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230553-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Forum Exilkultur Bonn - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Windeckbunker

Nummer
230553-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 19.06.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230553 Forum Exilkultur Bonn - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Windeckbunker

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230553-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat IV
Dezernat:
Dez. IV
Forum Exilkultur Bonn - Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie zum Windeckbunker
Beratungsfolge
Rat 13.06.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Fragen von Herrn Stv. Schmitt -BBB- aus der Sitzung des UA
Denkmalschutz vom 1. Juni 2023 werden wie folgt beantwortet:
1) Wurden die in der Mitteilungsvorlage genannten 10,3 Mio. € im
Haushalt etatisiert?
Nein, da für die Etatisierung der erforderlichen Haushaltsmittel ein
Realisierungsbeschluss des Rates erforderlich ist.
2) In der Mitteilungsvorlage steht folgender Hinweis: „Auf Grund
aktuell nicht vorhandener personeller Ressourcen ist eine Um-
setzung dieses Projektes durch das SGB nicht möglich.“ Hierzu
bittet Herr Stv. Schmitt -BBB- um Erläuterung, wie die Umset-
zung geplant ist.
Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Personalsituation im
Städtischen Gebäudemanagement im weiteren Projektverlauf prü-
fen, welche Optionen für eine spätere Realisierung in Betracht kom-
men und zu gegebener Zeit einen entsprechenden Entscheidungs-
vorschlag vorbereiten.
Nach der Machbarkeitsstudie steht im nächsten Schritt zunächst die
konzeptionell-inhaltliche Ausarbeitung im Vordergrund.
Der Verwaltung ist bewusst, dass die Realisierung des Forum Exil-
kultur maßgeblich von der Einwerbung von Drittmitteln abhängig ist
und verweist in diesem Zusammenhang noch einmal auf Ziffer 2 des
Ratsbeschlusses vom 10. Februar 2022 (DS 220064):
„2. Um über nächste Schritte für eine mögliche spätere Realisierung
entscheiden zu können, wird die Verwaltung beauftragt,
a) eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, die unter
Berücksichtigung denkmalrechtlicher Erfordernisse die erfor-Seite 1 von 2
Seite 2
derlichen baulichen Maßnahmen am Windeckbunker eruiert
und eine erste Kosten- und Zeitprognose erstellt,
b) auf der Grundlage der o.g. Projektskizze ein Konzept für die
Umwidmung des Windeckbunkers in einen öffentlichen Ge-
denk- und Diskursort zu erarbeiten (inklusive Betriebs- und
Finanzierungsplan) und
c) zu prüfen, ob und wie durch geeignete Betriebs-, Realisie-
rungs- und Finanzierungsmodelle die Belastungen für den
städtischen Haushalt möglichst geringgehalten werden kön-
nen.“
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de