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230626 · Antrag

CDU-Antrag: Verkehrssichernde Maßnahmen Gerhardstraße zwischen neuer Bahnunterführung und Gartenstraße

Nummer
230626
Art
Antrag
Veröffentlicht
27.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.03.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.08.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230626-01 ST Verkehrssichernde Maßnahmen Gerhardstraße zwischen neuer Bahnunterführung und Gartenstraße

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Antrag
öffentlich
230626
Antragsteller/in:
Karl-Heinz Everding
CDU Bezirksfraktion Beuel
27.03.2023 gez. Pfeiffer
CDU-Antrag: Verkehrssichernde Maßnahmen
Gerhardstraße zwischen neuer Bahnunterführung
und Gartenstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten, die Gerhardstraße im Bereich der neuen
Bahnunterführung – Einfahrt TRINKGUT und der Kreuzung Gartenstraße
aufgrund der geänderten Verkehrsverhältnissen durch die geöffnete
Bahnunterführung verkehrssichernde Maßnahmen zu prüfen. Auf
Umsetzbarkeit geprüft werden sollen die folgenden Punkte:
(1) An der Einfahrt zu TRINKGUT und den anderen Gewerbebetrieben direkt
hinter der Bahnunterführung sollte die Vorfahrtsberechtigung deutlicher
erkenntlich sein.
(2) Der aus der Unterführung kommende Fahrradweg sollte im weiteren Verlauf
der Gerhardstraße bis zur Kreuzung mit der Gartenstraße weitergeführt
werden.
(3) Die beiden Verengungen auf der Gerhardstraße sollten zugunsten der
Straße beseitigt werden.
(4) An der Kreuzung der Gerhardstraße / Gartenstraße sollte ein
innerstädtischer Wegweiser (Niederholtdorf / Beuel-Ost (Pantheon) aufgestellt
werden.
Begründung
Die hier genannten 4 Punkte zur Kennzeichnung der Gerhardstraße sind aus
Gründen der Verkehrssicherheit in diesem Straßenstück zwingend notwendig.
Zu 1.: Die Einfahrt ist für den „aufwärts fahrenden“ Verkehr kaum einzusehen,
da das Tempo 30 Schild unmittelbar vor dieser Grundstückseinfahrt steht und
der Straßenausbau eine Grundstücksausfahrt nicht erkennen lässt.
Zu 2: Der aus der Unterführung kommende Fahrradweg wird aktuell an dieserSeite 1 von 2
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Stelle nicht weitergeführt, sondern endet in der Kreuzung.
Zu 3: In der Gerhardstraße befinden sich im weiteren Verlauf zwei seitlich
gegenüberliegende Verengungen, die der geänderten Strassennutzung nicht
gerecht werden und zu täglichen Vorfahrtkonflikten führen.
Zu 4: An der Kreuzung der Gerhardstraße / Gartenstraße fehlt ein
innerstädtischer Wegweiser (Niederholtdorf / Beuel-Ost (Pantheon), Ortsfremde
können sich kaum orientieren.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de