230643-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag : Parkraumkonzepte und Fahrradstraßenkonzept synchronisieren
Kerndaten
- Nummer
- 230643-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230643-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Antrag : Parkraumkonzepte und Fahrradstraßenkonzept synchronisieren Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Grundsätzlich erfolgt die Erstellung der Parkraumkonzepte ausgehend von der vorhandenen Infrastruktur sowie von bestehenden Planungen und politischen Beschlüssen. Die Überarbeitung der Fahrradstraßenpläne sowie die Erstellung des Parkraumkonzeptes greift hierbei auf die gleichen Planungsgrundlagen zurück, weswegen Synergien in beiden Planungsansätzen bereits berücksichtigt und geschaffen werden. Darüber hinaus erfolgt die Umsetzung der Fahrradstraßen auf Grundlage eines über 10 Jahre alten politischen Beschlusses, dessen Pläne basierend auf dem 2,5 Jahre alten Beschluss zum Radentscheid überarbeitet wurden. Die in der Südstadt geplanten Fahrradstraßen eröffnen wichtige Lückenschlüsse zwischen Südstadt und Venusberg sowie als Anschluss an die zentrale Radverkehrsachse entlang von Rhein sowie B9 für den Radverkehr. Die Verwaltung empfiehlt daher eine rasche Umsetzung der Pläne, um Verzögerungen bei der Einrichtung eines stadtweiten Radverkehrsnetzes zu vermeiden. Dieses ist ein zentraler Baustein zum Ausbau alternativer Mobilitätsangebote. Vor diesem Hintergrund sollte die zügige Umsetzung der Fahrradstraßen auch als Wegbereiter für die erfolgreiche Umsetzung der Parkraumkonzepte verstanden werden, da hierdurch in einem ersten Schritt die Alternativen zum eigenen PKW gestärkt und ein erster Anreiz zur Reduktion Parkdrucks gesetzt werden können. Synergien von Parkraumkonzept und Fahrradstraßen Die Planungen der neuen Fahrradstraßen sowie die Arbeiten zu den Parkraumkonzepten berücksichtigen die gleichen Planungsgrundlagen. Diese Grundlagen umfassen u.a. die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO), die von der Forschungsgesellschaft für Straßen – und Verkehrswesen (FGSV) herausgegebenen einschlägigen technischen Regelwerke, wie z.B. der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06) und bestehende Ratsbeschlüsse des Bonner Stadtrates wie den Beschluss zum Radentscheid (DS 202321). Die Planungen der Fahrradstraßen erfolgen nach den gleichen Planungsgrundlagen, die im Zuge der Umsetzung der Parkraumkonzepte erfolgen. Die beiden Ansätze berücksichtigen damit bereits umfassend wechselseitige Synergien.Seite 1 von 3 Seite 2 Vorrangige Berücksichtigung des fließenden Verkehrs Primäres Ziel des öffentlichen Straßenraums ist die Erschließungsfunktion der angrenzenden Grundstücke bzw. Gebäude. Daher ist bei der Straßenraumgestaltung auch eine regelkonforme und verkehrssichere Abwicklung des fließenden Verkehrs (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV und Kfz- Verkehr) vorrangig zu berücksichtigen. Abhängig zur jeweiligen Klassifizierung ergeben sich daraus die erforderlichen Maße für die jeweiligen Verkehrsträger. Aus verkehrsplanerischer Sicht ist es dabei essentiell, einen für alle Fortbewegungsarten nutzbaren Verkehrsraum zu schaffen. Für den Fuß- und Radverkehr wurde diese Zielsetzung unter Berücksichtigung mehrerer Ratsbeschlüsse bestätigt. Neben den im Bürgerbegehren Radentscheid (DS 202321) erfassten Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr wurde auch bei der gesamtstädtischen Parkraumstrategie (DS 212060) z.B. der Fußverkehr durch die Zielsetzung zur Wiederherstellung entsprechender Mindestbreiten im Bestand von 1,50m verstärkt in den Fokus gerückt. Die Neuanlage von Gehwegen erfordert grundsätzlich eine Mindestbreite von 2,50m. Gemäß VwV-StVO heißt es außerdem zu Zeichen 315, Absatz I „Parken auf Gehwegen“: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgänger*innen gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, (…)“. Insofern stellen die im Radentscheid sowie in der Parkraumstrategie beschlossenen 1,50m als Mindestbreite bereits einen Kompromiss zu Gunsten anderer Nutzungen im Straßenraum dar. In ähnlicher Weise trifft dies auch auf den fließenden Verkehr, u.a. auch den Radverkehr auf der Fahrbahn zu. Auch hier sind entsprechende Mindestbreiten für einen sicheren Begegnungsverkehr erforderlich. Insbesondere für Radfahrer*innen stellt die Problematik von Dooring-Unfällen in zu schmalen Straßen ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko dar. Daher wurde in der Planung zur Markierung der Fahrradstraßen unter Berücksichtigung der geltenden Regelwerke ein Regelmaß von 4,50m angesetzt. Um die Interessen der Anwohnenden ebenfalls zu berücksichtigen wurden bei der Erstellung der Fahrradstraßenpläne punktuelle Engstellen akzeptiert, die u.a. auch aus dem Erhalt von einzelnen Parkmöglichkeiten resultieren. Grundsätzlich gilt es bei jeder Neuordnung des Straßenraums immer einen bestmöglichen Kompromiss zwischen allen Verkehrsträgern bzw. Nutzungsansprüchen zu schaffen. Dies ist nach Einschätzungen der Verwaltung im Rahmen der Planungen zu den Fahrradstraßen gut gelungen. Für die geplanten Fahrradstraßen bei denen aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit ein hoher Anteil von Parkmöglichkeiten entfallen müsste werden zudem noch konkrete Markierungspläne erstellt und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt (vgl. DS 230636). BeteiligungsveranstaltungSeite 2 von 3 Seite 3 Bei den Präsenzveranstaltungen zu den Parkraumkonzepten Südstadt und Weststadt wurden die Erhebungsergebnisse der Parkraumuntersuchungen sowie erste Handlungsempfehlungen vorgestellt, damit auf Basis dieser Grundlagen Anregungen, Hinweise oder Wünsche seitens der Bürgerinnen und Bürger eingebracht werden können. Die Vorstellung konkreter Detailplanungen ist für den zum Zeitpunkt der Veranstaltungen bestehenden Planungsstand nie beabsichtigt gewesen, da u.a. die Anregungen und Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren in der Erarbeitung berücksichtigt werden sollen. Dies entspricht grundsätzlich der gängigen Praxis von Beteiligungsverfahren im Rahmen der Verkehrsplanung. Auch die Einladung über die Presse sowie die digitalen Medien (Internetseite, Social Media, o.ä.) der Stadt Bonn entsprechen grundsätzlich dem gängigen Verfahren bei Beteiligungsverfahren. Ein persönliches Anschreiben per Post oder Hauseinwurf für alle Haushalte wird aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen in der Regel nur bei räumlich begrenzteren Verfahren durchgeführt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de