230636 · Beschlussvorlage
Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 230636
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.10.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 230636
- Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 230636
- BBB-Änderungsantrag: Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn
- BBB-Anfrage: Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn - Stellungnahme der Verwaltung zu der Großen Anfrage des BBB mit DS-Nr. 230636-05
- BBB-Anfrage: Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn
- Ergänzende Information zu "Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn"
- Aktualisierte Liste Anzahl Kfz-Parkstände in Fahrradstraßen
- Ergänzende Stellungnahme: Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn
- BBB-Anfrage: Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn
- CDU-Änderungsantrag: Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 230636
- Information zu Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn
- Änderungsantrag: Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 230636
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (13.899 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 230636 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Anhörung Bezirksvertretung Bonn Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.04.2023 Empfehlung Rat 27.04.2023 Entscheidung Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung Rat 01.02.2024 Entscheidung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 29.02.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Beratung in der BV Bad Godesberg) 1. Die Umsetzung beschlossener aber noch ausstehender Fahrradstraßen aus dem Fahrradstraßenkonzept 2012 (siehe Anhang 1) erfolgt gemäß den veränderten Rahmenbedingungen für Ausbau und Markierung, d.h. unter Berücksichtigung der Belange der Verkehrssicherheit, inzwischen veränderter technischen Normen und der aktuellen Beschlusslage (vgl. DS202321 Radentscheid Bonn, DS212060 Gesamtstädtische Parkraumstrategie). Dies bedeutet konkret, dass die Fahrgasse in den neu markierten Fahrradstraßen im Regelfall 4,50 m breit sein wird. Kurze Engstellen von 4,00 m Breite sind möglich. Gehwege sind mindestens 1,50 m breit. In den zu markierenden Fahrradstraßen ist das Kfz-Parken künftig ausschließlich in markierten Flächen möglich. Die Umsetzung erfolgt unter Anwendung des neuen Markierungsstandards für Fahrradstraßen (DS Nr.221675). Die Ausführungen erfolgen gemäß dem in der Anlage 3 beigefügtem Planungsbeispiel. Dabei handelt es sich um einen gesamtstädtischen Standard für Fahrradstraßen in Bonn. 2. Die Verwaltung führt eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit durch, dies beinhaltet Bürgerinformationen in den Bezirken, Presse- und Informationskampagnen für Fahrradstraßen. Anwohnende werden zudem, wie gehabt, kurz vor Ausführung der Markierungsmaßnahme per Briefsendung informiert und aufgeklärt.Seite 1 von 6 Seite 2 Begründung Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 26.01.2012 (DS-Nr.: 1013405NV9) wurde die Verwaltung beauftragt, ein gesamtstädtisches Fahrradstraßenkonzept zu erarbeiten. Basierend auf dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) wurde daraufhin im Jahr 2012 für Bonn ein stadtweites Fahrradstraßenkonzept erstellt. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 13.12.2012 (DS-Nr.: 1213279) das Konzept zur Errichtung von Fahrradstraßen nach vorheriger Empfehlung durch den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 21.11.2012 (DS-Nr.: 1213279EB8) abschließend beraten. Die Beschlüsse zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen (also jeder einzelnen Fahrradstraße) erfolgten anschließend in den jeweiligen Bezirksvertretungen. Die beschlossenen Fahrradstraßen aus dem Konzept wurden beim Land NRW zur Förderung angemeldet. Etwa die Hälfte aller beschlossenen Fahrradstraßen steht noch aus. Seit der ursprünglichen Beschlussfassung des Konzeptes haben sich zur Ausgestaltung von Fahrradstraßen sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch der Stand der technischen Normen weiterentwickelt. Dies spiegelt sich u.a. in Form der durch die Ziele des „Radentscheids“ formulierten Vorgaben für den Ausbau von Fuß- und Gehwegen wider. Die Stadt Bonn hat diese im Jahr 2022 außerdem durch die Anpassung des Markierungsstandards für Fahrradstraßen (u.a. Randmarkierung in Rot statt weiß gestrichelt) ergänzt. In den damaligen Fahrradstraßenplänen wurden Kfz-Parkstände nicht angetastet; stattdessen teils sehr geringe Fahrbahnbreiten von 3,00-3,50 m neben dem ruhenden Kfz-Verkehr akzeptiert. Nach heutigem Kenntnisstand resultiert aus solch engen Breiten u.a. eine hohe Dooring-Gefahr (Unfälle von Radfahrenden mit geöffneten Autotüren). Der in der Zwischenzeit gefasste Radentscheid-Beschluss gibt unter Ziel 2 außerdem konkret vor, dass neue Fahrradstraßen in Bonn 4,50 m breit sein sollen. Auch die aktuelle Rechtsprechung zu Fahrradstraßen (VG Hannover, Urteil vom 17.07.2019 - 7 A 7457/17 und VG Köln, Urteil vom 15.10.2021 - 18 K 6758/17) fordert Kommunen dazu auf, Fahrradstraßen so einzurichten, dass sie einen besonderen Mehrwert für den Radverkehr bieten. Demnach soll dem Radverkehr eine ausreichend breite Fahrbahn zur Verfügung stehen, die ihm ein Vorankommen ohne Behinderung und Gefährdung durch andere Verkehrsarten ermöglicht. Vor diesen Hintergründen wurden alle ausstehenden Fahrradstraßenpläne noch einmal überprüft und an die neuen Gegebenheiten entsprechend angepasst. Diese Prüfung folgte dem Grundsatz, das Regelmaß von 4,50 m aus dem Radentscheid-Beschluss in Fahrradstraßen grundsätzlich zu erfüllen. Kurze Engstellen von 4,00 m Breite sind ebenfalls möglich und nach RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Seite 27) für die Begegnung von Kfz mit Radfahrer*innen regelkonform. Um den Bedürfnissen der Anwohnenden in Bezug auf Parkstände Rechnung zu tragen und weil auf Straßen gänzlich ohne Parkstände oder andere Elemente, die die Fahrbahnbreite einschränken, die Kfz-GeschwindigkeitenSeite 2 von 6 Seite 3 tendenziell steigen, wurden Kfz-Parkstände in den Planungen nicht rigoros entfernt. Parkstände sind – wo möglich und nötig – hierbei meist alternierend eingeplant. Gleichzeitig wurde überprüft, ob das ebenfalls durch RASt 06, Radentscheid-Beschluss sowie in der gesamtstädtischen Parkraumstrategie vorgesehene Mindestmaß für Gehwegbreiten von 1,50 m eingehalten wird. Bei Nichteinhaltung wurde geprüft, ob die Parkstände auf die Fahrbahn gezogen werden können. Wurden hierbei die notwendigen Fahrbahnbreiten für die Fahrradstraßen unterschritten, entfällt das Pkw-Parken an diesen Stellen künftig. Der Beginn der Markierungsarbeiten ist nach Abschluss des Vergabeverfahrens nach den Sommerferien vorgesehen. Da die notwendigen Markierungsarbeiten nur bei entsprechender Witterung nachhaltig erfolgen können, ist eine Beschlussfassung vor der Sommerpause erforderlich, um die Pläne überarbeiten, das Vergabeverfahren durchführen und die Arbeiten noch in diesem Jahr beginnen zu können. Gleichzeitig ist den Gremien eine angemessene Beratungszeit einzuräumen. Unter Abwägung dieser Belange soll ein Ergebnis der Beratungen bis spätestens zum 1. Juni 2023 vorliegen, um eine Beschlussfassung durch den Rat spätestens in der letzten Sitzung vor der Sommerpause gewährleisten zu können. Eine konkrete Aufschlüsselung aller im Zuge des Fahrradstraßenkonzepts von 2012 beschlossenen und im Folgenden nach neuem Ausbau- und Markierungsstandard umzusetzenden Fahrradstraßen sind in Tabellenform im Anhang Nummer 1 zu finden. Auf der Karte in Anhang Nummer 2 sind die Fahrradstraßen im Radnetz des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) dargestellt, welches derzeit fortgeschrieben und kurzfristig für die politische Beratung vorbereitet wird. Auch im überarbeiteten Radwegenetz werden die Fahrradstraßen weiterhin maßgebliche Verbindungsfunktionen im Gesamtnetz einnehmen. Anlage/n 1 Tabelle Aufschlüsselung Kfz-Parken in Fahrradstraßen (öffentlich) 2 Karte Fahrradstraßen im VEP (öffentlich) 3 Anhang 3_Planungsbeispiel (öffentlich)Seite 3 von 6 Stadtbezirk Stadtteil FS-Nr. Straße Abschnitt Bestand auf Gehweg / gekippt Zukunft Differenz [absolut] Differenz [%] 01-01 Karl-Legien-Straße Kranenweg bis Werftstraße 5 5 17 12 240% 01-02 Karl-Legien-Straße Werftstraße bis Weg Richtung Rhein 5 5 4 -1 -20% FS 04 Bonn Nordstadt / Altstadt 04-04 Rosental Römerstraße bis Fritz-Schroeder-Ufer 75 46 10 -65 -87% 01.07.2014 06-01 Auf dem Dransdorfer Berg Siemensstraße bis Im Dransdorfer Feld 2 0 2 0 0% 06-07 Effertzstraße Steinweg bis Hermann-Wandersleb-Ring 20 12 12 -8 -40% 06-08 Effertzstraße Hermann-Wandersleb-Ring bis Endenicher Straße 8 4 4 -4 -50% 06-09 Am Burggraben Pastoratsgasse bis Röckumstraße 15 0 15 0 0% 06-10 Kapellenstraße Röckumstraße bis Flodelingsweg 12 0 0 -12 -100% FS 07 Bonn Lessenich / Endenich 07-05 Steinweg Erich-Hoffmann-Straße bis Auf dem Hügel 76 54 31 -45 -59% 01.07.2014 14-01 Herzogsfreudenweg Reichsstraße bis Witterschlicker Allee 33 0 15 -18 -55% 14-02 Herzogsfreudenweg Witterschlicker Allee bis Am Hölder 37 0 33 -4 -11% 14-03 Herzogsfreudenweg Am Hölder bis Im Schmalzacker 0 0 0 0 0% 14-04 Im Schmalzacker Herzogsfreudenweg bis Höhlenweg 34 0 34 0 0% 14-05 Höhlenweg Im Schmazacker bis Hubertusstraße 0 0 0 0 0% 14-06 Auf den Steinen Hubertusstraße bis Henriettenstraße 37 0 0 -37 -100% 15-02 Flodelingsweg Kollegienweg bis Hainstraße 0 0 0 0 0% 15-03 Flodelingsweg Hainstraße bis Röckumstraße 50 1 49 -1 -2% 15-04 Röckumstraße Flodelingsweg bis Sebastianstraße 48 0 48 0 0% 16-04 Carl-Troll-Straße Sebastianstraße bis Katzenburgweg 64 23 51 -13 -20% 16-05 Katzenburgweg Carl-Troll-Straße bis Nussallee 0 0 0 0 0% FS 17 Bonn Weststadt 17-01 Nußallee Meckenheimer Allee bis Endenicher Allee 0 0 0 0 0% 22.09.2015 18-01 Königstraße Poppelsdorfer Allee bis Bonner Talweg 74 35 34 -40 -54% 18-02 Königstraße Bonner Talweg bis Kaiserstraße 18 5 15 -3 -17% 18a-03 Kurfürstenstraße Reuterstraße bis Argelanderstraße 105 105 29 -76 -72% 18a-04 Argelanderstraße Weberstraße bis Königstraße 42 32 32 -10 -24% 18b-01 Rehfuesstraße Kirschallee bis Hospitalweg 29 25 10 -19 -66% 19-01 Weberstraße Bonner Talweg bis Kaiserstraße 32 6 11 -21 -66% 19-02 Weberstraße Kaiserstraße bis Adenauerallee 32 0 5 -27 -84% 21-02 Winston-Churchill- Straße Heussallee bis Fritz-Erler-Straße 50 15 41 -9 -18% 21-03 Fritz-Erler-Straße Winston-Churchill-Straße bis Kurt- Schumacher-Str 29 5 24 -5 -17% 21-05 Sträßchensweg Knoten Sträßchensweg bis Wegende 106 0 91 -15 -14% 22-01 Zitelmannstraße Friedrich-Ebert-Allee bis Johanniterstraße 46 27 37 -9 -20% 22-02 Johanniterstraße Zitelmannstraße bis Achim-von-Arnim- Straße 48 0 47 -1 -2% 22-03 Achim-von-Arnim- Straße Johanniterstraße bis Sträßchensweg 14 0 14 0 0% 23-03 Frankengraben Selbst. Weg bis Klufterplatz 42 32 24 -18 -43% 23-06 In der Kumme Annaberger Straße bis Hochkreuzallee 34 15 36 2 6% 23-07 Im Erlengrund Hochkreuzallee bis Promenadenweg 75 0 57 -18 -24% 23-08 Promenadenweg Im Erlengrund bis Selbst. Weg 94 0 89 -5 -5% 23a-01 Schwalbengarten Frankengraben bis Servatiusstraße 28 28 12 -16 -57% 23a-02 Am Südfriedhof Servatiusstraße bis Beginn Kleingärten (0) 0 0% 26-11 Rüdigerstraße Austraße bis Siegfriedstraße 178 0 135 -43 -24% 26-12 Siegfriedstraße Rüdigerstraße bis John-J.-McCloy-Ufer 0 0 0 0 0% 31-01 Wolfsgasse Weg auf dem Damm bis Rheinaustraße 9 7 3 -6 -67% 31-02 Rheinaustraße Wolfsgasse bis Combahnstraße 102 93 -9 -9% 32-01 Ringstraße Rheinaustraße bis Elsa-Brändström-Straße 38 38 38 0 0% 32-02 Ringstraße Elsa-Brändström-Straße bis Rudolf-Hahn- Straße 37 37 37 0 0% 32-03 Ringstraße Rudolf-Hahn-Straße bis Limpericher Straße 49 0 49 0 0% 32-04 Ringstraße Limpericher Straße bis Neustraße 18 0 17 -1 -6% 35-01 Holtofer Straße Maarstraße bis Am Ennertbad 32 0 32 0 0% 35-02 Am Ennertbad Holtofer Straße bis Weg Richtung Forstweg 69 0 62 -7 -10% 35-03 Forstweg/Pützchensw eg Weg Richtung Am Ennertbad bis Wehrhausweg 24 0 24 0 0% 35-06 Flutgraben Gallusstraße bis Königswinterer Straße 6 6 0 -6 -100% 39-06 Burbacher Straße Markusplatz bis Pützstraße 41 28 20 -21 -51% 39-07 Burbacher Straße Pützstraße bis Bergstraße 44 25 26 -18 -41% 39-08 Kessenicher Straße Bergstraße bis Dottendorfer Straße 38 12 21 -17 -45% 01.06.2022 Anzahl Parkstände FS 32 Beuel Beuel-Mitte 01.07.2014 FS 22 Bonn Gronau / Bundesviertel FS 23 Bad Godesberg Friesdorf / Bad Godesberg Lengsdorf / Poppelsdorf FS 18 Bonn Poppelsdorf / Südstadt 07.12.2021 Beschluss gefasst am Veränderung der Kfz-Parkstände in Fahrradstraßen 29.11.2016 01.07.2014 22.09.2015 22.09.2015 22.09.2015 27.08.2014 27.08.2014 30.11.2016 02.07.2014 29.11.2016 FS 35 Beuel Pützchen / Küdinghoven / Ramersdorf FS 39 Bonn Kessenich FS 26 Bad Godesberg Rüngsdorf FS 31 Beuel Beuel-Mitte FS 21 Bonn Gronau 29.11.2016 Bonn Graurheindorf / Bonn-Zentrum FS 01 Dransdorf / Endenich BonnFS 06 Röttgen / Ückesdorf / Brüser Berg BonnFS 14 FS 15 Bonn Endenich FS 16 Bonn FS 19 Bonn 10.09.2013SüdstadtSeite 4 von 6 Fahrradstraßen umzusetzen zu prüfen markiert VEP Stadtbezirke Legende Stand: 30.03.2023 Quelle: Bundesstadt Bonn Kartengrundlage: © GeoBasis-DE / BKG(2020); Esri, HERE, Garmin, © OpenStreetMap contributors, and the GIS User Community Lage der Fahrradstraßen im RadverkehrsnetzSeite 5 von 6 Rosental Rosental Rosenstraße Am Schänzchen 5 Anlehnbügel 8 Anlehnbügel 2.060.435 5.750.375 24.00 18.00 2.06 0.435 11.00 17.50 5.99 5.14 5.15 0.375 Rosental Rosenstraße Am Schänzchen 5 Anlehnbügel 17.50 5.99 5.15 Projekt: Abteilung: 66-5 Planung und Neubau von Straßen geprüft gezeichnet Amt 66-5.1 bearbeitet : : : Maßstab Zeichnung-Nr. BUNDESSTADT BONN TIEFBAUAMT Plan: geprüft gezeichnet Amt 66-SB03 Vermessung gemessen : : : gesehen : Änderung, Art, Umfang, UrsacheNR. Gezeichnet Geprüft Fahrradstraße 04-4 Rosental Plan 1 von 2 Markierung und Beschilderung 1:250 1638-FS-MB-01 März 2023 März 2023 Römerstraße bis Fritz-Schröder-Ufer Projekt: Abteilung: 66-5 Planung und Neubau von Straßen geprüft gezeichnet Amt 66-5.1 bearbeitet : : : Maßstab Zeichnung-Nr. BUNDESSTADT BONN TIEFBAUAMT Plan: geprüft gezeichnet Amt 66-SB03 Vermessung gemessen : : : gesehen : Änderung, Art, Umfang, UrsacheNR. Gezeichnet Geprüft Fahrradstraße 04-4 Rosental Plan 2 von 2 Markierung und Beschilderung 1:250 1638-FS-MB-01 März 2023 März 2023 Römerstraße bis Fritz-Schröder-Ufer Angeordnet durch Amt 33-44 am Legende: Borde - Bestand (skizziert nach Luftbild) "Tomatenrot" Fahrbahnrand Markierung 0,25m Weiß Markierung Vollflächige Markierung (Transparent) Markierung Fahrradstraßen Piktogramm 2x2m Pfosten setzen Pfosten vorhanden Neue Beschilderung Bestandsbeschilderung Bordstein 0,25 Randmarkierung Maße sind vor Ort zu überprüfen! Angeordnet durch Amt 33-44 am Legende: Borde - Bestand (skizziert nach Luftbild) "Tomatenrot" Fahrbahnrand Markierung 0,25m Weiß Markierung Vollflächige Markierung (Transparent) Markierung Fahrradstraßen Piktogramm 2x2m Pfosten setzen Pfosten vorhanden Neue Beschilderung Bestandsbeschilderung Bordstein 0,25 Randmarkierung Maße sind vor Ort zu überprüfen!Seite 6 von 6
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de