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230782-04 · Mitteilungsvorlage

5. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)

Nummer
230782-04
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
03.05.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 23.05.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 24.06.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 04.06.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230782 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
230782-04
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
5. Satzung zur Änderung der Satzung der
Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren
für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
(Sondernutzungssatzung)
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.05.2024 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 28.05.2024 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 04.06.2024 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Kenntnisnahme
Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In seiner Sitzung vom 12.12.2023 hat der Stadtrat die 5. Änderungssatzung zur
Bonner Sondernutzungssatzung (Ds.-Nr. 230782) mit folgender Maßgabe
beschlossen:
"Die Verwaltung holt von den Anbietern aktuelle Zahlen zur Anzahl (Innenstadt
und Außenbereiche) der abgestellten e-scooter ein. Nach 6 Monaten wird eine
Verkehrszählung durchgeführt und evaluiert und den zuständigen Ausschüssen
vorgelegt.“
In Umsetzung dieser Maßgabe teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Beginnend ab dem 01.04.2024 hat die Verwaltung auf entsprechende Anträge
der Gewerbetreibenden hin für alle im sogenannten Freefloating auf
öffentlichen Verkehrsflächen abgestellten Shared-Mobility-Fahrzeuge die
erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse erteilt.
Für den Bereich der E-Tretroller („E-Scooter“) betrifft dies aktuell 3.050
Fahrzeuge der drei derzeit in Bonn tätigen Anbieter Tier, Bolt und Voi.
Da die Sondernutzungserlaubnisse für das Abstellen auf öffentlichen
Verkehrsflächen im gesamten Stadtgebiet gelten, wird dabei nicht nach
Innenstadt und Außenbereichen getrennt.
Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS) hat in Bezug auf die Shared-Mobility
ein Dashboard entwickelt, das sie der Verwaltung zur Verfügung stellt. Die H-
BRS erhält von den in Bonn tätigen Gewerbetreibenden Daten zu den
abgestellten Leihfahrzeugen im Bonner Stadtgebiet, wozu neben anderen
Informationen die Fahrzeug-ID, der Fahrzeugtyp, der Akku-Status und
Standortinformationen zählen. Dadurch wird es der Verwaltung unter anderemSeite 1 von 2
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ermöglicht, die Standorte der abgestellten Fahrzeuge eines jeden in Bonn
tätigen Anbieters zu identifizieren und Bewegungen zwischen den
Stadtgebieten zu verfolgen. Diese Standortinformationen werden minütlich
aktualisiert. Auf diese Weise wird die Verwaltung zum Beispiel die Verteilung
der Fahrzeuge auf das Bonner Stadtgebiet überprüfen und bei Bedarf
nachjustieren können, um auf diesem Weg ein ausreichendes Angebot der
unterschiedlichen Shared-Mobility-Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet zu
gewährleisten.
Neben zahlreichen anderen Funktionen kann die Verwaltung über das
Dashboard auch Bereiche im Stadtgebiet definieren, in denen keine
Leihfahrzeuge abgestellt werden dürfen und diese Zonen in einem
standardisierten und digitalen Format an die Anbieter kommunizieren. Die
Anbieter sind daraufhin verpflichtet sicherzustellen, dass in solchen Zonen die
Fahrt der von ihnen vermieteten Fahrzeuge nicht beendet werden kann.
Insofern wird die Verwaltung zukünftig wiederkehrend über das Dashboard die
Funktionsfähigkeit der Shared-Mobility-Angebote überprüfen und bei Bedarf
Veränderungen vornehmen können, so dass es der in der oben aufgeführten
Maßgabe enthaltenen Verkehrszählung aus Sicht der Verwaltung nicht bedarf.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de