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230625 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße

Nummer
230625
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
27.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.03.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 21.02.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 548,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230625-03 AA SPD-AA: Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße Antrag zur Vorlage 230625
  2. 230625-02 ST Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße
  3. 230625-04 ST Bürgerantrag: Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße
  4. 230625-01 ST Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße

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Text anzeigen (4.574 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230625
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
26.03.2023
Bürgerantrag: Erweiterung des Parkplatzes
Margaretenstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Hiermit beantrage ich die Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße um
die bisher brach liegende noch nicht aufgeschüttete Senke auf der rechten Sei-
te des Parkplatzes.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
3 Anlage MV 1612958NV3 (öffentlich)Seite 1 von 4
Betreff
Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße um die bisher brach liegende noch
nicht aufgeschüttete Senke auf der rechten Seite des Parkplatzes.
Auf einen Prüfungsauftrag der Bezirksvertretung Bad Godesberg auf "Sanierung und Erweiterung des
Parkplatzes Margaretenstraße" vom 30.11.2016 hin, hatte die Verwaltung mit Mitteilungsvorlage vom 30.08.2017
(Kopie anbei) auf die gestellten Fragen unter der Drucksachen-Nummer 1612958NV3 geantwortet. Danach ist
m.E. aber nichts weiteres mehr unternommen worden.
Mit freundlichen Grüßen
Begründung des Antrags
Die Parkfläche auf dem Parkplatz an der Margaretenstraße wurde in letzter Zeit zunehmend verkleinert.
Zunächst durch die im vorderen rechten Bereich errichteten E-Ladesäule, aktuell durch die auf dem Parkplatz
aufgestellten Container als Mensaersatz für die Servatiusschule.
Ferner wird die Senke zunehmend als illegale Müll- und Unratabladefläche zweckentfremdet, die nicht zuletzt
Ungeziefer anlockt.
Durch die Erweiterung des Parkplatzes würde des Weiteren die Veranstaltungsfläche des zugleich auch als
Festplatz genutzten Parkplatzes vergrößert und dadurch die Attraktivität gesteigert.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 4
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Der Oberbürgermeister BE Dipl.-Ing. Neitzel
Amt 66 Mitteilungsvorlage
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1612958NV3
Externe Dokumente Eingang Ratsbüro
30.08.2017
Betreff
Sanierung und Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße
Finanzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen
Ja, sh. Begründung X Nein Ja, sh. Begründung X Nein
Verwaltungsinterne Abstimmung Datum Unterschrift
Federführung: Amt 66 30.08.2017 gez. Esch
Amt 61 25.08.2017 gez. Isselmann
Amt 52 25.08.2017 gez. Günther
SGB 28.08.2017 gez. Duisberg
Dez. III 29.08.2017 gez. Wiesner
Genehmigung/Freigabe durch OB/Amt 01 04.09.2017 gez. i.A. Caroli
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.10.2017 vertagt
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2017 Kenntnisnahme
Inhalt der Mitteilung
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat am 30.11.2016 Folgendes
beschlossen:
„Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung mitzuteilen,
a) welche Kosten für die Sanierung des Parkplatzes an der
Margaretenstraße in Friesdorf anfallen würden;
b) welche Kosten für eine mögliche Erweiterung des o.g. Parkplatzes
anfallen würden;
c) ob die Finanzierung einer Instandsetzung und/oder Erweiterung des
o.g. Parkplatzes aus Mitteln der Ablösebeiträge von Parkplätzen
möglich ist.“
Hierzu teilt die Verwaltung folgendes Zwischenergebnis mit:
zu a)
Der Parkplatz befindet sich zum Teil in der Zuständigkeit des SGB und
zum Teil in der Zuständigkeit des Tiefbauamtes und ist hauptsächlich
für die Schwimmbadbesucher vorgesehen.
Der Parkplatzteil des SGB wurde Ende 2015 überarbeitet.
Beim Parkplatzteil des Tiefbauamtes besteht kein außerordentlicher
Sanierungsbedarf. Die Fahrspur ist asphaltiert und in einem neu-Seite 3 von 4
wertigen Zustand. Die Parkflächen sind mit einer ungebundenen
Schottertragschicht befestigt. Im Rahmen der Unterhaltung werden
gelegentlich Schlaglöcher nachgearbeitet.
zu b)
Grob geschätzt kann von Kosten in Höhe von 150€/m² ausgegangen werden.
Eine genaue Kostenschätzung kann nur auf Grundlage einer Planung
erfolgen. Vorab wäre bau- und planungsrechtlich zu prüfen, ob die
Grünfläche in einen Parkplatz umgewandelt werden darf.
zu c)
Zur Thema „Verwendung von Stellplatzablösebeträgen“ wird auf die
Mitteilungsvorlage im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am
09.05.2017 verwiesen. (DS-Nr. 1610879NV6)Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de