230588-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einbahnstaßenregelung im unteren Teil der Gerichtsweges zwischen Samansstraße und Königswinterer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230588-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230588-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einbahnstaßenregelung im unteren Teil der Gerichtsweges zwischen Samansstraße und Königswinterer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Bürgeranträge DS 230588 sowie DS 231041 zum Ausbau des Gerichtsweges wurden mit der Maßgabe vertagt, dass auf den Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen gewartet wird, welcher den Begriff der Vorteilslage im Erschließungsbeitragsrecht definieren soll. Die Erarbeitung eines solchen Erlasses, welcher eine genaue Definition des Begriffes der „Vorteilslage“ in Aussicht gestellt hat, wird von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen nicht weiter verfolgt. Infolgedessen werden die Ausbauvorhaben im Gerichtsweg Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften der §§ 127 ff des Baugesetzbuches auslösen. Hierzu wird zusätzlich auf die bereits erfolgten Stellungnahmen zu den Bürgeranträgen DS 230588 sowie DS 231041 verwiesen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de