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230782-01 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der Koalition - 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) Antrag zur Vorlage 230782

Nummer
230782-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
24.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 24.05.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230782 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)

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Änderungsantrag
öffentlich
230782-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf Beu
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Karin Langer
24.05.2023
Änderungsantrag der Koalition - 5. Satzung zur
Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über
Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen
an öffentlichen Straßen
(Sondernutzungssatzung)
Antrag zur Vorlage 230782
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 24.05.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Das öffentliche Interesse der Freefloating Carsharing Autos wird auf 25%
heruntergesetzt und die Gebühr entsprechend angepasst.
Begründung
Aus mehreren Gründen erscheint es sinnvoll, stationsbasiertes Carsharing im
Vergleich zu Freefloating-Angeboten stärker zu fördern. Studien zeigen, dass
stationsbasierte Carsharing-Autos mehr private PKWs ersetzen als solche von
Freefloating-Angeboten. Weiterhin kann bei stationsbasierten Angeboten
besser beeinflusst werden, wo diese parken und die Anzahl an Autos in der
Stadt ist weniger volatil und verlässlicher. Nichtsdestotrotz sind auch
Freefloatingangebote ein wichtiger Baustein für die Mobilitätswende in Bonn,
unter anderem weil sie andere Zielgruppen ansprechen und der Parkraum geg.
effektiver genutzt werden kann. Unter dem Strich ist eine leichte Abwertung des
öffentlichen Interesses an Freefloating-Autos angebracht.
Ein weiterer Grund ergibt sich dadurch, dass in Ö 6.8 das Parken auf allen
bewirtschafteten Flächen der Stadt Bonn für alle Carsharing-Autos kostenlos
möglich gemacht werden. Davon profitieren Freefloating-Anbieter in
besonderem Maße, sodass eine gleichzeitige Erhöhung der Monatsgebühr
angebracht und gerecht erscheint.
Schließlich setzt ein höherer monatlicher Preis Anreize für die Anbieter, dassSeite 1 von 2
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die Autos nicht lange an einem Ort stehen bleiben. Es ist davon auszugehen,
dass sich dadurch mit geringerer Wahrscheinlichkeit an einer Stelle des
Stadtgebietes mehrere Autos ungenutzt ansammeln.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de