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230605-11 · Mitteilungsvorlage

Grundstück in Bonn-Mehlem, Rolandswerther Straße 140 d - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage Az.: 40216/2023

Nummer
230605-11
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
06.04.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 11.05.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.07.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230605 Fällgenehmigung für eine Blut-Buche mit einem Stammumfang von 371 cm auf dem Grundstück Rolandswerther Straße 140 d, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
230605-11
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Mehlem, Rolandswerther
Straße 140 d
- Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit
Garage
Az.: 40216/2023
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme
Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit Beschluss vom 08.09.2025 hat der Rat der Stadt Bonn abschließend den
beanstandeten Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom
25.10.2023 (DS 230605) bestätigt. Da der Rat den Beschluss der
Bezirksvertretung Bad Godesberg bestätigt hat, war die Verwaltung gemäß §
54 Abs. 2 S. 4 GO NRW verpflichtet, unverzüglich die Entscheidung der
Aufsichtsbehörde einzuholen.
Die Entscheidung der Bezirksregierung Köln über die Beanstandung liegt
zwischenzeitlich vor: Die Bezirksregierung hält die Beschlüsse für rechtmäßig
und hat erneut eine weitere gutachterliche Stellungnahme empfohlen.
Die Bauherrschaft hat diesen Vorschlag bereits aufgegriffen und ein weiteres
Baumgutachten beauftragt, mit dem geprüft werden soll, ob bei einer
Verschiebung des Baufensters um 3,50 m der Baum erhalten werden kann.
Insbesondere wird sich das Gutachten auch mit den Ausführungen des von
Seiten des BUND e.V. vorgelegten Gutachtens auseinandersetzen müssen.
Durch eine massive Verschiebung des Baukörpers könnten jedoch
möglicherweise öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange tangiert
sein. Dies wird nach der gutachterlichen Stellungnahme zu prüfen sein.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de