230811 · Große Anfrage
SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der Stadthalle
Kerndaten
- Nummer
- 230811
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 25.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Projektbeirates Sanierung Stadthalle Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 230811 Fragesteller/in: SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth 25.04.2023 gez. Jansen SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der Stadthalle Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, für jeden einzelnen der folgenden Räume der Stadthalle darzulegen, welche zwingenden Sicherheitsgründe der Wiedereröffnung entgegenstehen, welche Bezirksvertretung und Hauptausschuss anstelle des Rats im Frühjahr 2021 beschlossen haben: a. Brunnensaal b. Kleiner Saal c. Karajan-Flügel d. Restaurant (ohne Bewirtschaftung) e. Foyer (Teilnutzung). 2. Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Pläne der erforderlichen Sperrflächen im Foyer vom Mai 2020 (insbesondere: Skizze des Büros HZI) und vom Dezember 2021 (Büro HZI) vorzulegen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Stadtverwaltung gebeten mitzuteilen, in welchem Abstand von der Giebelwand des Großen Saals die Absperrungen nach den beiden Plänen jeweils verlaufen sollten. 3. Warum knickt die ansonsten parallel zur Giebelwand des Großen Saals verlaufende Sperrfläche im Plan vom Dezember 2021 am Schnittpunkt mit der Verlängerung der Außenwand des Kleinen Saals ab, wodurch der zweite Ausgang des Kleinen Saals erst in den Sperrbereich fällt?Seite 1 von 3 Seite 2 4. Ist es richtig, dass beim Ortstermin am 1. Oktober 2021 der zweite Ausgang des Kleinen Saals als unbenutzbar dargestellt wurde, obwohl dieser zu diesem Zeitpunkt außerhalb der Sperrfläche des Großen Saals lag? Welche zusätzliche Expertise hat die Verwaltung – konkret: das Bauordnungsamt unter Fluchtwegsaspekten – dazu veranlasst, insoweit von den Ausführungen des Statikers abzuweichen? 4. Auf wessen Initiative hin ist die Sperrfläche des Großen Saals im Dezember 2021 nochmals überprüft und erweitert worden? Welche neuen Erkenntnisse waren zwischenzeitlich gewonnen worden? Begründung Die Stadtverwaltung ist trotz mehrfacher Aufforderung durch die Bezirksvertretung und entsprechender Zusagen bislang eine schlüssige Erklärung schuldig geblieben, welche zwingenden Sicherheitsgründe einer Wiedereröffnung weiterer Räume der Stadthalle entgegenstehen. Die Bezirksvertretung und der Hauptausschuss anstelle des Rats haben dazu folgenden Beschluss gefasst (DS 201482): „Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diejenigen Teile der Stadthalle unverzüglich wieder zu eröffnen, bei denen nicht aus Sicherheitsgründen eine Schließung zwingend erforderlich ist.“ Dieser Beschluss ist bislang offensichtlich nicht erfüllt. Beim Brunnensaal ist evident, dass keine Sicherheitsbedenken gegen eine Nutzung bestehen, da der Raum durch einen „Hauswächter“ zu Wohnzwecken genutzt wird. Seitdem die Stadthalle wieder in Betrieb ist, ist nicht ersichtlich, warum eine weitere Bewachung durch Hauswächter erforderlich sein sollte, zumal diese die aufgetretenen Beschädigungen an Scheiben im Bereich des Trinkpavillons nicht verhindern konnten. Auch beim Karajanflügel ist nicht ersichtlich, warum dieser nicht wieder zur Nutzung freigegeben werden könnte. Schwieriger ist die Lage beim Kleinen Saal. Soweit für den Kleinen Saal im Ortstermin mit der Bezirksvertretung am 1. Oktober 2021 eine Nutzung aus Brandschutzgründen abgelehnt wurde, da aufgrund der Einsturzgefahr des Großen Saals kein zweiter Fluchtweg mehr bestehe, stellte sich bei genauerer Überprüfung heraus, dass der zweite Ausgang zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht im Absperrbereich lag. Eine Beeinträchtigung des zweiten Fluchtwegs, wie sie zur Begründung herangezogen wurde, erschließt sich aus den damals vorliegenden Plänen nicht. Erst später, als der Plan für den Sperrbereich im Zuge der Überlegungen zur Einrichtung eines Impfzentrums in der Stadthalle auf Wunsch der Verwaltung erweitert wurde, wäre die Tür des Kleinen Saals teilweise im Sperrbereich gelegen. Dass sie nunmehr insgesamt im Absperrbereich liegt, wurde nur durch einen zusätzlichen Knick der Absperrlinie erreicht, indem die Parallele zur Giebelwand kurz vor der Tür des Kleinen SaalsSeite 2 von 3 Seite 3 verlassen wird und die Absperrlinie um circa 90 Grad abbiegt. Die Begründung für diese Richtungsänderung ist nicht ohne weiteres ersichtlich. Nur aufgrund dessen liegt die zweite Tür des Kleinen Saals nunmehr überhaupt in der Sperrfläche. Diese Abfolge weckt Zweifel, dass die damals tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung die Offenheit besaßen, den Beschluss der Bezirksvertretung und des Hauptausschusses anstelle des Rats pflichtgemäß umzusetzen. Die vorliegende Große Anfrage soll die Tür für eine Überprüfung der damaligen Entscheidungen öffnen. Dazu gehört auch, die ursprünglich kommunizierte Gefährdungslage an die tatsächlichen Feststellungen der statischen Gutachten anzupassen, nämlich dass unklar ist, ob die Deckenkonstruktion bei „Vollbelastung (komplette Schneelast)“ halten würde. Diese Einschränkung wurde nie kommuniziert, sondern nur die Möglichkeit eines schlagartigen Versagens der Tragstruktur. Gerade mit Blick auf die Interimsnutzung ist eine realistische Einschätzung der Gefährdungslage aber wichtig. Aufgrund der langen Vorlaufzeit, die die Verwaltung nach aktuellem Stand bis zum Baubeginn vorsieht, ist es dringend erforderlich, die Stadthalle in der Zwischenzeit wieder in möglichst großem Umfang zu nutzen. Terminkollisionen treten mittlerweile immer wieder auf, es erscheint nötig, die übrigen Räume – wie seit langem beschlossen und unlängst nochmals bestätigt – wieder in Betrieb zu nehmen, soweit dies technisch möglich ist. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de