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230626-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verkehrssichernde Maßnahmen Gerhardstraße zwischen neuer Bahnunterführung und Gartenstraße

Nummer
230626-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230626 CDU-Antrag: Verkehrssichernde Maßnahmen Gerhardstraße zwischen neuer Bahnunterführung und Gartenstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230626-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Verkehrssichernde Maßnahmen Gerhardstraße
zwischen neuer Bahnunterführung und
Gartenstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zum CDU-Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.)
Eine Verdeutlichung der Vorfahrtsregelung wird aus verkehrsplanerischer Sicht
befürwortet. Eine klärende Vorfahrtsbeschilderung wurde in der Zwischenzeit
angeordnet und aufgestellt.
Zu 2.)
Im weiteren Verlauf der Gerhardstraße bis zur Kreuzung Gartenstraße gibt es
keine Möglichkeit Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen anzuordnen,
da dieser Abschnitt Teil einer Tempo 30 Zone ist. Darüber hinaus lassen die
Fahrbahnbreiten keine entsprechenden Anlagen zu.
Zu 3.)
Ein Entfall der genannten Fahrbahnverengungen ohne gleichzeitige
Realisierung anderer geschwindigkeitsdämpfender Maßnahmen wird
aus verkehrsplanerischer Sicht abgelehnt. Grundsätzlich ist es im Hinblick auf
die betroffene Wohnbebauung sinnvoll, an genannter Stelle Maßnahmen, wie
z.B. Fahrbahnkissen, zur Entschleunigung des Kfz-Verkehrs einzusetzen.
Bei einer zukünftigen Umgestaltung der Gerhardstraße sollte die im Antrag
genannte Anregung Berücksichtigung finden, sodass Begegnungsverkehr bei
gleichzeitiger Entschleunigung ermöglicht wird, also z.B. die
Fahrbahnverengung entfernt aber stattdessen Fahrbahnkissen eingebaut
werden.
Zu 4.)
Da in diesem Bereich überwiegend ortskundiger Verkehr einfährt und es sich
um eine Tempo 30 Zone handelt, ist die Verwaltung der Auffassung, dass hier
eine Wegweisung entbehrlich ist. In der Regel befindet sich eine solche
außerhalb von Tempo 30 Zonen an den Einmündungen zu einer
Hauptverkehrsstraße.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de