230676 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Dietrichstraße 112 - Nutzungsänderung einer Fabrikhalle als Ausweichquartier für die Feuerwehr (FW III) auf 6 Jahre befristet für den Neubau der FW III Az.: 40363/2022
Kerndaten
- Nummer
- 230676
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230676 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Bad Godesberg, Dietrichstraße 112 - Nutzungsänderung einer Fabrikhalle als Ausweichquartier für die Feuerwehr (FW III) auf 6 Jahre befristet für den Neubau der FW III Az.: 40363/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bau- genehmigung zu erteilen. Begründung Beantragt ist die temporäre Nutzungsänderung der bestehenden Fabrikhalle auf dem Grundstück Dietrichstr. 112 als Ausweichquartier für die Feuerwehr (FW III). Die auf dem Baugrundstück vorhandenen Gebäude sollen umgebaut und bis zur Fertigstellung des Neubaus der Feuerwache III an der Friesdorfer Straße für den Zeitraum von max. 6 Jahren von der Freiwilligen Feuerwehr und durch Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr incl. Material genutzt werden. Planungsrechtlich liegt das Grundstück Dietrichstr. 112 im Geltungsbereich des Textbebauungsplanes Nr. 8017-15 vom 14.01.2009, der hier Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentren- bzw. nahversor- gungsrelevanten Sortimenten trifft. Für das Grundstück gelten ebenfalls die Vorgaben des Fluchtlinienplanes Nr. 10/G vom 07.08.1895. Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB, wo- nach es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in die Umgebung einfügen muss. Die Umge- bungsbebauung ist im vorliegenden Fall gekennzeichnet durch unterschiedliche gewerbliche Nutzungen und entspricht der eines Gewerbegebietes. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite gelten jedoch die Festsetzungen des Be- bauungsplanes Nr. 8017-61, der hier ein Allgemeines Wohngebiet ausweist.Seite 1 von 3 Seite 2 Nach der vorliegenden Betriebsbeschreibung ist mit einem jährlichen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr mit ca. 50-70 Einsätzen zu rechnen. Die Sonder- fahrzeuge der Berufsfeuerwehr kommen auf ca. 10-12 Einsätze jährlich. Zu- sätzlich unterstützt die Freiwillige Feuerwehr ca. 10 Mal jährlich die Berufsfeu- erwehr bei länger andauernden Einsätzen des Grundschutzes. Darüber hinaus finden alle 14 Tage jeweils eine Übungseinheit in der Zeit von 19:00 – 22:00 Uhr, wöchentliche Gruppenabende der Jugendfeuerwehr von 18:00 – 20:00 Uhr sowie alle 14 Tage Gruppenabende der Kinderfeuerwehr von 17:30 – 19:00 Uhr statt. Nach höchstrichterlicher Entscheidung, ist ein Feuerwehrgerätehaus in einem Allgemeinen Wohngebiet gebietsverträglich, sofern zumutbare und verhältnis- mäßige Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Nachbarn ergriffen werden. Auch die Bezirksregierung Köln hat gegen das beantragte Vorhaben keine Be- denken, sofern die Übungsdienste der Einsatzeinheit so begrenzt werden, dass das Gelände um 22:00 Uhr verlassen ist. Darüber hinaus soll durch eine Ne- benbestimmung in der Baugenehmigung sichergestellt werden, dass der Ein- satz des Martinshorns bei nächtlichen Einsätzen möglichst unterbleiben soll. Aus vor genannten Gründen beabsichtigt die Verwaltung eine Baugenehmi- gung mit den erwähnten Nebenbestimmungen zu erteilen. Anlage/n 1 Plan Dietrichstraße 112_ (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de