230616 · Dringlichkeitsantrag
Schulstandort Liebfrauenschule
Kerndaten
- Nummer
- 230616
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 24.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Änderungsantrag der Koalition - Schulstandort Liebfrauenschule Antrag zur Vorlage 230616
- N-Vorlage zum DA Schulstandort Liebfrauenschule
- BBB-Anfrage: Schulstandort Liebfrauenschule
- BBB-Änderungsantrag: Schulstandort Liebfrauenschule
- CDU-Änderungsantrag: Schulstandort Liebfrauenschule Antrag zur Vorlage 230616
- BBB-Anfrage: Schulstandort Liebfrauenschule
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.417 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag öffentlich 230616 Antragsteller/in: BBB Fraktion Johannes Schott 24.03.2023 Schulstandort Liebfrauenschule Beratungsfolge Schulausschuss 29.03.2023 Empfehlung Der gestrigen Presseberichterstattung war zu entnehmen, dass das Erzbistum die Liebfrauenschule schließen wird. Aufgrund der angespannten Situation an städtischen Gymnasien muss verhindert werden, dass das Schulgebäude zu anderen als Schulzwecken an Investoren veräußert wird. Ein entsprechender Auftrag an die Oberbürgermeisterin duldet daher keinen Aufschub. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, auf die angekündigte Schließung der Liebfrauenschule in der Südstadt bis zur Sommerpause wie folgt zu reagieren: 1.) Mit der Katholischen Kirche wird über die weitere Entwicklung des Standorts verhandelt und die genauen Details der Schließungspläne, insbesondere auch der Zeitpunkt, geklärt. 2.) Es wird geprüft, inwiefern das Gymnasium in städtische Trägerschaft übertragen werden kann oder alternativ die benötigten Schulplätze im Gymnasialbereich gedeckt werden können. 3.) Es wird geprüft, ob von Seiten der Stadt ein Vorkaufsrecht besteht bzw. über den Kauf des Grundstücks verhandelt. 4.) Dem Stadtrat wird eine Satzung vorgelegt, in der baurechtlich sichergestellt wird, dass der Standort auch weiterhin als Schulgelände zur Verfügung steht. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de