230537-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einrichtung Tempo 30-Zone in der Paul-Langen-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230537-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230537-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Einrichtung Tempo 30-Zone in der Paul-Langen- Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Mit vorliegendem Bürgerantrag wird um Prüfung der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit im Teilabschnitt der Paul-Langen-Straße zwischen Hauptstraße und Holzlarer Straße auf Tempo 30 gebeten. Begründet wird dies in erster Linie mit Lärmbelästigungen durch den Busverkehr. Grundsätzlich ist die Verwaltung dafür, das Anliegen der Antragstellerin zu unterstützen. Tempo 30 Zonen dürfen nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung allerdings nur dort angeordnet werden, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Das ist in dem beantragten Teilabschnitt eindeutig nicht der Fall. Es handelt sich um einen wichtigen Verbindungsabschnitt in den östlichen Teil Holzlars, der überwiegend Durchgangsverkehr aufnimmt. Aus diesem Grund sind auch kürzlich bereits einige Parkflächen zur Beschleunigung des ÖPNV auf Beschluss der Bezirksvertretung Beuel entfallen. Eine qualifizierte Gefahrenlage oder eine schützenswerte Einrichtung, die eine Einzelreduzierung auf Tempo 30 zulassen würden, sind dort ebenfalls nicht vorhanden. Berechnete Lärmwerte liegen der Verwaltung aktuell nicht vor. Gerne stellt die Verwaltung in Aussicht, diese Werte berechnen zu lassen und die Bezirksvertretung über Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, zu informieren. Aus den o.g. Gründen kann die Verwaltung dem Antrag zunächst nicht entsprechen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de