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230571 · Antrag

CDU-Antrag: Zielbeschlüsse der Planung unter Beachtung des Prinzips der mehrfachen Innenentwicklung

Nummer
230571
Art
Antrag
Veröffentlicht
14.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 14.03.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.06.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 06.06.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230571-01 ST CDU-Antrag: Zielbeschlüsse der Planung unter Beachtung des Prinzips der mehrfachen Innenentwicklung

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Antrag
öffentlich
230571
Antragsteller/in:
Ulrich Gödeke
Bert Moll
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
14.03.2023
CDU-Antrag: Zielbeschlüsse der Planung unter
Beachtung des Prinzips der mehrfachen
Innenentwicklung
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Empfehlung
Hauptausschuss 06.06.2023 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, bei Zielbeschlüssen nicht nur allgemein darauf
zu verweisen, dass mit der Planung die Prinzipien der „mehrfachen
Innenentwicklung“ verfolgt werden, sondern diese in den Grundzügen bereits in
der Vorlage zum Zielbeschluss zu konkretisieren.
Begründung
In der Stellungnahme vom 6.10.2021 zum Grundsatz der
Innenentwicklung(210537-01 ST)hat die Verwaltung ausgeführt, dass bereits
heute alle Planverfahren der grundsätzlichen Zielsetzung einer mehrfachen
Innenentwicklung unterliegen würden.
In Verwaltungsvorlagen werden allerdings Zielbeschlüsse zur Aufstellung von
Planungen im Innenbereich nur pauschal mit dem Unterpunkt des Ziels der
„mehrfachen Innenentwicklung“ versehen.
Diese allgemeine Vorgabe, beschlossen für ein konkretes Plangebiet, ist
bereits für die Phase des Zielbeschlusses zu konkretisieren, um die
Bevölkerung frühzeitig über die begleitenden Maßnahmen einer
Innenentwicklung im Hinblick auf ihre verkehrliche, klimatische und
sozialräumliche Geeignetheit und Annehmbarkeit zu informieren.
Wie die Verwaltung in Ihrer Stellungnahme vom 25.08.2021 (211659-02 ST)
mitteilt, sind „die einzelnen Maßnahmen oder Festsetzungen in der Planung
einzelfallabhängig und von der individuellen Ausgangslage beeinflusst, können
allerdings Folgendes beinhalten:
1. Höhere Nutzungsdichte und –vielfalt, z.B. Mischung, Aufstockung, Anbauten,
ErweiterungenSeite 1 von 2
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2. Verdichtung und Qualifizierung des Grüns, z.B. auf Dächern, an Fassaden,
in den Straßen – und grüne Freiflächen mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten
3. Erhöhung des Mobilitätsangebots, z.B. sichere Fahrradabstellplätze,
Ladestationen für Elektromobilität, Car-Sharing, ÖPNV-Knotenpunkt,
Quartierslastenräder
4. Konsequente Nutzung erneuerbarer Energien, z.B. Erdwärme,
Kleinwindanlagen, Photovoltaik, Speicheranlagen“
Im Interesse einer hinreichenden Bestimmtheit der Zielvorstellungen ist daher,
bezogen auf das jeweilige Plangebiet, bereits im Zielbeschluss grob
darzulegen, ob und in welcher Form die vier Aktionsfelder zum Tragen kommen
sollen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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