← zurück zu 230743

230743-001 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Optimierung Parksituation im Bereich des Gehweges Meckenheimer Allee/Nußallee/Katzenburgweg

Nummer
230743-001 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230743 Bürgerantrag: Optimierung Parksituation im Bereich des Gehweges Meckenheimer Allee/Nußallee/Katzenburgweg

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.655 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230743-001 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Optimierung Parksituation im Bereich des
Gehweges Meckenheimer
Allee/Nußallee/Katzenburgweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu Nr. 1 „Verlagerung der zwei Behindertenparkplätze Meckenheimer Allee 172
auf die schräg gegenüberliegende Seite“:
Die Verwaltung hat den vorgeschlagenen Standort für die Einrichtung von
Behindertenparkplätzen überprüft. Der Gehweg ist an dieser Stelle ca. 3,9
Meter breit und verjüngt sich auf ca. 3 Meter. Somit beschreibt der Antragsteller
zu Recht die Situation, dass der Gehweg an dieser Stelle „großzügiger“ ist, als
auf der gegenüberliegenden Seite.
Für die Neuanlage von zwei allgemeinen Behindertenparkplätzen ganz auf dem
Gehweg ist dieser Standort jedoch mangels ausreichender Restgehwegbreite
nicht geeignet.
Die Überprüfung der Verwaltung der aktuellen Beschilderung vor der
Meckenheimer Allee 172 ergab keinen Verbesserungsbedarf. Bereits im Jahr
2022 wurde die Beschilderung optimiert, die ursprüngliche Beschilderung
Verkehrszeichen 315-65 „Parken ganz auf Gehwegen“ + 1044-10 „Nur
Schwerbehinderte mit außergewöhnliche Gehbehinderung“ + Zusatz „2 Plätze“
wurde entfernt und durch die aktuelle Beschilderung ersetzt. Wie der
Antragsteller treffend beschreibt, weisen die Pfeile der Verkehrszeichen klar
den Anfang und das Ende des zugelassenen Gehwegparkens aus. Die
Verwaltung kann der Vermutung des Antragstellers, dass eine „unklare“
Beschilderung ursächlich für das Falschparken dahinter sei, nicht folgen. Im
Rahmen der personellen Möglichkeiten wird dort regelmäßig kontrolliert, bei
Anrufen disponiert die Verwaltung zeitnah Einsatzmittel. Die
Behindertenparkplätze sind bei den Kontrollen in der Regel nicht belegt.
zu 2 „Entfernung der 15 anthrazitfarbenen Bürgersteig-Poller“:
Die Verwaltung kann die Entfernung der 15 Pfosten veranlassen. Es ist nicht
auszuschließen, dass diese Maßnahme zu verstärktem Gehwegparken führen
würde. Insbesondere auf der Meckenheimer Allee vor der Einmündung
Nussallee würden Falschparker die Sichtbeziehung sicherheitsgefährdendSeite 1 von 2
Seite 2
verschlechtern.
Beschlussvorschlag:
Zu Punkt 1:
Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen in der Stellungnahme zur
Kenntnis und lehnt den Bürgerantrag ab.
Zu Punkt 2:
Die Verwaltung folgt der Entscheidung der Bezirksvertretung mit der
Empfehlung, die Poller nicht zu entfernen.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de