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230811 · Große Anfrage

SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der Stadthalle

Nummer
230811
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
25.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Projektbeirates Sanierung Stadthalle Bad Godesberg 05.12.2023 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 230811-01 ST SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der Stadthalle
  2. 230811-02 ST SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der Stadthalle

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Große Anfrage
öffentlich
230811
Fragesteller/in:
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
25.04.2023 gez. Jansen
SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der
Stadthalle
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen
gebeten:
1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, für jeden einzelnen der folgenden
Räume der Stadthalle darzulegen, welche zwingenden
Sicherheitsgründe der Wiedereröffnung entgegenstehen, welche
Bezirksvertretung und Hauptausschuss anstelle des Rats im Frühjahr
2021 beschlossen haben:
a. Brunnensaal
b. Kleiner Saal
c. Karajan-Flügel
d. Restaurant (ohne Bewirtschaftung)
e. Foyer (Teilnutzung).
2. Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Pläne der erforderlichen Sperrflächen
im Foyer vom Mai 2020 (insbesondere: Skizze des Büros HZI) und vom
Dezember 2021 (Büro HZI) vorzulegen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die
Stadtverwaltung gebeten mitzuteilen, in welchem Abstand von der Giebelwand
des Großen Saals die Absperrungen nach den beiden Plänen jeweils verlaufen
sollten.
3. Warum knickt die ansonsten parallel zur Giebelwand des Großen Saals
verlaufende Sperrfläche im Plan vom Dezember 2021 am Schnittpunkt mit der
Verlängerung der Außenwand des Kleinen Saals ab, wodurch der zweite
Ausgang des Kleinen Saals erst in den Sperrbereich fällt?Seite 1 von 3
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4. Ist es richtig, dass beim Ortstermin am 1. Oktober 2021 der zweite Ausgang
des Kleinen Saals als unbenutzbar dargestellt wurde, obwohl dieser zu diesem
Zeitpunkt außerhalb der Sperrfläche des Großen Saals lag? Welche
zusätzliche Expertise hat die Verwaltung – konkret: das Bauordnungsamt unter
Fluchtwegsaspekten – dazu veranlasst, insoweit von den Ausführungen des
Statikers abzuweichen?
4. Auf wessen Initiative hin ist die Sperrfläche des Großen Saals im Dezember
2021 nochmals überprüft und erweitert worden? Welche neuen Erkenntnisse
waren zwischenzeitlich gewonnen worden?
Begründung
Die Stadtverwaltung ist trotz mehrfacher Aufforderung durch die
Bezirksvertretung und entsprechender Zusagen bislang eine schlüssige
Erklärung schuldig geblieben, welche zwingenden Sicherheitsgründe einer
Wiedereröffnung weiterer Räume der Stadthalle entgegenstehen.
Die Bezirksvertretung und der Hauptausschuss anstelle des Rats haben dazu
folgenden Beschluss gefasst (DS 201482): „Die Stadtverwaltung wird
beauftragt, diejenigen Teile der Stadthalle unverzüglich wieder zu eröffnen, bei
denen nicht aus Sicherheitsgründen eine Schließung zwingend erforderlich ist.“
Dieser Beschluss ist bislang offensichtlich nicht erfüllt. Beim Brunnensaal ist
evident, dass keine Sicherheitsbedenken gegen eine Nutzung bestehen, da der
Raum durch einen „Hauswächter“ zu Wohnzwecken genutzt wird. Seitdem die
Stadthalle wieder in Betrieb ist, ist nicht ersichtlich, warum eine weitere
Bewachung durch Hauswächter erforderlich sein sollte, zumal diese die
aufgetretenen Beschädigungen an Scheiben im Bereich des Trinkpavillons
nicht verhindern konnten. Auch beim Karajanflügel ist nicht ersichtlich, warum
dieser nicht wieder zur Nutzung freigegeben werden könnte.
Schwieriger ist die Lage beim Kleinen Saal. Soweit für den Kleinen Saal im
Ortstermin mit der Bezirksvertretung am 1. Oktober 2021 eine Nutzung aus
Brandschutzgründen abgelehnt wurde, da aufgrund der Einsturzgefahr des
Großen Saals kein zweiter Fluchtweg mehr bestehe, stellte sich bei genauerer
Überprüfung heraus, dass der zweite Ausgang zu diesem Zeitpunkt überhaupt
nicht im Absperrbereich lag. Eine Beeinträchtigung des zweiten Fluchtwegs,
wie sie zur Begründung herangezogen wurde, erschließt sich aus den damals
vorliegenden Plänen nicht. Erst später, als der Plan für den Sperrbereich im
Zuge der Überlegungen zur Einrichtung eines Impfzentrums in der Stadthalle
auf Wunsch der Verwaltung erweitert wurde, wäre die Tür des Kleinen Saals
teilweise im Sperrbereich gelegen. Dass sie nunmehr insgesamt im
Absperrbereich liegt, wurde nur durch einen zusätzlichen Knick der Absperrlinie
erreicht, indem die Parallele zur Giebelwand kurz vor der Tür des Kleinen SaalsSeite 2 von 3
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verlassen wird und die Absperrlinie um circa 90 Grad abbiegt. Die Begründung
für diese Richtungsänderung ist nicht ohne weiteres ersichtlich. Nur aufgrund
dessen liegt die zweite Tür des Kleinen Saals nunmehr überhaupt in der
Sperrfläche.
Diese Abfolge weckt Zweifel, dass die damals tätigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verwaltung die Offenheit besaßen, den Beschluss der
Bezirksvertretung und des Hauptausschusses anstelle des Rats pflichtgemäß
umzusetzen. Die vorliegende Große Anfrage soll die Tür für eine Überprüfung
der damaligen Entscheidungen öffnen. Dazu gehört auch, die ursprünglich
kommunizierte Gefährdungslage an die tatsächlichen Feststellungen der
statischen Gutachten anzupassen, nämlich dass unklar ist, ob die
Deckenkonstruktion bei „Vollbelastung (komplette Schneelast)“ halten würde.
Diese Einschränkung wurde nie kommuniziert, sondern nur die Möglichkeit
eines schlagartigen Versagens der Tragstruktur. Gerade mit Blick auf die
Interimsnutzung ist eine realistische Einschätzung der Gefährdungslage aber
wichtig.
Aufgrund der langen Vorlaufzeit, die die Verwaltung nach aktuellem Stand bis
zum Baubeginn vorsieht, ist es dringend erforderlich, die Stadthalle in der
Zwischenzeit wieder in möglichst großem Umfang zu nutzen. Terminkollisionen
treten mittlerweile immer wieder auf, es erscheint nötig, die übrigen Räume –
wie seit langem beschlossen und unlängst nochmals bestätigt – wieder in
Betrieb zu nehmen, soweit dies technisch möglich ist.
Anlage/n
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