230605 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Blut-Buche mit einem Stammumfang von 371 cm auf dem Grundstück Rolandswerther Straße 140 d, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 230605
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 230605 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Blut-Buche mit einem Stammumfang von 371 cm auf dem Grundstück Rolandswerther Straße 140 d, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Baumkommission 17.04.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für die Blut-Buche auf dem Grundstück Rolandswerther Straße 140 d, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Begründung Die Blut-Buche (Fagus sylvatica ‘Purpurea Latifolia‘) weist einen Stammumfang von 371 cm, einen Kronendurchmesser von 20 m und eine Höhe von 26 m auf. Der Zustand wurde mit gut bis sehr gut beurteilt. Der Standort des Baumes befindet sich im Baufenster, unmittelbar hinter der überbaubaren Fläche, auf dem Baugrundstück, auf dem ein Einfamilienhaus angrenzend an das Bestandsgebäude Nr. 142 a errichtet werden soll. Laut Bebauungsplan Nr. 8413-73 vom 05.10.1984 ist die Blut-Buche zum Erhalt festgesetzt. Wegen des geschützten Baumes wurde das Vorhaben in den Ämterbesprechungen vom 26.01.2022 und 26.06.2022 erörtert, jeweils verbunden mit einer Planänderung, um durch weitestmögliche Entfernung des Baukörpers vom Baum dessen Erhalt zu ermöglichen. Auch das Herausrücken des Gebäudes in Richtung Straße bis an den Rand der Kronentraufe wurde geprüft. Laut Beurteilung durch ein externes Fachunternehmen und Überprüfung durch den städtischen Fachkollegen ist aber ein Erhalt des Baumes trotz reduzierter Planung und Verschiebung des Baukörpers nicht möglich, da durch die Baumaßnahmen (Ausschachtung) ein solch massiver Eingriff in den Wurzelraum und ein damit verbundener starker Kronenrückschnitt erforderlich wird, dass der verkehrssichere Erhalt des Baumes nach fachlicher Einschätzung nicht möglich sein wird.Seite 1 von 5 Seite 2 In der Ämterbesprechung vom 17.08.2022 wurde daher als Ergebnis festgehalten, dass der im Bebauungsplan eingetragene geschützte Baum auch bei einer Verschiebung des Baukörpers in den vorderen Grundstücksbereich nicht erhalten werden kann, sodass das planungs- und baurechtlich zulässige Vorhaben im Rahmen der ursprünglichen Planung innerhalb der Baugrenzen durchgeführt werden kann. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der Blut-Buche ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist daher die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatz wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Auszug Lageplan (öffentlich) 2 Foto Rolandswerther Str. 140 d, 53179 Bonn (öffentlich) 3 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Stadt Bonn Rolandswerther StraßeSeite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de