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230737-02 AA · Änderungsantrag

Änderungen am Entwurf des Masterplans für die Innenstadt Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 230737

Nummer
230737-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
02.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Anregung
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Übergeordnet

  1. 230737 SPD-Antrag: Änderungen am Entwurf des Masterplans für die Innenstadt Bad Godesberg

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Änderungsantrag
öffentlich
230737-02 AA
Antragsteller/in:
Wolfgang Heedt
Jens Röskens
02.05.2023 gez. Jansen
Änderungen am Entwurf des Masterplans für die
Innenstadt Bad Godesberg
Antrag zur Vorlage 230737
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Anregung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Antrag wird in folgender Fassung beschlossen:
Im Hinblick auf die Entscheidung des Preisgerichts für den Siegerentwurf des
Wettbewerbsverfahrens zum „Masterplan Innenstadt Bad Godesberg“ stellt die
Bezirksvertretung Bad Godesberg folgendes fest:
5-Punkte Programm zur Steigerung der Attraktivität der Bad Godesberger
Innenstadt als Wirtschaftsstandort
Für eine, am messbaren Bedarf orientierte, Verkehrsplanung im Zentrum
von Bad Godesberg
1. Rahmenbedingungen
a. Die Innenstadt von Bad Godesberg ist zuvorderst ein Raum des
Wirtschaftens aber auch des Wohnens. Für den Einzelhandel,
die Gastronomie, die Hotellerie, Ärzte sowie weitere
Selbständige und freie Berufe ist dies die Grundlage der
beruflichen Existenz. Zudem handelt es sich um einen
bedeutenden Kulturstandort für ganz Bonn.
b. Den beruflichen Interessen der genannten Institutionen und des
genannten Personenkreises ist darum vorrangig Rechnung zuSeite 1 von 6
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tragen.
c. Dabei gilt es zu beachten: Hauptgründe eines Besuchs der Bad
Godesberger Innenstadt sind Einkaufen (55,3%),
Behördengang/Arzt/Bank/etc. (22,5%), Freizeit- und
Kulturangebot (16,2%) (IFH Studie Vitale Innenstädte 2018 –
Bad Godesberg). Der Einzelhandel sowie Besuche bei
Dienstleistern lösen etwa 80% der Besuche der Innenstadt aus,
was bei den Planungen unbedingt zu berücksichtigen ist.
2. Anforderungen an die Gestaltung
a. Die Attraktivität des Standortes ist durch das ISEK in der Form
zu steigern, dass Kunden gehalten sowie neue Kunden
hinzugewonnen werden und sich neue attraktive
Wirtschaftskonzepte ansiedeln. Hieran sind alle weiteren
Gestaltungswünsche zu orientieren.
b. Bei der Gestaltung ist darauf zu achten, dass neben den von der
Feuerwehr geforderten Aufstellflächen genügend Flächen für
Veranstaltungen, Märkte, Aktionen und Fahrgeschäfte bleiben.
Für 49,5% der Besucher sind Veranstaltungen ein Grund,
häufiger in die Innenstadt Bad Godesbergs zu fahren (IFH
Studie Vitale Innenstädte 2018 – Bad Godesberg).
c. Arztpraxen müssen jederzeit für Menschen mit eingeschränkter
Mobilität und für Rettungsfahrzeuge erreichbar sein.
d. Eine wirksame Besucherlenkung, Sicherheit, also die
Beseitigung dunkler Ecken ohne soziale Kontrolle, sowie
Sauberkeit sind weitere unabdingbare Anforderungen an die
Gestaltung.
e. Die Zuwegung zu Geschäften, Arztpraxen, Kanzleien sowieSeite 2 von 6
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sonstigen Dienstleistern sowie die Wahrnehmbarkeit der
jeweiligen Geschäftsräume im Stadtbild dürfen durch städte- und
landschaftsbauliche Maßnahmen nicht eingeschränkt werden
und müssen zugleich großzügig und einladend sein sowie
Sichtachsen erhalten.
3. Klimaresilienz
a. Zur Erreichung von Klima-Resilienz sind integrierte Lösungen
aus Baumpflanzungen mit dazugehöriger nachhaltiger Pflege,
Flächenentsiegelungen mittels wassergebundener Flächen
sowie der Einsatz von Wasser in Form von Brunnen oder in
Form von Vernebelung zu prüfen, jedoch nachrangig zu 2.
b. Der Einbau von Wasserrinnen muss den Anforderungen der
Sicherheit (Befahrbarkeit durch Rettungsfahrzeuge, Sicherheit
für Fußgänger, insbesondere Rollatorfahrer) genügen und ist
ebenfalls nachrangig zu 2.
4. Projektmanagement und Kommunikation
a. Zu wichtigen Umsatzzeiten wie z.B. um Ostern oder das
Weihnachtsgeschäft sind Baumaßnahmen auszusetzen, um
Rückgänge von Besucherfrequenzen und Umsätzen zu
vermeiden.
b. Kommunikation ist das A und O bei der Umsetzung des ISEK,
Daum sind Planungen sowie Zeit- und Umsetzungspläne
detailliert mit allen in der Innenstadt Wirtschaftenden
abzusprechen.Seite 3 von 6
Seite 4
c. Bereits jetzt herrscht bei den Betroffenen erhebliche Verwirrung
angesichts der vielen seitens der Verwaltung an der Planung
involvierten Ämter. Hinzu kommen die vielfältigen, meist von
politischen Kreisen initiierten Führungen, Gespräche und
Aussagen.
d. Darum wird von der Verwaltung ein Projektmanager als
Ansprechpartner für die Betroffenen gefordert, bei dem alle
Stränge der verwaltungsseitigen Detailplanung zusammenlaufen
und der Betroffenen eindeutige Auskünfte geben kann.
e. Die Umsetzung des ISEK hat in engster Abstimmung mit hiervon
Betroffenen zu erfolgen. Beeinträchtigungen sind auf ein
Minimum zu reduzieren.
f. Die Diskussion um die Innenstadtgestaltung kann nur dann zu
guten Ergebnissen führen, wenn neben den Betroffenen auch
deren Vertreter, wie IHK, EHV, DEHOGA und Stadtmarketing
beteiligt werden.
5. Rahmensetzung für Planungen zur Mobilität im Zentrum von Bad
Godesberg
a. Im Zusammenhang mit dem ISEK für Bad Godesberg sind
Diskussionen über Straßensperrungen und
Verkehrsverlagerungen entbrannt. Wegen der damit
verbundenen hohen Kosten und vor dem Hintergrund einer
extrem überschuldeten Stadt sind Prioritätensetzungen
unabdingbar. Es müssen Mehrwerte entstehen, zuvorderst
Sicherheit.
b. Die räumliche Enge der Straßenverhältnisse rund um die Bad
Godesberger Innenstadt, bedingt durch historisch gewachsene
Bebauung, alten Baumbestand sowie topographische
Besonderheiten (Hanglagen, Godesberger Bach), muss vonSeite 4 von 6
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allen am Verkehr teilnehmenden akzeptiert werden und § 1 der
Straßenverkehrsordnung von allen konsequent umgesetzt
werden.
c. Verkehrspolitische Entscheidungen müssen zuvorderst die
Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, also
Kinder, Senioren, behinderte Menschen sowie Fußgängerinnen
und Fußgänger fördern.
d. Hiervon getrennt sind Radfahrende zu betrachten.
e. Angesichts der durch batterieelektrische Antriebe sowie höhere
Durchschnittsgeschwindigkeiten gestiegenen physikalischen
Massen von Zweirädern und deren damit im Falle eines
Zusammenstoßes gestiegenen Gefährdungspotenzials für die
Verkehrsteilnehmer unter c. sind die Wege der
Verkehrsteilnehmerkreise unter c. und d. weitestmöglich zu
entflechten.
f. Durch Verkehrszählungen und Untersuchungen von Quell- und
Zielverkehren sowie unter Berücksichtigung der
Verkehrsunfallstatistik müssen evidenzorientiert diejenigen
Verkehrsachsen identifiziert werden, auf denen sich die unter c.
und d. genannten Verkehrsteilnehmergruppen hauptsächlich
bewegen und wo auf diesen Verkehrsachsen die größten
Gefährdungspotentiale existieren. Die Beseitigung dieser
Gefährdungspotenziale hat Vorrang vor allen anderen
verkehrsplanerischen Überlegungen. Priorisiert wird dabei nach
den festgestellten Nutzungsfrequenzen.
g. Eine Verlagerung von Gefährdungspotenzialen, noch dazu hin
zu schützenswerten Einrichtungen, ist nicht zulässig. Ebenso
nicht zulässig ist eine Verlagerung von Verkehren von Straßen
mit großen hin zu Straßen mit kleinem Querschnitt.
h. Die Innenstadt von Bad Godesberg ist ein Raum des
Wirtschaftens. Für den Einzelhandel, die Gastronomie, die
Hotellerie, Ärzte sowie weitere Selbständige und freie Berufe istSeite 5 von 6
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dies die Grundlage der beruflichen Existenz (vgl. 1. c.). Die Bad
Godesberger Innenstadt steht in Wettbewerb zu Konzepten „auf
der grünen Wiese“ im Umland. Um die Wettbewerbsfähigkeit des
Standortes Bad Godesberg zu erhalten, muss die Erreichbarkeit
der Fußgängerzone mit allen Verkehrsmitteln gewährleistet sein
und darf nicht, außer zur Beseitigung von
Gefährdungspotenzialen, verschlechtert werden.
i. Parks dienen der Erholung und Entspannung. Sie sind daher von
schnellem Zweiradverkehr freizuhalten.
j. Angesichts der jahrzehntelangen Versäumnisse der
weiträumigen Nahverkehrsplanung ist die Leistungsfähigkeit der
Achse L158 - Burgstraße - Bonner Straße so lange aufrecht zu
erhalten, bis als Alternative bedarfsgerechte ÖPNV-Lösungen zu
Verfügung stehen.
k. Ganze Ortsteile, wie z.B. das Villenviertel und Rüngsdorf, dürfen
nicht von der Erreichbarkeit der L158 abgebunden werden.
l. Als Ausweichstrecken im Fall von Tunnelschließungen und zur
Gewährleistung von Schwertransporten sind geeignete
Straßenachsen vorzuhalten.
m. Veränderungen der derzeitigen Straßen- und Wegeverhältnisse
sind, außer zur Beseitigung von Gefahrenpotentialen, zeitlich
nachrangig zu Bautätigkeiten in der Bad Godesberger
Innenstadt zu organisieren.
Begründung
Erfolgt mündlich
Anlage/n
KeineSeite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 10:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de