230524-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum BBB-Antrag DS 230524-02: Zielbeschluss zum Stadtbaumkonzept
Kerndaten
- Nummer
- 230524-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230524-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Stellungnahme zum BBB-Antrag DS 230524-02: Zielbeschluss zum Stadtbaumkonzept Beratungsfolge Rat 14.03.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1.: Bei Maßnahmen in der Baumersatzpflanzung hat es bisher keine besondere Vorabinformationen in die Bürgerschaft gegeben. Demgegenüber wurden bei der ersten Maßnahme nach dem Baumkonzept die unmittelbaren Anlieger der betreffenden Straßen durch ein Einwurf-Schreiben in den Briefkasten über die anstehende Baumaßnahme informiert. Die Verwaltung hat wahrgenommen, dass dies bei einer Neupflanzung in bislang baumlosen Straßen offenbar nicht ausreicht und ein größerer Informationsbedarf in der Anwohnerschaft besteht. Bei den künftigen Maßnahmen nach dem Baumprogramm wurde darum folgende Vorgehensweise festgelegt: 1. Die Planung und Vorbereitung der Maßnahme erfolgt wie bisher. 2. Die zuständige BV wird mit einer Vorlage über die Maßnahme informiert. Sie nimmt die Planung im ersten Schritt zu Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage eine Bürgerinformation durchzuführen. 3. Die Verwaltung führt eine Bürgerinformation zur geplanten Neupflanzung von Bäumen mit den unmittelbar betroffenen Anliegern durch. 4. Die BV wird über die Bürgerinformation informiert und fasst den erforderlichen Beschluss über die Einleitung des Vergabeverfahrens. 5. Das Vergabeverfahren wird durchgeführt und die Baumaßnahme umgesetzt. Zu 2. und 3.: Kündigt die Stadt Bonn den geschlossenen Bauvertrag, ohne dass der Grund vom Auftragnehmer zu vertreten ist, so steht dem Auftragnehmer der entgangene Gewinn aus diesem Vertrag zu. Die Höhe dieses entgangenen Gewinns wäre auf der Grundlage der Urkalkulation für das Angebot zu ermitteln. Angaben zur Höhe dieses Betrags können derzeit nicht gemacht werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Im Rahmen des Bonner Baumkonzepts wurden die statistischen Bezirke nach Kriterien verglichen, die im Strukturdatenatlas der Stadt Bonn (Bevölkerungsdichte, besiedelte Fläche, Arbeitslosenquote) oder aufgrund anderer Untersuchungen (Klimabewertung bei Tag und bei Nacht) bereits vorliegen oder mit überschaubarem Aufwand ermittelt werden können (baumlose Straßen). Es ist nur mit extrem hohem Aufwand möglich, das gesamte Stadtgebiet hinsichtlich aller vorhandenen Bäume und verschatteten Flächen zu untersuchen und die statistischen Bezirke unter diesen Kriterien zu vergleichen. Hierzu müssten alle auf den privaten Grundstücken stehenden Bäume in Höhe und Kronenbreite erfasst und kartiert werden, was sehr langwierig und teuer wäre. Dabei handelt es sich aber auch um keine statische Situation. Gerade aufgrund der Klimaveränderung sterben viele Bäume ab. Nicht überall werden neue Bäume gepflanzt, sodass dieses System sich schnell verändert. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Baumkonzept unverändert zu lassen und bei der Umsetzung wie hier erläutert vorzugehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de