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230643-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag : Parkraumkonzepte und Fahrradstraßenkonzept synchronisieren

Nummer
230643-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230643 CDU-Antrag : Parkraumkonzepte und Fahrradstraßenkonzept synchronisieren

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230643-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Antrag : Parkraumkonzepte und
Fahrradstraßenkonzept synchronisieren
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Grundsätzlich erfolgt die Erstellung der Parkraumkonzepte ausgehend von der
vorhandenen Infrastruktur sowie von bestehenden Planungen und politischen
Beschlüssen. Die Überarbeitung der Fahrradstraßenpläne sowie die Erstellung
des Parkraumkonzeptes greift hierbei auf die gleichen Planungsgrundlagen
zurück, weswegen Synergien in beiden Planungsansätzen bereits
berücksichtigt und geschaffen werden. Darüber hinaus erfolgt die Umsetzung
der Fahrradstraßen auf Grundlage eines über 10 Jahre alten politischen
Beschlusses, dessen Pläne basierend auf dem 2,5 Jahre alten Beschluss zum
Radentscheid überarbeitet wurden.
Die in der Südstadt geplanten Fahrradstraßen eröffnen wichtige
Lückenschlüsse zwischen Südstadt und Venusberg sowie als Anschluss an die
zentrale Radverkehrsachse entlang von Rhein sowie B9 für den Radverkehr.
Die Verwaltung empfiehlt daher eine rasche Umsetzung der Pläne, um
Verzögerungen bei der Einrichtung eines stadtweiten Radverkehrsnetzes zu
vermeiden. Dieses ist ein zentraler Baustein zum Ausbau alternativer
Mobilitätsangebote. Vor diesem Hintergrund sollte die zügige Umsetzung der
Fahrradstraßen auch als Wegbereiter für die erfolgreiche Umsetzung der
Parkraumkonzepte verstanden werden, da hierdurch in einem ersten Schritt die
Alternativen zum eigenen PKW gestärkt und ein erster Anreiz zur Reduktion
Parkdrucks gesetzt werden können.
Synergien von Parkraumkonzept und Fahrradstraßen
Die Planungen der neuen Fahrradstraßen sowie die Arbeiten zu den
Parkraumkonzepten berücksichtigen die gleichen Planungsgrundlagen. Diese
Grundlagen umfassen u.a. die Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO), die von der Forschungsgesellschaft für
Straßen – und Verkehrswesen (FGSV) herausgegebenen einschlägigen
technischen Regelwerke, wie z.B. der Richtlinie für die Anlage von
Stadtstraßen (RASt06) und bestehende Ratsbeschlüsse des Bonner Stadtrates
wie den Beschluss zum Radentscheid (DS 202321). Die Planungen der
Fahrradstraßen erfolgen nach den gleichen Planungsgrundlagen, die im Zuge
der Umsetzung der Parkraumkonzepte erfolgen. Die beiden Ansätze
berücksichtigen damit bereits umfassend wechselseitige Synergien.Seite 1 von 3
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Vorrangige Berücksichtigung des fließenden Verkehrs
Primäres Ziel des öffentlichen Straßenraums ist die Erschließungsfunktion der
angrenzenden Grundstücke bzw. Gebäude. Daher ist bei der
Straßenraumgestaltung auch eine regelkonforme und verkehrssichere
Abwicklung des fließenden Verkehrs (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV und Kfz-
Verkehr) vorrangig zu berücksichtigen. Abhängig zur jeweiligen Klassifizierung
ergeben sich daraus die erforderlichen Maße für die jeweiligen Verkehrsträger.
Aus verkehrsplanerischer Sicht ist es dabei essentiell, einen für alle
Fortbewegungsarten nutzbaren Verkehrsraum zu schaffen. Für den Fuß- und
Radverkehr wurde diese Zielsetzung unter Berücksichtigung mehrerer
Ratsbeschlüsse bestätigt. Neben den im Bürgerbegehren Radentscheid (DS
202321) erfassten Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr wurde auch bei
der gesamtstädtischen Parkraumstrategie (DS 212060) z.B. der Fußverkehr
durch die Zielsetzung zur Wiederherstellung entsprechender Mindestbreiten im
Bestand von 1,50m verstärkt in den Fokus gerückt.
Die Neuanlage von Gehwegen erfordert grundsätzlich eine Mindestbreite von
2,50m.
Gemäß VwV-StVO heißt es außerdem zu Zeichen 315, Absatz I „Parken auf
Gehwegen“:
„Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz
für den unbehinderten Verkehr von Fußgänger*innen gegebenenfalls mit
Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, (…)“.
Insofern stellen die im Radentscheid sowie in der Parkraumstrategie
beschlossenen 1,50m als Mindestbreite bereits einen Kompromiss zu Gunsten
anderer Nutzungen im Straßenraum dar.
In ähnlicher Weise trifft dies auch auf den fließenden Verkehr, u.a. auch den
Radverkehr auf der Fahrbahn zu. Auch hier sind entsprechende Mindestbreiten
für einen sicheren Begegnungsverkehr erforderlich. Insbesondere für
Radfahrer*innen stellt die Problematik von Dooring-Unfällen in zu schmalen
Straßen ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko dar. Daher wurde in der
Planung zur Markierung der Fahrradstraßen unter Berücksichtigung der
geltenden Regelwerke ein Regelmaß von 4,50m angesetzt.
Um die Interessen der Anwohnenden ebenfalls zu berücksichtigen wurden bei
der Erstellung der Fahrradstraßenpläne punktuelle Engstellen akzeptiert, die
u.a. auch aus dem Erhalt von einzelnen Parkmöglichkeiten resultieren.
Grundsätzlich gilt es bei jeder Neuordnung des Straßenraums immer einen
bestmöglichen Kompromiss zwischen allen Verkehrsträgern bzw.
Nutzungsansprüchen zu schaffen. Dies ist nach Einschätzungen der
Verwaltung im Rahmen der Planungen zu den Fahrradstraßen gut gelungen.
Für die geplanten Fahrradstraßen bei denen aufgrund der geringen
Flächenverfügbarkeit ein hoher Anteil von Parkmöglichkeiten entfallen müsste
werden zudem noch konkrete Markierungspläne erstellt und den politischen
Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt (vgl. DS 230636).
BeteiligungsveranstaltungSeite 2 von 3
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Bei den Präsenzveranstaltungen zu den Parkraumkonzepten Südstadt und
Weststadt wurden die Erhebungsergebnisse der Parkraumuntersuchungen
sowie erste Handlungsempfehlungen vorgestellt, damit auf Basis dieser
Grundlagen Anregungen, Hinweise oder Wünsche seitens der Bürgerinnen und
Bürger eingebracht werden können. Die Vorstellung konkreter Detailplanungen
ist für den zum Zeitpunkt der Veranstaltungen bestehenden Planungsstand nie
beabsichtigt gewesen, da u.a. die Anregungen und Hinweise aus dem
Beteiligungsverfahren in der Erarbeitung berücksichtigt werden sollen. Dies
entspricht grundsätzlich der gängigen Praxis von Beteiligungsverfahren im
Rahmen der Verkehrsplanung.
Auch die Einladung über die Presse sowie die digitalen Medien (Internetseite,
Social Media, o.ä.) der Stadt Bonn entsprechen grundsätzlich dem gängigen
Verfahren bei Beteiligungsverfahren. Ein persönliches Anschreiben per Post
oder Hauseinwurf für alle Haushalte wird aufgrund der zur Verfügung
stehenden Ressourcen in der Regel nur bei räumlich begrenzteren Verfahren
durchgeführt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de