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230625-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße

Nummer
230625-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230625 Bürgerantrag: Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230625-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die im Bürgerantrag vorgebrachte Situation bzw. eine
mögliche Erweiterung der Parkplatzanlage geprüft.
Im Ergebnis ist festgestellt worden:
Die Erweiterung der Parkplatzfläche im Bereich der im Antrag angesprochenen
„Senke“ wäre nur im Zuge einer Änderung des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 7918-43 zulässig. Dieser Plan setzt dort eine öffentliche
Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ fest, die von einer
Fläche umfasst ist, in der Bäume und Sträucher zu pflanzen sind.
Von dem Vorhaben wäre kein FFH-/ Natura 2000-, Naturschutz- oder
Landschaftsschutzgebiet betroffen. Auch befindet sich kein gesetzlich
geschütztes Biotop oder wertvoller Biotopverbund im direkten Umfeld des
Parkplatzes. Die weitere Versiegelung unter Wegfall der bestehenden
Grünfläche würde aber dennoch nicht im Einklang mit den Zielen zum
Klimaschutz bzw. des Klimaplans 2035 der Stadt Bonn stehen.
Der vom Antragsteller angesprochene Container als Mensaersatz für die
Servatiusschule wurde in der festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche errichtet
und ist dort baurechtlich nur geduldet. Nach der Beseitigung kann der Platz
wieder seiner eigentlichen Zweckbestimmung als öffentliche Verkehrsfläche
zugeführt werden. Diese Duldungsphase endet am 01.09.2023. Daher stehen
die zurzeit blockierten Parkplätze bald wieder der Allgemeinheit zur Verfügung.
In Anbetracht der planungsrechtlichen Hürden, einer möglichen weiteren
Versiegelung von innerstädtischen Grünbereichen und einer relativ baldigen
Freigabe der gesperrten Parkplatzbereiche sollte eine Erweiterung der Fläche
zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant werden. Es sollte zunächst die
Entwicklung nach Abbau der Container abgewartet werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de