230605-11 · Mitteilungsvorlage
Grundstück in Bonn-Mehlem, Rolandswerther Straße 140 d - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage Az.: 40216/2023
Kerndaten
- Nummer
- 230605-11
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 06.04.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Mehlem
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.579 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 230605-11 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Mehlem, Rolandswerther Straße 140 d - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage Az.: 40216/2023 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit Beschluss vom 08.09.2025 hat der Rat der Stadt Bonn abschließend den beanstandeten Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023 (DS 230605) bestätigt. Da der Rat den Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg bestätigt hat, war die Verwaltung gemäß § 54 Abs. 2 S. 4 GO NRW verpflichtet, unverzüglich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Die Entscheidung der Bezirksregierung Köln über die Beanstandung liegt zwischenzeitlich vor: Die Bezirksregierung hält die Beschlüsse für rechtmäßig und hat erneut eine weitere gutachterliche Stellungnahme empfohlen. Die Bauherrschaft hat diesen Vorschlag bereits aufgegriffen und ein weiteres Baumgutachten beauftragt, mit dem geprüft werden soll, ob bei einer Verschiebung des Baufensters um 3,50 m der Baum erhalten werden kann. Insbesondere wird sich das Gutachten auch mit den Ausführungen des von Seiten des BUND e.V. vorgelegten Gutachtens auseinandersetzen müssen. Durch eine massive Verschiebung des Baukörpers könnten jedoch möglicherweise öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange tangiert sein. Dies wird nach der gutachterlichen Stellungnahme zu prüfen sein. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de