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230636 · Beschlussvorlage

Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn

Nummer
230636
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.10.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 24.05.2023 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Anhörung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 27.02.2024 Anhörung
  6. Sitzung des Rates 01.02.2024 Entscheidung federführend
  7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 230636-06 AA Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 230636
  2. 230636-004 AA Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 230636
  3. 230636-003 AA BBB-Änderungsantrag: Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn
  4. 230636-09 ST BBB-Anfrage: Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn - Stellungnahme der Verwaltung zu der Großen Anfrage des BBB mit DS-Nr. 230636-05
  5. 230636-05 BBB-Anfrage: Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn
  6. 230636-10 ST Ergänzende Information zu "Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn"
  7. 230636-11 Aktualisierte Liste Anzahl Kfz-Parkstände in Fahrradstraßen
  8. 230636-01 ST Ergänzende Stellungnahme: Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn
  9. 230636-08 ST BBB-Anfrage: Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn
  10. 230636-002 AA CDU-Änderungsantrag: Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 230636
  11. 230636-12 Information zu Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn
  12. 230636-07 AA Änderungsantrag: Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 230636

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Beschlussvorlage
öffentlich
230636
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der
Stadt Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.04.2023 Empfehlung
Rat 27.04.2023 Entscheidung
Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
Rat 01.02.2024 Entscheidung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Beratung in der BV Bad Godesberg)
1. Die Umsetzung beschlossener aber noch ausstehender Fahrradstraßen aus
dem Fahrradstraßenkonzept 2012 (siehe Anhang 1) erfolgt gemäß den
veränderten Rahmenbedingungen für Ausbau und Markierung, d.h. unter
Berücksichtigung der Belange der Verkehrssicherheit, inzwischen veränderter
technischen Normen und der aktuellen Beschlusslage (vgl. DS202321
Radentscheid Bonn, DS212060 Gesamtstädtische Parkraumstrategie).
Dies bedeutet konkret, dass die Fahrgasse in den neu markierten
Fahrradstraßen im Regelfall 4,50 m breit sein wird. Kurze Engstellen von 4,00
m Breite sind möglich. Gehwege sind mindestens 1,50 m breit. In den zu
markierenden Fahrradstraßen ist das Kfz-Parken künftig ausschließlich in
markierten Flächen möglich. Die Umsetzung erfolgt unter Anwendung des
neuen Markierungsstandards für Fahrradstraßen (DS Nr.221675). Die
Ausführungen erfolgen gemäß dem in der Anlage 3 beigefügtem
Planungsbeispiel. Dabei handelt es sich um einen gesamtstädtischen Standard
für Fahrradstraßen in Bonn.
2. Die Verwaltung führt eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit durch, dies
beinhaltet Bürgerinformationen in den Bezirken, Presse- und
Informationskampagnen für Fahrradstraßen. Anwohnende werden zudem, wie
gehabt, kurz vor Ausführung der Markierungsmaßnahme per Briefsendung
informiert und aufgeklärt.Seite 1 von 6
Seite 2
Begründung
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 26.01.2012 (DS-Nr.: 1013405NV9)
wurde die Verwaltung beauftragt, ein gesamtstädtisches
Fahrradstraßenkonzept zu erarbeiten. Basierend auf dem
Verkehrsentwicklungsplan (VEP) wurde daraufhin im Jahr 2012 für Bonn ein
stadtweites Fahrradstraßenkonzept erstellt. Der Rat hat in seiner Sitzung vom
13.12.2012 (DS-Nr.: 1213279) das Konzept zur Errichtung von Fahrradstraßen
nach vorheriger Empfehlung durch den Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz am 21.11.2012 (DS-Nr.: 1213279EB8) abschließend beraten.
Die Beschlüsse zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen (also jeder
einzelnen Fahrradstraße) erfolgten anschließend in den jeweiligen
Bezirksvertretungen. Die beschlossenen Fahrradstraßen aus dem Konzept
wurden beim Land NRW zur Förderung angemeldet. Etwa die Hälfte aller
beschlossenen Fahrradstraßen steht noch aus.
Seit der ursprünglichen Beschlussfassung des Konzeptes haben sich zur
Ausgestaltung von Fahrradstraßen sowohl die rechtlichen
Rahmenbedingungen als auch der Stand der technischen Normen
weiterentwickelt. Dies spiegelt sich u.a. in Form der durch die Ziele des
„Radentscheids“ formulierten Vorgaben für den Ausbau von Fuß- und
Gehwegen wider. Die Stadt Bonn hat diese im Jahr 2022 außerdem durch die
Anpassung des Markierungsstandards für Fahrradstraßen (u.a.
Randmarkierung in Rot statt weiß gestrichelt) ergänzt.
In den damaligen Fahrradstraßenplänen wurden Kfz-Parkstände nicht
angetastet; stattdessen teils sehr geringe Fahrbahnbreiten von 3,00-3,50 m
neben dem ruhenden Kfz-Verkehr akzeptiert. Nach heutigem Kenntnisstand
resultiert aus solch engen Breiten u.a. eine hohe Dooring-Gefahr (Unfälle von
Radfahrenden mit geöffneten Autotüren). Der in der Zwischenzeit gefasste
Radentscheid-Beschluss gibt unter Ziel 2 außerdem konkret vor, dass neue
Fahrradstraßen in Bonn 4,50 m breit sein sollen. Auch die aktuelle
Rechtsprechung zu Fahrradstraßen (VG Hannover, Urteil vom 17.07.2019 - 7 A
7457/17 und VG Köln, Urteil vom 15.10.2021 - 18 K 6758/17) fordert
Kommunen dazu auf, Fahrradstraßen so einzurichten, dass sie einen
besonderen Mehrwert für den Radverkehr bieten. Demnach soll dem
Radverkehr eine ausreichend breite Fahrbahn zur Verfügung stehen, die ihm
ein Vorankommen ohne Behinderung und Gefährdung durch andere
Verkehrsarten ermöglicht. Vor diesen Hintergründen wurden alle ausstehenden
Fahrradstraßenpläne noch einmal überprüft und an die neuen Gegebenheiten
entsprechend angepasst.
Diese Prüfung folgte dem Grundsatz, das Regelmaß von 4,50 m aus dem
Radentscheid-Beschluss in Fahrradstraßen grundsätzlich zu erfüllen. Kurze
Engstellen von 4,00 m Breite sind ebenfalls möglich und nach RASt 06
(Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Seite 27) für die Begegnung von
Kfz mit Radfahrer*innen regelkonform.
Um den Bedürfnissen der Anwohnenden in Bezug auf Parkstände Rechnung
zu tragen und weil auf Straßen gänzlich ohne Parkstände oder andere
Elemente, die die Fahrbahnbreite einschränken, die Kfz-GeschwindigkeitenSeite 2 von 6
Seite 3
tendenziell steigen, wurden Kfz-Parkstände in den Planungen nicht rigoros
entfernt. Parkstände sind – wo möglich und nötig – hierbei meist alternierend
eingeplant. Gleichzeitig wurde überprüft, ob das ebenfalls durch RASt 06,
Radentscheid-Beschluss sowie in der gesamtstädtischen Parkraumstrategie
vorgesehene Mindestmaß für Gehwegbreiten von 1,50 m eingehalten wird. Bei
Nichteinhaltung wurde geprüft, ob die Parkstände auf die Fahrbahn gezogen
werden können. Wurden hierbei die notwendigen Fahrbahnbreiten für die
Fahrradstraßen unterschritten, entfällt das Pkw-Parken an diesen Stellen
künftig.
Der Beginn der Markierungsarbeiten ist nach Abschluss des
Vergabeverfahrens nach den Sommerferien vorgesehen. Da die
notwendigen Markierungsarbeiten nur bei entsprechender Witterung
nachhaltig erfolgen können, ist eine Beschlussfassung vor der
Sommerpause erforderlich, um die Pläne überarbeiten, das
Vergabeverfahren durchführen und die Arbeiten noch in diesem Jahr
beginnen zu können. Gleichzeitig ist den Gremien eine angemessene
Beratungszeit einzuräumen. Unter Abwägung dieser Belange soll ein
Ergebnis der Beratungen bis spätestens zum 1. Juni 2023 vorliegen, um
eine Beschlussfassung durch den Rat spätestens in der letzten Sitzung
vor der Sommerpause gewährleisten zu können.
Eine konkrete Aufschlüsselung aller im Zuge des Fahrradstraßenkonzepts von
2012 beschlossenen und im Folgenden nach neuem Ausbau- und
Markierungsstandard umzusetzenden Fahrradstraßen sind in Tabellenform im
Anhang Nummer 1 zu finden.
Auf der Karte in Anhang Nummer 2 sind die Fahrradstraßen im Radnetz des
Verkehrsentwicklungsplans (VEP) dargestellt, welches derzeit fortgeschrieben
und kurzfristig für die politische Beratung vorbereitet wird. Auch im
überarbeiteten Radwegenetz werden die Fahrradstraßen weiterhin
maßgebliche Verbindungsfunktionen im Gesamtnetz einnehmen.
Anlage/n
1 Tabelle Aufschlüsselung Kfz-Parken in Fahrradstraßen (öffentlich)
2 Karte Fahrradstraßen im VEP (öffentlich)
3 Anhang 3_Planungsbeispiel (öffentlich)Seite 3 von 6
Stadtbezirk Stadtteil FS-Nr. Straße Abschnitt
Bestand auf Gehweg
/ gekippt
Zukunft Differenz
[absolut]
Differenz
[%]
01-01 Karl-Legien-Straße Kranenweg bis Werftstraße 5 5 17 12 240%
01-02 Karl-Legien-Straße Werftstraße bis Weg Richtung Rhein 5 5 4 -1 -20%
FS 04 Bonn Nordstadt /
Altstadt 04-04 Rosental Römerstraße bis Fritz-Schroeder-Ufer 75 46 10 -65 -87% 01.07.2014
06-01 Auf dem Dransdorfer
Berg Siemensstraße bis Im Dransdorfer Feld 2 0 2 0 0%
06-07 Effertzstraße Steinweg bis Hermann-Wandersleb-Ring 20 12 12 -8 -40%
06-08 Effertzstraße Hermann-Wandersleb-Ring bis Endenicher
Straße 8 4 4 -4 -50%
06-09 Am Burggraben Pastoratsgasse bis Röckumstraße 15 0 15 0 0%
06-10 Kapellenstraße Röckumstraße bis Flodelingsweg 12 0 0 -12 -100%
FS 07 Bonn Lessenich /
Endenich 07-05 Steinweg Erich-Hoffmann-Straße bis Auf dem Hügel 76 54 31 -45 -59% 01.07.2014
14-01 Herzogsfreudenweg Reichsstraße bis Witterschlicker Allee 33 0 15 -18 -55%
14-02 Herzogsfreudenweg Witterschlicker Allee bis Am Hölder 37 0 33 -4 -11%
14-03 Herzogsfreudenweg Am Hölder bis Im Schmalzacker 0 0 0 0 0%
14-04 Im Schmalzacker Herzogsfreudenweg bis Höhlenweg 34 0 34 0 0%
14-05 Höhlenweg Im Schmazacker bis Hubertusstraße 0 0 0 0 0%
14-06 Auf den Steinen Hubertusstraße bis Henriettenstraße 37 0 0 -37 -100%
15-02 Flodelingsweg Kollegienweg bis Hainstraße 0 0 0 0 0%
15-03 Flodelingsweg Hainstraße bis Röckumstraße 50 1 49 -1 -2%
15-04 Röckumstraße Flodelingsweg bis Sebastianstraße 48 0 48 0 0%
16-04 Carl-Troll-Straße Sebastianstraße bis Katzenburgweg 64 23 51 -13 -20%
16-05 Katzenburgweg Carl-Troll-Straße bis Nussallee 0 0 0 0 0%
FS 17 Bonn Weststadt 17-01 Nußallee Meckenheimer Allee bis Endenicher Allee 0 0 0 0 0% 22.09.2015
18-01 Königstraße Poppelsdorfer Allee bis Bonner Talweg 74 35 34 -40 -54%
18-02 Königstraße Bonner Talweg bis Kaiserstraße 18 5 15 -3 -17%
18a-03 Kurfürstenstraße Reuterstraße bis Argelanderstraße 105 105 29 -76 -72%
18a-04 Argelanderstraße Weberstraße bis Königstraße 42 32 32 -10 -24%
18b-01 Rehfuesstraße Kirschallee bis Hospitalweg 29 25 10 -19 -66%
19-01 Weberstraße Bonner Talweg bis Kaiserstraße 32 6 11 -21 -66%
19-02 Weberstraße Kaiserstraße bis Adenauerallee 32 0 5 -27 -84%
21-02 Winston-Churchill-
Straße Heussallee bis Fritz-Erler-Straße 50 15 41 -9 -18%
21-03 Fritz-Erler-Straße Winston-Churchill-Straße bis Kurt-
Schumacher-Str 29 5 24 -5 -17%
21-05 Sträßchensweg Knoten Sträßchensweg bis Wegende 106 0 91 -15 -14%
22-01 Zitelmannstraße Friedrich-Ebert-Allee bis Johanniterstraße 46 27 37 -9 -20%
22-02 Johanniterstraße Zitelmannstraße bis Achim-von-Arnim-
Straße 48 0 47 -1 -2%
22-03 Achim-von-Arnim-
Straße Johanniterstraße bis Sträßchensweg 14 0 14 0 0%
23-03 Frankengraben Selbst. Weg bis Klufterplatz 42 32 24 -18 -43%
23-06 In der Kumme Annaberger Straße bis Hochkreuzallee 34 15 36 2 6%
23-07 Im Erlengrund Hochkreuzallee bis Promenadenweg 75 0 57 -18 -24%
23-08 Promenadenweg Im Erlengrund bis Selbst. Weg 94 0 89 -5 -5%
23a-01 Schwalbengarten Frankengraben bis Servatiusstraße 28 28 12 -16 -57%
23a-02 Am Südfriedhof Servatiusstraße bis Beginn Kleingärten (0) 0 0%
26-11 Rüdigerstraße Austraße bis Siegfriedstraße 178 0 135 -43 -24%
26-12 Siegfriedstraße Rüdigerstraße bis John-J.-McCloy-Ufer 0 0 0 0 0%
31-01 Wolfsgasse Weg auf dem Damm bis Rheinaustraße 9 7 3 -6 -67%
31-02 Rheinaustraße Wolfsgasse bis Combahnstraße 102 93 -9 -9%
32-01 Ringstraße Rheinaustraße bis Elsa-Brändström-Straße 38 38 38 0 0%
32-02 Ringstraße Elsa-Brändström-Straße bis Rudolf-Hahn-
Straße 37 37 37 0 0%
32-03 Ringstraße Rudolf-Hahn-Straße bis Limpericher Straße 49 0 49 0 0%
32-04 Ringstraße Limpericher Straße bis Neustraße 18 0 17 -1 -6%
35-01 Holtofer Straße Maarstraße bis Am Ennertbad 32 0 32 0 0%
35-02 Am Ennertbad Holtofer Straße bis Weg Richtung Forstweg 69 0 62 -7 -10%
35-03 Forstweg/Pützchensw
eg
Weg Richtung Am Ennertbad bis
Wehrhausweg 24 0 24 0 0%
35-06 Flutgraben Gallusstraße bis Königswinterer Straße 6 6 0 -6 -100%
39-06 Burbacher Straße Markusplatz bis Pützstraße 41 28 20 -21 -51%
39-07 Burbacher Straße Pützstraße bis Bergstraße 44 25 26 -18 -41%
39-08 Kessenicher Straße Bergstraße bis Dottendorfer Straße 38 12 21 -17 -45%
01.06.2022
Anzahl Parkstände
FS 32 Beuel Beuel-Mitte
01.07.2014
FS 22 Bonn Gronau /
Bundesviertel
FS 23 Bad
Godesberg
Friesdorf / Bad
Godesberg
Lengsdorf /
Poppelsdorf
FS 18 Bonn Poppelsdorf /
Südstadt
07.12.2021
Beschluss
gefasst am
Veränderung der Kfz-Parkstände in Fahrradstraßen
29.11.2016
01.07.2014
22.09.2015
22.09.2015
22.09.2015
27.08.2014
27.08.2014
30.11.2016
02.07.2014
29.11.2016
FS 35 Beuel
Pützchen /
Küdinghoven /
Ramersdorf
FS 39 Bonn Kessenich
FS 26 Bad
Godesberg Rüngsdorf
FS 31 Beuel Beuel-Mitte
FS 21 Bonn Gronau
29.11.2016
Bonn Graurheindorf /
Bonn-Zentrum
FS 01
Dransdorf /
Endenich
BonnFS 06
Röttgen /
Ückesdorf / Brüser
Berg
BonnFS 14
FS 15 Bonn Endenich
FS 16 Bonn
FS 19 Bonn 10.09.2013SüdstadtSeite 4 von 6
Fahrradstraßen
umzusetzen
zu prüfen
markiert
VEP
Stadtbezirke
Legende
Stand: 30.03.2023
Quelle: Bundesstadt Bonn
Kartengrundlage: © GeoBasis-DE /
BKG(2020); Esri, HERE, Garmin,
© OpenStreetMap contributors, and the
GIS User Community
Lage der Fahrradstraßen
im RadverkehrsnetzSeite 5 von 6
Rosental
Rosental
Rosenstraße
Am Schänzchen
5 Anlehnbügel
8 Anlehnbügel
2.060.435
5.750.375
24.00
18.00
2.06
0.435
11.00
17.50 5.99
5.14
5.15
0.375
Rosental
Rosenstraße
Am Schänzchen
5 Anlehnbügel
17.50 5.99
5.15
Projekt:
Abteilung:
66-5 Planung und Neubau von Straßen
geprüft
gezeichnet
Amt 66-5.1
bearbeitet
:
:
:
Maßstab
Zeichnung-Nr.
BUNDESSTADT BONN
TIEFBAUAMT
Plan:
geprüft
gezeichnet
Amt 66-SB03 Vermessung
gemessen
:
:
:
gesehen :
Änderung, Art, Umfang, UrsacheNR. Gezeichnet Geprüft
Fahrradstraße 04-4
Rosental Plan 1 von 2
Markierung und Beschilderung
1:250
1638-FS-MB-01
März 2023
März 2023
Römerstraße bis Fritz-Schröder-Ufer
Projekt:
Abteilung:
66-5 Planung und Neubau von Straßen
geprüft
gezeichnet
Amt 66-5.1
bearbeitet
:
:
:
Maßstab
Zeichnung-Nr.
BUNDESSTADT BONN
TIEFBAUAMT
Plan:
geprüft
gezeichnet
Amt 66-SB03 Vermessung
gemessen
:
:
:
gesehen :
Änderung, Art, Umfang, UrsacheNR. Gezeichnet Geprüft
Fahrradstraße 04-4
Rosental Plan 2 von 2
Markierung und Beschilderung
1:250
1638-FS-MB-01
März 2023
März 2023
Römerstraße bis Fritz-Schröder-Ufer
Angeordnet durch Amt 33-44 am
Legende:
Borde - Bestand (skizziert nach Luftbild)
"Tomatenrot" Fahrbahnrand Markierung 0,25m
Weiß Markierung
Vollflächige Markierung (Transparent)
Markierung Fahrradstraßen Piktogramm 2x2m
Pfosten setzen
Pfosten vorhanden
Neue Beschilderung
Bestandsbeschilderung
Bordstein
0,25
Randmarkierung
Maße sind vor Ort
zu überprüfen!
Angeordnet durch Amt 33-44 am
Legende:
Borde - Bestand (skizziert nach Luftbild)
"Tomatenrot" Fahrbahnrand Markierung 0,25m
Weiß Markierung
Vollflächige Markierung (Transparent)
Markierung Fahrradstraßen Piktogramm 2x2m
Pfosten setzen
Pfosten vorhanden
Neue Beschilderung
Bestandsbeschilderung
Bordstein
0,25
Randmarkierung
Maße sind vor Ort
zu überprüfen!Seite 6 von 6

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 18:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de