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230748 · Beschlussvorlage

Qualifizierungsverfahren "Kölnstr. / Schlesienstr." - Aufgabenstellung

Nummer
230748
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 232013 Koalitions-ÄA zu Qualifizierungsverfahren "Kölnstr. / Schlesienstr." - Aufgabenstellung Antrag zur Vorlage 230748
  2. 230748-01 AA Qualifizierungsverfahren "Kölnstr. / Schlesienstr." - Aufgabenstellung Antrag zur Vorlage 230748
  3. 230748-02 ST Qualifizierungsverfahren "Kölnstr. / Schlesienstr." - Aufgabenstellung Antrag zur Vorlage 230748

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Beschlussvorlage
öffentlich
230748
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Qualifizierungsverfahren "Kölnstr. / Schlesienstr." -
Aufgabenstellung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Aufgabenstellung zum Wettbewerbsverfahren „Kölnstr. /
Schlesienstr.“ im Ortsteil Buschdorf wird zugestimmt.
2. Als Grundlage für die weiteren Schritte zur Aufstellung des
Bebauungsplans 6324-2 ist unter Berücksichtigung der Empfehlungen
des Preisgerichts einer/eine der Preistragenden, in der Regel der/die
Gewinner*in, mit der Konkretisierung des städtebaulichen Konzepts
sowie den landschaftsplanerischen Leistungen zu beauftragen.
Begründung
Am 09.06.2022 hat der Rat der Stadt Bonn einen Zielbeschluss zur Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 6324-2 gefasst und dem Vorschlag zur Durchführung
eines Qualifizierungsverfahrens nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für
Planungswettbewerbe) zugestimmt (DS Nr. 211142). Das Verfahren ist als
standardisiertes Verfahren gemäß der Leitlinien Bürgerbeteiligung definiert.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Findung eines städtebaulichen und
freiraumplanerischen Konzeptes für die Plangebietsfläche im Ortsteil
Buschdorf, Bezirk Bonn. Etwa die Hälfte der ca. 7 ha großen Flächen befinden
sich im Eigentum der Stadt Bonn. Die Auslobung erfolgt gemeinsam mit der
privaten Vorhabenträgerin concept-3.
Die Stadt Bonn verfolgt auf ihren Flächen die Entwicklung einer Mischung aus
nicht-störenden und flächensparenden Gewerbeformen sowie Wohnnutzungen.
Auf den privaten Flächen ist vornehmlich eine wohnbauliche Entwicklung
geplant.
Die Abstimmung der Rahmenbedingungen des Qualifizierungsverfahrens mit
den Maßgaben der Architektenkammer NRW hat ergeben, dass entgegen der
Aussagen im Zielbeschluss kein 2-phasiger, sondern ein 1-phasiger
Wettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt wird. Eine qualitätsminderndeSeite 1 von 23
Seite 2
Aussagetiefe ist dadurch nicht zu erwarten.
Politische Vertreter*innen sind stimmberechtigt als Sachpreisrichter*innen in
der Jury vertreten (DS Nr. 230549).
Es ist vorgesehen, einen bzw. eine der Preistragenden – in der Regel den/die
Gewinner*in, sofern keine schwerwiegenden Gründe vorliegen– mit der
städtebaulichen und freiraumplanerischen Konkretisierung bzw. Überarbeitung
des Konzepts als Grundlage für die weiteren Schritte im Bauleitplanverfahren
zu beauftragen.
Aufgrund der Betroffenheit eines erheblichen Anteils städtischer Flächen ist vor
Auslobung des Wettbewerbsverfahrens ein Beschluss der planerischen
Aufgabenstellung notwendig.
Diese konkretisiert für die Wettbewerbsteilnehmenden die städtebaulichen,
landschaftsplanerischen Zielsetzungen sowie die verbindlich zu beachtenden
Rahmenbedingungen und liegt als Entwurf (siehe Anlage 1) der
Beschlussvorlage bei.
Folgende Kriterien sollen zur Beurteilung der Konzepte durch das Preisgericht
herangezogen werden:
• Leitbild und entwurfsbestimmende Grundidee
• Qualität der Einbindung in das stadträumliche Umfeld
• Städtebauliche und freiraumplanerische Gestaltungsqualität
• Gliederung, Orientierbarkeit und Übersichtlichkeit
• Gestaltung attraktiver sowie funktionaler und wirtschaftlicher
Außenanlagen (auch in Hinblick einer Multifunktionalität der Flächen)
• Einbindung in den umliegenden Landschaftsraum und Einbeziehung der
vorhandenen Grün- und Freiraumstrukturen
• Qualität der Abwicklung verschiedener Mobilitätsformen
• Fußläufige und radverkehrliche Verknüpfungen mit dem Umfeld
• Innovation und Funktionalität des Gesamtkonzeptes
• Klimaschutz und Klimaanpassung, Maßnahmen zur wassersensiblen
und klimaresilienten Stadtentwicklung
• Umgang mit dem Artenschutz
• Nachhaltigkeit
• Flächeneffizienz, Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit
• Möglichkeit der Umsetzung des Vorhabens in Bauabschnitten
• Umgang mit den baugrundbedingten Rahmenbedingungen (vorhandene
Altlast)
Nach Beschlussfassung der Aufgabenstellung wird der interessierten
Öffentlichkeit im Rahmen einer Präsenzveranstaltung sowie durch ein Online-
Angebot Gelegenheit gegeben, sich über die Ziele der Planung zu informieren
und Anregungen zu äußern. Die Hinweise werden dokumentiert und den am
Wettbewerb teilnehmenden Büros zu Verfügung gestellt.
Anlage/nSeite 2 von 23
Seite 3
1 Auslobungsentwurf (öffentlich)Seite 3 von 23
Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
ENTWURF
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Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
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Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
ENTWURF
1 - Rahmenbedingungen
1. Lage im Stadtgebiet
Die Plangebietsfläche befindet sich am nördlichen Stadtrand der Bundesstadt Bonn im
Ortsteil Buschdorf. Der Ortsteil wird von den Stadtteilen Auerberg und Tannenbusch
eingefasst und grenzt im Norden an die Stadt Bornheim. Trotz der angrenzenden Flächen
der Landwirtschaft und weiteren Freiräumen befindet sich Buschdorf unweit der Bonner
Innenstadt. Ursprünglich diente der Ortsteil oft Pendlern in die Städte Bonn und Köln und
entwickelte sich von einem ursprünglichen Dorf zu einem attraktiven Stadtteil Bonns. Das
Wohnquartier erfährt einen starken Bevölkerungszuwachs, welcher auch noch zukünftig
erwartet wird. Derzeit leben etwa 4.500 Einwohner*innen in Buschdorf.
Der Ortsteil Buschdorf ist hauptsächlich geprägt von Einfamilien-, Doppel- und
Reihenhäusern. Vereinzelt zu finden sind Mehrfamilienhäuser.
2. Plangebiet und Umgebung
Das rund 7 ha große Plangebiet liegt direkt an den Straßen Kölnstraße und Schlesienstraße.
Die Kölnstraße führt östlich am Plangebiet vorbei und verläuft von hier bis zum Bonner
Stadtzentrum. Die Stadtteile Tannenbusch und Buschdorf werden durch die südlich des
Plangebiets gelegene Schlesienstraße, welche an der Kölnstraße endet, miteinander
verbunden.
Derzeit wird der südliche Teil des Plangebiets als gewerbliche Fläche von einem Kfz-
Entsorgungsunternehmen genutzt. Der nördliche Teil liegt gegenwärtig brach und weist
Baum- und Gehölzstrukturen, die artenschutzrechtlich relevant und Satzungsgeschützt sein
können, sowie entlang der Kölnstraße gesetzlich geschützte Alleebäume, auf.
Westlich des Plangebiets grenzt im südlichen Bereich eine Grünfläche mit hohem
Baumbestand entlang einer stillgelegten Bahntrasse und weiter nordwestlich die im Jahr
2018/19 entstandene Wohnsiedlung Apfelgarten (Bebauungsplan Nr. 7425-24 „Im
Apfelgarten“) mit einer Mischung aus Mehrfamilienhäusern, freistehenden Häusern sowie
Doppel- und Reihenhäusern an. Des Weiteren befindet sich im nördlichen Bereich eine
Kindertagesstätte. Im Norden wird das Wettbewerbsgebiet durch eine derzeitig
landwirtschaftlich genutzte Fläche begrenzt, diese befindet sich augenblicklich jedoch
ebenfalls in der Entwicklung. Nördlich dieser Fläche verläuft die Otto-Hahn-Straße, an der
sich ein Lebensmittel Discounter, ein Fachhandel für Tiernahrung, ein Bekleidungsgeschäft
und eine Tankstelle ansiedeln. Östlich der Kölnstraße befinden sich landwirtschaftlich
genutzte Flächen, welche sich bis zum Ufer des Rheins erstrecken. Die Flächen weisen eine
hohe Qualität zur Erholung auf und sind Bestandteil des überregionalen Projekts
„Grünes C“. Ziel des Projekts ist es Freiräume, wie Acker-, Obst- und Gartenbauflächen,
alten Kulturlandschaften, Naturschutzgebieten, Flüssen und Ufern, Kiesgruben,
Wirtschaftswegen, Landstraßen, Autobahnen und Leitungstrassen mit einander zu
verknüpfen und eine Verbindung zu schaffen. Weitere Informationen sind auf der Website
der Stadt Bonn zu finden: Das Grüne C | Grünes C (bonn.de). Ein weiteres Projekt stellt
„Rheinaue Nord“ dar. Hier wurde ein Bürgerantrag im Sinne der Landschafts- und
Freiraumplanung gestellt. Auf diese Maßnahme wird im weiteren Text der Auslobung
(Punkt 5) eingegangen.
Südlich der Schlesienstraße sind Gewerbeeinheiten angesiedelt sowie vereinzelt
Wohnnutzung. Daran anschließend befindet sich die Straße Am Petrusacker, welche
ebenfalls von Wohnhäusern sowie einer angrenzenden landwirtschaftlich genutzten FlächeSeite 6 von 23
Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
ENTWURF
geprägt ist. Diese Flächen stellen ebenfalls ein langfristiges Potenzial für Wohn- und
Gewerbenutzungen dar.
Nachbarsgrundstück Kölnstraße / Otto-Hahn-Straße
Für das nördlich gelegene Grundstück, welches an die Otto-Hahn-Straße und Kölnstraße
grenzt, befindet sich derzeit der vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6325-1 „Otto-
Hahn-Straße“ in Aufstellung. Vorgesehen ist die Errichtung einer Einzelhandels- und
Wohnbebauung in Bonn Buschdorf. Der Gesamtkomplex wird über 100 Wohneinheiten
umfassen, davon min. 40 % öffentlich gefördert. Auf ca. 1.400 qm Gesamtfläche ist darüber
hinaus die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters inkl. Bäckerei vorgesehen. Der
Bebauungsplan befindet sich derzeit in der Vorbereitung zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Das Bebauungsplangebiet wird über die Otto-Hahn-Straße erschlossen. Die öffentliche
Erschließungsstraße wird mit einem Querschnitt von 10,5 m bis zur Plangebietsgrenze
fortgeführt und damit eine untergeordnete Erschließung für den nördlichen Teil des
Wettbewerbsgebiet ermöglicht.
Aus der Planung ergeben sich Restriktionen für das Plangebiet. Diese sind unter Teil 2 der
Auslobung erläutert.
Abb. 1: Planung Otto-Hahn-Straße/Kölnstraße, Quelle: Siegerentwurf des Qualifizierungsverfahrens,
Büro Dewey Muller, 2022Seite 7 von 23
Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
ENTWURF
3. Verkehr und Erschließung
Das Plangebiet wird derzeit von Süden über die Schlesienstraße erschlossen. Zudem ist eine
untergeordnete Erschließung von Norden über das Nachbargrundstück zur Otto-Hahn-
Straße denkbar und im angrenzenden Planverfahren planerisch berücksichtigt. Eine
Erschließung über die Kölnstraße ist allerdings ausgeschlossen.
Die Autobahnauffahrt „Bornheim (Rhld.)“ der Bundesautobahn 555 liegt rund
10 Autominuten vom Plangebiet entfernt. Die Autobahn verläuft parallel zum Rhein und
verbindet die Städte Köln und Bonn.
Eine Anbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr ist über die Bushaltestellen „Allensteiner
Straße“ und „Hoogland“ gegeben. Die Haltestelle „Buschdorf“ der Stadtbahnlinie 16 (Bad
Godesberg – Köln-Niehl) ist fußläufig in rund 15 Minuten (ca. 1,2 km) zu erreichen. Circa 10
Gehminuten entfernt, südöstlich des Plangebiets, befindet sich die Haltestelle
„Kopenhagener Straße“; von hier fährt die Straßenbahnlinie 61 (Quirinusplatz – Bonn Hbf).
Die Fahrzeit zum Bonner Hauptbahnhof beträgt circa 15 Minuten.
Stadtbahnerweiterung
Derzeit befindet sich eine Trasse zur Stadtbahnerweiterung der Linie 63 nach
Bonn Buschdorf in der Planung, die den Ortsteil mit dem schienengebundenen Nahverkehr
an das Zentrum und weiter Richtung Bad Godesberg anbinden soll. In dem Zuge sollen
weitere Stadtbahnhaltestellen in Buschdorf entstehen. Für die Anbindung wären die beiden
geplanten Haltestellen Friedlandstraße sowie Schlesienstraße hervorzuheben, welche in
direkter bzw. fußläufiger Entfernung zum Vorhaben geplant sind.
Abb. 2: vsl. Haltestellen entlang Stadtbahnerweiterung und Erschließung Plangebiet
(Luftbild: GeoBasis NRW, bearbeitet: ISR)Seite 8 von 23
Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
ENTWURF
4. Bestehendes Planungsrecht und übergeordnete Planungen
Regionalplan
Im Regionalplan des Regierungsbezirk Kölns wird das Plangebiet (1. Auflage 2003 mit
Ergänzungen (08/06)) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Somit sind auf
überregionaler Ebene die planerischen Voraussetzungen für die angestrebte wohnbauliche
Entwicklung auf kommunaler Ebene gegeben.
Abb. 3: Auszug Regionalplan Regierungsbezirk Köln – Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg (Auszug)
Bereits im März 2021 wurden die Bezirksregierung Köln über die Grundzüge der Planung
informiert und angefragt, ob landesplanerische Bedenken bestehen. Mit Schreiben vom
07.04.2021 wurde die Anpassung an die Ziele der Raumordnung bestätigt.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bonn stellt den nördlichen Teil des Plangebiets als
Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz sowie als Landschaftsschutzgebiet dar. Die
Fläche unterliegt zunächst befristet bis 2027 dem Landschaftsschutz
(Landschaftsschutzverordnung der Bezirksregierung Köln 2007). Dies stell jedoch nach
derzeitigem Stand keine Einschränkungen dar. Der südliche Teil des Plangebiets ist als
Grünfläche dargestellt.
Da die aktuelle Plandarstellung des Flächennutzungsplans nicht der zukünftig gewünschten
Nutzung entspricht, ist eine Änderung gemäß § 8 (3) BauGB vorgesehen.
Abb. 4: Auszug Flächennutzungsplan Stadt Bonn
Plangebiet
PlangebietSeite 9 von 23
Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
ENTWURF
Bebauungsplan
Für den nördlichen Teil des Plangebiets liegt kein Bebauungsplan vor und ist dem
Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch zuzuordnen. Der südliche Teil des Plangebiets
liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 7425-9, der im Wesentlichen zum Ausbau der
Schlesienstraße bis zur Kölnstraße aufgestellt wurde. Das nördlich der Schlesienstraße
liegende Gelände der Autoverwertung wird im Bebauungsplan nachrichtlich als
„Außenbereich“ bezeichnet. Die baurechtlichen Festlegungen seien dort in einem noch
aufzustellenden Bebauungsplan zu regeln. Dieses Planungsrecht wurde jedoch bisher nicht
geschaffen. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung wurde der Bereich bereits durch eine Anlage
zur Autoverwertung genutzt.
Das Ergebnis des Wettbewerbs bildet die Grundlage für die weitere Bauleitplanung.
Landschaftsplan
Der nördliche Teil wird im Flächennutzungsplan innerhalb des Landschaftsschutzgebiets
dargestellt. Der Landschaftsplan Kottenforst setzt den Planbereich jedoch nicht als
Landschaftsschutzgebiet fest.
Die Fläche unterliegt zunächst befristet bis 2027 dem Landschaftsschutz
(Landschaftsschutzverordnung der Bezirksregierung Köln 2007). Der Umgang mit dieser
Schutzgebietsausweisung im Anschluss des Wettbewerbsverfahren mit der
Bezirksregierung und der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die
Schutzgebietsausweisung wird voraussichtlich im Rahmen des anschließenden
Bebauungsplanverfahrens formell aufgehoben.
Integrierte Entwicklungskonzept Buschdorf
Das integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Buschdorf bildet den Rahmen für die zukünftige
Entwicklung des Ortsteils und dient sowohl als Handlungsleitfaden als auch zur Grundlage
für Entscheidungen in den politischen Gremien. Das Konzept wird derzeit für die politische
Beschlussfassung vorbereitet. Die Fläche wird im IEK als bauliches Entwicklungspotenzial
aufgeführt. Das Wettbewerbsverfahren steht somit vom Grundsatz her im Einklang mit dem
Entwicklungskonzept. Die bisherigen Ergebnisse diverser Workshops zum IEK sind auf der
Internetseite der Stadt Bonn einzusehen: Integriertes Entwicklungskonzept Buschdorf. |
Bundesstadt Bonn.Seite 10 von 23
Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
ENTWURF
5. Natur-, Klima- und Umweltbelange
Straßenverkehrs- und Gewerbelärm
Durch die Kölnstraße im Osten und der Schlesienstraße im Süden wirken
Verkehrslärmimmissionen auf das Plangebiet ein. Diese sind bei der Planung zu
berücksichtigen. Im Vorfeld des Wettbewerbs wurde durch das Büro Graner + Partner
Ingenieure GmbH ein schalltechnisches Prognosegutachten (13.01.2023) für das Plangebiet
erstellt. Das Gutachten ist im Zuge des Wettbewerbs zu berücksichtigen und den
Plangrundlagen beigefügt. Die Untersuchung prognostiziert die zu erwartenden
Geräuschsimmissionen durch einwirkende Verkehrsgeräusche der umliegenden Straßen,
gewerblicher Nutzungen im Umfeld sowie die in größeren Abstand geplante neue
Stadtbahntrasse der Linie 63. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein konkretes
städtebauliches Konzept entwickelt wurde, sind die Geräuscheinwirkungen für den
ungünstigsten Fall, der freien Schallausbreitung innerhalb des Plangebietes ermittelt
worden. Das Gutachten empfiehlt sowohl aktive als auch passive Schallschutzmaßnahmen
zur Reduzierung der Geräuscheinwirkungen durch Straßenverkehr und Schienenverkehr im
Plangebiet.
Des Weiteren berücksichtigt das Gutachten die zukünftige geplante gewerbliche Nutzung
(Nahversorger) sowie die oberirdische Stellplatzanlage nördlich des Plangebiets. Hieraus
geht hervor, dass für die Realisierung eines allgemeinen Wohngebiets im nördlichen Teil
des Plangebiets grundsätzlich eine aktive Schallschutzmaßnahme im Bereich der
Grundstücksgrenze nahe dem Parkplatz für den geplanten Nahversorger denkbar ist.
In einer Stellungnahme vom 24.03.2023 als Ergänzung zum Gutachten wurden detailliertere
Informationen zu den gewerblichen Geräuschimmissionen unter Berücksichtigung
weitgehender aktiver Schallschutzmaßnahmen erarbeitet. Als Maßnahmen wurden hier
einerseits eine Änderung des Belags des Parkplatzes von Pflasterbelag zu Asphalt,
andererseits eine Lärmschutzwand mit einer städtebaulich vertretbaren Höhe von 4m
untersucht. Die Stellungnahme ist den Plangrundlagen beigefügt.
Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens sind somit ggf. Kombinationen aus aktiven und
passiven Schallschutzmaßnahmen zur Einhaltung der Anforderungswerte gemäß TA Lärm
einzuplanen.
Zusätzlich sind TA Lärm konforme Schallschutzmaßnahmen am Gebäude zu
berücksichtigen. Diese können unter anderen Folgende sein:
- Erarbeitung einer geeigneten Grundrisskonfiguration, in der keine öffenbaren
Fenster von schutzbedürftigen Räumen in den Bereichen mit ausgewiesenen
Überschreitungen der Anforderungswerte der TA Lärm geplant werden
- Nicht öffenbare Fenster von schutzbedürftigen Räumen (Lichtöffnungen /
Festverglasungen)
- Doppelfassaden oder Fenster mit vormontierten, feststehenden Prallscheiben
- Laubengänge, ggf. teilabgeschirmt
- Staffelgeschosse mit zur Lärmquelle orientierten feststehenden Verglasungen zur
Abschirmung der dahinter liegenden öffenbaren FensterSeite 11 von 23
Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
ENTWURF
Klimaschutz/-anpassung
Die Stadt Bonn beabsichtigt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, ihre
Energieversorgung nahezu vollständig auf regenerative Energien umzustellen und sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln. Diese Zielsetzungen wurden
2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung, welches sich als
Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor
diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B.
Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung,
Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung,
Gebäudebegrünung) formuliert, die bereits im Zuge dieses Wettbewerbsverfahren zu
berücksichtigen sind.
Im Jahre 2015 wurde eine Simulation der klimatischen Auswirkungen von möglichen
Baumaßnahmen in einem größeren Bereich zwischen Otto-Hahn-Straße, Kölnstraße und
dem Nordfriedhof durchgeführt. Das Gutachten formuliert u.a. folgende Empfehlungen,
sodass die Auswirkungen möglicher Baumaßnahmen auf das lokale Klima minimiert werden
können:
- Optimierung der Durchlüftung im Quartier
- Reduktion des Bauvolumens, insbesondere im südöstlichen Bereich
- Abstufung der Gebäudehöhen
- Starke Durchgrünung
Aus der Klimaanalyse der Stadt Bonn geht hervor, dass derzeit die nördliche
Plangebietsfläche eine überdurchschnittlich hohe Kaltluftproduktionsrate darstellt. Das
südliche Plangebiet hingegen weist bereits im Bestand einen Wärmeinseleffekt auf. Das
Plangebiet liegt nicht im Bereich einer Kaltluftleitbahn. Die Simulation der Auswirkungen
von Baumaßnahmen im Bereich Buschdorf / Auerberg Nord ist den Plangrundlagen
beigefügt.
Abb. 5: Auszug aus der Planungshinweiskarte Nacht zur Hitzebelastung (alle Karten unter
www.bonn.de/zures)
Wasser
Das Plangebiet liegt außerhalb eines gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebietes
oder Hochwasserrisikogebiets des Rheins oder von Bächen.
Die Ausloberin Concept 3 Bauträgerin GmbH hatte das Ingenieurbüro squadra+ im Jahr
2021 mit der Erstellung einer topografischen Gefährdungsanalyse beauftragt. Diese
beinhaltet gemäß den „Leitlinien für die hydraulische Bemessung und den hydraulischen
Nachweis öffentlicher Abwasseranlagen“ der Stadt Bonn, Stand März 2019, Abschnitt 11,
Absatz 1 folgende Arbeitsschritte bzw. liefert folgende Ergebnisse:Seite 12 von 23
Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
ENTWURF
- Ermittlung des zu betrachtenden oberflächlichen Einzugsgebietes
- Fließwege auf der Geländeoberkante
- Lage von Geländesenken
- Teileinzugsgebietsfläche der identifizierten Senken
Die topografische Gefährdungsanalyse wurde anhand der DGK5, der Starkregen-
Gefahrenkarten und einer Ortsbegehung durchgeführt und kommt zu dem Ergebnis, dass
derzeit keine Bebauung in dem betrachteten Gebiet gefährdet ist. Planungen, die im
gefährdeten Bereich gemäß Starkregen-Gefahrenkarte liegen, wird empfohlen, mit einer
Anpassung des Geländegefälles zu reagieren. Die Analyse ist den Plangrundlagen des
Wettbewerbs beigefügt.
Natur und Landschaft
Die nordöstlich der Kölnstraße gelegenen Flächen unterliegen ebenfalls dem
Landschaftsschutz und liegen im Bereich des Landschaftsplanes Kottenforst, der hier als
Entwicklungsziel die Anreicherung bzw. die ökologische Aufwertung benennt.
Für den Bereich der Deponiefläche lagen im Jahre 2016 Erkenntnisse über das Vorkommen
der Zauneidechse vor, die bei Untersuchungen im Rahmen der vertiefenden
Artenschutzprüfung 2022 nicht mehr bestätigt werden konnten. Die Ergebnisse der
Zauneidechsenkartierung für den Zeitraum April 2022 – Oktober 2022 als auch die der ASP
II ist den Plangrundlagen für diesen Wettbewerb beigefügt. Im anschließenden
Bauleitplanverfahren werden die artenschutzrechtlichen Belange entsprechend untersucht
und berücksichtigt.
Im Umfeld des Plangebiets befinden sich zwei schutzwürdige Biotope:
- Feldgehölz nördlich von Buschdarf im Nordosten (BK-5208-126)
- Gleisanlagen und Gehölzflächen Buschdorf (BK-5208-0012)
Artenschutzkonzept Bonn-Nordwest
Das Konzept soll mit Gebietsvernetzungen/-schutz sowie geeigneten Schutzmaßnahmen
den negativen Bestandsentwicklungen vieler schützenswerter Arten entgegenwirken.
Das Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn umfasst insbesondere im Norden und Westen
Freiflächen, die acker- und gemüsebaulich oder als Grünland genutzt werden. Ebenfalls in
diesem Bereich gibt es zunehmend Flächen, die der naturschutzfachlichen Kompensation
von Bebauungsplänen und Straßenbauprojekten dienen und somit langfristig dem Natur-
und Artenschutz nutzen sollen. Da immer mehr dieser Flächen als Bauland verloren gehen,
ist es umso wichtiger die verbliebenen Flächen, unter der Berücksichtigung der im Konzept
behandelten Zielarten, zu erhalten, zu entwickeln und zu vernetzen.
„Rheinaue Nord“
Im Jahr 2022 wurde, initiiert durch einen Bürgerantrag, die Errichtung eines
Naherholungsgebiets zum Zwecke des Klimaschutzes beschlossen, das als
stadtgrenzüberschreitendes Projekt geplant werden soll. Ziel ist u.a. eine ökologische
Aufwertung.Seite 13 von 23
Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
ENTWURF
Boden
Das Plangebiet weist folgende Eintragungen im Altlastenkataster der Stadt Bonn auf:
- Altablagerung Nr. 7424-007
- Altablagerung Nr. 7424-006
- Altstandort Nr. 7424-060
- Altstandort Nr. 7424-081
Bei den beiden Altstandorten handelt es sich um ehemalig gewerblich genutzte Flächen, auf
denen mit Stoffen umgegangen wurde, die potenziell eine Bodenverunreinigung bewirken
könnten. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ehemalige Gleistrassen, Kieswerk und
einen Schrottplatz. Die Altablagerungen resultieren aus der ehemaligen Nutzung der Fläche
als Kiesgrube. Die Mächtigkeit der Verfüllung reicht stellenweise bis zu 25 m. Die
Auffüllungen bilden keinen standfesten Untergrund. Weiterhin kommt es nachweislich zur
Entstehung von Deponiegasen. Ende 2022 beauftragte die Ausloberin Concept-3 GmbH das
Büro GBU Geologie, Bau & Umweltconsult GmbH Hinweise auf die Bebaubarkeit der Fläche
aus geotechnischer Sicht zugeben. Daraus gehen unter anderem folgende für den
Wettbewerb relevante Hinweise hervor:
- Verzicht auf Keller und Tiefgaragen
- Begrenzung der Geschossigkeit auf 3 Vollgeschosse zuzgl. Staffelgeschoss (bei
leichteren Konstruktionen kann die Geschossigkeit evtl. erhöht werden)
- Erhöhte Geschossigkeit (Bauwerkstiefe < 10 m) an den Randbereichen möglich
- Erdgeschosse möglichst flächig ausbilden; Vermeidung hoher Einzellasten
Eine Ausnahme stellt die unbelastete dreieckige
Fläche im Süden des Wettbewerbsgebiet dar.
Hier ist jedoch ein ausreichender Abstand von
ca. 3,00 m zur verfüllten Grube einzuhalten. Die
Hinweise sind in der Planung zu berücksichtigen
und werden den teilnehmenden Teams in den
Plangrundlagen zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der annähernd vollständigen
Betroffenheit durch Altablagerungen wird eine
Versickerung von gesammelten Niederschlags-
wässern, welches auf befestigten Flächen
auftrifft, im Plangebiet nicht, bzw. nur in
Abhängigkeit von einem Sanierungskonzept für
die Deponie, möglich sein. Weiterhin ist zu
beachten, dass das gesamte Gelände aufgrund
des lockeren Bodenaufbaus zukünftig
Setzungen ausgesetzt sein wird und deshalb auf
setzungsempfindliche Elemente in der
Freiflächenplanung (z. B. Teiche) weitestgehend
verzichtet werden sollte.
Durch den Wettbewerb wird sich der Herausforderung gestellt, durch intelligente,
wohlüberlegte und innovative Städteplanung eine Fläche einer Nutzung zuzuführen, die mit
herausfordernden Hemmnissen versehen ist und dadurch den Verbrauch natürlicher oder
landwirtschaftliche genutzter Flächen zu verringern. Nach Abschluss des
Wettbewerbsverfahrens wird der vorliegende städtebauliche Entwurf hinsichtlich der
Altablagerungen und dessen Restriktionen gutachterlich geprüft und bewertet.
Abb. 6: Auskunft aus dem Altlastenkataster der
Bundesstadt Bonn; aus: Hinweise auf die
Bebaubarkeit der Fläche aus geotechnischer Sicht,
GBU)Seite 14 von 23
Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
ENTWURF
Grün-/Baumbestand
Das Plangebiet weist einen hohen Baumbestand auf. Dieser wurde bereits in einer
gutachterlichen Betrachtung kartiert und ist den Plangrundlagen für den Wettbewerb
beigefügt.
Das Plangebiet wird an der angrenzenden Kölnstraße von einer Linden-Allee gesäumt, die
sich aus der Hauptbaumart Linde mit Unterarten zusammensetzt. Die Allee ist gem.
§ 41 LNatSchG gesetzlich geschützt und muss demnach erhalten bleiben. Die Bereiche
unterhalb der Kronentraufe sind von zusätzlichen Versiegelungen freizuhalten, da diese sich
negativ auf die Baumgesundheit auswirken.Seite 15 von 23
Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
ENTWURF
2 - Aufgabe
1. Städtebauliche Ziele
Die Wettbewerbsfläche soll im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens einer qualitätsvollen
städtebaulichen, klimagerechten und freiraumplanerischen Entwicklung zugeführt werden.
Aus diesem Grund wird eine nachhaltige Flächenentwicklung für Wohnungsbau und
wohnverträglichen Gewerbe angestrebt. Das Plangebiet stellt eine Schnittstelle zwischen
Gewerbe, Wohnen und landwirtschaftlicher Fläche im Ortsteil Buschdorf dar. Diese
verschiedenen Komponenten bilden somit den Rahmen für die entstehenden stadt- und
freiräumlichen Strukturen, sodass in der Planung zudem umwelt- und klimarelevante
Aspekte Berücksichtigung finden sollten.
Auch die Klimaziele der Stadt Bonn sollen in der Wettbewerbsaufgabe beachtet werden.
Durch eine solarenergetisch optimierte, wassersensible und hitzeangepasste
Stadtentwicklung können negativen Auswirkungen in Folge des Klimawandels gemindert
werden. Die Wettbewerbsfläche soll so entwickelt werden, dass zum einen eine zusätzliche
Belastung des Stadtklimas, auch für die umliegenden Grundstücke, vermieden wird, zum
anderen die durch die Neubebauung verursachten Treibhausgasemissionen auf ein
Minimum reduziert werden, die Treibhausgasemissionen im Betrieb Null oder sogar negativ
sind.
Aufgrund der ehemaligen Nutzung als Deponie sind Alternativen zu klassischen
multifunktionalen Grünflächen gefordert.Seite 16 von 23
Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
ENTWURF
Wesentliche Zielsetzung des vorliegenden Wettbewerbsverfahrens sind die Wiedernutzung
der als Brachfläche einzustufenden Plangebietsfläche und die Entwicklung des derzeitigen
von Gewerbe genutzten Standorts zu einem gemischten Quartier in Kombination mit einem
Gewerbestandort, um der großen Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen in der
Stadt Bonn gerecht zu werden.
Dabei sollen überwiegend Mehrfamilienhausbauten und wohnverträgliches Gewerbe
vorgesehen werden. Insgesamt soll ein neues Gebiet entstehen, das von hoher Wohn- und
Freiraumqualität geprägt ist und einen attraktiven Gewerbestandort für die Ansiedlung von
Handwerksbetrieben mit Bezug zu den Nachhaltigkeitszielen der Stadt Bonn darstellt.
Gerade diese hohe Wohn- und Freiraumqualität und Flexibilität der Gewerbestruktur bietet
auch die Chance, hier innovative und zukunftsgerechte Lösungsansätze zu entwickeln, die
den klimatischen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte gerecht werden. Ergänzend
hierzu sollen auch die städtebaulichen Voraussetzungen geschaffen werden, mit einer
geeigneten Architektursprache die Themen Wohnatmosphäre und Nachbarschaften in
Kombination mit den Landschaftsräumen zum Ausdruck zu bringen. Das Thema Vernetzung
ist sowohl in dem Bereich Fuß- und Radwege zu den umliegenden Quartieren als auch in
Bezug auf Biotope zu berücksichtigen.
Von den teilnehmenden Teams sind daher Entwürfe zu erstellen, die dem Gebiet – unter
Berücksichtigung der umliegenden Strukturen und Qualitäten – eine eigene Identität geben.
Um die städtebauliche und freiraumplanerische Qualität an dem Standort sicherzustellen,
haben sich die Stadt Bonn und die concept-3 Bauträger GmbH dazu entschieden, das
vorliegende Wettbewerbsverfahren auszuloben. Bei der vorzusehenden nachhaltigen
Wohnnutzung sind gesunde und gute Wohnverhältnisse, insbesondere bzgl. des
Schallschutzes, aber auch bezugnehmend auf die Themen Besonnung und Klimaschutz,
sicherzustellen. Eine besondere Bedeutung soll der klimagerechten Flächenentwicklung
beigemessen werden. Daher ist den Plangrundlagen zur Information der Planungsleitfaden
KlimaQuartier.NRW beigefügt, in dem die Mindestanforderungen zur Eignung als
KlimaQuartier.NRW erläutert werden.
Da das nördliche Plangebiet im Eigentum der concept-3 Bauträger GmbH und der südliche
Bereich im Eigentum der Stadt Bonn ist, verdeutlicht die obenstehende Grafik die
Eigentumsverhältnisse sowie die Entwicklungsabsichten innerhalb des Plangebiets
vorhandenen Flächen. Wichtig hierbei ist, dass die Entwicklung der jeweiligen Flächen ohne
Abhängigkeiten zum Fremdgrundstück realisiert werden kann. Die Erschließung der
privaten Fläche über das städtische Grundstück mit Anbindung an die Schlesienstraße bleibt
gesichert.
2. Planungsvorgaben und Bauprogramm
Nördliches Plangebiet
Ziel des nördlichen Teils des Plangebiets soll die Umsetzung eines durchmischten
Wohnquartiers mit einem hohen Anteil an Geschosswohnungsbau darstellen. Die
Ausloberin beabsichtigt mindestens 50 % der Bruttogeschossfläche mit Mitteln der
öffentlichen Wohnraumförderung zu errichten. Dies stellt eine Zielgröße von rund
315 Wohneinheiten nach ersten Schätzungen dar. Hiervon sollen ca. 75 % in Form von
Mehrfamilienhäusern und 25 % in Form von Doppel-/Reihenhäusern realisiert werden. Teil
der Wettbewerbsaufgabe ist es, eine dem Standort entsprechende städtebauliche Dichte
zu prüfen. Neben der Aufwertung der bestehenden Situation mit Nutzungsintensivierung
und -mischung soll Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei gleichzeitiger
Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt werden.Seite 17 von 23
Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
ENTWURF
Südliches Plangebiet
Ziel für den südlichen Teil des Plangebiets, welcher sich im Besitz der Stadt Bonn befindet,
ist die Schaffung eines Mischgebiets mit wohnverträglichen gewerblichen Nutzungen sowie
Wohngebäuden.
Es ist eine möglichst dichte und hochwertige Nutzung vorzusehen, die dem Konzept
„gestapeltes Gewerbe“ folgen soll. Ziel der Stadt Bonn ist die Ansiedlung von
Handwerksbetrieben (Lagerflächen, kleine Werkstattflächen sowie Büroanteile) mit Bezug
zu Nachhaltigkeitszielen zu fördern, dementsprechend sind die Bedarfe der gewerblichen
Flächen auf die Bedarfe von (klimarelevanten) Handwerksbetrieben zu berücksichtigen.
Denkbar sind zudem Laborflächen, welche mit der Nutzung Wohnen im Quartier verträglich
sind.
Im Hinblick auf die Diskrepanz zwischen Flächenverfügbarkeit und hoher Nachfrage nach
Gewerbeflächen innerhalb der Stadt Bonn und im Sinne eines nachhaltigen und
ressourcenschonenden Umgangs mit dem Gut Boden wird die Realisierung eines
wohnverträglichen Gewerbebereichs auf der städtischen Teilfläche nach der Strategie der
vertikalen Stapelung von Nutzungen mit Einbeziehung von Flexibilität der Grundrisse
begrüßt. Ein solcher Ansatz kann die Flächeneffizienz steigern und in Kombination mit
anderen Nutzungen zu einem attraktiven Gewerbegebiet führen.
Ergänzend zu den Gewerbeflächen soll die Entwicklung von Wohnraum in südlichen
Plangebiet ergänzend zum nördlichen Teil erfolgen. Mindestens 50 % der wohnbaulich
genutzten Grundstücksfläche sollen mit Mitteln der öffentlichen Wohnraumförderung
errichtet werden. Die angemessene städtebauliche Dichte soll über das
Wettbewerbsverfahren ermittelt werden. Eine Einfamilienhausbebauung ist nicht
erwünscht.
Allgemein ist eine Aufteilung von 70 % Gewerbeflächen und 30 % Wohnfläche (nach
Grundstücksfläche) für den südlichen Bereich des Plangebiets von der Stadt Bonn
angedacht.
Allgemein
Die teilnehmenden Teams sollen sich mit der vorhandenen städtebaulichen sowie
freiraumplanerischen Struktur auseinandersetzen. Die zu schaffende Geschossigkeit der
Neubebauung ist aufgrund von Restriktionen, die sich aus einer gutachterlichen
Betrachtung der Standfestigkeit des Bodens ergeben, auf maximal drei Vollgeschosse zzgl.
Staffelgeschosse zu beschränken.
Aufgrund der Möglichkeiten zur Unterbringung von Photovoltaik-Anlagen,
Dachbegrünungen etc. auf den Dachflächen, werden vorzugsweise Flachdächer empfohlen.
Bei überzeugenden Lösungen können auch abweichende Dachformen vorgeschlagen
werden.
Einzelhandel wird aufgrund der Nähe zu den C-Zentren Auerberger Mitte und Neu-
Tannenbusch sowie dem Vorhaben an der Otto-Hahn-Straße/Kölnstraße im
Wettbewerbsgebiet nicht vorgesehen. Kleinteilige wohnortnahe und quartiersbezogene
Versorgung und Dienstleistungen sind konzeptabhängig beispielsweise in den
Erdgeschossen der Wohngebäude denkbar, jedoch nicht zwingend zu berücksichtigen.Seite 18 von 23
Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
ENTWURF
3. Barrierefreiheit
Für die Planung sind die Belange der Barrierefreiheit von wichtiger Bedeutung. Vor diesem
Hintergrund ist neben der barrierefreien Gestaltung der Freianlagen, ebenso die
barrierefreie Planung der Wohnungen in der Grundrissqualität sowie der barrierefreie
Zugang zu den Wohnungen und Gewerbeflächen zu berücksichtigen.
4. Wohnraumförderungsbestimmungen
Um die öffentliche Förderung im späteren Verfahren sicher zu stellen sind die
Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2023) im städtebaulichen Entwurf zu
berücksichtigen.
Die Baufelder für Reihenhäuser sollten dabei wie folgt vorgesehen werden:
 bei 3 Geschossen: 5,20 x 11,50 m
 bei 2,5 Geschossen: 5,20 x 13,00 m
 Für Endhäuser ist jeweils ein Zuschlag von 0,25 m einzuplanen.
Vorgaben für Mehrfamilienhäuser sind den Plangrundlagen zu entnehmen und
entsprechend zu berücksichtigen.
Darüber hinaus sind die Vorgaben zu Grünflächen (s. Punkt 6. Grün- und
Freiraumgestaltung) zu berücksichtigen.
5. Erschließung und ruhender Verkehr
„Die äußere Erschließung des Quartiers soll primär über die Schlesienstraße erfolgen.
Aufgrund von unterschiedlichen Realisierungszeiträumen innerhalb des Plangebiets kann
eine Erschließung des nördlichen Teils des Plangebiets auch über die Otto-Hahn-Straße und
demnach das nördliche, derzeit in Aufstellung befindliche Gebiet, erfolgen. Für die
öffentlichen Verkehrsflächen in den Zufahrtsbereichen zu den Quartiersgaragen ist eine
Mindestbreite von 10,50m (2,50m Gehweg, 5,50m Fahrbahn, 2,50m Gehweg) vorzusehen
zzgl. entsprechender Gestaltungsflächen für Begrünung.
In den restlichen Erschließungsbereichen ist auch eine Ausgestaltung der Verkehrsflächen
im Mischprinzip vorstellbar. Dabei ist jedoch eine Mindestbreite von 6,50m (4,50m
Fahrbahn zzgl. ca. 2,00m Multifunktionsbereich für Begrünung, ruhenden Verkehr,
Lieferzonen, etc.) einzuhalten.
Eine Erschließung über die Kölnstraße ist analog zum angrenzenden Plangebiet
ausgeschlossen.
Zur Umsetzung eines autoarmen Quartiers ist die Unterbringung der Kfz-Stellplätze in
Hochgaragen (Quartiersgaragen) vorzusehen. Hierdurch eröffnen sich auch mehr
Möglichkeiten, um die erforderlichen Grünstrukturen im Straßenraum einzuplanen.
Lediglich für mobilitätseingeschränkte Personen oder Lieferverkehre kann eine geringe
Anzahl von Kfz-Stellplätzen innerhalb des Quartiers vorgesehen werden. Auf den
gewerblichen Flächen sind Stellplätze außerhalb der Quartiersgarage zulässig, sofern diese
eindeutig der Anlieferung der Betriebe dienen und/oder der Unterbringung von SprinternSeite 19 von 23
Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
ENTWURF
oder Klein-LKWs dienen, die ggf. nicht in der Quartiersgarage untergebracht werden
können. Der Ausbau einer Tiefgarage ist aufgrund der Altlastensituation ausgeschlossen.
Bei der Planung der Hochgarage sollte eine mögliche Umnutzung, falls zukünftig weniger
Stellplätze benötigt werden, berücksichtigt werden.
Eine Integration von alternativen Mobilitätsangeboten ist zwingend vorzusehen. Die
Unterbringung von Mobilitätsangeboten, wie Sharing-Angebote, Besucherstellplätzen und
einer Paketstation können ebenfalls innerhalb der Hochgarage erfolgen.
Besucherstellplätzen sind dagegen verbindlich in der Quartiersgarage vorzusehen.
Für den ruhenden Verkehr ist die Stellplatzsatzung der Stadt Bonn (2022), welche den
Plangrundlagen beigefügt ist, anzuwenden. Zusätzliche Flächen für Mobilitätshubs, die
alternative Mobilitätsangebote in den Fokus rücken sollten im Vorgriff auf ein noch
vorzulegendes Mobilitätskonzept konzeptionell berücksichtigt werden.
Die Fahrradstellplätze der Bewohner*innen sind innerhalb der Wohngebäude oder in
direkter Nähe zu den Eingangsbereichen unterzubringen. Darüber hinaus sind ausreichend
dimensionierte Flächen für Lastenfahrräder oder sonstige, gängige Anbauteile (z.B.
Kinderanhänger) vorzusehen. Die Stellplatzsatzung für die Stadt Bonn (2022) setzt hierbei
den Stellplatzschlüssel fest. Besucherstellplätze sind dezentral im Quartier zu planen.
Sämtliche Fahrradstellplätze sind grundsätzlich in ausreichender Anzahl und Qualität
herzustellen. Eine ausreichende Qualität definiert sich u.a. über mindestens 1,5 qm
Grundfläche pro Stellplatz, eine barrierearme Zuwegung, abschließbare Abstellanlagen
sowie eine Überdachung (vgl. Stellplatzsatzung). Für hochwertige Räder sollten zudem
abschließbare Abstellanlagen (z.B. Fahrradboxen) inkl. Lademöglichkeiten für Pedelecs in
der Quartiersgarage integriert werden.
Darüber hinaus ist eine ausreichende Anzahl an Verbindungswegen für den Fuß- und
Radverkehr im Plangebiet als auch in die angrenzenden Freiflächen und Wohnräume, wie
beispielsweise das Wohngebiet „Im Apfelgarten“ zu schaffen. Diese sind in einer
Mindestbreite von 3,00 m zu errichten.
Die innere Erschließung des Quartiers muss sich vorrangig an den Bedürfnissen von Fuß-
und Radverkehr orientieren, zugleich jedoch den erforderlichen Kfz-Verkehr, z.B. der
Versorger, ermöglichen. Zufahrten zu den Stellplätzen von Müllsammelstellen sind mit
einer Breite von mindestens 4 m zu planen. Um eine Förderung des Fuß- und Radverkehrs
zu erreichen, sind ausreichend dimensionierte und insbesondere kurze Wegebeziehungen
zu schaffen.
Im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens wurde 2022 eine verkehrliche Voruntersuchung
zum Entwicklungsvorhaben durch das Büros IGEPA Verkehrstechnik GmbH durchgeführt,
welche die verkehrliche Belastung durch eine geplante Bebauung für die Schlesienstraße,
Kölnstraße und Otto-Hahn-Straße untersucht. Gemäß der Untersuchung wird in Hinblick auf
die zukünftigen zusätzlichen Verkehre empfohlen, die Plangebietsanbindung in den Bereich
der heutigen Anbindung zu legen, mindestens jedoch > 70 m von der Haltelinie
(Schlesienstraße / Kreuzung Kölnstraße). Die Untersuchung wird den teilnehmenden Teams
am Wettbewerb zur Verfügung gestellt.
Teil der Wettbewerbsaufgabe ist die Erstellung eines schematischen Mobilitätskonzepts in
Form eines Piktogramms, welches sich mit der Unterbringung der Stellplätze, des
Mobilitätsangebots und die Wegeführung im Gebiet aufgreift.
Die RASt06 ist im Zuge des Wettbewerbs grundsätzlich bei verkehrsrelevanten Themen
(Straßenquerschnitte, etc.) zu berücksichtigen. Auch sind die Belange der Barrierefreiheit
gemäß den aktuellen Regelwerken im Zuge der Verkehrsplanung zu berücksichtigen.Seite 20 von 23
Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
ENTWURF
Im städtebaulichen Entwurf soll weiterhin berücksichtigt werden, dass zukünftig jedes
Grundstück, auch im Falle einer späteren Grundstücksteilung, mit einer eigenen
Anschlussleitung und ohne technischen Zusammenhang mit den Nachbargrundstücken an
die öffentliche Kanalisation (also eine öffentliche Erschließungsstraße) anzuschließen ist.
6. Grün- und Freiraumgestaltung
Im Rahmen der städtebaulichen und freiraumplanerischen Arrondierung der
Plangebietsfläche sind unterschiedlich charakterisierte (privat, gemeinschaftlich, öffentlich)
und attraktive Grün- und Freiräume für die zukünftigen Bewohnenden des Plangebiets zu
schaffen. Dabei soll auch ein (Grün-/Frei-)Raum zur Stärkung des nachbarschaftlichen
Gefüges geschaffen werden. Die Bausteine Städtebau/Architektur sowie Grün- und
Freiräume sollen im Zusammenspiel synergetisch dazu beitragen, dass eine vielfältige
Wohnatmosphäre wahrgenommen wird und die Identität des neuen Gebiets gefördert
wird. Ebenfalls sollen qualitätsvolle Außenräume im Bereich der Gewerbenutzung im
Plangebiet geschaffen werden. Auf eine pflanzliche Gestaltung im Sinne der Förderung der
Biodiversität ist hierbei zu achten.
Aufgrund der Reduzierung von Parkraum in den Straßenquerschnitten kann die Qualität der
Freiräume innerhalb des Quartiers gestärkt werden und Platz für Straßenbäume/Pflanzen
(z.B. zur Verschattung, Rückhaltung Regenwasser, Kühlung angrenzender Bebauung, etc.)
bieten. Bei Neupflanzungen sind klimawandelangepassten Baumarten mit hoher
Verschattungsleistung vorzusehen. Es ist jedoch zu beachten, dass große Bäume aufgrund
der lockeren Bodenschichten möglicherweise keine ausreichende Standfestigkeit
aufweisen.
Da das Plangebiet im direkten Umfeld auch von naturräumlichen und landschaftlich
geprägten Freiräumen geprägt ist, sind sinnvolle Übergänge zu schaffen und möglichst
zusammenhängende Anknüpfungspunkte an die Umgebung herzustellen.
Nach dem Integrierten Freiraumsystem der Bundesstadt (IFS 2012) soll eine Verbindung
zwischen dem ökologisch wertvollen Bahndamm der KBE-Trasse und den nordöstlich der
Kölnstraße gelegenen Freiflächen den Artenaustausch ermöglichen. Dementsprechend soll
gemäß Zielbeschluss der Stadt Bonn eine Grünzäsur und eine Biotopvernetzung
entsprechend der „Entwicklungsperspektive Buschdorf“ im nördlichen Teil realisiert
werden. Das Dokument ist den Plangrundlagen beigefügt.
Gemäß der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) ist mindestens 1/3 der mit
geförderten Wohnungen bebauten Grundstücksfläche als nutzbare Grünfläche zu gestalten.
Im Plangebiet sind gemäß § 8 (4) BauO NRW notwendige private Kinderspielflächen
nachzuweisen. Die Spielflächen sollten in die Grün- und Freiraumgestaltung in zentraler
Lage eingebunden werden, eine hohe Aufenthaltsqualität bieten und die Identitätsbildung
fördern. Anforderungen an die Planung ergeben sich aus der Satzung der Stadt Bonn.
Der Versiegelungsgrad sollte im Zuge der Entwicklung so gering wie möglich gehalten
werden. Der schutzwürdige Baumbestand sollte möglichst geschont (erhalten) werden und
grundsätzlich in die Planung integriert werden. Die Aufenthaltsqualität sollte durch
Verschattungsmöglichkeiten erhöht werden (Erhalt großkroniger Baumsubstanz, Pflanzung
zusätzlicher Bäume im Verbund mit niedriger Vegetation). Die Gestaltung von
Begegnungsräumen und Orten der Kommunikation und des Zusammenlebens
ist obligatorisch. Zu berücksichtigen ist eine allgemeine Durchlässigkeit des
Quartiers im Sinne eins Netzes öffentlicher und halböffentlicher Räume. Dies
soll über frei begehbare Durchwegungen, durchlässige Innenhöfe, partizipative
Grünstrukturen oder Ähnliches geschaffen werden. Die Freiflächen sind so zuSeite 21 von 23
Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
ENTWURF
gestalten, dass keine nicht einsehbaren Bereiche entstehen, die zu Angsträumen werden
können. Die Gestaltung der Freiräume muss für vielfältige Nutzungsgruppen Angebote
bereithalten und eine multifunktionale Nutzung ermöglichen.
Um ein qualitätsvolles Wohnumfeld sicherzustellen, sind Müllsammelplätze,
Wertstoffcontainer und/oder ähnliche Einrichtungen zur Unterbringung von Reststoffen
vorzugsweise in die Gebäude zu integrieren oder die Verwendung von
Unterflurabfallsammelsystemen (unterirdisches Volumen ca. 5 m³) in Betracht zu ziehen.
Ein Unterflurbehälter benötigt oberirdisch lediglich 2 m x 2 m und ersetzt bis zu 4 große
1.100 Liter Müllcontainer, die einzeln einen Stellplatz von jeweils 1,75 m x 1,50 m
benötigen. Die Müllstandplätze müssen insbesondere für unterirdische Anlagen gut
anfahrbar und nutzbar sein, so ist darauf zu achten, dass zwischen Fahrbahn und
Müllstandort keine Stellplätze eingeplant werden.
7. Gewerblicher Immissionsschutz
Die geplante gewerbliche Nutzung auf dem nördlich gelegenen Grundstück an der Otto-
Hahn-Straße steht in direkter Nähe zu dem geplanten Wohngebiet. Durch den An- und
Abfahrtsverkehr von Kunden, durch An- und Ablieferungsverkehr sowie durch die
haustechnischen Anlagen der gewerblichen Nutzungen, sind erhebliche Lärmbelästigungen
im Wohnumfeld nicht auszuschließen und es ergeben sich Restriktionen für die Planung auf
dem gegenständlichen Plangebiet.
Zudem sind immissionsschutzrechtliche Konflikte zum einem auch innerhalb des
Wettbewerbsgebiets aufgrund eines Mischgebiets aus Gewerbe und Wohnen zu erwarten
sowie auch zu den angrenzenden Wohngebieten.
Aufgabe des Wettbewerbs ist es, entsprechende Strukturen für ein wohnverträgliches
Gewerbe zu prüfen und darzustellen sowie auf die Lärmimmissionen, die von außerhalb auf
das Plangebiet einwirken, einzugehen und zu berücksichtigen (Vergleich Teil 1 – 5. Natur-,
Klima- und Umweltbelange).
8. Nachhaltigkeit, Klima und Energie
Bei der Entwicklung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes sollen die Grundlagen für eine
energieeffiziente Bebauung mit möglichst geringem Energiebedarf geschaffen werden.
Dementsprechend sollte die Planung solarenergetisch optimiert und kompakte und
einfache Strukturen gewählt werden. Für den Bereich der wohnbaulichen Entwicklung soll
der Planungsleitfaden „Klimaquartier.NRW“ Berücksichtigung finden.
Durch die Realisierung der Planungsabsicht werden der Anteil der versiegelten Fläche sowie
die bauliche Dichte zunehmen und hieraus eine Intensivierung des Wärmeinseleffekts in
der Nacht und eine Beeinträchtigung der Durchströmung erfolgen. Von den am
Wettbewerbsverfahren teilnehmenden Teams sind dementsprechend innovative Konzepte
darzulegen, die den Themenkomplex Nachhaltigkeit berücksichtigen und fördern. Hierzu
zählen unter anderem Vorschläge, die zur Förderung der kleinklimatischen Situation, zur
Vorsorge vor Hitze und Trockenheit beitragen. Außerdem soll die städtebauliche
Konzeption bereits Voraussetzungen für Klima- und Ressourcenschutz schaffen.
Die Stadt Bonn möchte sich im Rahmen der wassersensitiven Stadt entwickeln und damit
sowohl zunehmenden Starkregenereignissen als auch Dürreperioden begegnen,
entsprechende Maßnahmen sind auch im Rahmen des Wettbewerbs vorzusehen. Aspekte
wie Begrenzung der Versiegelung, Ausbildung von Gründächern oder Fassadenbegrünung
können hierzu beispielsweise einen wichtigen Beitrag leisten. Die zu schaffendenSeite 22 von 23
Wettbewerb Kölnstraße – Schlesienstraße in Bonn Buschdorf
ENTWURF
Freiflächen sind demnach überwiegend zu begrünen und auch im Sinne der Biodiversität zu
gestalten. Maßnahmen zur ortsnahen Versickerung des Niederschlagswassers sollen, wo
möglich, vorgesehen werden. Vor dem Hintergrund des Merkblatts DWA-M 102-4, wonach
gegenüber einer unbebauten Kulturlandschaft für Siedlungsflächen eine nur möglichst
geringe Veränderung der Wasserhaushaltsbilanz anzustreben ist und im Sinne einer
Verbesserung des Stadtklimas, bieten sich Maßnahmen zur Abflussvermeidung wie
Dachbegrünungen, Mulden zur Zwischenspeicherung von Oberflächenwasser,
teildurchlässige Oberflächenbefestigungen u.Ä. an. In diesem Sinne haben Maßnahmen der
Abflussreduzierung hohe Priorität. Bewährte Maßnahmen hierzu wie z. B.
Dachbegrünungen, die Versickerung des Niederschlagswassers z.B. über teildurchlässige
Oberflächenbefestigungen, die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser, Anlage von
Mulden zur Zwischenspeicherung und Versickerung/Verdunstung des
Niederschlagswassers sollen konsequent genutzt werden. Die günstigste
Abflussvermeidung ist die Begrenzung der Oberflächenversiegelung. Aufgrund der
Bodenkontamination wird eine Versickerung für einen Großteil der Fläche jedoch nur in
Abhängigkeit eines Sanierungskonzepts für die Nutzung der ehemaligen Deponie möglich
sein (siehe auch Kapitel 5).
Allgemein müssen Flachdächer der neuen Bebauung mindestens extensiv (Aufbaustärke
von 10 - 15 cm, Abflussbeiwert 0,4) begrünt werden. Photovoltaik-Anlagen sind mit einer
extensiven Dachbegrünung zu kombinieren. Sowohl die Dachbegrünung als auch die
Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen sind vom Rat der Stadt Bonn beschlossen.
Innovative Begrünungskonzepte (z.B. in Form von Fassadenbegrünungen, etc.) werden
durch die Ausloberinnen ausdrücklich begrüßt.
Der später zu realisierende Energieeffizienzstandard der Gebäude sollte sich mindestens
am derzeitigen Effizienzhaus-/-gebäudestandard 40 orientieren. Die Wärmeversorgung soll
auf der Nutzung regenerativer Energien basieren und ist im weiteren Verfahren mit Blick
auf die besonderen Anforderungen des Bodens zu prüfen.
Aufgrund der zunehmenden Relevanz klimarelevanter Belange ist von den Teams ein
schematisches Piktogramm zu dem Thema Nachhaltigkeit (Klimaschutz,
Klimafolgeanpassung, Starkregen und Hitze, etc.) zu erbringen.
9. Baustufen
Für die Umsetzung des Vorhabens sind sinnvolle Bauabschnitte zu bilden, sodass die
Voraussetzung für eine sukzessive Entwicklung der Fläche entsprechend der
Eigentumsverhältnisse sichergestellt werden kann.
10. Baukosten und Wirtschaftlichkeit
Die Wirtschaftlichkeit der geplanten Bebauung spielt eine große Rolle. Auch um im Sinne
des „bezahlbaren Wohnraums“ zu handeln, soll ein kostensparender Umgang mit den
Ressourcen sowie die Verwendung von ökologischen Baustoffen verfolgt werden.Seite 23 von 23

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Datenstand: 03.11.2026, 08:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de