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230605 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Blut-Buche mit einem Stammumfang von 371 cm auf dem Grundstück Rolandswerther Straße 140 d, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
230605
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 17.04.2023 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 230605-03 AA Fällgenehmigung für eine Blut-Buche mit einem Stammumfang von 371 cm auf dem Grundstück Rolandswerther Straße 140 d, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Antrag zur Vorlage 230605
  2. 230605-09 Grundstück in Bonn-Mehlem, Rolandswerther Straße 140 d - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage Az.: 40216/2023
  3. 230605-04 ST Beanstandung eines Beschlusses der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023
  4. 230605-05 ST Beanstandung eines Beschlusses der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023
  5. 230605-06 Beanstandung eines Beschlusses der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023
  6. 230605-01 AA Fällgenehmigung für eine Blut-Buche mit einem Stammumfang von 371 cm auf dem Grundstück Rolandswerther Straße 140 d, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Änderungsantrag zur Vorlage 230605
  7. 230605-11 Grundstück in Bonn-Mehlem, Rolandswerther Straße 140 d - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage Az.: 40216/2023
  8. 230605-02 Beanstandung eines Beschlusses der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023
  9. 230605-10 AA Änderungsantrag Dr. Möller zu: Grundstück in Bonn-Mehlem, Rolandswerther Straße 140 d - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage Az.: 40216/2023
  10. 230605-08 AA Änderungsantrag der Koalition - Beanstandung eines Beschlusses der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023
  11. 230605-07 ST Beanstandung eines Beschlusses der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

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Beschlussvorlage
öffentlich
230605
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Blut-Buche mit einem
Stammumfang von 371 cm auf dem Grundstück
Rolandswerther Straße 140 d, 53179 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Baumkommission 17.04.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für die Blut-Buche auf dem Grundstück Rolandswerther
Straße 140 d, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird
erteilt.
Begründung
Die Blut-Buche (Fagus sylvatica ‘Purpurea Latifolia‘) weist einen Stammumfang
von 371 cm, einen Kronendurchmesser von 20 m und eine Höhe von 26 m auf.
Der Zustand wurde mit gut bis sehr gut beurteilt.
Der Standort des Baumes befindet sich im Baufenster, unmittelbar hinter der
überbaubaren Fläche, auf dem Baugrundstück, auf dem ein Einfamilienhaus
angrenzend an das Bestandsgebäude Nr. 142 a errichtet werden soll. Laut
Bebauungsplan Nr. 8413-73 vom 05.10.1984 ist die Blut-Buche zum Erhalt
festgesetzt.
Wegen des geschützten Baumes wurde das Vorhaben in den
Ämterbesprechungen vom 26.01.2022 und 26.06.2022 erörtert, jeweils
verbunden mit einer Planänderung, um durch weitestmögliche Entfernung des
Baukörpers vom Baum dessen Erhalt zu ermöglichen. Auch das Herausrücken
des Gebäudes in Richtung Straße bis an den Rand der Kronentraufe wurde
geprüft. Laut Beurteilung durch ein externes Fachunternehmen und
Überprüfung durch den städtischen Fachkollegen ist aber ein Erhalt des
Baumes trotz reduzierter Planung und Verschiebung des Baukörpers nicht
möglich, da durch die Baumaßnahmen (Ausschachtung) ein solch massiver
Eingriff in den Wurzelraum und ein damit verbundener starker
Kronenrückschnitt erforderlich wird, dass der verkehrssichere Erhalt des
Baumes nach fachlicher Einschätzung nicht möglich sein wird.Seite 1 von 5
Seite 2
In der Ämterbesprechung vom 17.08.2022 wurde daher als Ergebnis
festgehalten, dass der im Bebauungsplan eingetragene geschützte Baum auch
bei einer Verschiebung des Baukörpers in den vorderen Grundstücksbereich
nicht erhalten werden kann, sodass das planungs- und baurechtlich zulässige
Vorhaben im Rahmen der ursprünglichen Planung innerhalb der Baugrenzen
durchgeführt werden kann.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der Blut-Buche ist
nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist daher die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatz wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von
20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Auszug Lageplan (öffentlich)
2 Foto Rolandswerther Str. 140 d, 53179 Bonn (öffentlich)
3 Fotos (öffentlich)Seite 2 von 5
Seite 3 von 5
Stadt Bonn
Rolandswerther StraßeSeite 4 von 5
Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 18:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de