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230811-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der Stadthalle

Nummer
230811-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Projektbeirates Sanierung Stadthalle Bad Godesberg 05.12.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230811 SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der Stadthalle

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230811-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der
Stadthalle
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg
am 31.5.2023 von Seiten der SPD-Fraktion noch einmal um Präzisierung
ihrer Stellungnahme zur Großen Anfrage, DS-Nr.: 230811 gebeten. Aus
Zeitgründen vertagte man seinerzeit die erbetenen Auskünfte.
Die Verwaltung kommt diesem Wunsch nun nach und geht mit nachfolgen-
der ergänzender Stellungnahme nochmals explizit auf die Nachfragen ein
und legt zusätzlich die betreffenden Pläne und Skizzen hierzu vor:
1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, für jeden einzelnen der folgenden
Räume der Stadthalle darzulegen, welche zwingenden
Sicherheitsgründe der Wiedereröffnung entgegenstehen, welche
Bezirksvertretung und Hauptausschuss anstelle des Rats im Frühjahr
2021 beschlossen haben:
a. Brunnensaal
b. Kleiner Saal
c. Karajan-Flügel
d. Restaurant (ohne Bewirtschaftung)
e. Foyer (Teilnutzung).
Zu 1.:
1.a
Der Brunnensaal wurde auf Initiative der Verwaltung in einem Gesamtkon-
zept für die interimsmäßige Nutzung zu den in der Planung dokumentierten
Bedingungen freigegeben.
1.b
Der Kleine Saal befindet sich teilweise im Sicherheitsabstand zum Großen
Saal (hier: 10 m von der Giebelwand; siehe Anlagen). Der 2. Rettungsweg
ist entsprechend nicht nutzbar.Seite 1 von 10
Seite 2
1.c
Der Karajanflügel befindet sich in Gänze innerhalb des Sicherheitsabstands
des Großen Saals (hier: 10m von der Gielbelwand; siehe Anlagen).
1.d
Das Restaurant verfügt über eine Abhangdecke, deren Montage tragwerks-
planerisch als nicht zulässig attestiert wurde. Ferner ist sie schadstoffbelas-
tet.
1.e
Die Teilnutzung des Foyers wurde bereits im Jahre 2021 nach Prüfung
verworfen.
Grundsätzlich gilt für 1.b, 1.c, 1.d sowie 1.e:
Bei Einrichtung des Impfzentrums wurden Sachverständigenprüfungen be-
auftragt, die allerdings Mängel an den Anlagen zu Tage gefördert haben, so
dass die zulässige Anzahl der Personen auf 100 begrenzt wurde und z.B.
als Kompensation für die nicht mehr zulässige (fehlende) Sicherheitsbe-
leuchtung die Nutzungsbereiche (Versammlungsräume, Flur und Toiletten-
anlagen) mit einer akkugepufferten Notbeleuchtung versehen werden
mussten.
Jegliche Erweiterung der derzeit genehmigten Flächen bedingt die Erfüllung
der Anforderungen aus der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonder-
bauten (Sonderbauverordnung – SBauVO), deren Einhaltung anhand des
baulichen und technischen Zustands des Objekts nicht ohne umfangreiche,
kostenträchtige und personell intensive Eingriffe möglich ist.
2. Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Pläne der erforderlichen Sperr-
flächen
im Foyer vom Mai 2020 (insbesondere: Skizze des Büros HZI) und vom
Dezember 2021 (Büro HZI) vorzulegen. Sollte dies nicht möglich sein, wird
die
Stadtverwaltung gebeten mitzuteilen, in welchem Abstand von der Giebel-
wand
des Großen Saals die Absperrungen nach den beiden Plänen jeweils ver-
laufen
sollten.
Zu 2.:
Die Sperrflächen im Bereich des Großen Saals wurden durch das Inge-
nieurbüro HZI mit E-Mail vom 3.12.2021 festgelegt. Kern dieser Festlegung
bildete das mögliche Szenario, dass eine der Giebelwände, die etwa 6 Me-
ter über die Dachfläche herausragen, im Havariefall nach außen umstürzt.
In diesem Fall muss damit gerechnet werden, dass das Gewicht der schwe-
ren Wand die Decke des jeweiligen Erdgeschosses mit sich in die Tiefe
reißt. HZI hat daher sicherheitshalber einen 10 Meter tiefen Abstand als Si-
cherheitszone vorgegeben. Die dazugehörige Mail samt Skizze liegt bei.Seite 2 von 10
Seite 3
3. Warum knickt die ansonsten parallel zur Giebelwand des Großen Saals
verlaufende Sperrfläche im Plan vom Dezember 2021 am Schnittpunkt mit
der
Verlängerung der Außenwand des Kleinen Saals ab, wodurch der zweite
Ausgang des Kleinen Saals erst in den Sperrbereich fällt?
Zu 3.:
Der „Knick“ in der Zeichnung bildet die tatsächliche Sicherheitszone nicht
korrekt ab. Die Verwaltung hat diesbezüglich Rücksprache mit dem Trag-
werksplaner gehalten. Der Sicherheitsabstand an beiden Giebeln beträgt
weiterhin 10 m. Die korrekte Sicherheitszone ist in der Anlage maßstäblich
dokumentiert. Die Verwaltung hat die korrekte Position des Absperrzauns
im Großen Foyer aktuell noch einmal überprüft und entsprechend ange-
passt.
4. Ist es richtig, dass beim Ortstermin am 1. Oktober 2021 der zweite Aus-
gang
des Kleinen Saals als unbenutzbar dargestellt wurde, obwohl dieser zu die-
sem
Zeitpunkt außerhalb der Sperrfläche des Großen Saals lag? Welche
zusätzliche Expertise hat die Verwaltung – konkret: das Bauordnungsamt
unter
Fluchtwegsaspekten – dazu veranlasst, insoweit von den Ausführungen des
Statikers abzuweichen?
Zu 4.:
Schriftlich belegt ist die Expertise des Tragwerksplaners in der Mail vom
3.12.2021 (siehe Punkt 2.), die Sicherheitszone entsprechend zu aktualisie-
ren, was von Seiten der Verwaltung pflichtgemäß und unmittelbar umge-
setzt wurde. Entsprechend ist die Verwaltung nicht von den aktuellen An-
gaben abgewichen, sondern hat aus Sicherheitsgründen korrekt gehandelt.
5. Auf wessen Initiative hin ist die Sperrfläche des Großen Saals im De-
zember
2021 nochmals überprüft und erweitert worden? Welche neuen Erkenntnis-
se
waren zwischenzeitlich gewonnen worden?
Zu 5.:
Grund für die neuerliche Einholung der Expertise des Ingenieurbüro HZI im
Jahr 2021 war der Auftrag an die Verwaltung zur Untersuchung einer inte-
rimsmäßig geplanten Nutzung des Großen Foyers als Impfzentrum, dessen
Realisierung an baulichen und sicherheitstechnischen Unzulänglichkeiten
der Räumlichkeit scheiterte.
Anlass für die aktuelle Anfrage bei HZI war die Große Anfrage der SPD
vom 25.4.2023; Drucksachen-Nr. 230811.Seite 3 von 10
Seite 4
Anlage/n
1 Anlage 1: HZI_Stadthalle_Sicherheitsabstand (öffentlich)
2 Anlage 2: neue Absperrung bei Nutzung des Foyers (öffentlich)
3 Anlage 3: Schnitt Foyer + gr. Saal (öffentlich)
4 Anlage 4: HZI_Stadthalle_Sicherheitsabstand (öffentlich)
5 Anlage 5: HZI_Stadthalle_Sicherheitsabstand (öffentlich)Seite 4 von 10
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Mertesacker, Rainer (85-PT2)
Von: Sven Kaufmann <sven.kaufmann@hzi-bonn.de>
Gesendet: Freitag, 3. Dezember 2021 10:02
An: Müller, Christina (85-PT2)
Cc: Boemer, Annette (85-PT3); Julian Lauen
Betreff: AW: SHB // Absperrung großer Saal / großes Foyer
Anlagen: Schnitt Foyer + gr. Saal.pdf; neue Absperrung bei Nutzung des Foyers.pdf
⚠ Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! ⚠
Sehr geehrte Frau Müller,
bei einer Nutzung des Foyers sollte die Absperrungskante verlegt werden. Die neue Absperrkante ist im Anhang grün
dargestellt (siehe „neue Absperrung bei Nutzung des Foyers“).
Die Absperrung sollte verschoben werden, da bei einem Versagen der Binder des großen Saals ein Kippen der
Giebelwand nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Giebelwand kragt etwa 6,00 m über dem Dach des Foyers (siehe Anhang „Schnitt Foyer + gr. Saal“). Wenn die
Giebelwand auf das Dach des Foyers kippen sollte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Dach des Foyers in
diesem Bereich zerstört wird. Um keine Personen zu verletzen, muss der Abstand größer als 6,0 m betragen.
Aus diesem Grunde sollte der Abstand der Absperrlinie etwa 10 m von der Giebelwand des großen Saals betragen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kaufmann
Besuchen Sie unsere neue Homepage unter www.hzi-bonn.de
Dipl.-Ing. Sven Kaufmann
Leitung Bauwerksprüfung
sven.kaufmann@hzi-bonn.de
Tel: +49 (228) 97194-22
Fax: +49 (228) 97194-922
www.hzi-bonn.de
Henneker Zillinger
Beratende Ingenieure PartG mbB
AG Essen PR 3736
Königswinterer Str. 329 • 53227 Bonn
Von: Müller, Christina (85-PT2)
Gesendet: Donnerstag, 2. Dezember 2021 15:12
An: Sven Kaufmann
Cc: Boemer, Annette (85-PT3)
Betreff: SHB // Absperrung großer Saal / großes Foyer
Sicherheitscheck: Diese E-Mail kam von außerhalb der Organisation. Security check:This e-mail came from outside the
organization.
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
wie soeben telefonisch besprochen, wird angestrebt das Foyer als Impfzentrum zu nutzen.
Hierfür benötigen wir eine Einschätzung durch einen Statiker, ob wir das Foyer für diese Nutzung freigeben können
und ob der abgesperrte Bereich aus der Skizze von Herr Kasper vom Mai 2020 ausreichend ist.
Für eine kurzfristige Rückmeldung wären wir sehr dankbar!Seite 5 von 10
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christina Müller
M.A. Architektin
Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Postanschrift:
SGB / 85-PT2
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Büroadresse:
Projektteam G8-G9
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111 Bonn
Telefon: +49 (0)228 77 6068
Mobil: +49 (0)151 610 680 92
E-Mail: christina.mueller1@bonn.de
Internet: www.bonn.de
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Recyclingpapierfreundlichste Stadt Deutschlands 2010 bis 2021.
Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss.Seite 6 von 10
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Mertesacker, Rainer (85-PT2)
Von: Sven Kaufmann <sven.kaufmann@hzi-bonn.de>
Gesendet: Donnerstag, 29. Juni 2023 16:05
An: Mertesacker, Rainer (85-PT2)
Cc: Matthias Taxacher
Betreff: AW: Projekt 191176 - Stadthalle Bad Godesberg
Anlagen: Urheberrechtserklärung_29.6.2023.pdf
⚠ Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! ⚠
Sehr geehrter Herr Mertesacker,
im Anhang übersende ich Ihnen die Urheberrechtserklärung zu meiner Email vom 03.012.2021.
Die 10 m Sicherheitsabstand gilt im Bereich des Giebels, da hier die Giebelwand 6 m hoch auskragt und hier ein
Sicherheitsabstand von 4,0 m berücksichtigt wurde.
Im Bereich der Kragstütze empfehle ich einen größeren Sicherheitsabstand einzuplanen, da hier die Stützen etwa 10
m lang sind und beim Versagen des Daches in gesamter Länge umfallen können.
Ich empfehle hier einen Sicherheitsabstand von mindestens 14 m zur Außenwand des großen Saals einzuplanen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kaufmann
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Bitte beachten Sie meine neue Telefonnummer +49 228 97194-822
Dipl.-Ing. Sven Kaufmann
Leitung Bauwerksprüfung
sven.kaufmann@hzi-bonn.de
Tel: +49 228 97194-822
Fax: +49 228 97194-999
www.hzi-bonn.de
Henneker Zillinger
Beratende Ingenieure PartG mbB
AG Essen PR 3736
Röhfeldstr. 53 • 53227 Bonn
Von: Mertesacker, Rainer (85-PT2) <Rainer.Mertesacker@Bonn.de>
Gesendet: Donnerstag, 29. Juni 2023 11:12
An: Sven Kaufmann <sven.kaufmann@hzi-bonn.de>
Betreff: Projekt 191176 - Stadthalle Bad GodesbergSeite 9 von 10
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Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de