← zurück zu 230704

230704-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aufforstung des stillgelegten Ennert-Sportplatzes einschließlich der Entwicklung einer Waldwiesenfläche

Nummer
230704-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.11.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 84,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230704 Aufforstung des stillgelegten Ennert-Sportplatzes

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (8.282 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230704-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Aufforstung des stillgelegten Ennert-Sportplatzes
einschließlich der Entwicklung einer
Waldwiesenfläche
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.10.2023 Kenntnisnahme
Rat 09.11.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ergänzende Stellungnahme zu DS 230704 sowie die Antworten zu den Fragen
von Herrn Dr. Löbach -FDP- und Frau Zintgraf -Die Grünen- in der BV Beuel
vom 09.08.2023 zu dem Bürgerantrag DS 210465-02 - Keine Aufhebung des
geänderten Bürgerantrags 210465 vom 25.08.2021.
Die Fläche des ehemaligen Ennert-Sportplatzes befindet sich inmitten des
FFH-Gebiets „Siebengebirge“ (DE-5309-301), welches als Teil der
europäischen Schutzgebietskulisse einem strengen Schutzregime der höchsten
Schutzkategorie unterstellt ist. Der Erhalt und die Entwicklung dieser
Schutzgebiete stellt eine besondere, internationale Verantwortung und
rechtliche Verpflichtung dar.
Nach § 33 Abs. 1 BNatSchG sind alle Veränderungen und Störungen, die zu
einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die
Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen
können, unzulässig.
Die neue EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (von 07/2023)
verpflichtet darüberhinausgehend, alle EU-Mitgliedsstaaten, bereits zerstörte
Natur wieder in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Der größte
Naturschutz-Rechtsakt der EU seit Verabschiedung der Fauna-Flora-Habitat-
(FFH-)-Richtlinie im Jahr 1992 verfolgt das Hauptziel der Wiederherstellung
besonders wertvoller Lebensräume. Die Verbesserung von Waldökosystemen
ist ein erklärtes Teilziel.
Vor diesem Hintergrund ist das Belassen einer hochverdichteten, künstlich
hergestellten Fläche im FFH-Gebiet Siebengebirge mit den Entwicklungszielen
des internationalen und nationalen Naturschutzes unvereinbar. Die Untere
Naturschutzbehörde ist gesetzlich verpflichtet gegen mit der FFH-RL
unvereinbare Verstöße und Störungen vorzugehen.Seite 1 von 4
Seite 2
Vorteile der Renaturierung und Wiederherstellung eines Laubmischwaldes:
· Intakte Ökosysteme sind natürliche Klimaschützer indem sie:
· Niederschlagswasser in der Landschaft halten wie ein Schwamm.
· bei Hitze für Abkühlung durch Verdunstung sorgen.
· Kohlendioxid aus der Atmosphäre binden und speichern.
· Sauerstoff produzieren.
· unsere natürliche Lebensgrundlage erhalten.
Die Mehrung der Waldfläche ist geeignet die Strukturvielfalt in der Landschaft,
die Biotopvernetzung, die Biodiversität und die Lebensraumqualität für viele
seltene und stark gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu erhöhen.
• Die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme ist ein aktiver Beitrag
zur Treibhausgas-Minderung und damit zum Klimaschutz. Biodiversität
und Strukturreichtum sind die Grundvoraussetzung für die
Klimaanpassungsfähigkeit und die Resilienz von Wäldern.
• Die Entsiegelung von Böden führt zu einer Wiederherstellung der
natürlichen Bodenfunktionen.
• Sie trägt bei der Einhaltung unserer Klimaziele (Klimaplan Bonn) zum
Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie 2030, der EU-Waldstrategie sowie
der Bonner Biodiversitätsstrategie bei.
Aus ökologischer Sicht ist die Entsiegelung und Bepflanzung der gesamten
Fläche von höchster Priorität. Ziel ist die Wiederherstellung der Versickerungs-
und Aufnahmefähigkeit des Bodens und die Entwicklung der Fläche zum
Zielbiotop Laubmischwald.
Aufgrund der Bedeutung der Fläche für die lokale, naturnahe Erholung schlägt
die Untere Naturschutzbehörde vor:
• Den Bodenbelag des ehemaligen Sportplatzes vollständig abzutragen
und natürliches Bodenmaterial einschließlich Mutterboden zur
Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktion aufzutragen.
• Abriss des Umkleidehäuschens, Rückbau alter Versorgungsleitungen
und alter Fundamente sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien.
• Aufforstung der ehemaligen Sportplatzfläche.
• Von Bepflanzungen ausgenommen sind bestehende Wegebeziehungen
und die Anbindung an die angrenzenden Wanderwege im Norden und
Osten des ehemaligen Sportplatzes.
• Im Rahmen der Ausführungsplanung wird geprüft, ob ein Teil der Fläche
als offene Waldwiesenfläche entwickelt werden kann. Diese Bereiche
können dann Erholungssuchenden und für den spontanen Freizeitsport
zur Verfügung stehen. Der Schwerpunkt liegt auf einer
naturverträglichen Freizeitgestaltung.
• Entlang des Fußweges kann die Maßnahme der Renaturierung und die
Wiederherstellung der Waldgesellschaft in unmittelbarer Nähe
beobachtet werden. Hinweistafeln informieren über die Bedeutung und
Ziele des FFH-Gebietes, die Renaturierungsmaßnahmen und die
historische Nutzung als Sportplatz.Seite 2 von 4
Seite 3
Fragen von Herrn Dr. Löbach -FDP- und Frau Zintgraf -Die Grünen- in der BV
Beuel vom 09.08.2023 zu dem Bürgerantrag DS 210465-02 - Keine Aufhebung
des geänderten Bürgerantrags 210465 vom 25.08.2021:
Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung über die Belastungen
durch die Inhaltsstoffe des Belages „Marsberger Rot“ vor?
Der Sportplatz Ennertweg in Küdinghoven wurde 1991 untersucht. Die
Untersuchung bestand aus der Gewinnung einer Mischprobe der obersten 15
cm des Tennenbelages und der Analytik dieser Probe auf den Gehalt an
Metallen. Die Ergebnisse waren unauffällig. Bei dem sogenannten „Marsberger
Kieselrot“ handelt es sich um eine Kupferschlacke, welche gerne als
Nutzschicht beim Bau von Tennenplätzen verwendet wurde. Nachdem
festgestellt wurde, dass dieses Material dioxinhaltig ist, wurde es nicht mehr zu
diesem Zweck verwendet. Neben Dioxin enthielt „Marsberger Kieselrot“ immer
auch erhöhte Gehalte an Metallen. Bei einem Fehlen dieser Auffälligkeit wurde
seinerzeit auf die kostenintensive Untersuchung auf Dioxin verzichtet. Für den
Sportplatz Ennertweg kann davon ausgegangen werden, dass kein
„Marsberger Kieselrot“ verbaut wurde.
Wie hoch sind die Kosten der vorgeschlagenen Maßnahme?
Die Kosten können derzeit nur grob geschätzt werden und sind vorbehaltlich
nötiger Gutachten und Analysen. In die Ersteinschätzung möglicher Kosten
werden Planungsleistungen und Gutachten (10 T €), Abriss und Entsorgung
des Umkleidehäuschen (10 T €), Materialabtragung und Entsorgung (400 T €),
Oberbodenauftrag und Pflanzmaßnahmen (180 T €) einkalkuliert und kommen
auf eine Gesamt-Grobkostenschätzung um ca. 600 T €. Bei einer
Förderfähigkeit von in der Regel 80% bleibt ein Eigenanteil von ca. 120 T €.
Der nicht geförderte Teil der Aufwertungsmaßnahmen kann über das Ökokonto
an Kompensationspflichtige Vorhabensträger veräußert werden.
Wann wird das baufällige Umkleidehaus abgesperrt?
Die Türen des Umkleidehauses sind versperrt, so dass dieses nicht betreten
werden kann. Weitere Absperrungsmaßnahmen sind zur Verkehrssicherung
nicht notwendig.
Welche schützenwerten Tier- und Pflanzenarten gibt es auf der
derzeitigen Fläche des ehemaligen Ennertsportplatzes?
Wegen des hochverdichteten künstlich hergestellten Belags ist ein Vorkommen
besonderer oder schützenswerter Arten auf der Fläche nicht zu erwarten. Eine
natürliche Sukzession im Sinne des Schutzgebietes ist hier nicht möglich. Als
einzige Baumart konnte sich bereits stellenweise die Robinie entwickeln. Diese
Baumart wird als invasiv bewertet, da sie die biologische Vielfalt gefährdet.
Ohne Renaturierungs- und fachgerechte Aufforstungsmaßnahmen wird sich die
Robinie weiter ausbreiten und in Zukunft nur mit viel Aufwand zurückzudrängen
sein.
In unmittelbarer Umgebung des stillgelegten Sportplatzes gibt es
Beobachtungen von streng geschützten Arten wie Waldohreule, Waldkauz,
Geburtshelferkröte, Zauneidechse und der besonders geschützten
Blindschleiche. Laut LANUV kommen in dem Gebiet außerdem mehrere
Fledermausarten, Hirschkäfer und seltene Arten der Vogelschutzrichtlinie wie
z.B. der Schwarzspecht, Uhu, Schwarzstorch vor. Im Naturschutzgebiet/FFH-
Gebiet um den Ennert-Sportplatz findet sich die größte zusammenhängende
Buchenwaldgesellschaft im Rheinland.Seite 3 von 4
Seite 4
Wird das Grundwasser durch den Belag „Marsberger Rot“ belastet?
Da für den Sportplatz Ennertweg keine Hinweise vorliegen, dass „Marsberger
Kieselrot“ verbaut wurde, ist eine Grundwassergefährdung ausgehend von
solchem Material, nicht zu bedenken.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de