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230529-001 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 203. Änderung des Flächennutzungsplans „R(H)einwohnen“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Limperich zwischen Landgrabenweg und Himmerichweg Antrag zur Vorlage 230529

Nummer
230529-001 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
25.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 230529 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 203. Änderung des Flächennutzungsplans „R(H)einwohnen“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Limperich zwischen Landgrabenweg und Himmerichweg

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Änderungsantrag
öffentlich
230529-001 AA
Antragsteller/in:
Bert Moll
Reiner Burgunder
Ulrich Gödeke
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
CDU-Änderungsantrag: Beschluss zur öffentlichen
Auslegung des Entwurfs der 203. Änderung des
Flächennutzungsplans „R(H)einwohnen“ im
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Limperich zwischen
Landgrabenweg und Himmerichweg
Antrag zur Vorlage 230529
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Beschlussvorlage wird unter folgenden Gesichtspunkten überprüft und ggf.
neu gefasst:
- Wegfall eines Vollgeschosses auf den Gebäudeteilen entlang des
Himmerichweges, der Eisenbahntrasse und entlang des Telekom Campus,
- tatsächlicher Bedarf des Boardinghauses und Abwägung zu wohnbaulicher
Nutzung,
- tatsächlicher Bedarf einer Kita mit vier oder fünf Gruppen,
- Reduzierung der mit Beton versiegelten Flächen und Pflanzung von
mindestens 25 weiteren vollkronigen Bäumen und
- Überarbeitung des Parkkonzeptes zur Sicherstellung der Vermeidung eines
Parksuchverkehrs zulasten der Anwohnerschaft im Bestandsgebiet
Himmerichweg, Petersbergweg, Rhenusallee.
Begründung
Das Bauprojekt wird von der CDU Fraktion zwar grundsätzlich begrüßt. Die
vorgelegte Planung enthält weiterhin offene Punkte und Mängel, die vor einer
Offenlage behoben werden müssen.
Mit der ersten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in 2019 wurde eineSeite 1 von 3
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Planung vorgelegt, die entlang des Himmerichweges eine zweigeschossige
Bebauung plus Staffelgeschoss vorgesehen hatte. Entlang der Telekom
wurden die Gebäudeteile dreigeschossig plus Staffelgeschoss geplant. Entlang
der Eisenbahn war ein dreigeschossiger Riegel mit Staffelgeschoss
vorgesehen. Bereits an diesem Punkt des B-Plan Verfahrens waren viele
Anregungen der Bürgerinnen und Bürger während der
Informationsveranstaltung eingegangen, die die Massivität der Bebauung und
die einhergehende Versiegelung kritisiert haben. Zudem wurden der
Bürogebäuderiegel am Landgrabenweg sowie die nur als 3-zügige Kita
ausgewiesene Planung im Plangebiet kritisiert.
Die Punkte finden sich im Protokoll wieder. Die gleichen Geschossgrößen /
Etagenzahl der Gebäude fanden sich in der Mitteilungsvorlage zum Verfahren
in der DRS 220358 (BV Beuel vom 16.03.2022).
Zur Offenlage des B-Plan 6820-2 ist festzustellen, dass die Planung nicht
entsprechend den Anregungen aus der ersten frühzeitigen Bürgerbeteiligung
sowie aus der zweiten Informations-veranstaltung des vergangenen Jahres
weiterentwickelt wurde.
Durch die Vergrößerung der Sonderfläche Gartenmarkt ist das Plangebiet für
den Wohnungsbau verkleinert, dennoch ist die Zahl der Wohneinheiten bei ca.
200 geblieben. Die Gebäude sind in der neu vorgelegten Planung jetzt sogar
noch höher ausgefallen. Entlang den Gebäuden der Telekom sind
viergeschossige Wohngebäude plus Staffelgeschoss vorgesehen. Ebenso
entlang der Eisenbahn. Auch entlang der heutigen Bebauung am
Himmerichweg ist die geplante Bebauung um ein Geschoss erhöht worden.
Statt einem Bürogebäude findet sich nun ein Gebäude zur Beherbergung mit
ca. 200 Einheiten (Boardinghaus). Der Bedarf eines solchen Boardinghauses
muss in Abwägung zu einer wohnbaulichen Nutzung dargelegt werden.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Neubebauung die angrenzende
Bestandsbebauung der Telekom straßenseitig um 0,77 bis 1,87 Meter
überschreitet und rückwärtig sogar um 6,64 Meter.
Die hohe, geschlossene Bebauung entlang der Eisenbahntrasse für
geförderten Wohnungsbau ist städtebaulich nicht vertretbar. Diese
überschreitet im Vergleich zu den hier vorhandenen Firsthöhen der
Wohnbebauung am Himmerichweg um 4,91 bis 5,41 Meter. Darüber hinaus
wird angemerkt, dass es respektlos ist, geförderten Wohnungsbau an dieser
Stelle zu bündeln und in Kauf genommen wird, einseitig eine bestimmte
Bevölkerungsgruppe dem Bahnlärm auszusetzen und einem Gebäude
zuzuordnen, das gleichsam als „Schallschutz für die freifinanzierten
Wohnungen fungiert“.
Nach wie vor sind Sinn und Zweck des geplanten Boardinghauses mit 200
Einheiten fraglich. Zum einem gibt es in Luftlinie mehrere familiengeführte
Hotelbetriebe, zum anderen wird der Bedarf eines Bordinghauses in Frage
gestellt. Der Verzicht auf dieses geplante Gebäude könnte die gesamte
Bebauung auflockern und statt der zusätzlichen Geschosse ein weiteres
Gebäude für Wohnungen möglich machen.
Mehrfach wurde von der CDU-Beuel auf die Unterdeckung von Kitaplätzen im
Beueler Süden hingewiesen. Im Gespräch mit dem Vorhabenträger währendSeite 2 von 3
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der Bürgerinformation im Herbst 2022 zeigte sich dieser offen für eine höhere
Gruppenzahl. Zuletzt hatte die CDU-Beuel gegenüber dem Jugendamt den
Wunsch geäußert, die Planung von einer dreizügigen Kita zu einer vier- oder
gar fünfzügigen Kita anzupassen. Dies wurde ablehnt. Die Aussage der
Koalition, die Planung von R(h)einwohnen würde das „grünste und
klimafreundlichste Wohnbauvorhaben“ werden, deckt sich überhaupt nicht mit
der vorgelegten Planung und ist eine Irreführung der Bevölkerung.
Die Gebäudehöhen und die Massivität der Bebauung sowie die starke
Versiegelung der Planfläche aufgrund der unterirdischen TG-Anlagen sowie
Zufahrten sind alles andere als klimafreundlich.
Auch in Hinblick auf die Kaltluftschneise wird die Gefahr einer Überhitzung des
Gebietes sowie Überflutungen bei Starkregenereignissen aufgrund der Nähe
zum alten Rheinarm entstehen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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