230743-001 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Optimierung Parksituation im Bereich des Gehweges Meckenheimer Allee/Nußallee/Katzenburgweg
Kerndaten
- Nummer
- 230743-001 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.06.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230743-001 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Optimierung Parksituation im Bereich des Gehweges Meckenheimer Allee/Nußallee/Katzenburgweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu Nr. 1 „Verlagerung der zwei Behindertenparkplätze Meckenheimer Allee 172 auf die schräg gegenüberliegende Seite“: Die Verwaltung hat den vorgeschlagenen Standort für die Einrichtung von Behindertenparkplätzen überprüft. Der Gehweg ist an dieser Stelle ca. 3,9 Meter breit und verjüngt sich auf ca. 3 Meter. Somit beschreibt der Antragsteller zu Recht die Situation, dass der Gehweg an dieser Stelle „großzügiger“ ist, als auf der gegenüberliegenden Seite. Für die Neuanlage von zwei allgemeinen Behindertenparkplätzen ganz auf dem Gehweg ist dieser Standort jedoch mangels ausreichender Restgehwegbreite nicht geeignet. Die Überprüfung der Verwaltung der aktuellen Beschilderung vor der Meckenheimer Allee 172 ergab keinen Verbesserungsbedarf. Bereits im Jahr 2022 wurde die Beschilderung optimiert, die ursprüngliche Beschilderung Verkehrszeichen 315-65 „Parken ganz auf Gehwegen“ + 1044-10 „Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnliche Gehbehinderung“ + Zusatz „2 Plätze“ wurde entfernt und durch die aktuelle Beschilderung ersetzt. Wie der Antragsteller treffend beschreibt, weisen die Pfeile der Verkehrszeichen klar den Anfang und das Ende des zugelassenen Gehwegparkens aus. Die Verwaltung kann der Vermutung des Antragstellers, dass eine „unklare“ Beschilderung ursächlich für das Falschparken dahinter sei, nicht folgen. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten wird dort regelmäßig kontrolliert, bei Anrufen disponiert die Verwaltung zeitnah Einsatzmittel. Die Behindertenparkplätze sind bei den Kontrollen in der Regel nicht belegt. zu 2 „Entfernung der 15 anthrazitfarbenen Bürgersteig-Poller“: Die Verwaltung kann die Entfernung der 15 Pfosten veranlassen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Maßnahme zu verstärktem Gehwegparken führen würde. Insbesondere auf der Meckenheimer Allee vor der Einmündung Nussallee würden Falschparker die Sichtbeziehung sicherheitsgefährdendSeite 1 von 2 Seite 2 verschlechtern. Beschlussvorschlag: Zu Punkt 1: Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen in der Stellungnahme zur Kenntnis und lehnt den Bürgerantrag ab. Zu Punkt 2: Die Verwaltung folgt der Entscheidung der Bezirksvertretung mit der Empfehlung, die Poller nicht zu entfernen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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