230748-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Qualifizierungsverfahren "Kölnstr. / Schlesienstr." - Aufgabenstellung Antrag zur Vorlage 230748
Kerndaten
- Nummer
- 230748-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230748-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Qualifizierungsverfahren "Kölnstr. / Schlesienstr." - Aufgabenstellung Antrag zur Vorlage 230748 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den über den Änderungsantrag und die Niederschrift eingegangen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: (1) Wem gehört das Grundstück? Es gibt einen Hinweis, dass das Grundstück nach wie vor der Stadt gehört. In der Sitzung erklärte der ortsansässige Stadtverordnete Georg Schäfer (CDU) jedoch, das Grundstück (außer dem "Godau-Gelände" und einem schmalen Streifen an der Kölnstraße) gehöre der Katholischen Gemeinde St. Thomas Morus. Eine belastbare Aussage zum Thema -- Grundbuchauszug -- wird dem Ausschuss gegenüber erbeten. Die derzeit gewerblich genutzte Fläche von ca. 3,5 Hektar liegt im Eigentum der Stadt. Die übrigen 3,5 Hektar, noch unbebaut, sind zu annähernd gleichen Teilen im Eigentum der katholischen Kirchengemeinde St. Thomas Morus und der Vorhabenträgerin. Die Vorhabenträgerin ist auch über das Kirchengrundstück verfügungsberechtigt (siehe auch DS 211142). Eine Darstellung der Eigentumsverhältnisse ist in Anlage 1 erfolgt. (2) Ein Zeitzeuge berichtet: "Aus meiner Erinnerung kann ich sagen, dass das besagte Gelände bis gegen Mitte der 60er Jahre ausgekiest und anschließend von der Stadt Bonn als Mülldeponie genutzt wurde. Anhand der städtischen Luftbilder im Online-Stadtplan der Stadt Bonn wurde die Deponie ungefähr Mitte der 70er Jahre geschlossen. Hierzu gibt es aber sicherlich detaillierte Daten bei Bonn-Orange. Seither wird der südliche Teil als Schrottplatz/Abstellplatz für LKW genutzt." Die Berichte des Zeitzeugen können durch die Verwaltung bestätigt werden. Auch hier wird auf die Angaben in der DS 211142 verwiesen. (3) Wenn das so ist, welche Haftungsfragen ergeben sich daraus für die Stadt gegenüber einem potentiellen Bauträger und späteren Bewohnern? Die Altlastenproblematik der Fläche ist bekannt. Bevor die Stadt Flächen einem Bauträger Anhand gibt, werden diese gutachterlich untersucht. Dabei werdenSeite 1 von 45 Seite 2 auch die möglichen Auswirkungen auf künftige Nutzer der Flächen untersucht. Belastungen des Grundstücks mit Altlasten werden dann bei der Wertermittlung berücksichtigt und wirken sich auf den Grundstückswert wertmindernd aus. Die Stadt schließt bei Grundstücksgeschäften ihre Haftung aus. (4) Wenn das so ist, ist dann der Auslobungstext unvollständig? Was hätte das für Folgen? Haftungsfragen werden wie benannt im Rahmen der Grundstücksvergabe geklärt. Sie sind nicht relevant für die Bauleitplanung und haben dementsprechend keine Auswirkung auf die Ausgestaltung des Auslobungstexts. (5) Wir bitten um die Vorlage der vollständigen Dokumentationen zu den im Auslobungstext erwähnten Altlasten und Altablagerungen. In den Anlagen 2 und 3 sind alle Dokumente betreffend der Altablagerungen zur Verfügung gestellt, die im Auslobungstext erwähnt werden. (6) Wenn das Grundstück nicht mehr der Stadt gehört, wann wurde es zu welchen Bedingungen an wen verkauft? Es erscheint nicht plausibel, dass die Stadt auf einem Fremdgrundstück eine Mülldeponie betrieben hat und es erscheint auch nicht plausibel, dass die Stadt Bonn eine ehemalige Mülldeponie an einen Investor verkauft hat. Über die Grundbücher und die früheren Liegenschaftskarteikarten lässt sich ein in der Vergangenheit liegendes Eigentum der Stadt Bonn an den heutigen Grundstücken Nr. 1540 und 1541 nicht nachvollziehen. (7) Welche Gefahren für das Grundwasser gehen heute oder in Zukunft von der Mülldeponie aus? Bisher wurden den Ausschussmitgliedern auf Nachfrage nur Gutachten zu Deponiegasen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben "Apfelgarten" vorgelegt. Zum Thema Grundwasser ist hingegen bisher nichts bekannt. Es wird auf die DS 2111442-01 ST verwiesen, in der Fragen zur Grundwassergefährdung bereits beantwortet wurden. (8) Wir bitten um die Veröffentlichung aller Messdaten Roh-Ergebnisse der Luftschadstoff-Messstationen auf opendata.bonn.de, sodass diese von Freiwilligen ausgewertet werden können. Falls mit „Luftschadstoff-Messstation“ die Messstation des LANUV gemeint ist, so können die Ergebnisse unter dem folgenden eingesehen werden: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/aktuelle-luftqualitaet Allerdings hat diese Messstation keinen Bezug zu dem Plangebiet. Falls mit „Luftschadstoff-Messstation“ die Bodenluftmessungen innerhalb des Plangebietes gemeint sind, so können die Ergebnisse der letzten von der Unteren Bodenschutzbehörde durchgeführten Messkampagne zur Verfügung gestellt werden. Vorab wäre aber die Zustimmung der Eigentümerin der nichtstädtischen Teilfläche einzuholen. In welcher Form dann die Ergebnisse zur Verfügung gestellt werden, wäre noch abzustimmen.Seite 2 von 45 Seite 3 (9) Gibt es klare Vereinbarungen mit den Eigentümern an der Kölnstraße (neben Godau /Richtung geplantes Rewe-Projekt)? Mit der Vorhabenträgerin wurden alle zum aktuellen Verfahrensstand üblichen Vereinbarungen bezüglich der Verfahrensgrundsätze, dem Baulandmodell, der Kostenübernahme u.ä. geschlossen. (10) Gibt es eine abgestimmte Planung mit dem “Rewe-Projekt”? Das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens für den Bereich an der Otto-Hahn- Straße wird in der Aufgabenstellung kommuniziert (Kapitel 1 Rahmenbedingungen, Abschnitt 2 Plangebiet und Umgebung). An die von der Otto-Hahn-Straße ausgehenden Erschließungsstraße ist zwingend anzubinden. Das Preisgericht wird die Qualität der Entwürfe auch mit Blick auf die Einbindung in das stadträumliche Umfeld bewerten. (11) Wie steht es mit dem Artenschutz der dort heimischen Fasane und Rebhühner etc.? Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP), bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird, ergibt sich aus den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Im vorliegenden Verfahren wurde im November 2018 bereits eine ASP Stufe 1 durchgeführt und führte im Ergebnis zur Beauftragung einer vertiefenden Prüfung der Stufe 2. Die Ergebnisse beider Gutachten werden im weiteren Verlauf berücksichtigt. Die ASP II mit Stand vom Oktober 2022 wurde methodisch und fachlich korrekt durchgeführt und kommt im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen: • Säugetiere: Die Fläche ist prinzipiell als Lebensraum für Haselmäuse geeignet. Aufgrund von Kartierungen aus dem Jahr 2019 im Umfeld kann eine Verbreitung der Art im Gebiet allerdings ausgeschlossen werden. • Amphibien: Keine Nachweise/ Betroffenheit kann aufgrund der Habitat Ansprüche sowie den strukturellen Ausprägungen der Biotope ausgeschlossen werden • Reptilien: Ein Vorkommen der artenschutzrechtlich relevanter Art Zauneidechse oder anderen Reptilienarten kann für das Untersuchungsjahr '22 mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, obwohl entsprechenden Habitatstrukturen durchaus vorhanden sind. • Wirbellose: Im Gebiet wurden keine planungsrelevanten Insekten oder sonstige Wirbellose gefunden. Allerdings zeichnet das Vorkommen vieler verschiedener Schmetterlings-, Heuschrecken-, Spinnen- und Käferarten die Fläche als wichtiges Nahrungshabitat aus. Entsprechende Maßnahmen zur Quartiersgestaltung zur Förderung der Biodiversität und Minimierung des Flächenverlustes werden im Rahmen der Quartiersplanung berücksichtigt.Seite 3 von 45 Seite 4 • Vögel: Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG können für folgende Arten nicht ausgeschlossen werden: Girlitz (planungsrelevante Art, Erhaltungszustand in NRW kon. schlecht), Ubiquitäre und ungefährdete Brutvögel. Rebhühner konnten nicht nachgewiesen werden. Entsprechende Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen, auch zum Schutz aller europäischen Vogelarten wie dem Fasan, werden im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans berücksichtigt. (12) Ist der (initiale) Investor des Vorhabens Kölnstraße / Schlesienstraße weiterhin an einem zügigen / zeitnahen Realisierung interessiert? Aktuell befindet sich die Verwaltung mit der Vorhabenträgerin in Gesprächen über die Vorgaben des Bonner Baulandmodells bezüglich der anzuwendenden Kalkulationsgrundlagen. Eine kurzfristige Klärung ist zu erwarten. Es bestehen keine Hinweise darauf, dass die Vorhabenträgerin das Verfahren darüber hinaus absichtlich verzögern oder gar abbrechen möchte. Anlage/n 1 Anlage 1 Eigentumsverhältnis (öffentlich) 2 Anlage 2 Machbarkeitsstudie Bebauung (öffentlich) 3 Anlage 3 Hinweise Bebaubarkeit (öffentlich)Seite 4 von 45 Abgrenzung Plangebiet Eigentum Kirchengemeinde Eigentum Vorhabenträgerin Eigentum Stadt Bonn Flurstück 1541 Flurstück 1540 Flurstücke 1538 1539 und weitere Anlage zur DS 230748-02 STSeite 5 von 45 Seite 6 von 45 Seite 7 von 45 Seite 8 von 45 Seite 9 von 45 Seite 10 von 45 Seite 11 von 45 Seite 12 von 45 Seite 13 von 45 Seite 14 von 45 Seite 15 von 45 Seite 16 von 45 Seite 17 von 45 Seite 18 von 45 Seite 19 von 45 Seite 20 von 45 Seite 21 von 45 Seite 22 von 45 Seite 23 von 45 Seite 24 von 45 Seite 25 von 45 Seite 26 von 45 Seite 27 von 45 Seite 28 von 45 Seite 29 von 45 Seite 30 von 45 Seite 31 von 45 Seite 32 von 45 Seite 33 von 45 Seite 34 von 45 Seite 35 von 45 Seite 36 von 45 Seite 37 von 45 Seite 38 von 45 Profil 1 Profil 2 Profil 3 Fläche 5 Fläche 1 Fläche 2 Fläche 3Fläche 5 Fläche 3 Fläche 2 Fläche 1Fläche 4 Planverfasser Kühn Geoconsulting GmbH Auf der Kaiserfuhr 39 53127 Bonn Bauherr Bauvorhaben Tel.: 0228 - 98972-0 Fax.: 0228 - 98972-11 Planinformationen Baubeginn verantwortlich zu überprüfen. Alle Maße und Höhenangaben sind vor Bearbeiter Zeichner Projekt-Nr. Plan-Nr. Größe Maßstab 1250 x 780 ohne erstellt geändert Anlage 2 24.04.2008 Bodenarten Auffüllung Kies Sand Schluff Steine Ton Torf Felsarten Fels,allgemein Fels,verwittert Kalkstein Mergelstein Sandstein Schluffstein Tonstein Korngrößenbereich Konsistenz kiesig sandig schluffig steinig tonig humos f fein m mittel g grob Nebenanteile ' schwach (< 15 %) ¯ stark (ca. 30-40 %) brg stf fst wch hfst breiig steif fest weich halbfest Planbenennung schematische Darstellung Profile 1-3 DatumINDEX Art der Änderung Name C A D B Patron Weghell II s.a.r.l., Luxembourg Vorabstudie zur Machbarkeit V. Mechsner KvW 2080689 2080689_AL_G01_A2 Auffüllung Hochflutablagerungen Kiessande der Niederterrasse TertiärSeite 39 von 45 BL-P3 BL-P2 BL-P1 7424-007 7424-006 B21 B22 B23 B17 B16 B15 B2 B1 B3 B4 B5 B7 B6 B9 B18 B30 B29 B28 B26 B31 B32 B25 2101 2102 2103 2104 2302 2303 1303 1301 2301 2001 2002 1001 1101 1002 1004 1102 1003 1103 1119 111822141117 1115 1116 1114 1110 1112 1113 1213 2213 1111 1109 1211 1108 2210 1106 12101105 1212 1107 1104 1208 1209 1103 1206 1102 2207 2206 1101 2205 1204 1203 1202 1201 2209 1214 5 2 1 2101 6 7 3 3002 BL-P7 BL-P6 BL-P5 DPM RKS8 RKS16 RKS18 RKS6 RKS14 RKS17 RKS15 RKS4 RKS13 RKS11 RKS1 RKS9 RKS3 RKS10 RKS12 RKS2 RKS7 DPM12 DPM9 DPM11 DPM10 DPM7 DPM8 DPM4 DPM5 DPM6 DPM3 DPM2 DPM1RKS5 SRS 3 SRS 2 B 2 SRS 15 B 1 B 3SRS 7 SRS 14 SRS 4 B 5SRS 8 SRS 6 SRS 9 SRS 13 B 8 B 9 B 10B 12 B 11 SRS 12 B 7 B 6 SRS 10SRS 11 SRS 1 SRS 5 Profil 2 Profil 1 Profil 3 1 2 3 5 4 B10 1,00 B111,80 B121,50 B8 0,80 B13 0,00 661321 0,30 B14 13,40 B27 GB 3 GB 2 B19 B 4 661351 1,00 19,80 18,10 23,00? 1,30 0,00 1,70 5,10 19,50 GB 1 661331 661341 BL-P40,40 BL-P1 0,40 BL-P2 0,40 BL-P30,00 Lage des ProfilschnittesProfil 1 Lage und Nummer der Großbohrung Planverfasser Kühn Geoconsulting GmbH Auf der Kaiserfuhr 39 53127 Bonn Bauherr Patron Weghell II s.a.r.l., Luxembourg Bauvorhaben Vorabstudie zur Machbarkeit Tel.: 0228 - 98972-0 Fax.: 0228 - 98972-11 Planinformationen Baubeginn verantwortlich zu überprüfen. Alle Maße und Höhenangaben sind vor -Auftraggeber Plan erstellt nach Vorlagen von: Bearbeiter Zeichner Projekt-Nr. V. Mechsner KvW/SM 2080689 Plan-Nr. Größe Maßstab 2080689_AL-BG_G01_A1_V2 850 x 600 ~1 : 1000 erstellt Anlage 1 29.04.2009 Dicke Auffüllung [m ] Planbenennung Lageplan DatumINDEX Art der Änderung Name C A D B Bereich mit Deponiegas-Beeinflussung Flächenbereich 1 1 19,80 GB 3 Fläche 4 Fläche 3 Fläche 2 2210 - 2212 - Bundesstadt Bonn - Bodenluftmonitoring 2006 1211a, 1212 - Bundesstadt Bonn - Bodenluftmonitoring 2004 1107 - 1110, 1114 - Bundesstadt Bonn - Gefährdungsabschätzung (1989) GB 2, B 5 - B 10 - HELLWEG - Baugrunduntersuchungen (2000) RKS 1 - RKS 18 - Erdbaulabor Dr. Krause - Erstbewertung zur Gefährdungsabschätzung (2000) 1101 - 1106 - Bundesstadt Bonn - Gefährdungsabschätzung (1989) Fläche 1 B 1 - B 32 - HELLWEG - nutzungsbezogene Altlastenuntersuchung GODAU (2000) 1111 - 1119 - Bundesstadt Bonn - Gefährdungsabschätzung (1989) BL-Pegel 3 - 2000344 - HELLWEG - nutzungsbezogene Altlastenuntersuchung GODAU GB 3, B 1 - B 4 - HELLWEG - Baugrunduntersuchungen (2000) 2205 - 2210 - Bundesstadt Bonn - Bodenluftmonitoring 2006 1205 - 1210 - Bundesstadt Bonn - Bodenluftmonitoring 2004 BL-Pegel 2, BL-Pegel 3 - HELLWEG - Bodenluftabsaugversuch (2000) GB 1, B 11, B 12 - HELLWEG - Baugrunduntersuchungen (2000) 1213, 1214, 1301 - 1303 - Bundesstadt Bonn - Bodenluftmonitoring 2004 B 15 - B 20, B 28 - B 30 - HELLWEG - nutzungsbezogene Altlastenuntersuchung GODAU (2000) 2213. 2214, 2301 - 2303 - Bundesstadt Bonn - Bodenluftmonitoring 2006 BLP-3, BLP-4 - Berrisch - Bodenluftuntersuchung (2004) 1203, 1204 - Bundesstadt Bonn - Bodenluftmonitoring 2004 BLP-1 - BLP-3 - Berrisch - Bodenluftuntersuchung (2004) 1201, 1202 - Bundesstadt Bonn - Bodenluftmonitoring 2004 Fläche 5 Sondierungen/Bohrungen, flächenbezogenSeite 40 von 45 Concept-3 GmbH Johann-Philipp-Reis-Straße 15 53332 Bornheim Quartierentwicklung Kölnstraße/Schlesienstraße, Bonn-Buschdorf Hinweise auf die Bebaubarkeit der Fläche aus geotechnischer Sicht Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Planung des o.a. Projektes und des vorgesehenen städtebaulichen Wettbewerbs wurde um die Erarbeitung einer Stellungnahme hinsichtlich geotechnischer Hinweise und Kriterien für die Konzeption und Platzierung möglicher Baukörper gebeten. Sie basiert auf den bisherigen Kenntnissen über die örtliche Situation und die vorherrschenden Randbedingungen, auf vorliegenden älteren Bodenuntersuchungen und Deponiegasmessungen und deren Auswertungen. Aufgrund noch fehlender Daten zu vielen Detailfragen müssen begründete Annahmen getroffen werden, wobei weitere Erkenntnis durch zukünftige Untersuchungen auch zu konzeptionellen Änderungen führen können. Im Ortsteil Buschdorf der Bundesstadt Bonn liegt südwestlich zur B 9 (Kölnstraße), bzw. nordwestlich der Schlesienstraße die im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn registrierte Ablagerung 7424 – 007 (sh. Auszug aus dem Altlastenkataster der Stadt Bonn, Anl. 1). Der südliche Teil der Altablagerung bzw. des Grundstücks wurde lange Zeit von einem Kfz – Verwertungsbetrieb genutzt. Der nördliche Teil liegt brach. Es handelt sich hierbei um eine ehemalige Kiesgrube, mit deren Auskiesung im Jahre 1933 begonnen wurde die bis in eine Tiefe von ca. 18 – 20 m ausgebeutet und nachfolgend vorwiegend mit Erdaushub und Bauschutt sowie Hausmüll in Wechsellage verfüllt wurde. Der Rand der Auskiesung im Süden orientiert sich in etwa am Bogen der ehem. Bahnstrecke. Südlich des ehem. Streckenverlaufs sind gewachsene Böden in geringerer Tiefe zu vermuten. 14/03/1761 Ka. 05. Dezember 2022Seite 41 von 45 Die Grube umfasst etwa eine Fläche von 60.000 m². Vorgesehen ist eine Bebauung mit mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshäusern. Auf der Grundlage von bisher vorliegenden Untersuchungsergebnissen muss im Bereich des Deponiekörpers von einer heterogenen Zusammensetzung der Verfüllmaterialien und einer insgesamt geringen Tragfähigkeit über die gesamte Tiefe ausgegangen werden. Alle bisher durchgeführten umwelttechnischen Untersuchungen zeigen darüber hinaus, dass aufgrund der eingelagerten Haumüllanteile im Deponiekörper nach wie vor mit Deponiegasbildung zu rechnen ist. Typischer Bestandteile ist insbesondere Methan. Da Methan leichter als Luft ist, kann das Gas bei einer entsprechenden Wegsamkeit in die oberflächennahen Bodenschichten aufsteigen. Insbesondere bei in den Untergrund einbin- denden Bauteilen, wie Keller, Tiefgaragen usw. ist ein Gefährdungspotential durch Anrei- cherungen in sog. Gasfallen zu besorgen. Bei Rissen o.ä. in der Bodenplatte kann dann Methan in bauliche Anlagen eindringen und bei nicht ausreichender Lüftung oder entspre- chend geringe Luftvolumina eine explosive Gasmischung bilden. Besondere Wegsamkeiten bilden Leitungsgräben, bzw. Kanalzüge. Bei einer Neubebauung im Bereich der Altablage- rung sind entsprechende Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. In Bezug auf Baumaßnahmen auf dem Areal sind geotechnisch daher im Wesentlichen 2 Aspekte zu berücksichtigen. Einerseits die schadlose Gründung von Bauwerken auf nicht tragfähigem Untergrund, andererseits der Schutz der Bauwerke vor Gasmigrationen. Diese Aspekte sollten bereits bei der Konzeption und der Platzierung der Bauwerke auf dem Bau- feld berücksichtigt werden. Im Hinblick auf die Gasmigration können nach derzeitigem Informationsstand keine Berei- che identifiziert werden, die von evtl. Ausgasungen ausgenommen werden könnten. Es empfiehlt sich daher, bei allen Bauwerken auf Keller und Tiefgaragen zu verzichten. Stellplätze für Fahrzeuge sollten unter diesem Aspekt vornehmlich in separat erstellten Parkhäusern zur Verfügung gestellt werden. Eine Ausnahme bildet lediglich das Dreieck im Süden der Planfläche an der Schlesienstra- ße. Hier sollte allerdings ein ausreichender Abstand ca. 3 m von der verfüllten Grube ein- gehalten werden. Darüber hinaus muss ein Nachweis geführt werden, dass keine Migration von Deponiegasen in den gewachsenen Boden stattfindet. Sollte eine Migration festgestellt werden, muss der Abstand ggfs. vergrößert werden.Seite 42 von 45 Bezgl. der Gründung von Bauwerken ist davon auszugehen, dass entweder eine Verbesse- rung der Tragfähigkeit des Untergrundes oder eine Gründung in den sehr tief liegenden gewachsenen Bodenschichten in 18 – 20 m erfolgen muss. Auch bei einer Verbesserung der Tragfähigkeit, z.B. durch eine Intensivverdichtung des Untergrundes, durch eine Rüttelstopfverdichtung o.Ä., bleibt die Belastbarkeit des Unter- grundes begrenzt. In den Kernbereichen der verfüllten Grube mit großen Tiefen sollte bei einer Bebauung oh- ne Unterkellerung die Geschossigkeit auf 3 Vollgeschosse zuzgl. Staffelgeschoss begrenzt werden (durchschnittliche Sohlspannung ca. 75 kN/m²). Bei leichteren Konstruktionen kann die Geschossigkeit evtl. erhöht werden. Die oben erwähnten Verfahren zur Untergrundverbesserung gehen mit Erschütterungs- emissionen einher. Erfahrungsgemäß sind Schäden an den bestehenden Gebäuden durch diese Art der Erschütterungen unwahrscheinlich, sie werden jedoch von den Bewohnern betroffener Gebäude als belästigend empfunden. Die Einwirkung von Erschütterungen auf Menschen in Gebäuden sind zu beachten. Daher empfiehlt es sich, die Geschossigkeit zur westlich an das Plangebiet angrenzenden Wohnbebauung hin zur verringern. Bei einer Be- bauung mit 2 Vollgeschossen zuzügl. Staffelgeschoss kann entweder die Anzahl der Rüt- telstopfverdichtungen reduziert werden (was zu einer anderen Bewertung der Einwirkun- gen auf Menschen in Gebäuden führt) bzw. bieten sich andere Verfahren mit geringeren Erschütterungsemissionen zur Gründung an. Bei allen Bauwerken, die auf verbessertem Untergrund geplant werden, sollte auch aus geotechnischen Gründen auf Tiefgaragen verzichtet werden, da hierbei vermehrt mit ho- hen Einzellasten aus Stützen zu rechnen ist. Bei der Konstruktion der Gebäude sollte das Erdgeschoss als steifer Kasten mit möglichst gleichmäßig verteilten Lasten ausgebildet werden, um örtlich unterschiedliche Setzungstendenzen auszugleichen. Hohe Einzellasten treten auch bei gewerblich genutzten Gebäude auf, z.B. bei Einzelhandel mit großen Ver- kaufsflächen im EG und größeren Stützenabständen. Kleinere Gebäudegrundflächen mit Abständen zueinander sind günstiger als große zusam- menhängende Grundflächen, trotz ähnlicher Geschossigkeit und Lasten. In den Randbereichen (ca. 10 m ab ehem. Böschungsoberkante) der Altablagerung insbe- sondere parallel zur Kölnstraße, kann die Geschossigkeit erhöht werden. Je nach Höhe der Lasten kann dann eine Gründung über Bohrpfähle erfolgen. Die Bauwerke sollten dann je- doch möglichst schmal (< 10 m) geplant werden, um die Lage im Bereich der ehem. Bö-Seite 43 von 45 schung der Abgrabung zu gewährleisten. Hierdurch kann die Länge der Pfähle auf einem technisch und wirtschaftlich vertretbaren Maß gehalten werden. Im Dreieck im Süden der Planfläche an der Schlesienstraße südl. der ehem. Bahntrasse ist unter geringmächtigen Auffüllungen der gewachsene Boden zu erwarten und damit norma- le Gründungsverhältnisse. Für diesen Bereich bestehen hinsichtlich der Baukörper keine Einschränkungen. Die vorgelegte Einschätzung beruht auf den uns vorliegenden bisherigen Untersuchungen. Diese erlauben kein abschließendes Bild über die Bebaubarkeit und die notwendigen geo- technischen Maßnahmen in den einzelnen Bereichen, insbesondere da die Positionen, die Kubaturen und Volumen der vorgesehenen Bauwerke noch nicht festgelegt sind. Insofern stehen die Hinweise unter einem Vorbehalt. Es empfiehlt sich, bei den weiteren Planungsprozessen immer auch die geotechnischen As- pekte frühzeitig zu berücksichtigen und zu diskutieren. Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen GBU Geologie-, Bau- & Umweltconsult GmbH Beratende Geologen und Geotechniker BDG/DGG/DGGT Uwe Kania (Senior Consultant)Seite 44 von 45 Seite 45 von 45
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