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230676-001 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Dietrichstraße 112 - Nutzungsänderung einer Fabrikhalle als Ausweichquartier für die Feuerwehr (FW III) auf 6 Jahre befristet für den Neubau der FW III Az.: 40363/2022 Antrag zur Vorlage 230676

Nummer
230676-001 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
25.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 230676 Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Dietrichstraße 112 - Nutzungsänderung einer Fabrikhalle als Ausweichquartier für die Feuerwehr (FW III) auf 6 Jahre befristet für den Neubau der FW III Az.: 40363/2022

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Änderungsantrag
öffentlich
230676-001 AA
Antragsteller/in:
Andreas Stenz
Frank Thomas
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
FDP-Änderungsantrag Grundstück in Bonn-Bad
Godesberg, Dietrichstraße 112
- Nutzungsänderung einer Fabrikhalle als
Ausweichquartier für die Feuerwehr (FW III) auf 6
Jahre befristet für den Neubau der FW III
Az.: 40363/2022
Antrag zur Vorlage 230676
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Ausschuss beschließt, die Vorlage zu vertagen, um einige wichtige
Sachverhalte gem. Begründung des Änderungsantrags aufzubereiten und dem
Ausschuss ergänzend vorzulegen.
Die Begründung zu Ablehnung ist zu vervollständigen, da einige wichtige
Aspekte nicht berücksichtigt sind und wichtige Hinweise dem Bauwilligen
darzulegen sind.
Begründung
Die Begründung für die Ablehnung basiert auf einigen Argumenten, die bei
näherer Betrachtung in sich nicht schlüssig sind. Ergänzend sollte dem
Bauwilligen eine klare Vorgabe zuteilwerden.
Tatsächliche Fluchtlinie:
Welche tatsächliche städtebauliche Fluchtlinie hat sich auf der Nordwestseite
des Haager Weges, nahe des in Rede stehenden Grundstückes eingestellt?
Die Verwaltung zieht zur Begründung der Ablehnung der Bauvoranfrage den
Fluchtlinienplan Nr. K 80 (33) heran. Dieser ist nicht öffentlich einsehbar und
auch der Unterlage nicht beigefügt.Seite 1 von 2
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Weshalb sind Fluchtlinienpläne nicht öffentlich einsehbar?
Welchen Abstand hat die Bebauung des evangelischen Kindergartens zur
Grundstücksgrenze am Haager Weg?
Welchen Abstand hat das Gebäude Haager Weg 34 zur Grundstückgrenze?
Welchen Abstand hat das Gebäude Kiefernweg 2 zur Grundstücksgrenze des
Haager Weges?
Hat der nichtöffentliche Fluchtlinienplan den gleichen rechtlichen Status wie ein
Bebauungsplan?
Geschosszahl:
In der Begründung wird die Geschossigkeit im Umfeld des in Rede stehenden
Grundstücks mit zwei Geschossen angegeben, dies ist richtig für die
südöstliche Seite, jedoch nicht für die nordwestliche Seite des Haager Weges.
Welche Anzahl an Geschossen haben die Gebäude auf dem Haager Weg 32
und 32a und 28 und 28b?
Nach unserer Ermittlung hat das Gebäude Haager Weg 32 derzeit vier
Vollgeschosse.
Nach unserer Ermittlung hat das Gebäude Haager Weg 32b drei Vollgeschosse
plus Dachgeschoss.
Nach unserer Ermittlung hat das Gebäude Haager Weg 28 drei Vollgeschosse
Bebauungsmöglichkeit auf dem Grundstück:
Wurde ein Beratungsgespräch mit dem Bauwilligen durchgeführt?
Welche Grundflächenzahl (GRZ) wäre für des Grundstück angemessen?
Welche Geschossflächenzahl (GFZ) wäre für das Grundstück angemessen?
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de