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230636-05 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn

Nummer
230636-05
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
16.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Heinrich-Lützeler-Straße Straße· Poppelsdorf, Bonn Hauptort
  • Kurfürstenstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Bonner Talweg Straße· Südstadt, Bonn
  • Reuterstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Jagdweg Straße· Südstadt, Bonn
  • Rehfuesstraße Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Robert-Koch-Straße Straße· Südstadt, Bonn
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230636 Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn

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Große Anfrage
öffentlich
230636-05
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
04.05.2023
BBB-Anfrage: Umsetzung von weiteren
Fahrradstraßen in der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.05.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Ist im Rahmen der geplanten Umsetzung beschlossener aber noch
ausstehender Fahrradstraßen aus dem Fahrradstraßenkonzept 2012 für jede
einzelne Straße eine erneute Einzelfallprüfung erfolgt und
- wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis im Detail (bitte den gesamten
Abwägungsprozess zu den Tatbestandsmerkmalen sowie der Ausübung des
Ermessens darstellen)?
- wenn nein, von wann datieren die Einzelfallprüfungen zu den jeweils
betroffenen Straßen und worauf stützt die Oberbürgermeisterin gerichtsfest
belastbar und nachprüfbar die Annahme, dass sich in der Zwischenzeit keine
wesentlichen Änderungen ergeben haben?
2. Zur geplanten Fahrradstraße in der Kurfürstenstraße bitten wir um
Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Gründe führt die Oberbürgermeisterin an, die zur Sicherheit oder
Ordnung des Verkehrs die Einrichtung einer Fahrradstraße zum Schutz von
Radfahrenden zwingend erforderlich macht? Hierbei ist insbesondere auf
folgende Punkte einzugehen: a. Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung b.
Gefahr durch fließenden Verkehr vor dem Hintergrund der
Einbahnstraßenregelung und mangels verbleibender Straßenbreite fehlende
Überholmöglichkeiten. c. Aus b. resultierende Möglichkeit zur Wahrung des
Seitenabstandes durch Radfahrende zur Vermeidung von „Dooring-Unfällen“.
- Welche Prüfpunkte wurden bei der Abwägung zwischen dem Schutzbedürfnis
der Radfahrenden und den Belangen der übrigen Verkehrsteilnehmer sowie der
Anwohner herangezogen, mit welchem Ergebnis eine ermessensfehlerfreie
Entscheidung für die Einrichtung einer Fahrradstraße gerechtfertigt vor allem
mit Blick auf den Umstand, dass der Oberbürgermeisterin offensichtlich die
Anzahl wegfallender Parkstände noch gar nicht bekannt ist?
- Welcher Tatbestand der VwV-StVO zu Verkehrszeichen 244.1 / 244.2 hoheSeite 1 von 2
Seite 2
Fahrradverkehrsdichte / erwartete hohe Fahrradverkehrsdichte / hohe
Netzbedeutung für Radverkehr / Straße von lediglich untergeordneter
Bedeutung war seitens der Oberbürgermeisterin ausschlaggebend für die
Ausweisung einer Fahrradstraße in der Kurfürstenstraße und welche objektiven
und nachprüfbaren Kriterien haben hierzu geführt (z.B. Verkehrszählungen)?
- Welcher andere Fahrzeugverkehr soll in der Kurfürstenstraße als
Fahrradstraße zugelassen werden und sofern dieser nicht auf Anlieger
beschränkt wird:
a.Wann und mit welchem Ergebnis wurde zuletzt die tatsächliche
Verkehrszusammensetzung in der Kurfürstenstraße darauf hin geprüft, wie
hoch der Anteil des Anliegerverkehrs im Vergleich zum Durchgangsverkehr ist?
b. Inwiefern wurde der Umstand berücksichtigt, dass die Kurfürstenstraße als
Querverbindung zwischen Bonner Talweg und der Reuterstraße mit
Abbiegmöglichkeit sowohl Richtung Autobahn als auch Richtung Reuterbrücke
und im weiteren Verlauf über den Jagdweg ins Zentrum von Poppelsdorf sowie
über die Rehfuesstraße, Heinrich-Lützeler-Straße und Robert-Koch-Straße auf
den Venusberg nutzbar ist?
- Welche Alternativrouten wurden gemäß der technischen Richtlinie RAST06
mit welchem Ergebnis mit Blick auf die Freigabe von Verkehren auf der
Kurfürstenstraße geprüft?
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de