230737 · Antrag
SPD-Antrag: Änderungen am Entwurf des Masterplans für die Innenstadt Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 230737
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 12.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
Dateien
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Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Änderungen am Entwurf des Masterplans für die Innenstadt Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 230737
- Änderungen am Entwurf des Masterplans für die Innenstadt Bad Godesberg
- Stellungnahme der Verwaltung zu DS-Nr. 230737, DS-Nr. 230737-02 AA und DS-Nr. 230737-03 AA: Änderungen am Entwurf des Masterplans für die Innenstadt Bad Godesberg
- BBB-Änderungsantrag: Entwurf des Masterplans für die Innenstadt Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 230737
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Antrag öffentlich 230737 Antragsteller/in: SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth 12.04.23 gez. Jansen SPD-Antrag: Änderungen am Entwurf des Masterplans für die Innenstadt Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Anregung Inhalt des Antrags 1. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg begrüßt die Entscheidung des Preisgerichts für den Siegerentwurfs des Wettbewerbsverfahrens zum „Masterplan Innenstadt Bad Godesberg“. Der ausgewählte Entwurf enthält viele wegweisende und teils visionäre Ideen, mit deren Hilfe die Bad Godesberger Innenstadt bei der anstehenden Umgestaltung substantiell aufgewertet und auf den Strukturwandel im Einzelhandel besser vorbereitet werden kann. 2. Die Bezirksvertretung unterstützt insbesondere die folgenden Vorschläge: a. Schaffung der zusätzlichen Brunnen und Wasserläufe sowie Instandsetzung der vorhandenen Brunnen. b. Zusätzliche Begrünung. c. Rückbau von baulichen Anlagen im Kurpark, insbesondere des Parkplatzes hinter der Stadthalle und die Verlagerung des Tennisplatzes (nach Ablauf des Pachtvertrags). 3. Die Bezirksvertretung hält die folgenden Vorschläge für grundsätzlich erstrebenswert, sieht aber weiteren Klärungsbedarf bei folgenden Punkten: a. Schaffung des „Neuen Michaelsplatz“ vor dem Schauspielhaus mit Blick auf die Finanzierbarkeit des Grunderwerbs sowie alternative Standorte für die dort ansässigen Geschäfte. b. Zusätzliche Bebauung am St.-Markus-Stift im Hinblick auf die konkrete Gestaltung der Bebauung. c. Bessere Verbindung von Innenstadt und Park (Sperrung von „Am Kurpark“) mit Blick auf eine alternative Verkehrsführung. d. Spielplatz im Kurpark mit Blick auf die vorgesehene Lage. e. Rückbau der Parkplätze vor der Kurfürstlichen Zeile mit Blick auf die Erreichbarkeit von Innenstadt, Kleinem Theater, Musikschule und Kurfürstenbad.Seite 1 von 3 Seite 2 4. Bei der Bezirksvertretung überwiegen derzeit Bedenken bei folgenden Ideen: a. Ersatz Fronhofer Galeria. b. Gestaltung der Randbebauung „Neuer Michaelsplatz“. c. Umgestaltung der Freitreppe der Cityterrassen (Urheberrecht, Brandschutz). d. Sperrung der Kurfürstenallee zusätzlich zu Am Kurpark. 5. Die Bezirksvertretung vermisst noch Vorschläge zu folgenden Fragen: a. Vorschläge für eine Aufwertung oder einen Ersatz der Bebauung im Karree Am Michaelshof/Am Fronhof. b. Gestaltung und Nutzung der Villichgasse, insb. der Cityterrassen sowie der Bebauung zwischen Bürgerstraße und Wendehammer der Villichgasse (im Hinblick auf das Parkhaus sowie das teils eingeschossige Einzelhandels- Gebäude). c. Gestaltung von Freiflächen und Bebauung Hubertinumshof, Nutzungsperspektive für Post-Areal. d. Bebauung in der Oststraße im Bereich der ehem. Synagoge. Begründung Die anstehende Innenstadt-Sanierung bietet eine riesige Chance für Bad Godesberg, die Innenstadt zu ihrem Vorteil zu verändern. 50 Jahre nach Abschluss der zentralen Maßnahmen der sog. „Altstadt-Sanierung“ und dem damit verbundenen Totalabriss der vorhandenen Bausubstanz im oberen Teil der Innenstadt sind die Wege und Plätze in die Jahre gekommen und müssen saniert werden. Dies eröffnet die Gelegenheit, die Bad Godesberger Innenstadt aufzuwerten, aber auch einige Fehler der Altstadt-Sanierung abzumildern und die Innenstadt auf die absehbaren Strukturveränderungen im Einzelhandel besser vorzubereiten. Eine Verbesserung kann nur gelingen, wenn die Maßnahmen gut überlegt und vorher breit diskutiert werden. Die Vorschläge der Wettbewerbssiegerin Capatti Staubach Urbane Landschaften mit ihren Partner-Büros liegen seit langem auf dem Tisch. Es ist nun die Aufgabe der Bezirksvertretung, die weitere Ausarbeitung des Masterplans zu begleiten und die Zielsetzungen und die einzelnen Vorschläge der Architekten im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit, aber auch gerade im Hinblick darauf, ob sie zu Bad Godesberg passen und unseren Stadtkern in die richtige Richtung entwickeln, zu diskutieren. Nur so kann die Grundlage für eine breitere Diskussion in der Öffentlichkeit geschaffen werden. Diese Diskussion muss in dem Bewusstsein erfolgen, dass sicher nicht alle Maßnahmen direkt umgesetzt werden können. Manche Vorschläge werden scheitern, weil Eigentümerinnen oder Eigentümer nicht zu der erforderlichen Mitwirkung bereit sind, andere Vorschläge werden sich als nicht realisierbar erweisen. Dies alles lässt sich jetzt noch gar nicht vorhersehen und muss auchSeite 2 von 3 Seite 3 noch nicht geklärt werden. Denn der Masterplan soll vor allem eine Orientierung geben, in welche Richtung die Bad Godesberger Innenstadt über die nächsten Jahrzehnte weiterentwickelt werden soll. Zumal sich im Laufe der nächsten 25 Jahre – so lange ist der Planungshorizont für die Umgestaltung des Kurparks, die aufgrund des Pachtvertrags für den Tennisplatz erst nach dem Jahr 2048 erfolgen kann – noch bei vielen Akteuren ein Sinneswandel einstellen kann, die sich zunächst einer Mitwirkung verschließen. Dann ist es wichtig zu wissen, was man tun möchte, um sich eröffnende Chancen zu nutzen. Durch diesen Beschluss soll deutlich gemacht werden, dass die Bezirksvertretung die grundsätzlichen Ziele des Siegerentwurfs unterstützt, selbst wenn nicht jede Maßnahme für richtig gehalten wird. Dies ist unschädlich, weil für die Konkretisierung und Umsetzung noch weitere Beschlüsse erforderlich sind, insbesondere durch geänderte Bauleitpläne sowie Ausschreibungen von Baumaßnahmen. Die hier beantragte Beschlussfassung der Bezirksvertretung ist als Stimmungsbild gedacht, wie die gewählten Vertreter*innen die einzelnen Vorschläge bewerten und an welchen Stellen Defizite gesehen werden. Ausdrücklich ist dies nicht als zeitliche oder inhaltliche Priorisierung zu verstehen, sondern lediglich als Rückmeldung an die Planer*innen und die Verwaltung, bei welchen Maßnahmen mit weniger oder mehr Begründungsaufwand für die späteren Umsetzungsbeschlüsse zu rechnen ist und an welchen Stellen Alternativvorschläge bereits heute sinnvoll sind. Dies gilt gerade auch für die Planungen zum Realisierungsbereich Am Fronhof und Am Theaterplatz. Für eine endgültige Entscheidung über einzelne Maßnahmen ist es bei der ersten Befassung mit dem komplexen Werk jedoch zu früh; dies sollte einem späteren Beschluss vorbehalten bleiben. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de