230616-05 · Beschlussvorlage
N-Vorlage zum DA Schulstandort Liebfrauenschule
Kerndaten
- Nummer
- 230616-05
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230616-05 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V N-Vorlage zum DA Schulstandort Liebfrauenschule Beratungsfolge Hauptausschuss 06.06.2023 Entscheidung Rat 13.06.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1) Zur Beschlussfassung durch den Hauptausschuss Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche zu führen, wie die Liebfrauenschule erhalten werden kann. 2) Zur Beschlussfassung durch den Rat Jeder anderen Nutzung der Flächen und Gebäude außer für schulische Zwe- cke wird ausdrücklich widersprochen. Der Rat der Bundesstadt Bonn möge beschließen, dass er jegliche Änderung des für die Liebfrauenschule rechtsgültigen Bebauungsplanes mit einem ande- ren Ziel als „Gemeinbedarf Schule“ ablehnt und er möge die Verwaltung anwei- sen, entsprechende Gesuche auf Änderung dieses Bebauungsplans abzuleh- nen. Begründung Der Beschlussvorschlag ergibt sich aus der geänderten Empfehlung des Schulausschusses in seiner Sitzung am 29.03.2023. - - - Der ursprüngliche Inhalt des Dringlichkeitsantrags hatte folgenden Wortlaut: Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, auf die angekündigte Schließung der Liebfrauenschule in der Südstadt bis zur Sommerpause wie folgt zu reagieren: 1.) Mit der Katholischen Kirche wird über die weitere Entwicklung des Standorts verhandelt und die genauen Details der Schließungspläne, insbesondere auch der Zeitpunkt, geklärt.Seite 1 von 2 Seite 2 2.) Es wird geprüft, inwiefern das Gymnasium in städtische Trägerschaft über- tragen werden kann oder alternativ die benötigten Schulplätze im Gymnasialbe- reich gedeckt werden können. 3.) Es wird geprüft, ob von Seiten der Stadt ein Vorkaufsrecht besteht bzw. über den Kauf des Grundstücks verhandelt. 4.) Dem Stadtrat wird eine Satzung vorgelegt, in der baurechtlich sichergestellt wird, dass der Standort auch weiterhin als Schulgelände zur Verfügung steht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de