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230588 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Einbahnstaßenregelung im unteren Teil der Gerichtsweges zwischen Samansstraße und Königswinterer Straße

Nummer
230588
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
17.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 17.03.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 30.10.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 30.10.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 79,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230588-01 ST Einbahnstraßenregelung im unteren Teil des Gerichtsweges zwischen Samansstraße und Königswinterer Straße
  2. 230588-02 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einbahnstaßenregelung im unteren Teil der Gerichtsweges zwischen Samansstraße und Königswinterer Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230588
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
17.03.2023
Bürgerantrag: Einbahnstaßenregelung im unteren
Teil der Gerichtsweges zwischen Samansstraße
und Königswinterer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Beantragt wird eine Einbahnstaßenregelung im unteren Teil des Gerichtsweges
zwischen Samansstraße und Königswinterer Straße. Die Umsetzung der Maß-
nahme sollte zeitnah erfolgen, spätestens mit der Erneuerung der Anlieger-
straße "Gerichtsweg", im Frühjahr/Sommer 2023.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Einbahnstaßenregelung im unteren Teil der Gerichtsweges zwischen Samansstraße und Königswinterer Straße.
Ihr Antrag
Beantragt wird eine Einbahnstaßenregelung im unteren Teil des Gerichtsweges zwischen Samansstraße und
Königswinterer Straße. Die Umsetzung der Maßnahme sollte zeitnah erfolgen, spätestens mit der Erneuerung
der Anliegerstraße "Gerichtsweg", im Frühjahr/Sommer 2023.
Begründung des Antrags
Begründung:
Der obere Teil des Gerichtsweges ist seit Jahren als Einbahnstraße ausgelegt. Noch immer ist der untere Teil des
Gerichtsweges eine schmale Anliegerstraße mit Gegenverkehr. Die Auslegung der Straße erlaubt keinen
störungsfreien Gegenverkehr. Es gibt auch keine Warte-/Ausweichbuchten. Bei Gegenverkehr müssen die
Fahrzeuge auf den Bürgersteig ausweichen. Besonders im Einfahrtsbereich von der Königswinterer Straße, in
Höhe der ersten Liegenschaften links und rechts, werden der Gerichtsweg und die hier befindlichen
Garageneinfahrten permanent als Wendeplatz genutzt. Mit der Realisierung der Einbahnstraße würden diese
Probleme behoben.
Zur Unterbindung des eigentlich unerlaubten Durchgangsverkehrs in Richtung Ramersdorf, sollte die Führung
der Einbahnstraße, kommend von der Samansstraße in Richtung Königswinterer Straße, realisiert werden.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de