230636-09 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn - Stellungnahme der Verwaltung zu der Großen Anfrage des BBB mit DS-Nr. 230636-05
Kerndaten
- Nummer
- 230636-09 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Heinrich-Lützeler-Straße Hauptort
- Kurfürstenstraße
- Weberstraße
- Argelanderstraße
- Jagdweg
- Rehfuesstraße
- Bonner Talweg
- Reuterstraße
- Robert-Koch-Straße
- Venusbergweg
- Venusberg
- Poppelsdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230636-09 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn - Stellungnahme der Verwaltung zu der Großen Anfrage des BBB mit DS-Nr. 230636-05 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Folgenden wird nacheinander auf die einzelnen Fragen der Großen Anfrage mit DS-Nr. -05 eingegangen. 1. Ist im Rahmen der geplanten Umsetzung beschlossener aber noch ausstehender Fahrradstraßen aus dem Fahrradstraßenkonzept 2012 für jede einzelne Straße eine erneute Einzelfallprüfung erfolgt und - wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis im Detail (bitte den gesamten Abwägungsprozess zu den Tatbestandsmerkmalen sowie der Ausübung des Ermessens darstellen)? - wenn nein, von wann datieren die Einzelfallprüfungen zu den jeweils betroffenen Straßen und worauf stützt die Oberbürgermeisterin gerichtsfest belastbar und nachprüfbar die Annahme, dass sich in der Zwischenzeit keine wesentlichen Änderungen ergeben haben? ANTWORT DER VERWALTUNG: Ja, die bereits beschlossenen Fahrradstraßen wurden jeweils einzeln durch mehrere Planer*innen erneut geprüft. Das Prüfergebnis ist der abgestimmte Markierungsplan. 2. Zur geplanten Fahrradstraße in der Kurfürstenstraße bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: - Welche Gründe führt die Oberbürgermeisterin an, die zur Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs die Einrichtung einer Fahrradstraße zum Schutz von Radfahrenden zwingend erforderlich macht? Hierbei ist insbesondere auf folgende Punkte einzugehen: a. Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung b.Seite 1 von 4 Seite 2 Gefahr durch fließenden Verkehr vor dem Hintergrund der Einbahnstraßenregelung und mangels verbleibender Straßenbreite fehlende Überholmöglichkeiten. c. Aus b. resultierende Möglichkeit zur Wahrung des Seitenabstandes durch Radfahrende zur Vermeidung von „Dooring-Unfällen“. ANTWORT DER VERWALTUNG: Die VwV-StVO führt zur Anordnung von Fahrradstraßen Folgendes aus: „Die Anordnung einer Fahrradstraße kommt nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht.“ Es reicht für die Anordnung, das eine der drei genannten Bedingungen erfüllt ist. Des Weiteren heißt es: „Eine hohe Fahrradverkehrsdichte, eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr setzen nicht voraus, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begründen, dass diese mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird.“ In der Kurfürstenstraße spielt vor allem die hohe Netzbedeutung für den Radverkehr eine Rolle. Sie stellt vom Rhein über die Weberstraße und Argelanderstraße kommend und durch den Jagdweg, Rehfuesstraße und Heinrich-Lützeler-Straße eine wichtige Verbindung Richtung Venusberg und somit dem Uniklinikum als großem Arbeitsgeber dar. Im Jahr 2015 (DS-Nr. 1311484EB11) hat die BV Bonn bereits beschlossen, die Kurfürstenstraße als Einbahnstraße für den Radverkehr freizugeben. Auf Hinweis der Polizei kann dies erst erfolgen, wenn genug Ausweichstellen für ein sicheres Begegnen gegeben sind. Diese Auflage wird bei der Einrichtung in eine Fahrradstraße berücksichtigt. Auch die Anordnungsbedingung der untergeordneten Bedeutung für den Kfz- Verkehr ist erfüllt. Im Jahr 2008 wurden hier 1.900 Kfz am Tag gemessen und auch heute ist wenig Kfz-Verkehr in der Kurfürstenstraße zu beobachten; die Kurfürstenstraße dient also in erster Linie der Erschließung der Grundstücke. Eine hohe Radverkehrsdichte ist ebenfalls aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen (wichtige Achse für den Radverkehr, niedrige Bedeutung für den Kfz-Verkehr) zu erwarten. - Welche Prüfpunkte wurden bei der Abwägung zwischen dem Schutzbedürfnis der Radfahrenden und den Belangen der übrigen Verkehrsteilnehmer sowie der Anwohner herangezogen, mit welchem Ergebnis eine ermessensfehlerfreie Entscheidung für die Einrichtung einer Fahrradstraße gerechtfertigt vor allem mit Blick auf den Umstand, dass der Oberbürgermeisterin offensichtlich die Anzahl wegfallender Parkstände noch gar nicht bekannt ist? ANTWORT DER VERWALTUNG: In der Kurfürstenstraße ergibt sich die hohe Anzahl an entfallenden Kfz- Parkplätzen in erster Linie daraus, ausreichende Gehwegbreiten herzustellen. Heute kann man in der Kurfürstenstraße teilweise keinen KinderwagenSeite 2 von 4 Seite 3 zwischen Grundstücksmauern und gekippt geparkten Kfz entlangschieben. Bei der Einrichtung der Fahrradstraßen wird darauf geachtet, das unterste Mindestmaß von 1,50 m für Gehwege zu gewährleisten (Regelmaß wären 2,50 m). Die Belange aller Verkehrsteilnehmenden wurden berücksichtigt: man kann in der Straße künftig sicher zu Fuß gehen, man kann mit Kfz und Fahrrad sicher fahren, man kann in den markierten Flächen parken und man kann durch die Umwandlung in eine eingeschränkte Halteverbotszone fürs Ein- und Ausladen von Waren und Gegenständen sowie zum Holen und Bringen von Personen kurz am Fahrbahnrand halten. Die Verwaltung sieht somit auch die Belange der Anwohner ausreichend berücksichtigt. - Welcher Tatbestand der VwV-StVO zu Verkehrszeichen 244.1 / 244.2 hohe Fahrradverkehrsdichte / erwartete hohe Fahrradverkehrsdichte / hohe Netzbedeutung für Radverkehr / Straße von lediglich untergeordneter Bedeutung war seitens der Oberbürgermeisterin ausschlaggebend für die Ausweisung einer Fahrradstraße in der Kurfürstenstraße und welche objektiven und nachprüfbaren Kriterien haben hierzu geführt (z.B. Verkehrszählungen)? ANTWORT DER VERWALTUNG: Siehe Antwort zu Frage 1. - Welcher andere Fahrzeugverkehr soll in der Kurfürstenstraße als Fahrradstraße zugelassen werden und sofern dieser nicht auf Anlieger beschränkt wird: ANTWORT DER VERWALTUNG: Die Fahrradstraßen erhalten in Bonn üblicherweise folgendes Zusatzschild: Hiermit ist Kfz-Verkehr grundsätzlich zugelassen. Dieser muss sich entsprechend den Regeln für Fahrradstraßen in der StVO verhalten, Fahrradfahrer geben das Tempo an. a. Wann und mit welchem Ergebnis wurde zuletzt die tatsächliche Verkehrszusammensetzung in der Kurfürstenstraße darauf hin geprüft, wie hoch der Anteil des Anliegerverkehrs im Vergleich zum Durchgangsverkehr ist? ANTWORT DER VERWALTUNG: Diese Prüfung ist angesichts der o.a. Aspekte nicht erforderlich.Seite 3 von 4 Seite 4 b. Inwiefern wurde der Umstand berücksichtigt, dass die Kurfürstenstraße als Querverbindung zwischen Bonner Talweg und der Reuterstraße mit Abbiegemöglichkeit sowohl Richtung Autobahn als auch Richtung Reuterbrücke und im weiteren Verlauf über den Jagdweg ins Zentrum von Poppelsdorf sowie über die Rehfuesstraße, Heinrich-Lützeler-Straße und Robert-Koch-Straße auf den Venusberg nutzbar ist? ANTWORT DER VERWALTUNG: Dieser Umstand wurde sowohl aus Sicht des Radverkehrs, als auch aus Sicht des Autoverkehrs berücksichtigt. Aus Sicht des Radverkehrs ist diese direkte Verbindung wünschenswert. Im Hinblick auf Autoverkehr sind diese Schleichverkehre für das Wohngebiet nicht zuträglich. Die genannte Verbindung kann ebenfalls über die Argelanderstraße erreicht werden. - Welche Alternativrouten wurden gemäß der technischen Richtlinie RAST06 mit welchem Ergebnis mit Blick auf die Freigabe von Verkehren auf der Kurfürstenstraße geprüft? ANTWORT DER VERWALTUNG: Wie bereits erwähnt, kann man sowohl die Reuterstraße als auch den Jagdweg ebenfalls über die Argelanderstraße erreichen. Die Reuterstraße (und somit die Zufahrt zur Autobahn oder auch ins Bundesviertel) kann man zudem über den Bonner Talweg erreichen. Die Reuterstraße in Fahrtrichtung Autobahn ist zudem auch über den Venusbergweg zu erreichen. Die Verwaltung weist zudem daraufhin, dass die Kurfürstenstraße auch nach Ausweisung als Fahrradstraße für den Autoverkehr befahrbar bleibt. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de