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230748-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Qualifizierungsverfahren "Kölnstr. / Schlesienstr." - Aufgabenstellung Antrag zur Vorlage 230748

Nummer
230748-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 6 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230748 Qualifizierungsverfahren "Kölnstr. / Schlesienstr." - Aufgabenstellung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230748-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Qualifizierungsverfahren "Kölnstr. / Schlesienstr." -
Aufgabenstellung
Antrag zur Vorlage 230748
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den über den Änderungsantrag und die Niederschrift eingegangen Fragen
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
(1) Wem gehört das Grundstück? Es gibt einen Hinweis, dass das
Grundstück nach wie vor der Stadt gehört. In der Sitzung erklärte der
ortsansässige Stadtverordnete Georg Schäfer (CDU) jedoch, das
Grundstück (außer dem "Godau-Gelände" und einem schmalen Streifen
an der Kölnstraße) gehöre der Katholischen Gemeinde St. Thomas Morus.
Eine belastbare Aussage zum Thema -- Grundbuchauszug -- wird dem
Ausschuss gegenüber erbeten.
Die derzeit gewerblich genutzte Fläche von ca. 3,5 Hektar liegt im Eigentum der
Stadt. Die übrigen 3,5 Hektar, noch unbebaut, sind zu annähernd gleichen
Teilen im Eigentum der katholischen Kirchengemeinde St. Thomas Morus und
der Vorhabenträgerin. Die Vorhabenträgerin ist auch über das
Kirchengrundstück verfügungsberechtigt (siehe auch DS 211142). Eine
Darstellung der Eigentumsverhältnisse ist in Anlage 1 erfolgt.
(2) Ein Zeitzeuge berichtet: "Aus meiner Erinnerung kann ich sagen, dass
das besagte Gelände bis gegen Mitte der 60er Jahre ausgekiest und
anschließend von der Stadt Bonn als Mülldeponie genutzt wurde. Anhand
der städtischen Luftbilder im Online-Stadtplan der Stadt Bonn wurde die
Deponie ungefähr Mitte der 70er Jahre geschlossen. Hierzu gibt es aber
sicherlich detaillierte Daten bei Bonn-Orange. Seither wird der südliche
Teil als Schrottplatz/Abstellplatz für LKW genutzt."
Die Berichte des Zeitzeugen können durch die Verwaltung bestätigt werden.
Auch hier wird auf die Angaben in der DS 211142 verwiesen.
(3) Wenn das so ist, welche Haftungsfragen ergeben sich daraus für die
Stadt gegenüber einem potentiellen Bauträger und späteren Bewohnern?
Die Altlastenproblematik der Fläche ist bekannt. Bevor die Stadt Flächen einem
Bauträger Anhand gibt, werden diese gutachterlich untersucht. Dabei werdenSeite 1 von 45
Seite 2
auch die möglichen Auswirkungen auf künftige Nutzer der Flächen untersucht.
Belastungen des Grundstücks mit Altlasten werden dann bei der Wertermittlung
berücksichtigt und wirken sich auf den Grundstückswert wertmindernd aus. Die
Stadt schließt bei Grundstücksgeschäften ihre Haftung aus.
(4) Wenn das so ist, ist dann der Auslobungstext unvollständig? Was
hätte das für Folgen?
Haftungsfragen werden wie benannt im Rahmen der Grundstücksvergabe
geklärt. Sie sind nicht relevant für die Bauleitplanung und haben
dementsprechend keine Auswirkung auf die Ausgestaltung des
Auslobungstexts.
(5) Wir bitten um die Vorlage der vollständigen Dokumentationen zu den
im Auslobungstext erwähnten Altlasten und Altablagerungen.
In den Anlagen 2 und 3 sind alle Dokumente betreffend der Altablagerungen
zur Verfügung gestellt, die im Auslobungstext erwähnt werden.
(6) Wenn das Grundstück nicht mehr der Stadt gehört, wann wurde es zu
welchen Bedingungen an wen verkauft? Es erscheint nicht plausibel,
dass die Stadt auf einem Fremdgrundstück eine Mülldeponie betrieben
hat und es erscheint auch nicht plausibel, dass die Stadt Bonn eine
ehemalige Mülldeponie an einen Investor verkauft hat.
Über die Grundbücher und die früheren Liegenschaftskarteikarten lässt sich ein
in der Vergangenheit liegendes Eigentum der Stadt Bonn an den heutigen
Grundstücken Nr. 1540 und 1541 nicht nachvollziehen.
(7) Welche Gefahren für das Grundwasser gehen heute oder in Zukunft
von der Mülldeponie aus? Bisher wurden den Ausschussmitgliedern auf
Nachfrage nur Gutachten zu Deponiegasen im Zusammenhang mit dem
Bauvorhaben "Apfelgarten" vorgelegt. Zum Thema Grundwasser ist
hingegen bisher nichts bekannt.
Es wird auf die DS 2111442-01 ST verwiesen, in der Fragen zur
Grundwassergefährdung bereits beantwortet wurden.
(8) Wir bitten um die Veröffentlichung aller Messdaten Roh-Ergebnisse
der Luftschadstoff-Messstationen auf opendata.bonn.de, sodass diese
von Freiwilligen ausgewertet werden können.
Falls mit „Luftschadstoff-Messstation“ die Messstation des LANUV gemeint ist,
so können die Ergebnisse unter dem folgenden eingesehen
werden: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/aktuelle-luftqualitaet
Allerdings hat diese Messstation keinen Bezug zu dem Plangebiet.
Falls mit „Luftschadstoff-Messstation“ die Bodenluftmessungen innerhalb des
Plangebietes gemeint sind, so können die Ergebnisse der letzten von der
Unteren Bodenschutzbehörde durchgeführten Messkampagne zur Verfügung
gestellt werden. Vorab wäre aber die Zustimmung der Eigentümerin der
nichtstädtischen Teilfläche einzuholen. In welcher Form dann die Ergebnisse
zur Verfügung gestellt werden, wäre noch abzustimmen.Seite 2 von 45
Seite 3
(9) Gibt es klare Vereinbarungen mit den Eigentümern an der Kölnstraße
(neben Godau /Richtung geplantes Rewe-Projekt)?
Mit der Vorhabenträgerin wurden alle zum aktuellen Verfahrensstand üblichen
Vereinbarungen bezüglich der Verfahrensgrundsätze, dem Baulandmodell, der
Kostenübernahme u.ä. geschlossen.
(10) Gibt es eine abgestimmte Planung mit dem “Rewe-Projekt”?
Das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens für den Bereich an der Otto-Hahn-
Straße wird in der Aufgabenstellung kommuniziert (Kapitel 1
Rahmenbedingungen, Abschnitt 2 Plangebiet und Umgebung). An die von der
Otto-Hahn-Straße ausgehenden Erschließungsstraße ist zwingend anzubinden.
Das Preisgericht wird die Qualität der Entwürfe auch mit Blick auf die
Einbindung in das stadträumliche Umfeld bewerten.
(11) Wie steht es mit dem Artenschutz der dort heimischen Fasane und
Rebhühner etc.?
Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren
müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Die Notwendigkeit
zur Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP), bei der ein
naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen
Prüfverfahren unterzogen wird, ergibt sich aus den Bestimmungen des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Im vorliegenden Verfahren wurde im November 2018 bereits eine ASP Stufe 1
durchgeführt und führte im Ergebnis zur Beauftragung einer vertiefenden
Prüfung der Stufe 2. Die Ergebnisse beider Gutachten werden im weiteren
Verlauf berücksichtigt.
Die ASP II mit Stand vom Oktober 2022 wurde methodisch und fachlich korrekt
durchgeführt und kommt im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen:
• Säugetiere: Die Fläche ist prinzipiell als Lebensraum für Haselmäuse
geeignet. Aufgrund von Kartierungen aus dem Jahr 2019 im Umfeld
kann eine Verbreitung der Art im Gebiet allerdings ausgeschlossen
werden.
• Amphibien: Keine Nachweise/ Betroffenheit kann aufgrund der Habitat
Ansprüche sowie den strukturellen Ausprägungen der Biotope
ausgeschlossen werden
• Reptilien: Ein Vorkommen der artenschutzrechtlich relevanter Art
Zauneidechse oder anderen Reptilienarten kann für das
Untersuchungsjahr '22 mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen
werden, obwohl entsprechenden Habitatstrukturen durchaus vorhanden
sind.
• Wirbellose: Im Gebiet wurden keine planungsrelevanten Insekten oder
sonstige Wirbellose gefunden. Allerdings zeichnet das Vorkommen
vieler verschiedener Schmetterlings-, Heuschrecken-, Spinnen- und
Käferarten die Fläche als wichtiges Nahrungshabitat aus.
Entsprechende Maßnahmen zur Quartiersgestaltung zur Förderung der
Biodiversität und Minimierung des Flächenverlustes werden im Rahmen
der Quartiersplanung berücksichtigt.Seite 3 von 45
Seite 4
• Vögel: Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3
BNatSchG können für folgende Arten nicht ausgeschlossen werden:
Girlitz (planungsrelevante Art, Erhaltungszustand in NRW kon.
schlecht), Ubiquitäre und ungefährdete Brutvögel. Rebhühner konnten
nicht nachgewiesen werden. Entsprechende Ausgleichs- und
Vermeidungsmaßnahmen, auch zum Schutz aller europäischen
Vogelarten wie dem Fasan, werden im Rahmen der Umsetzung des
Bebauungsplans berücksichtigt.
(12) Ist der (initiale) Investor des Vorhabens Kölnstraße / Schlesienstraße
weiterhin an einem zügigen / zeitnahen Realisierung interessiert?
Aktuell befindet sich die Verwaltung mit der Vorhabenträgerin in Gesprächen
über die Vorgaben des Bonner Baulandmodells bezüglich der anzuwendenden
Kalkulationsgrundlagen. Eine kurzfristige Klärung ist zu erwarten. Es bestehen
keine Hinweise darauf, dass die Vorhabenträgerin das Verfahren darüber
hinaus absichtlich verzögern oder gar abbrechen möchte.
Anlage/n
1 Anlage 1 Eigentumsverhältnis (öffentlich)
2 Anlage 2 Machbarkeitsstudie Bebauung (öffentlich)
3 Anlage 3 Hinweise Bebaubarkeit (öffentlich)Seite 4 von 45
Abgrenzung Plangebiet
Eigentum Kirchengemeinde
Eigentum Vorhabenträgerin
Eigentum Stadt Bonn
Flurstück
1541
Flurstück
1540
Flurstücke
1538
1539
und weitere
Anlage
zur DS 230748-02 STSeite 5 von 45
Seite 6 von 45
Seite 7 von 45
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Seite 9 von 45
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Profil 1
Profil 2
Profil 3
Fläche 5 Fläche 1 Fläche 2
Fläche 3Fläche 5
Fläche 3 Fläche 2 Fläche 1Fläche 4
Planverfasser
Kühn Geoconsulting GmbH
Auf der Kaiserfuhr 39
53127 Bonn
Bauherr
Bauvorhaben
Tel.: 0228 - 98972-0
Fax.: 0228 - 98972-11
Planinformationen
Baubeginn verantwortlich zu überprüfen.
Alle Maße und Höhenangaben sind vor
Bearbeiter
Zeichner
Projekt-Nr.
Plan-Nr.
Größe
Maßstab
1250 x 780
ohne
erstellt
geändert
Anlage 2
24.04.2008
Bodenarten
Auffüllung
Kies
Sand
Schluff
Steine
Ton
Torf
Felsarten
Fels,allgemein
Fels,verwittert
Kalkstein
Mergelstein
Sandstein
Schluffstein
Tonstein
Korngrößenbereich
Konsistenz
kiesig
sandig
schluffig
steinig
tonig
humos
f fein
m mittel
g grob
Nebenanteile
' schwach (< 15 %)
¯ stark (ca. 30-40 %)
brg
stf
fst
wch
hfst
breiig
steif
fest
weich
halbfest
Planbenennung
schematische Darstellung Profile 1-3
DatumINDEX Art der Änderung Name
C
A
D
B
Patron Weghell II s.a.r.l., Luxembourg
Vorabstudie zur Machbarkeit
V. Mechsner
KvW
2080689
2080689_AL_G01_A2
Auffüllung
Hochflutablagerungen
Kiessande der
Niederterrasse
TertiärSeite 39 von 45
BL-P3
BL-P2
BL-P1
7424-007
7424-006
B21
B22
B23
B17
B16 B15
B2 B1
B3
B4
B5
B7
B6
B9
B18
B30
B29
B28
B26
B31
B32
B25
2101
2102
2103
2104
2302
2303
1303
1301
2301
2001
2002
1001
1101
1002 1004
1102
1003
1103
1119
111822141117
1115
1116
1114
1110
1112
1113
1213
2213
1111
1109
1211
1108
2210
1106
12101105
1212
1107
1104
1208
1209
1103
1206 1102
2207
2206
1101
2205
1204
1203
1202
1201
2209
1214
5
2
1
2101
6
7
3
3002
BL-P7
BL-P6
BL-P5
DPM
RKS8
RKS16
RKS18
RKS6
RKS14
RKS17
RKS15
RKS4
RKS13 RKS11
RKS1
RKS9
RKS3
RKS10
RKS12
RKS2
RKS7
DPM12
DPM9
DPM11
DPM10
DPM7
DPM8 DPM4
DPM5
DPM6
DPM3
DPM2
DPM1RKS5
SRS 3
SRS 2
B 2
SRS 15
B 1
B 3SRS 7
SRS 14
SRS 4
B 5SRS 8
SRS 6
SRS 9 SRS 13
B 8
B 9
B 10B 12
B 11
SRS 12
B 7 B 6
SRS 10SRS 11
SRS 1
SRS 5
Profil 2
Profil 1
Profil 3
1
2
3
5
4
B10
1,00
B111,80
B121,50
B8
0,80
B13
0,00
661321
0,30
B14
13,40
B27
GB 3
GB 2
B19
B 4
661351
1,00
19,80
18,10
23,00?
1,30
0,00
1,70
5,10
19,50
GB 1
661331
661341
BL-P40,40
BL-P1
0,40
BL-P2
0,40
BL-P30,00
Lage des ProfilschnittesProfil 1
Lage und Nummer der Großbohrung
Planverfasser
Kühn Geoconsulting GmbH
Auf der Kaiserfuhr 39
53127 Bonn
Bauherr
Patron Weghell II s.a.r.l., Luxembourg
Bauvorhaben
Vorabstudie zur Machbarkeit
Tel.: 0228 - 98972-0
Fax.: 0228 - 98972-11
Planinformationen
Baubeginn verantwortlich zu überprüfen.
Alle Maße und Höhenangaben sind vor
-Auftraggeber
Plan erstellt nach Vorlagen von:
Bearbeiter
Zeichner
Projekt-Nr.
V. Mechsner
KvW/SM
2080689
Plan-Nr.
Größe
Maßstab
2080689_AL-BG_G01_A1_V2
850 x 600
~1 : 1000
erstellt
Anlage 1
29.04.2009
Dicke Auffüllung [m ]
Planbenennung
Lageplan
DatumINDEX Art der Änderung Name
C
A
D
B
Bereich mit Deponiegas-Beeinflussung
Flächenbereich 1
1
19,80
GB 3
Fläche 4
Fläche 3
Fläche 2
2210 - 2212 - Bundesstadt Bonn - Bodenluftmonitoring 2006
1211a, 1212 - Bundesstadt Bonn - Bodenluftmonitoring 2004
1107 - 1110, 1114 - Bundesstadt Bonn - Gefährdungsabschätzung (1989)
GB 2, B 5 - B 10 - HELLWEG - Baugrunduntersuchungen (2000)
RKS 1 - RKS 18 - Erdbaulabor Dr. Krause - Erstbewertung zur Gefährdungsabschätzung (2000)
1101 - 1106 - Bundesstadt Bonn - Gefährdungsabschätzung (1989)
Fläche 1
B 1 - B 32 - HELLWEG - nutzungsbezogene Altlastenuntersuchung GODAU (2000)
1111 - 1119 - Bundesstadt Bonn - Gefährdungsabschätzung (1989)
BL-Pegel 3 - 2000344 - HELLWEG - nutzungsbezogene Altlastenuntersuchung GODAU
GB 3, B 1 - B 4 - HELLWEG - Baugrunduntersuchungen (2000)
2205 - 2210 - Bundesstadt Bonn - Bodenluftmonitoring 2006
1205 - 1210 - Bundesstadt Bonn - Bodenluftmonitoring 2004
BL-Pegel 2, BL-Pegel 3 - HELLWEG - Bodenluftabsaugversuch (2000)
GB 1, B 11, B 12 - HELLWEG - Baugrunduntersuchungen (2000)
1213, 1214, 1301 - 1303 - Bundesstadt Bonn - Bodenluftmonitoring 2004
B 15 - B 20, B 28 - B 30 - HELLWEG - nutzungsbezogene Altlastenuntersuchung GODAU (2000)
2213. 2214, 2301 - 2303 - Bundesstadt Bonn - Bodenluftmonitoring 2006
BLP-3, BLP-4 - Berrisch - Bodenluftuntersuchung (2004)
1203, 1204 - Bundesstadt Bonn - Bodenluftmonitoring 2004
BLP-1 - BLP-3 - Berrisch - Bodenluftuntersuchung (2004)
1201, 1202 - Bundesstadt Bonn - Bodenluftmonitoring 2004
Fläche 5
Sondierungen/Bohrungen, flächenbezogenSeite 40 von 45
Concept-3 GmbH
Johann-Philipp-Reis-Straße 15
53332 Bornheim
Quartierentwicklung Kölnstraße/Schlesienstraße, Bonn-Buschdorf
Hinweise auf die Bebaubarkeit der Fläche aus geotechnischer Sicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Planung des o.a. Projektes und des vorgesehenen städtebaulichen
Wettbewerbs wurde um die Erarbeitung einer Stellungnahme hinsichtlich geotechnischer
Hinweise und Kriterien für die Konzeption und Platzierung möglicher Baukörper gebeten.
Sie basiert auf den bisherigen Kenntnissen über die örtliche Situation und die
vorherrschenden Randbedingungen, auf vorliegenden älteren Bodenuntersuchungen und
Deponiegasmessungen und deren Auswertungen. Aufgrund noch fehlender Daten zu vielen
Detailfragen müssen begründete Annahmen getroffen werden, wobei weitere Erkenntnis
durch zukünftige Untersuchungen auch zu konzeptionellen Änderungen führen können.
Im Ortsteil Buschdorf der Bundesstadt Bonn liegt südwestlich zur B 9 (Kölnstraße), bzw.
nordwestlich der Schlesienstraße die im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn
registrierte Ablagerung 7424 – 007 (sh. Auszug aus dem Altlastenkataster der Stadt
Bonn, Anl. 1). Der südliche Teil der Altablagerung bzw. des Grundstücks wurde lange Zeit
von einem Kfz – Verwertungsbetrieb genutzt. Der nördliche Teil liegt brach.
Es handelt sich hierbei um eine ehemalige Kiesgrube, mit deren Auskiesung im Jahre 1933
begonnen wurde die bis in eine Tiefe von ca. 18 – 20 m ausgebeutet und nachfolgend
vorwiegend mit Erdaushub und Bauschutt sowie Hausmüll in Wechsellage verfüllt
wurde. Der Rand der Auskiesung im Süden orientiert sich in etwa am Bogen der ehem.
Bahnstrecke. Südlich des ehem. Streckenverlaufs sind gewachsene Böden in geringerer
Tiefe zu vermuten.
14/03/1761 Ka. 05. Dezember 2022Seite 41 von 45
Die Grube umfasst etwa eine Fläche von 60.000 m².
Vorgesehen ist eine Bebauung mit mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshäusern.
Auf der Grundlage von bisher vorliegenden Untersuchungsergebnissen muss im Bereich
des Deponiekörpers von einer heterogenen Zusammensetzung der Verfüllmaterialien und
einer insgesamt geringen Tragfähigkeit über die gesamte Tiefe ausgegangen werden. Alle
bisher durchgeführten umwelttechnischen Untersuchungen zeigen darüber hinaus, dass
aufgrund der eingelagerten Haumüllanteile im Deponiekörper nach wie vor mit
Deponiegasbildung zu rechnen ist. Typischer Bestandteile ist insbesondere Methan.
Da Methan leichter als Luft ist, kann das Gas bei einer entsprechenden Wegsamkeit in die
oberflächennahen Bodenschichten aufsteigen. Insbesondere bei in den Untergrund einbin-
denden Bauteilen, wie Keller, Tiefgaragen usw. ist ein Gefährdungspotential durch Anrei-
cherungen in sog. Gasfallen zu besorgen. Bei Rissen o.ä. in der Bodenplatte kann dann
Methan in bauliche Anlagen eindringen und bei nicht ausreichender Lüftung oder entspre-
chend geringe Luftvolumina eine explosive Gasmischung bilden. Besondere Wegsamkeiten
bilden Leitungsgräben, bzw. Kanalzüge. Bei einer Neubebauung im Bereich der Altablage-
rung sind entsprechende Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.
In Bezug auf Baumaßnahmen auf dem Areal sind geotechnisch daher im Wesentlichen 2
Aspekte zu berücksichtigen. Einerseits die schadlose Gründung von Bauwerken auf nicht
tragfähigem Untergrund, andererseits der Schutz der Bauwerke vor Gasmigrationen. Diese
Aspekte sollten bereits bei der Konzeption und der Platzierung der Bauwerke auf dem Bau-
feld berücksichtigt werden.
Im Hinblick auf die Gasmigration können nach derzeitigem Informationsstand keine Berei-
che identifiziert werden, die von evtl. Ausgasungen ausgenommen werden könnten.
Es empfiehlt sich daher, bei allen Bauwerken auf Keller und Tiefgaragen zu verzichten.
Stellplätze für Fahrzeuge sollten unter diesem Aspekt vornehmlich in separat erstellten
Parkhäusern zur Verfügung gestellt werden.
Eine Ausnahme bildet lediglich das Dreieck im Süden der Planfläche an der Schlesienstra-
ße. Hier sollte allerdings ein ausreichender Abstand ca. 3 m von der verfüllten Grube ein-
gehalten werden. Darüber hinaus muss ein Nachweis geführt werden, dass keine Migration
von Deponiegasen in den gewachsenen Boden stattfindet. Sollte eine Migration festgestellt
werden, muss der Abstand ggfs. vergrößert werden.Seite 42 von 45
Bezgl. der Gründung von Bauwerken ist davon auszugehen, dass entweder eine Verbesse-
rung der Tragfähigkeit des Untergrundes oder eine Gründung in den sehr tief liegenden
gewachsenen Bodenschichten in 18 – 20 m erfolgen muss.
Auch bei einer Verbesserung der Tragfähigkeit, z.B. durch eine Intensivverdichtung des
Untergrundes, durch eine Rüttelstopfverdichtung o.Ä., bleibt die Belastbarkeit des Unter-
grundes begrenzt.
In den Kernbereichen der verfüllten Grube mit großen Tiefen sollte bei einer Bebauung oh-
ne Unterkellerung die Geschossigkeit auf 3 Vollgeschosse zuzgl. Staffelgeschoss begrenzt
werden (durchschnittliche Sohlspannung ca. 75 kN/m²). Bei leichteren Konstruktionen
kann die Geschossigkeit evtl. erhöht werden.
Die oben erwähnten Verfahren zur Untergrundverbesserung gehen mit Erschütterungs-
emissionen einher. Erfahrungsgemäß sind Schäden an den bestehenden Gebäuden durch
diese Art der Erschütterungen unwahrscheinlich, sie werden jedoch von den Bewohnern
betroffener Gebäude als belästigend empfunden. Die Einwirkung von Erschütterungen auf
Menschen in Gebäuden sind zu beachten. Daher empfiehlt es sich, die Geschossigkeit zur
westlich an das Plangebiet angrenzenden Wohnbebauung hin zur verringern. Bei einer Be-
bauung mit 2 Vollgeschossen zuzügl. Staffelgeschoss kann entweder die Anzahl der Rüt-
telstopfverdichtungen reduziert werden (was zu einer anderen Bewertung der Einwirkun-
gen auf Menschen in Gebäuden führt) bzw. bieten sich andere Verfahren mit geringeren
Erschütterungsemissionen zur Gründung an.
Bei allen Bauwerken, die auf verbessertem Untergrund geplant werden, sollte auch aus
geotechnischen Gründen auf Tiefgaragen verzichtet werden, da hierbei vermehrt mit ho-
hen Einzellasten aus Stützen zu rechnen ist. Bei der Konstruktion der Gebäude sollte das
Erdgeschoss als steifer Kasten mit möglichst gleichmäßig verteilten Lasten ausgebildet
werden, um örtlich unterschiedliche Setzungstendenzen auszugleichen. Hohe Einzellasten
treten auch bei gewerblich genutzten Gebäude auf, z.B. bei Einzelhandel mit großen Ver-
kaufsflächen im EG und größeren Stützenabständen.
Kleinere Gebäudegrundflächen mit Abständen zueinander sind günstiger als große zusam-
menhängende Grundflächen, trotz ähnlicher Geschossigkeit und Lasten.
In den Randbereichen (ca. 10 m ab ehem. Böschungsoberkante) der Altablagerung insbe-
sondere parallel zur Kölnstraße, kann die Geschossigkeit erhöht werden. Je nach Höhe der
Lasten kann dann eine Gründung über Bohrpfähle erfolgen. Die Bauwerke sollten dann je-
doch möglichst schmal (< 10 m) geplant werden, um die Lage im Bereich der ehem. Bö-Seite 43 von 45
schung der Abgrabung zu gewährleisten. Hierdurch kann die Länge der Pfähle auf einem
technisch und wirtschaftlich vertretbaren Maß gehalten werden.
Im Dreieck im Süden der Planfläche an der Schlesienstraße südl. der ehem. Bahntrasse ist
unter geringmächtigen Auffüllungen der gewachsene Boden zu erwarten und damit norma-
le Gründungsverhältnisse. Für diesen Bereich bestehen hinsichtlich der Baukörper keine
Einschränkungen.
Die vorgelegte Einschätzung beruht auf den uns vorliegenden bisherigen Untersuchungen.
Diese erlauben kein abschließendes Bild über die Bebaubarkeit und die notwendigen geo-
technischen Maßnahmen in den einzelnen Bereichen, insbesondere da die Positionen, die
Kubaturen und Volumen der vorgesehenen Bauwerke noch nicht festgelegt sind. Insofern
stehen die Hinweise unter einem Vorbehalt.
Es empfiehlt sich, bei den weiteren Planungsprozessen immer auch die geotechnischen As-
pekte frühzeitig zu berücksichtigen und zu diskutieren.
Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
GBU
Geologie-, Bau- & Umweltconsult GmbH
Beratende Geologen und Geotechniker BDG/DGG/DGGT
Uwe Kania
(Senior Consultant)Seite 44 von 45
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Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 03.11.2026, 10:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de