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230737 · Antrag

SPD-Antrag: Änderungen am Entwurf des Masterplans für die Innenstadt Bad Godesberg

Nummer
230737
Art
Antrag
Veröffentlicht
12.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 12.04.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 10.04.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 10.04.2024 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230737-02 AA Änderungen am Entwurf des Masterplans für die Innenstadt Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 230737
  2. 230737-001 ST Änderungen am Entwurf des Masterplans für die Innenstadt Bad Godesberg
  3. 230737-04 ST Stellungnahme der Verwaltung zu DS-Nr. 230737, DS-Nr. 230737-02 AA und DS-Nr. 230737-03 AA: Änderungen am Entwurf des Masterplans für die Innenstadt Bad Godesberg
  4. 230737-03 AA BBB-Änderungsantrag: Entwurf des Masterplans für die Innenstadt Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 230737

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Text anzeigen (6.256 Zeichen)
Antrag
öffentlich
230737
Antragsteller/in:
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
12.04.23 gez. Jansen
SPD-Antrag: Änderungen am Entwurf des
Masterplans für die Innenstadt Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Anregung
Inhalt des Antrags
1. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg begrüßt die Entscheidung des
Preisgerichts für den Siegerentwurfs des Wettbewerbsverfahrens zum
„Masterplan Innenstadt Bad Godesberg“. Der ausgewählte Entwurf enthält viele
wegweisende und teils visionäre Ideen, mit deren Hilfe die Bad Godesberger
Innenstadt bei der anstehenden Umgestaltung substantiell aufgewertet und auf
den Strukturwandel im Einzelhandel besser vorbereitet werden kann.
2. Die Bezirksvertretung unterstützt insbesondere die folgenden Vorschläge:
a. Schaffung der zusätzlichen Brunnen und Wasserläufe sowie Instandsetzung
der vorhandenen Brunnen.
b. Zusätzliche Begrünung.
c. Rückbau von baulichen Anlagen im Kurpark, insbesondere des Parkplatzes
hinter der Stadthalle und die Verlagerung des Tennisplatzes (nach Ablauf des
Pachtvertrags).
3. Die Bezirksvertretung hält die folgenden Vorschläge für grundsätzlich
erstrebenswert, sieht aber weiteren Klärungsbedarf bei folgenden Punkten:
a. Schaffung des „Neuen Michaelsplatz“ vor dem Schauspielhaus mit Blick auf
die Finanzierbarkeit des Grunderwerbs sowie alternative Standorte für die dort
ansässigen Geschäfte.
b. Zusätzliche Bebauung am St.-Markus-Stift im Hinblick auf die konkrete
Gestaltung der Bebauung.
c. Bessere Verbindung von Innenstadt und Park (Sperrung von „Am Kurpark“)
mit Blick auf eine alternative Verkehrsführung.
d. Spielplatz im Kurpark mit Blick auf die vorgesehene Lage.
e. Rückbau der Parkplätze vor der Kurfürstlichen Zeile mit Blick auf die
Erreichbarkeit von Innenstadt, Kleinem Theater, Musikschule und
Kurfürstenbad.Seite 1 von 3
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4. Bei der Bezirksvertretung überwiegen derzeit Bedenken bei folgenden Ideen:
a. Ersatz Fronhofer Galeria.
b. Gestaltung der Randbebauung „Neuer Michaelsplatz“.
c. Umgestaltung der Freitreppe der Cityterrassen (Urheberrecht, Brandschutz).
d. Sperrung der Kurfürstenallee zusätzlich zu Am Kurpark.
5. Die Bezirksvertretung vermisst noch Vorschläge zu folgenden Fragen:
a. Vorschläge für eine Aufwertung oder einen Ersatz der Bebauung im Karree
Am Michaelshof/Am Fronhof.
b. Gestaltung und Nutzung der Villichgasse, insb. der Cityterrassen sowie der
Bebauung zwischen Bürgerstraße und Wendehammer der Villichgasse (im
Hinblick auf das Parkhaus sowie das teils eingeschossige Einzelhandels-
Gebäude).
c. Gestaltung von Freiflächen und Bebauung Hubertinumshof,
Nutzungsperspektive für Post-Areal.
d. Bebauung in der Oststraße im Bereich der ehem. Synagoge.
Begründung
Die anstehende Innenstadt-Sanierung bietet eine riesige Chance für Bad
Godesberg, die Innenstadt zu ihrem Vorteil zu verändern. 50 Jahre nach
Abschluss der zentralen Maßnahmen der sog. „Altstadt-Sanierung“ und dem
damit verbundenen Totalabriss der vorhandenen Bausubstanz im oberen Teil
der Innenstadt sind die Wege und Plätze in die Jahre gekommen und müssen
saniert werden. Dies eröffnet die Gelegenheit, die Bad Godesberger Innenstadt
aufzuwerten, aber auch einige Fehler der Altstadt-Sanierung abzumildern und
die Innenstadt auf die absehbaren Strukturveränderungen im Einzelhandel
besser vorzubereiten.
Eine Verbesserung kann nur gelingen, wenn die Maßnahmen gut überlegt und
vorher breit diskutiert werden. Die Vorschläge der Wettbewerbssiegerin Capatti
Staubach Urbane Landschaften mit ihren Partner-Büros liegen seit langem auf
dem Tisch. Es ist nun die Aufgabe der Bezirksvertretung, die weitere
Ausarbeitung des Masterplans zu begleiten und die Zielsetzungen und die
einzelnen Vorschläge der Architekten im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit, aber
auch gerade im Hinblick darauf, ob sie zu Bad Godesberg passen und unseren
Stadtkern in die richtige Richtung entwickeln, zu diskutieren. Nur so kann die
Grundlage für eine breitere Diskussion in der Öffentlichkeit geschaffen werden.
Diese Diskussion muss in dem Bewusstsein erfolgen, dass sicher nicht alle
Maßnahmen direkt umgesetzt werden können. Manche Vorschläge werden
scheitern, weil Eigentümerinnen oder Eigentümer nicht zu der erforderlichen
Mitwirkung bereit sind, andere Vorschläge werden sich als nicht realisierbar
erweisen. Dies alles lässt sich jetzt noch gar nicht vorhersehen und muss auchSeite 2 von 3
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noch nicht geklärt werden. Denn der Masterplan soll vor allem eine
Orientierung geben, in welche Richtung die Bad Godesberger Innenstadt über
die nächsten Jahrzehnte weiterentwickelt werden soll. Zumal sich im Laufe der
nächsten 25 Jahre – so lange ist der Planungshorizont für die Umgestaltung
des Kurparks, die aufgrund des Pachtvertrags für den Tennisplatz erst nach
dem Jahr 2048 erfolgen kann – noch bei vielen Akteuren ein Sinneswandel
einstellen kann, die sich zunächst einer Mitwirkung verschließen. Dann ist es
wichtig zu wissen, was man tun möchte, um sich eröffnende Chancen zu
nutzen.
Durch diesen Beschluss soll deutlich gemacht werden, dass die
Bezirksvertretung die grundsätzlichen Ziele des Siegerentwurfs unterstützt,
selbst wenn nicht jede Maßnahme für richtig gehalten wird. Dies ist
unschädlich, weil für die Konkretisierung und Umsetzung noch weitere
Beschlüsse erforderlich sind, insbesondere durch geänderte Bauleitpläne sowie
Ausschreibungen von Baumaßnahmen.
Die hier beantragte Beschlussfassung der Bezirksvertretung ist als
Stimmungsbild gedacht, wie die gewählten Vertreter*innen die einzelnen
Vorschläge bewerten und an welchen Stellen Defizite gesehen werden.
Ausdrücklich ist dies nicht als zeitliche oder inhaltliche Priorisierung zu
verstehen, sondern lediglich als Rückmeldung an die Planer*innen und die
Verwaltung, bei welchen Maßnahmen mit weniger oder mehr
Begründungsaufwand für die späteren Umsetzungsbeschlüsse zu rechnen ist
und an welchen Stellen Alternativvorschläge bereits heute sinnvoll sind. Dies
gilt gerade auch für die Planungen zum Realisierungsbereich Am Fronhof und
Am Theaterplatz.
Für eine endgültige Entscheidung über einzelne Maßnahmen ist es bei der
ersten Befassung mit dem komplexen Werk jedoch zu früh; dies sollte einem
späteren Beschluss vorbehalten bleiben.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de