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230605-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Beanstandung eines Beschlusses der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

Nummer
230605-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.09.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230605 Fällgenehmigung für eine Blut-Buche mit einem Stammumfang von 371 cm auf dem Grundstück Rolandswerther Straße 140 d, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230605-05 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beanstandung eines Beschlusses der
Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme
In Ergänzung der Stellungnahme unter DS-Nr. 230605-04 ST zum
Änderungsantrag DS-Nr. 230605-03 AA wird die Beschlussvorlage DS-Nr.
230605-02 mit dem Beschlussvorschlag:
„Der am 25.10.2023 gefasste Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg
betreffend eine "Fällgenehmigung für eine Blut-Buche auf dem Grundstück
Rolandswerther Str. 140d im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens" (DS
230605) wird aufgehoben.“
noch um den Text des Beschlussvorschlags der ursprünglichen
Beschlussvorlage (DS-Nr. 230605) wie folgt ergänzt:
“Die Fällgenehmigung für die Blut-Buche auf dem Grundstück Rolandswerther
Straße 140 d, 53179 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird
erteilt.”
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de