230588 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Einbahnstaßenregelung im unteren Teil der Gerichtsweges zwischen Samansstraße und Königswinterer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230588
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 17.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230588 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 17.03.2023 Bürgerantrag: Einbahnstaßenregelung im unteren Teil der Gerichtsweges zwischen Samansstraße und Königswinterer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Beantragt wird eine Einbahnstaßenregelung im unteren Teil des Gerichtsweges zwischen Samansstraße und Königswinterer Straße. Die Umsetzung der Maß- nahme sollte zeitnah erfolgen, spätestens mit der Erneuerung der Anlieger- straße "Gerichtsweg", im Frühjahr/Sommer 2023. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Einbahnstaßenregelung im unteren Teil der Gerichtsweges zwischen Samansstraße und Königswinterer Straße. Ihr Antrag Beantragt wird eine Einbahnstaßenregelung im unteren Teil des Gerichtsweges zwischen Samansstraße und Königswinterer Straße. Die Umsetzung der Maßnahme sollte zeitnah erfolgen, spätestens mit der Erneuerung der Anliegerstraße "Gerichtsweg", im Frühjahr/Sommer 2023. Begründung des Antrags Begründung: Der obere Teil des Gerichtsweges ist seit Jahren als Einbahnstraße ausgelegt. Noch immer ist der untere Teil des Gerichtsweges eine schmale Anliegerstraße mit Gegenverkehr. Die Auslegung der Straße erlaubt keinen störungsfreien Gegenverkehr. Es gibt auch keine Warte-/Ausweichbuchten. Bei Gegenverkehr müssen die Fahrzeuge auf den Bürgersteig ausweichen. Besonders im Einfahrtsbereich von der Königswinterer Straße, in Höhe der ersten Liegenschaften links und rechts, werden der Gerichtsweg und die hier befindlichen Garageneinfahrten permanent als Wendeplatz genutzt. Mit der Realisierung der Einbahnstraße würden diese Probleme behoben. Zur Unterbindung des eigentlich unerlaubten Durchgangsverkehrs in Richtung Ramersdorf, sollte die Führung der Einbahnstraße, kommend von der Samansstraße in Richtung Königswinterer Straße, realisiert werden. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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