230625 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße
Kerndaten
- Nummer
- 230625
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 27.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230625 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 26.03.2023 Bürgerantrag: Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Hiermit beantrage ich die Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße um die bisher brach liegende noch nicht aufgeschüttete Senke auf der rechten Sei- te des Parkplatzes. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 3 Anlage MV 1612958NV3 (öffentlich)Seite 1 von 4 Betreff Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße um die bisher brach liegende noch nicht aufgeschüttete Senke auf der rechten Seite des Parkplatzes. Auf einen Prüfungsauftrag der Bezirksvertretung Bad Godesberg auf "Sanierung und Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße" vom 30.11.2016 hin, hatte die Verwaltung mit Mitteilungsvorlage vom 30.08.2017 (Kopie anbei) auf die gestellten Fragen unter der Drucksachen-Nummer 1612958NV3 geantwortet. Danach ist m.E. aber nichts weiteres mehr unternommen worden. Mit freundlichen Grüßen Begründung des Antrags Die Parkfläche auf dem Parkplatz an der Margaretenstraße wurde in letzter Zeit zunehmend verkleinert. Zunächst durch die im vorderen rechten Bereich errichteten E-Ladesäule, aktuell durch die auf dem Parkplatz aufgestellten Container als Mensaersatz für die Servatiusschule. Ferner wird die Senke zunehmend als illegale Müll- und Unratabladefläche zweckentfremdet, die nicht zuletzt Ungeziefer anlockt. Durch die Erweiterung des Parkplatzes würde des Weiteren die Veranstaltungsfläche des zugleich auch als Festplatz genutzten Parkplatzes vergrößert und dadurch die Attraktivität gesteigert. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Weitere Datei hinzufügen Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 4 Bundesstadt Bonn TOP Der Oberbürgermeister BE Dipl.-Ing. Neitzel Amt 66 Mitteilungsvorlage - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1612958NV3 Externe Dokumente Eingang Ratsbüro 30.08.2017 Betreff Sanierung und Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße Finanzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen Ja, sh. Begründung X Nein Ja, sh. Begründung X Nein Verwaltungsinterne Abstimmung Datum Unterschrift Federführung: Amt 66 30.08.2017 gez. Esch Amt 61 25.08.2017 gez. Isselmann Amt 52 25.08.2017 gez. Günther SGB 28.08.2017 gez. Duisberg Dez. III 29.08.2017 gez. Wiesner Genehmigung/Freigabe durch OB/Amt 01 04.09.2017 gez. i.A. Caroli Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.10.2017 vertagt Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2017 Kenntnisnahme Inhalt der Mitteilung Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat am 30.11.2016 Folgendes beschlossen: „Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung mitzuteilen, a) welche Kosten für die Sanierung des Parkplatzes an der Margaretenstraße in Friesdorf anfallen würden; b) welche Kosten für eine mögliche Erweiterung des o.g. Parkplatzes anfallen würden; c) ob die Finanzierung einer Instandsetzung und/oder Erweiterung des o.g. Parkplatzes aus Mitteln der Ablösebeiträge von Parkplätzen möglich ist.“ Hierzu teilt die Verwaltung folgendes Zwischenergebnis mit: zu a) Der Parkplatz befindet sich zum Teil in der Zuständigkeit des SGB und zum Teil in der Zuständigkeit des Tiefbauamtes und ist hauptsächlich für die Schwimmbadbesucher vorgesehen. Der Parkplatzteil des SGB wurde Ende 2015 überarbeitet. Beim Parkplatzteil des Tiefbauamtes besteht kein außerordentlicher Sanierungsbedarf. Die Fahrspur ist asphaltiert und in einem neu-Seite 3 von 4 wertigen Zustand. Die Parkflächen sind mit einer ungebundenen Schottertragschicht befestigt. Im Rahmen der Unterhaltung werden gelegentlich Schlaglöcher nachgearbeitet. zu b) Grob geschätzt kann von Kosten in Höhe von 150€/m² ausgegangen werden. Eine genaue Kostenschätzung kann nur auf Grundlage einer Planung erfolgen. Vorab wäre bau- und planungsrechtlich zu prüfen, ob die Grünfläche in einen Parkplatz umgewandelt werden darf. zu c) Zur Thema „Verwendung von Stellplatzablösebeträgen“ wird auf die Mitteilungsvorlage im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 09.05.2017 verwiesen. (DS-Nr. 1610879NV6)Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de