: Sven Kaufmann <sven.kaufmann@hzi-bonn.de> Gesendet: Freitag, 3. Dezember 2021 10:02 An: Müller, Christina (85-PT2) Cc: Boemer, Annette (85-PT3); Julian Lauen Betreff: AW: SHB // Absperrung großer Saal / großes Foyer Anlagen: Schnitt Foyer + gr. Saal.pdf; neue Absperrung bei Nutzung des Foyers.pdf ⚠ Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! ⚠ Sehr geehrte Frau Müller, bei einer Nutzung des Foyers sollte die Absperrungskante verlegt werden. Die neue Absperrkante ist im Anhang grün dargestellt (siehe „neue Absperrung bei Nutzung des Foyers“). Die Absperrung sollte verschoben werden, da bei einem Versagen der Binder des großen Saals ein Kippen der Giebelwand nicht ausgeschlossen werden kann. Die Giebelwand kragt etwa 6,00 m über dem Dach des Foyers (siehe Anhang „Schnitt Foyer + gr. Saal“). Wenn die Giebelwand auf das Dach des Foyers kippen sollte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Dach des Foyers in diesem Bereich zerstört wird. Um keine Personen zu verletzen, muss der Abstand größer als 6,0 m betragen. Aus diesem Grunde sollte der Abstand der Absperrlinie etwa 10 m von der Giebelwand des großen Saals betragen. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Sven Kaufmann Besuchen Sie unsere neue Homepage unter www.hzi-bonn.de Dipl.-Ing. Sven Kaufmann Leitung Bauwerksprüfung sven.kaufmann@hzi-bonn.de Tel: +49 (228) 97194-22 Fax: +49 (228) 97194-922 www.hzi-bonn.de Henneker Zillinger Beratende Ingenieure PartG mbB AG Essen PR 3736 Königswinterer Str. 329 • 53227 Bonn Von: Müller, Christina (85-PT2) Gesendet: Donnerstag, 2. Dezember 2021 15:12 An: Sven Kaufmann Cc: Boemer, Annette (85-PT3) Betreff: SHB // Absperrung großer Saal / großes Foyer Sicherheitscheck: Diese E-Mail kam von außerhalb der Organisation. Security check:This e-mail came from outside the organization. Sehr geehrter Herr Kaufmann, wie soeben telefonisch besprochen, wird angestrebt das Foyer als Impfzentrum zu nutzen. Hierfür benötigen wir eine Einschätzung durch einen Statiker, ob wir das Foyer für diese Nutzung freigeben können und ob der abgesperrte Bereich aus der Skizze von Herr Kasper vom Mai 2020 ausreichend ist. Für eine kurzfristige Rückmeldung wären wir sehr dankbar!Seite 5 von 10 2 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christina Müller M.A. Architektin Städtisches Gebäudemanagement Bonn Postanschrift: SGB / 85-PT2 Berliner Platz 2 53111 Bonn Büroadresse: Projektteam G8-G9 Bertha-von-Suttner-Platz 2-4 53111 Bonn Telefon: +49 (0)228 77 6068 Mobil: +49 (0)151 610 680 92 E-Mail: christina.mueller1@bonn.de Internet: www.bonn.de Bleiben Sie mit unseren städtischen Newslettern auf dem Laufenden. Alle Informationen zum Abo finden Sie auf www.bonn.de/newsletter Recyclingpapierfreundlichste Stadt Deutschlands 2010 bis 2021. Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss.Seite 6 von 10 Seite 7 von 10 Seite 8 von 10 1 Mertesacker, Rainer (85-PT2) Von: Sven Kaufmann <sven.kaufmann@hzi-bonn.de> Gesendet: Donnerstag, 29. Juni 2023 16:05 An: Mertesacker, Rainer (85-PT2) Cc: Matthias Taxacher Betreff: AW: Projekt 191176 - Stadthalle Bad Godesberg Anlagen: Urheberrechtserklärung_29.6.2023.pdf ⚠ Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! ⚠ Sehr geehrter Herr Mertesacker, im Anhang übersende ich Ihnen die Urheberrechtserklärung zu meiner Email vom 03.012.2021. Die 10 m Sicherheitsabstand gilt im Bereich des Giebels, da hier die Giebelwand 6 m hoch auskragt und hier ein Sicherheitsabstand von 4,0 m berücksichtigt wurde. Im Bereich der Kragstütze empfehle ich einen größeren Sicherheitsabstand einzuplanen, da hier die Stützen etwa 10 m lang sind und beim Versagen des Daches in gesamter Länge umfallen können. Ich empfehle hier einen Sicherheitsabstand von mindestens 14 m zur Außenwand des großen Saals einzuplanen. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Sven Kaufmann Seit dem 20. März 2023 erreichen Sie uns am neuen Standort Röhfeldstraße 53 53227 Bonn Bitte beachten Sie meine neue Telefonnummer +49 228 97194-822 Dipl.-Ing. Sven Kaufmann Leitung Bauwerksprüfung sven.kaufmann@hzi-bonn.de Tel: +49 228 97194-822 Fax: +49 228 97194-999 www.hzi-bonn.de Henneker Zillinger Beratende Ingenieure PartG mbB AG Essen PR 3736 Röhfeldstr. 53 • 53227 Bonn Von: Mertesacker, Rainer (85-PT2) <Rainer.Mertesacker@Bonn.de> Gesendet: Donnerstag, 29. Juni 2023 11:12 An: Sven Kaufmann <sven.kaufmann@hzi-bonn.de> Betreff: Projekt 191176 - Stadthalle Bad GodesbergSeite 9 von 10 Seite 10 von 10
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