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230479-02 AA · Änderungsantrag

Freiwillige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile für den Betrieb der Kindertagesstätten freier Träger ab dem Kita-Jahr 2023/2024 Antrag zur Vorlage 230479 Resolution des Stadtrates der Stadt Bonn "Unterstützung der Kommunen bei der Finanzierung des Trägeranteils bei den Kindertagestagesstätten"

Nummer
230479-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 23.03.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 230479 Freiwillige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile für den Betrieb der Kindertagesstätten freier Träger ab dem Kita-Jahr 2023/2024

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Änderungsantrag
öffentlich
230479-02 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Annette Standop
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
Freiwillige Übernahme der gesetzlichen
Trägeranteile für den Betrieb der
Kindertagesstätten freier Träger ab dem Kita-Jahr
2023/2024
Antrag zur Vorlage 230479
Resolution des Stadtrates der Stadt Bonn
"Unterstützung der Kommunen bei der
Finanzierung des Trägeranteils bei den
Kindertagestagesstätten"
Beratungsfolge
Rat 23.03.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Resolution des Stadtrates der Stadt Bonn
Unterstützung der Kommunen bei der Finanzierung des Trägeranteils bei
den Kindertagestagesstätten
Die Bundesstadt Bonn fordert die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-
Westfalen auf,
für eine Finanzierung, welche die Eigenanteile der Kitaträger abschafft,
entweder durch Übernahme von 100% der Eigenanteile oder durch eine
ausreichende Erhöhung der Landesmittel zur Finanzierung der
Kindertagesstätten zu sorgen. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um
städtische, konfessionelle, Elterninitiativen oder sonstige Träger handelt.
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Derzeit unterstützen viele Kommunen Kitaträger mit der freiwilligen Übernahme
von Teilen des Trägeranteils oder auch der vollständigen Finanzierung. Das ist
den Kommunen nicht zuzumuten. Es schafft und zementiert eine Ungleichheit
im System, je nach finanzieller Lage der einzelnen Kommune. Frühkindliche
Bildung ist jedoch eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht
davon abhängen, wo ein Kind wohnt oder ein Kitaträger tätig ist.
Neben einer adäquaten Personalausstattung, einer kindgerechten Infrastruktur,
zeitgemäßen pädagogischen Konzepten bedarf es finanzielle Sicherheit, die
eine Reduzierung der Platzzahlen an den Kindertagesstätten verhindert.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de