230571 · Antrag
CDU-Antrag: Zielbeschlüsse der Planung unter Beachtung des Prinzips der mehrfachen Innenentwicklung
Kerndaten
- Nummer
- 230571
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 14.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 230571 Antragsteller/in: Ulrich Gödeke Bert Moll CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 14.03.2023 CDU-Antrag: Zielbeschlüsse der Planung unter Beachtung des Prinzips der mehrfachen Innenentwicklung Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Empfehlung Hauptausschuss 06.06.2023 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, bei Zielbeschlüssen nicht nur allgemein darauf zu verweisen, dass mit der Planung die Prinzipien der „mehrfachen Innenentwicklung“ verfolgt werden, sondern diese in den Grundzügen bereits in der Vorlage zum Zielbeschluss zu konkretisieren. Begründung In der Stellungnahme vom 6.10.2021 zum Grundsatz der Innenentwicklung(210537-01 ST)hat die Verwaltung ausgeführt, dass bereits heute alle Planverfahren der grundsätzlichen Zielsetzung einer mehrfachen Innenentwicklung unterliegen würden. In Verwaltungsvorlagen werden allerdings Zielbeschlüsse zur Aufstellung von Planungen im Innenbereich nur pauschal mit dem Unterpunkt des Ziels der „mehrfachen Innenentwicklung“ versehen. Diese allgemeine Vorgabe, beschlossen für ein konkretes Plangebiet, ist bereits für die Phase des Zielbeschlusses zu konkretisieren, um die Bevölkerung frühzeitig über die begleitenden Maßnahmen einer Innenentwicklung im Hinblick auf ihre verkehrliche, klimatische und sozialräumliche Geeignetheit und Annehmbarkeit zu informieren. Wie die Verwaltung in Ihrer Stellungnahme vom 25.08.2021 (211659-02 ST) mitteilt, sind „die einzelnen Maßnahmen oder Festsetzungen in der Planung einzelfallabhängig und von der individuellen Ausgangslage beeinflusst, können allerdings Folgendes beinhalten: 1. Höhere Nutzungsdichte und –vielfalt, z.B. Mischung, Aufstockung, Anbauten, ErweiterungenSeite 1 von 2 Seite 2 2. Verdichtung und Qualifizierung des Grüns, z.B. auf Dächern, an Fassaden, in den Straßen – und grüne Freiflächen mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten 3. Erhöhung des Mobilitätsangebots, z.B. sichere Fahrradabstellplätze, Ladestationen für Elektromobilität, Car-Sharing, ÖPNV-Knotenpunkt, Quartierslastenräder 4. Konsequente Nutzung erneuerbarer Energien, z.B. Erdwärme, Kleinwindanlagen, Photovoltaik, Speicheranlagen“ Im Interesse einer hinreichenden Bestimmtheit der Zielvorstellungen ist daher, bezogen auf das jeweilige Plangebiet, bereits im Zielbeschluss grob darzulegen, ob und in welcher Form die vier Aktionsfelder zum Tragen kommen sollen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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