230744-01 AA · Änderungsantrag
Volt-Änderungsantrag zum verbesserten Jugend- und Nichtraucherschutz in Freibädern: Neuauflage der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 230744
Kerndaten
- Nummer
- 230744-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 09.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 230744-01 AA Antragsteller/in: Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beate Saul 09.05.2023 Volt-Änderungsantrag zum verbesserten Jugend- und Nichtraucherschutz in Freibädern: Neuauflage der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 230744 Beratungsfolge Sportausschuss 11.05.2023 Empfehlung Rat 13.06.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung möge die Formulierung der Haus-und Badeordnung wie folgt ändern und so in allen Bonner Freibädern große, rauchfreie Zonen einrichten: Formulierung (alt): "§5 XI Das Rauchen ist in allen Räumen sowie an den Beckenumgängen in den Freibädern untersagt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten." Formulierung (neu): "§5 XI Das Rauchen ist in allen Räumen sowie an den Beckenumgängen, auf den Wiesen zwischen den Becken, im Wartebereich und um den Kiosk herum in den Freibädern untersagt. Bereiche mit Raucherlaubnis werden so eingerichtet, dass von ihnen keine Belästigung der Mitarbeitenden und der anderen Badegäste ausgeht. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten (Erhitzer und Verdampfer)." Begründung Große, saubere, rauchfreie Bereiche in den Bonner Freibädern sind für alle ein Gewinn. Die Bonner Bäder werden von Kindern und Jugendlichen besucht und das erscheint wünschenswert. Im Rahmen des Jugendschutzes ist es wichtig, sie auf städtischen Sport- und Erholungsflächen nicht unnötig mit dem Rauchen zu konfrontieren. Der Anblicks rauchender Erwachsener führt erwiesenermaßen dazu, Rauchen als normal oder sogar erstrebenswert zu empfinden. Eltern können ihre kleinen Kinder nicht sorglos krabbeln lassen, da schon das Verschlucken eines einzigen Zigarettenstummels erhebliche Vergiftungsgefahr birgt.Seite 1 von 3 Seite 2 Die Mehrheit der Badegäste raucht nicht. Viele von ihnen fühlen sich auf einer Liegewiese ohne Zigarettenstummel und in einer rauchfreien Warteschlange vor der Kasse oder vor dem Kiosk wohler. Zudem ist es dem Personal nicht zuzumuten, nach der Badezeit die Zigarettenstummel aus den Blumenbeeten, der Wiese und dem Trinkwasserspender zu entfernen. Anlage/n 1 Wasserspender_als Aschenbecher (öffentlich)Seite 2 von 3 Bild aus dem Römerbad, aufgenommen am 14.8.2022Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de