230571-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Zielbeschlüsse der Planung unter Beachtung des Prinzips der mehrfachen Innenentwicklung
Kerndaten
- Nummer
- 230571-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230571-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Antrag: Zielbeschlüsse der Planung unter Beachtung des Prinzips der mehrfachen Innenentwicklung Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Kenntnisnahme Hauptausschuss 06.06.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag, die Prinzipien der mehrfachen Innenentwicklung bereits bei Zielbeschlüssen zu konkretisieren, mit Verweis auf die DS-Nr. 211659-02 ST abzulehnen. Der Zielbeschluss dient dazu, die politischen Gremien über anstehende Entwicklungsabsichten sehr frühzeitig zu informieren und hierzu vom Rat die grundsätzliche Zustimmung zu erhalten, ohne dass bereits vertiefend Planungsinhalte konkretisiert und detailliert wurden. Grundsätzliche Aspekte, die die mehrfache Innenentwicklung betreffen, sind bereits in der Nachhaltigkeitscheckliste zum Zielbeschluss zu finden (DS-Nr. 220501). Die im Antrag geforderte Information über die verkehrliche, klimatische und sozialräumliche Geeignetheit und Annehmbarkeit eines Vorhabens kann in einer Vorlage zum Zielbeschluss nur im Grundsatz und abhängig vom Einzelfall geliefert werden. Denn, erst mit Beschlussfassung wird die Verwaltung beauftragt, eingehend zu prüfen, in welcher Form die Ziele der mehrfachen Innenentwicklung im jeweiligen Einzelfall umgesetzt werden können. Dieses Vorgehen ist dienlich, um die Ressourcen aller am Planungsprozess Beteiligten effizient einzusetzen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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